
Vollmacht für die Wohnsitz-Ummeldung: So einfach geht's
Je nach Gemeinde oder Stadt, in die Sie ziehen, haben Sie 1 - 2 Wochen nach dem Umzug bzw. Einzug in Ihre neue Wohnung Zeit, um sich bei der Meldebehörde, dem Einwohnermeldeamt, umzumelden.
Innerhalb dieser kurzen Frist sind viele mit dem Umzug beschäftigt. Wer seinen Wohnsitz nicht persönlich ummelden kann, darf die Ummeldung des Wohnsitzes per Vollmacht durchführen lassen.
Als Vollmachtgeber stellen Sie dafür eine Vollmacht zur Wohnsitz-Ummeldung aus und bitten eine andere Person, Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Im Gegenzug erhalten Sie von der Behörde eine Meldebestätigung.
Zu den Unterlagen bzw. Formularen, die Sie benötigen, um einen Wohnsitz per Vollmacht umzumelden, gehören:
- Ihr gültiger Personalausweis und (falls vorhanden) Ihr gültiger Reisepass
- von Ihnen unterschriebenes Meldeformular
- Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbestätigung
- etwas Bargeld für eventuelle Gebühren
- Schriftliche Vollmacht zur Ummeldung des Wohnsitzes (handschriftlich unterschrieben)
- Personalausweis des Vertreters
Wenn Sie mit der ganzen Familie umziehen, muss nur einer der Sorgeberechtigten, etwa ein Elternteil, wegen der Änderung der Adresse der Hauptwohnung zum Amt gehen und kann alle anderen Familienmitglieder mit ummelden. Nicht immer wird dabei eine Vollmacht verlangt – am besten erkundigen Sie sich vorher kurz telefonisch zu den Bedingungen einer Meldepflicht.

| Umzugsmitteilung | Nachsendeauftrag |
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Eine Vollmacht zum Ummelden des Wohnsitzes kann formlos und kurz gehalten werden, zum Beispiel:
Hiermit bevollmächtige ich (Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift) Herrn/Frau (Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift), mich mit neuem Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt (Ort) anzumelden.
Alternativ können Sie die Überschrift auch so formulieren:
„Vollmacht zur Ummeldung des Wohnsitzes“ oder „Bevollmächtigung zur Wohnsitz-Ummeldung“.
Folgende Angaben sollten enthalten sein:
- Namen, Geburtsdaten und Anschriften (Vollmachtgeber und Bevollmächtigter)
- Konkrete Angabe, dass die Person zur Ummeldung des Wohnsitzes berechtigt ist
- Datum
- Ihre eigenhändige Unterschrift
Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, fügt eine Ausweiskopie bei.
Beim Umzug sollten Sie die Wohnsitzummeldung innerhalb der gesetzlichen Frist erledigen. Welche Unterlagen benötigt werden und wie der Ablauf funktioniert, erfahren Sie in "Wohnsitz ummelden: Kosten, Fristen, Unterlagen".
Vergessen Sie nicht, Ihr Fahrzeug ebenfalls umzumelden. Auch für die Kfz-Ummeldung ist eine Vollmacht möglich. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel: "Kfz & Auto ummelden nach dem Umzug: Kosten & Tipps".
Ein Nachsendeauftrag stellt sicher, dass wichtige Briefe auch an der neuen Adresse ankommen. Wie das geht, lesen Sie in "Nachsendeauftrag für die Post: Keinen Brief mehr verpassen!".
Beim Wohnungswechsel muss auch der Rundfunkbeitrag angepasst werden. "GEZ ummelden: So geben Sie Ihre neue Adresse an" erklärt die nötigen Schritte.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie verpflichtet, Ihren Hund bei einem Umzug offiziell umzumelden. Alle Infos dazu finden Sie in "Wann muss ich meinen Hund ummelden?".
Sie können auch die Ummeldung Ihres Autos an eine andere Person delegieren. Infos und eine Vorlage zum Herunterladen bietet Ihnen der Artikel "Vollmacht für Kfz-Ummeldung: Auto ummelden lassen bei Umzug & Co.".
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