- Nur wenig Zeit für die Anmeldung
- Unterlagen für die Wohnsitz-Ummeldung mit Vollmacht
- Vorlage für die Vollmacht zur Ummeldung
Nur wenig Zeit für die Anmeldung
Je nach Gemeinde oder Stadt, in die Sie ziehen, haben sie 1 - 2 Wochen nach dem Umzug Zeit, um sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Innerhalb dieser kurzen Frist sind viele so damit beschäftigt, Kartons auszupacken und die Wohnung einzurichten, dass sie den Behördengang nicht in den vollen Terminplan quetschen können. Geht es Ihnen auch so? Dann stellen Sie doch eine Vollmacht zur Ummeldung aus und bitten eine andere Person, beim Einwohnermeldeamt Ihren neuen Wohnsitz anzumelden.
Unterlagen für die Wohnsitz-Ummeldung mit Vollmacht
- Ihr gültiger Personalausweis und (falls vorhanden) Ihr gültiger Reisepass
- von Ihnen unterschriebenes Meldeformular
- Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbestätigung
- etwas Bargeld für eventuelle Gebühren
- Vollmacht, handschriftlich von Ihnen unterzeichnet
- Personalausweis des Vertreters
Wenn Sie mit der ganzen Familie umziehen, muss nur ein Elternteil zum Amt gehen und kann alle anderen mit ummelden. Nicht immer wird dabei eine Vollmacht verlangt – am besten erkundigen Sie sich vorher kurz telefonisch.
Beglaubigte Vollmacht?
Oft reicht dem Einwohnermeldeamt eine formlose Vollmacht, wenn Sie einen Vertreter schicken. In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Hessen und Bayern, muss die Vollmacht aber beglaubigt sein. Das kann zum Beispiel ein Notar übernehmen. In der Regel gibt es aber auch bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Mitarbeiter, die das dürfen.
Vorlage für die Vollmacht zur Ummeldung
Eine Vollmacht kann formlos und kurz gehalten werden – Beispiel:
Hiermit bevollmächtige ich (Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift) Herrn/Frau (Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift), mich mit neuem Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt (Ort) anzumelden.
Auf jeden Fall sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Namen, Geburtsdaten, Anschriften – jeweils Ihre und die des Bevollmächtigten
- Angaben, wozu die Vollmacht Ihren Vertreter berechtigen soll
- Ihre eigenhändige Unterschrift

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