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Wohnsitz ummelden: Kosten, Fristen, Unterlagen

Wohnsitz anmelden: Kosten, Fristen, Unterlagen
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Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wo kann man den Wohnsitz ummelden?

Für Wohnsitzangelegenheiten ist das Einwohnermeldeamt zuständig. In manchen Orten nennt sich die Behörde auch Bürgerbüro oder Bezirksamt. Welches Amt nach dem Umzug für Sie zuständig ist, verrät Ihnen der Behördenfinder.

Was benötigt man zum Ummelden des Wohnsitzes?

Egal, ob Sie Ihren Wohnsitz nun anmelden oder ummelden – folgende Unterlagen und Dokumente müssen Sie beim Behördengang dabeihaben:

  • Personalausweise aller anzumeldenden Personen (Familienmitglieder)
  • wenn vorhanden: Reisepässe
  • ausgefülltes, unterschriebenes Meldeformular
  • für Mietwohnungen: Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt)
Wann muss man einen Wohnsitz ummelden?

Im Regelfall haben Sie 1 - 2 Wochen Zeit, um sich nach dem Umzug auf den Weg zum Bürgeramt zu machen. Die genauen Ummeldefristen sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Sie haben den vorgegebenen Zeitraum für das Ummelden Ihres Wohnsitzes versäumt? Dann müssen Sie unter Umständen ein Bußgeld zahlen. Denn: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich an ihrem Wohnort anzumelden – jedenfalls, wenn Sie dort länger als 6 Monate wohnen werden. So ist es im Bundesmeldegesetz (BMG) verankert.

Sich rechtzeitig anzumelden, ist aber noch aus anderen Gründen sinnvoll: Sonst verzögert sich auch vieles andere, das Sie nach dem Umzug noch erledigen müssen. Erst wenn Sie am neuen Wohnsitz angemeldet sind, können Sie viele weitere Behördengänge angehen – z. B. das Auto ummelden.

Was kostet es, die Wohnung umzumelden?

Die Ummeldung des Wohnsitzes ist meistens kostenfrei, wenn Sie sie innerhalb der vorgegebenen Frist erledigen – mehr dazu unter „Wann muss man einen Wohnsitz ummelden?“.

Manche Ämter erheben allerdings eine Bearbeitungsgebühr. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie etwa 20 Euro Bargeld dabeihaben – oder Sie informieren sich einfach vorher bei der zuständigen Behörde.

Die meisten Ämter stellen die wichtigsten Informationen zur An-, Ab- und Ummeldung auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Sie können also ganz bequem online nachlesen, welche Gebühren für das Ummelden des Wohnsitzes fällig werden.

 

 

Fristen: Ab wann muss ich den Wohnsitz ummelden?

Im Regelfall haben Sie 1 - 2 Wochen Zeit, um sich nach dem Umzug bzw. Einzug auf den Weg zum Bürgeramt zu machen. Die genauen Ummeldefristen sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Sie haben den vorgegebenen Zeitraum für das Ummelden Ihres Wohnsitzes versäumt? Dann müssen Sie unter Umständen ein Bußgeld zahlen. Denn: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich an ihrem Wohnort anzumelden – jedenfalls, wenn Sie dort länger als 6 Monate wohnen werden. Diese Meldepflicht ist im Bundesmeldegesetz (BMG) verankert.

Es ist aber noch aus anderen Gründen sinnvoll, dass Sie sich rechtzeitig anmelden: Sonst verzögert sich auch vieles andere, das Sie nach dem Umzug noch erledigen müssen. Erst wenn Sie nach einem Zuzug am neuen Wohnsitz angemeldet sind und einen Meldeschein erhalten haben, können Sie viele weitere Behördengänge angehen – z. B. das Auto ummelden.

Wohnsitz anmelden oder ummelden beim Einwohnermeldeamt – was ist der Unterschied?

Der Unterschied zwischen Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes ist rein bürokratischer Natur – für den Gang zum Amt macht das gar keinen Unterschied.
  • Wohnsitz ummelden bedeutet, dass Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen und Ihr altes Einwohnermeldeamt für sie zuständig bleibt.
  • Wohnsitz anmelden heißt, dass Sie an einen anderen Ort ziehen und nun den Weg zu einer anderen Meldebehörde antreten müssen.
Übrigens: Den Wohnsitz abmelden müssen Sie i. d. R. nicht. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ändern und diesen neu anmelden, passiert das automatisch. Ausnahmen: Sie geben einen Nebenwohnsitz auf oder wandern ins Ausland aus und melden sich in Deutschland daher komplett ab.

Keine Zeit für den Gang zum Einwohnermeldeamt?

Die erste Zeit nach dem Umzug ist oft ein bisschen stressig. Damit es mit der Ummeldung des Wohnsitzes trotzdem rechtzeitig klappt und Sie der Meldepflicht ohne größeren Stress nachkommen können, hier ein paar Tipps auf einen Blick:

Die Möglichkeiten im Einzelnen:

  • Termin vereinbaren: Das spart Zeit und Nerven. Die meisten Behörden bieten diesen Service sogar schon online an. Ansonsten tut’s das gute alte Telefon.
  • Vertreter schicken: Sie können einem Freund alle wichtigen Unterlagen und eine Vollmacht für die Wohnsitz-Ummeldung mitgeben und müssen dann nicht selbst zum Amt.
  • Familie gemeinsam ummelden: Beim Familienumzug reicht es, wenn eine Person die Ummeldung unterschreibt und alle anderen mit anmeldet.
  • Ummeldung per Post: Manche Behörden akzeptieren die Anmeldung auf dem Postweg, wenn alle wichtigen Unterlagen und Unterschriften vorhanden sind.

Wohnsitz online ummelden: Geht das?

Nach und nach werden die Angebote von Meldeämtern und anderen Behörden erweitert: Zum Vor-Ort-Termin kommen immer öfter auch Online-Services hinzu. In einigen Städten ist daher die Ummeldung des Wohnsitzes und der Erhalt eines Meldescheins inzwischen auch online möglich. Ob das an Ihrem Wohnort der Fall ist, erfahren Sie über die Internetseite der zuständigen Behörde – oder rufen Sie einfach kurz beim Amt an.

Können Sie den neuen Wohnsitz online anmelden, brauchen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen:

  • die Wohnungsgeberbestätigung
  • einen gültigen Personalausweis

Manche Meldeämter begnügen sich beim Personalausweis mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite. Andere wiederum akzeptieren nur einen elektronischen Personalausweis mit PIN-Funktion.

Bußgeld: Wie teuer ist eine verspätete Ummeldung?

Fristüberschreitungen können teuer werden: Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, ob und wie viel Bußgeld er Ihnen abnimmt. Meist werden aber nur 20 - 30 Euro Strafe fällig, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach dem Einzug verspätet ummelden.

Wenn Sie dem zuständigen Mitarbeiter freundlich den Grund der Verspätung erklären und vielleicht einen Nachweis dabeihaben, warum sich die Anmeldung Ihrer neuen Wohnung verzögert hat – z. B. eine Krankschreibung – drückt er vermutlich ein Auge zu.

Außerdem sind in vielen Städten und Gemeinden die Bürgerbüros so stark ausgelastet, dass es manchmal schwierig ist, rechtzeitig einen Termin zu bekommen. Auch in diesen Fällen sind die Sachbearbeiter meist nicht allzu streng, wenn Sie ein wenig zu spät dran sind. Darauf verlassen sollten Sie sich aber nicht.

Kein freier Termin beim Meldeamt?

Sie sind in eine größere Stadt gezogen und in Ihrem Bezirk sind gerade keine Termine frei? Checken Sie online, ob das Bürgerbüro in einem anderen Stadtteil noch was frei hat.
Denn: Eine Wohnsitz-Anmeldung oder -Ummeldung ist in sämtlichen Meldeämtern Ihres neuen Wohnortes möglich.

Wohnsitz anmelden ohne Mietvertrag: Geht das?

Sie müssen keinen Mietvertrag vorlegen, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt anmelden – die Wohnungsgeberbestätigung reicht. Aber: Um die zu bekommen, muss natürlich vorab ein Mietvertrag geschlossen worden sein. Es ist also nicht schlimm, wenn Sie nur einen mündlichen Mietvertrag für Ihre Wohnung haben oder gerade den schriftlichen Mietvertrag im Umzugschaos nicht finden können.

Scheinwohnsitz: Wohnsitz anmelden, ohne dort zu wohnen

Ein Wohnsitz an einer bestimmten Adresse kann viele Vorzüge haben: ein besserer Schulbezirk, günstigere Steuern oder eine schickere Wirkung auf der Visitenkarte. So verführerisch einfach es auch sein mag: Es ist verboten, einen Wohnsitz anzumelden, ohne dort zu wohnen. Es handelt sich dann um einen sogenannten Scheinwohnsitz.

Die Anmeldung eines Wohnsitzes unter einer falschen Adresse ist eine Ordnungswidrigkeit, die für alle Beteiligten teuer werden kann. Besonders empfindlich sind die Strafen für Vermieter, die sogenannte Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellen, sprich: eine Wohnungsgeberbestätigung schreiben, obwohl sie genau wissen, dass die betreffende Person nicht bei ihnen wohnt. Diese Briefkastenvermietung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Nun gibt es aber nicht nur das Einwohnermeldeamt als klassische Meldebehörde, sondern noch eine ganze Menge anderer Stellen, wo man seine Adresse angeben muss – von der Zulassungsstelle bis zum Kreditkartenanbieter. Hier fragt üblicherweise niemand nach einem Nachweis, ob der Antragsteller wirklich an der angegebenen Anschrift zu Hause ist. Diesen Umstand machen sich Betrüger mitunter zunutze. Wenn Sie also Post für Personen bekommen, die gar nicht bei Ihnen wohnen, sollten Sie das Ordnungsamt und die Polizei informieren. Außerdem können Sie der Deutschen Post Bescheid geben, dass derjenige nicht unter Ihrer Adresse zu erreichen ist; dann bleibt Ihnen zukünftig lästige Post erspart.

Sie wollen nicht, dass Ihr Nachmieter versehentlich Alarm schlägt, weil er Ihre Post bekommt und denkt, sie hätten heimlich einen Wohnsitz angemeldet, ohne dort zu wohnen? Mit dem Umzugs-Dreamteam aus Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung genießen Sie die maximale Sicherheit, dass Ihre Post auch wirklich nur bei Ihnen ankommt – an der neuen Adresse.

Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz: Was gilt bei der Anmeldung?

Sie haben mehrere Wohnungen, weil Sie z. B. für Ihren Job pendeln? Dann müssen Sie sich für einen Hauptwohnsitz entscheiden und diese Hauptwohnung entsprechend bei der Meldebehörde anmelden. Üblicherweise ist der Hauptwohnsitz der Ort, an dem Sie sich die meiste Zeit aufhalten.

Aber: Wer in einer Familie lebt, dessen Hauptwohnsitz ist immer der Familienwohnsitz. Das gilt auch, wenn Sie 5 Tage die Woche in Ihrer kleinen Dienstwohnung leben und nur am Wochenende zu Hause bei Ihrer Familie sind.

Natürlich müssen Sie auch Ihren Zweitwohnsitz anmelden – zumindest innerhalb Deutschlands. Falls Sie den ehemaligen Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz machen wollen, müssen Sie ggf. den alten Wohnsitz bei der Meldebehörde abmelden.

Wer als Student sowohl in der eigenen Wohnung oder WG als auch bei den Eltern gemeldet ist, muss ebenfalls entscheiden, welches von beiden Erst- und Zweitwohnsitz ist. Die gute Nachricht: Auf das Kindergeld hat die Ummeldung keinen Einfluss. Dieses wird in jedem Fall bis zum 25. Geburtstag weiterhin ausgezahlt.

 

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