- Amt: Wo kann ich den Wohnsitz anmelden?
- Kosten: Gibt es Gebühren bei der Ummeldung?
- Fristen: Wann muss ich den Wohnsitz ummelden?
- Bußgeld: Wie teuer ist eine verspätete Ummeldung?
- Unterlagen: Was brauche ich für die Ummeldung?
- Wohnsitz anmelden ohne Mietvertrag: Geht das?
- Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz: Was gilt bei der Anmeldung?
Amt: Wo kann ich den Wohnsitz anmelden?
Für Wohnsitzangelegenheiten ist das Einwohnermeldeamt zuständig. In manchen Orten nennt sich die Behörde auch Bürgerbüro oder Bezirksamt. Welches Amt nach dem Umzug für Sie zuständig ist, verrät Ihnen der Behördenfinder.
Zwei wichtige Dinge in Sachen Adressänderung können Sie sogar von der Couch aus erledigen: den Nachsendeauftrag und die Umzugsmitteilung einrichten. Beides sind Services der Deutschen Post, die Ihnen helfen, nach dem Umzug erreichbar zu bleiben. Die Umzugsmitteilung gibt es kostenlos, den Nachsendeauftrag schon ab 26,90 Euro für 12 Monate.
Kosten: Gibt es Gebühren bei der Ummeldung?
Die Ummeldung des Wohnsitzes ist meistens kostenfrei, wenn Sie sie innerhalb der vorgegebenen Frist erledigen – mehr dazu unten.
Manche Ämter erheben allerdings eine Bearbeitungsgebühr. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie etwa 20 Euro Bargeld dabeihaben – oder Sie informieren sich einfach vorher bei der zuständigen Behörde. Die meisten Ämter stellen die wichtigsten Informationen zur Ummeldung auf ihre Internetseite zur Verfügung.
Fristen: Wann muss ich den Wohnsitz ummelden?
Im Regelfall haben Sie 1 - 2 Wochen Zeit, um sich nach dem Umzug auf den Weg zum Bürgeramt zu machen. Die genauen Ummeldefristen sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein Bußgeld zahlen, denn: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich an ihrem Wohnort anzumelden – jedenfalls, wenn Sie dort länger als 6 Monate wohnen werden. So ist es im Bundesmeldegesetz (BMG) verankert.
Sich rechtzeitig anzumelden, macht auch für Sie persönlich Sinn: Sonst verzögert sich auch vieles andere, das Sie nach dem Umzug noch erledigen müssen. Erst wenn Sie am neuen Wohnsitz angemeldet sind, können Sie viele weitere Behördengänge angehen – z. B. das Auto ummelden.
Wohnsitz anmelden oder ummelden beim Einwohnermeldeamt – was ist der Unterschied?
- Wohnsitz ummelden bedeutet, dass Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen und Ihr altes Einwohnermeldeamt für sie zuständig bleibt.
- Wohnsitz anmelden heißt, dass Sie an einen anderen Ort ziehen und nun den Weg zu einer anderen Meldebehörde antreten müssen.
Keine Zeit für den Gang zum Einwohnermeldeamt?
Die erste Zeit nach dem Umzug ist oft ein bisschen stressig. Damit es mit der Ummeldung des Wohnsitzes trotzdem rechtzeitig klappt, haben wir ein paar Tipps:
- Termin vereinbaren: Das spart Zeit und Nerven. Die meisten Behörden bieten diesen Service sogar schon online an. Ansonsten tut’s das gute alte Telefon.
- Vertreter schicken: Sie können einem Freund alle wichtigen Unterlagen und eine Vollmacht für die Wohnsitz-Ummeldung mitgeben und müssen dann nicht selbst zum Amt.
- Familie gemeinsam ummelden: Beim Familienumzug reicht es, wenn eine Person die Ummeldung unterschreibt und alle anderen mit anmeldet.
- Ummeldung per Post: Manche Behörden akzeptieren die Anmeldung auf dem Postweg, wenn alle wichtigen Unterlagen und Unterschriften vorhanden sind.

Bußgeld: Wie teuer ist eine verspätete Ummeldung?
Fristüberschreitungen können teuer werden: Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, ob und wie viel Bußgeld er Ihnen abnimmt. Meist sind es aber nur 20 - 30 Euro.
Wenn Sie dem zuständigen Mitarbeiter freundlich den Grund der Verspätung erklären und vielleicht einen Nachweis dabeihaben, warum sich die Anmeldung verzögert hat – z. B. eine Krankschreibung – drückt er vermutlich ein Auge zu.
Außerdem sind in vielen Städten und Gemeinden die Bürgerbüros so stark ausgelastet, dass es manchmal schwierig ist, rechtzeitig einen Termin zu bekommen. Auch in diesen Fällen sind die Sachbearbeiter meist nicht allzu streng, wenn Sie ein wenig zu spät dran sind. Darauf verlassen sollten Sie sich aber nicht.
Kein freier Termin beim Meldeamt?
Denn: Eine Wohnsitz-Anmeldung oder -Ummeldung ist in sämtlichen Meldeämtern Ihres neuen Wohnortes möglich.
Unterlagen: Was brauche ich für die Ummeldung?
Egal, ob Sie Ihren Wohnsitz nun anmelden oder ummelden – folgende Dokumente müssen Sie beim Behördengang dabeihaben:
- Personalausweise aller anzumeldenden Personen (Familienmitglieder)
- wenn vorhanden: Reisepässe
- ausgefülltes, unterschriebenes Meldeformular
- für Mietwohnungen: Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt)
Wohnsitz anmelden ohne Mietvertrag: Geht das?
Sie müssen keinen Mietvertrag vorlegen, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt anmelden – die Wohnungsgeberbestätigung reicht. Aber: Um die zu bekommen, muss natürlich vorab ein Mietvertrag geschlossen worden sein. Es ist also nicht schlimm, wenn Sie nur einen mündlichen Mietvertrag haben oder gerade den schriftlichen Mietvertrag im Umzugschaos nicht finden können.
Scheinwohnsitz: Wohnsitz anmelden, ohne dort zu wohnen
Ein Wohnsitz an einer bestimmten Adresse kann viele Vorzüge haben: ein besserer Schulbezirk, günstigere Steuern oder eine schickere Wirkung auf der Visitenkarte. So verführerisch einfach es auch sein mag: Es ist verboten, einen Wohnsitz anzumelden, ohne dort zu wohnen. Es handelt sich dann um einen sogenannten Scheinwohnsitz.
Die Anmeldung eines Wohnsitzes unter einer falschen Adresse ist eine Ordnungswidrigkeit, die für alle Beteiligten teuer werden kann. Besonders empfindlich sind die Strafen für Vermieter, die sogenannte Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellen, sprich: eine Wohnungsgeberbestätigung schreiben, obwohl sie genau wissen, dass die betreffende Person nicht bei ihnen wohnt. Diese Briefkastenvermietung
kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Nun gibt es aber nicht nur das Einwohnermeldeamt, sondern noch eine ganze Menge anderer Stellen, wo man seine Adresse angeben muss – von der Zulassungsstelle bis zum Kreditkartenanbieter. Hier fragt üblicherweise niemand nach einem Nachweis, ob der Antragsteller wirklich an der angegebenen Anschrift zu Hause ist. Diesen Umstand machen sich Betrüger mitunter zunutze. Wenn Sie also Post für Personen bekommen, die gar nicht bei Ihnen wohnen, sollten Sie das Ordnungsamt und die Polizei informieren. Außerdem können Sie der Deutschen Post Bescheid geben, dass derjenige nicht unter Ihrer Adresse zu erreichen ist; dann bleibt Ihnen zukünftig lästige Post erspart.
Sie wollen nicht, dass Ihr Nachmieter versehentlich Alarm schlägt, weil er Ihre Post bekommt und denkt, sie hätten heimlich einen Wohnsitz angemeldet, ohne dort zu wohnen? Mit dem Umzugs-Dreamteam aus Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung genießen Sie die maximale Sicherheit, dass Ihre Post auch wirklich nur bei Ihnen ankommt – an der neuen Adresse.
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz: Was gilt bei der Anmeldung?
Sie haben mehrere Wohnungen, weil Sie z. B. für Ihren Job pendeln? Dann müssen Sie sich für einen Hauptwohnsitz entscheiden und diesen entsprechend anmelden. Üblicherweise ist der Hauptwohnsitz der Ort, an dem Sie sich die meiste Zeit aufhalten.
Aber: Wer in einer Familie lebt, dessen Hauptwohnsitz ist immer der Familienwohnsitz. Das gilt auch, wenn Sie 5 Tage die Woche in Ihrer kleinen Dienstwohnung leben und nur am Wochenende zu Hause bei Ihrer Familie sind.
Natürlich müssen Sie auch Ihren Zweitwohnsitz anmelden – zumindest innerhalb Deutschlands. Falls Sie den ehemaligen Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz machen wollen, müssen Sie ggf. den alten Wohnsitz abmelden.