Nach einem Umzug pünktlich und zuverlässig Post erhalten? Kein Problem, wenn Sie der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag erteilen.
Alles zum Nachsendeauftrag
Was ist ein Nachsendeauftrag?
Der Nachsendeauftrag ist ein Service der Deutschen Post. Er sorgt dafür, dass Postsendungen an Ihre neue Adresse weitergeleitet werden. Die Postzustellung ist bis zu 12 Monate gewährleistet.
Sie möchten Post, die noch an Ihre alte Adresse gerichtet ist, zuverlässig an Ihre neue Adresse nachgesendet bekommen? Dann ist der Nachsendeservice der Deutschen Post genau das Richtige für Sie.
Kleiner Tipp: Der Nachsendeservice kann auch für eine vorübergehende Abwesenheit ab 2 Wochen bis 6 Monate erstellt werden.
Welche Vorteile hat der Nachsendeauftrag?
Nachsendung fast aller gängigen Briefsendungen: von der Postkarte bis hin zum Einschreiben. Wahlweise für 6 oder für 12 Monate.
Sicherheit beim Umzug: Ihre Post kommt weiter an – und Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Kontakte über die neue Adresse zu informieren.
Der Nachsendeauftrag hilft auch bei einem längeren Urlaub, Auslandsaufenthalten oder bei Todesfällen in der Familie.
Wie funktioniert ein Nachsendeauftrag?
Nachdem Sie Ihren Nachsendeauftrag online oder in der Filiale der Deutschen Post erteilt haben, erhalten die Briefe ein neues Etikett mit passender Anschrift und werden an Ihr neues Zuhause umgeleitet.
Was kostet ein Nachsendeauftrag bei der Post für 6 Monate?
Filial-Preis:
für Privatkunden 31,90 €
für Geschäftskunden 49,90 €
Online-Preis:
für Privatkunden 28,90 €
für Geschäftskunden 46,90 €
Alle oben genannten Preise gelten inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer für die gesamte Laufzeit.
Im Idealfall erteilen Sie der Deutschen Post den Nachsendeauftrag 2 bis 3 Wochen vor Ihrem Umzug. Doch bereits 5 Tage, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, leitet die Deutsche Post Ihre Briefe und Co. an die neue Adresse weiter.
Für besonders kurzfristige Fälle bietet die Deutsche Post für Privatkunden einen Eilauftrag an.
Wie kann ich einen Nachsendeauftrag stornieren oder ändern?
Sie können Ihren Nachsendeauftrag über die Hotline der Deutschen Post AG (0228) 4333112 oder das Online-Formular jederzeit stornieren oder kündigen.
Eine Korrektur ist bei kleinen Details möglich, wenn zum Beispiel der Name eines Familienangehörigen falsch geschrieben ist oder die Hausnummer nicht korrekt aufgenommen wurde (z. B. “20” statt “20a”).
Bei einer kompletten Anschriftenänderung müssen Sie den bestehenden Auftrag stornieren und einen neuen Nachsendeauftrag erteilen.
Welche Post wird per Nachsendeauftrag nachgesendet?
Postkarten und Briefe (Standard, Kompakt, Groß, Maxi)
Briefsendungen mit Zusatzleistungen (Einschreiben, Nachnahme, Prio, Wert)
Blindensendungen
Dialogpost (adressierte Werbesendungen) mit Umhüllung
Streifbandzeitungen (Zeitungen und Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen)
Telegramme
Welche Post wird nicht nachgesendet?
Dialogpost ohne Umhüllung
Express-Sendungen
Pressesendungen (z. B. Kunden- oder Mitarbeiterzeitschriften)
Postvertriebsstücke (z. B. Tageszeitungen oder Zeitschriften)
Sendungen mit Vorausverfügung des Absenders („Nicht nachsenden“)
Funktioniert der Nachsendeauftrag auch im Ausland?
Ja, Sie können sich Ihre Post auch ins Ausland nachsenden lassen – zum Beispiel nach Österreich, in die Schweiz, aber auch in viele andere Länder überall auf der Welt.
Bitte beachten Sie: Bei der Nachsendung von Briefen ins Ausland werden durch die ausländischen Postunternehmen bzw. Postgesellschaften u. U. weitere, dort festgelegte Entgelte bei der Auslieferung erhoben.
Kleiner Tipp: Im Formular des Nachsendeauftrags können Sie die Umzugsmitteilung kostenlos mit nur einem Klick hinzubuchen.
Übrigens: Nachsendeservice, Nachsendeauftrag, Nachsendeantrag sowie Nachsendung sind Synonyme und meinen alle das Gleiche.
Laufzeit des Nachsendeservice: 2 Wochen bis 12 Monate
Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen einer Laufzeit von 6 oder 12 Monaten. Eine Laufzeit unter 6 Monaten ist nur möglich, wenn Sie als Grund für den Nachsendeantrag Vorübergehende Abwesenheit auswählen. Einen Nachsendeauftrag wegen vorübergehender Abwesenheit (Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Kur, vorübergehender Auslandsaufenthalt etc.) können Sie für eine Laufzeit ab mindestens 2 Wochen stellen.
Soll die Nachsendung länger als 2 Wochen laufen, können Sie jedes beliebige Enddatum wählen – möglich sind also z. B. auch 2,5 oder 6 Wochen. Das Enddatum können Sie innerhalb der Laufzeit auf Wunsch auch nachträglich ändern.
Kein leerer Briefkasten nach dem Umzug: Mit dem Nachsendeauftrag kommen Briefe und Co. an die neue Adresse.
Wichtig: Wählen Sie den Nachsendegrund Umzug, ist die Laufzeit 6 oder 12 Monate vorgegeben – eine Laufzeit von 2 Wochen ist hier nicht möglich. Sie können aber den Nachsendeservice vor Ende der Laufzeit stornieren, wenn Sie ihn nicht mehr benötigen.
Gut zu wissen: Pro Haushalt brauchen Sie nur einen Nachsendeauftrag. Der gilt dann für alle Familienmitglieder, die darin genannt sind.
Sei clever und nutze den Nachsendeauftrag. Dort fügst du mit nur einem Klick die Umzugsmitteilung hinzu – ganz easy. So bleibst du auf lange Sicht optimal erreichbar!
Umzugsmitteilung oder Nachsendeantrag: Was sind die Unterschiede?
Die Umzugsmitteilungist die ideale Ergänzung zum Nachsendeservice. Sie ist kostenlos und ermöglicht es Ihren Vertrags- und Kommunikationspartnern (z. B. Banken und Versicherungen), sich selbst über Ihre neuen Adressdaten zu informieren – ganz ohne Aufwand für Sie. Anders als beim Nachsendeantrag wird die Post nicht weitergeleitet, sondern von Ihren Vertrags- und Kommunikationspartnern dank einer Adressaktualisierung direkt an Ihre aktuelle Anschrift gesendet.
Übrigens: Die Umzugsmitteilung buchen Sie bei einer Adressänderung ganz bequem zusammen mit dem Nachsendeauftrag. Einfach im Bestellformular ein Häkchen bei Mit Umzugsmitteilung setzen. Alternativ können Sie die Umzugsmitteilung auch separat auf umziehen.de abschließen.
Tipp: Damit Sie während des Umzugs auch sonst nichts vergessen, nutzen Sie unsere smarte Umzug-Checkliste.