Die wichtigsten Fragen und Antworten
Je nach Gemeinde oder Stadt, in die Sie ziehen, haben Sie 1 - 2 Wochen nach dem Umzug bzw. Einzug in Ihre neue Wohnung Zeit, um sich bei der Meldebehörde, dem Einwohnermeldeamt umzumelden. Innerhalb dieser kurzen Frist sind viele so damit beschäftigt, Kartons auszupacken und die Wohnung einzurichten, dass sie den Behördengang nicht in den vollen Terminplan quetschen können. Geht es Ihnen auch so? Dann stellen Sie doch als Vollmachtgeber eine Vollmacht zur Ummeldung aus und bitten eine andere Person, beim Einwohnermeldeamt Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Im Gegenzug erhalten Sie von der Behörde auch auf diesem Weg eine Meldebestätigung.
Zu den Unterlagen bzw. Formularen, die Sie benötigen, um einen Wohnsitz per Vollmacht umzumelden, gehören:
- Ihr gültiger Personalausweis und (falls vorhanden) Ihr gültiger Reisepass
- von Ihnen unterschriebenes Meldeformular
- Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbestätigung
- etwas Bargeld für eventuelle Gebühren
- Vollmacht, handschriftlich von Ihnen unterzeichnet
- Personalausweis des Vertreters
Wenn Sie mit der ganzen Familie umziehen, muss nur einer der Sorgeberechtigten, etwa ein Elternteil, wegen der Änderung der Adresse der Hauptwohnung zum Amt gehen und kann alle anderen Familienmitglieder mit ummelden. Nicht immer wird dabei eine Vollmacht verlangt – am besten erkundigen Sie sich vorher kurz telefonisch zu den Bedingungen einer Meldepflicht.
Beglaubigte Vollmacht:
Oft reicht dem Einwohnermeldeamt eine formlose Vollmacht, wenn Sie einen Vertreter schicken. In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Hessen und Bayern, ist eine beglaubigte Vollmacht notwendig.
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Vorlage für die Vollmacht zur Ummeldung
Eine Vollmacht kann formlos und kurz gehalten werden – Beispiel:
Hiermit bevollmächtige ich (Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift) Herrn/Frau (Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift), mich mit neuem Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt (Ort) anzumelden.
Auf jeden Fall sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Namen, Geburtsdaten, Anschriften – jeweils Ihre und die des Bevollmächtigten
- Angaben, wozu die Vollmacht Ihren Vertreter berechtigen soll
- Ihre eigenhändige Unterschrift
Wer für langes Warten auf dem Amt keine Zeit hat, erstellt eine Vollmacht zur Ummeldung und bittet eine andere Person, den Behördengang zu erledigen.
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