- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
- Meldepflicht in Deutschland: Wie viel Zeit habe ich, um meinen Zweitwohnsitz anzumelden?
- Behörden: Wo und wie macht man die Anmeldung?
- Kosten: Was kostet es, einen Nebenwohnsitz anzumelden?
- Definition: Was gilt als Haupt- oder Nebenwohnsitz?
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Was gilt als Zweitwohnsitz?
Wie viele Nebenwohnsitze darf man haben?
Wann muss man einen Zweitwohnsitz anmelden?
Wo melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Wie viel kostet ein Zweitwohnsitz?
Warum Zweitwohnsitz?
Meldepflicht in Deutschland: Wie viel Zeit habe ich, um meinen Zweitwohnsitz anzumelden?
Für den Zweitwohnsitz herrscht Meldepflicht. Nach dem Einzug in eine Nebenwohnung haben Sie 2 Wochen Zeit für die Anmeldung. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 21 Bundesmeldegesetz (BMG).
Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
Dann kann Ihnen die Behörde ein Bußgeld aufbrummen. Das passiert zwar selten, kann aber teilweise richtig teuer werden. Die Höhe legt nämlich jede Gemeinde selbst fest. Im schlimmsten Fall unterstellt man Ihnen sogar Steuerhinterziehung, wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz nicht anmelden.
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Meldepflicht nur für Zweitwohnsitze in Deutschland
Die Meldepflicht für Nebenwohnungen gilt übrigens nur im Inland: Ihre Wohnung auf Mallorca oder Ihre Hütte in Schweden müssen Sie in Deutschland nicht als Zweitwohnsitz melden. Informieren Sie sich auf jeden Fall auch über die Meldegesetze des anderen Landes. Womöglich müssen Sie sich und Ihren Nebenwohnsitz bei einer ausländischen Behörde anmelden.
Behörden: Wo und wie macht man die Anmeldung?
Egal, ob Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz: Für die Anmeldung ist das Bürgerbüro oder das Einwohnermeldeamt zuständig – und zwar in der Gemeinde, in der Ihre neue, zusätzliche Wohnung liegt.
Die Anmeldung für die zweite Wohnung ist ganz einfach: Alles läuft genauso wie beim normalen Anmelden eines Wohnsitzes, nur dass Sie zusätzlich auf dem Formular noch Ihren Hauptwohnsitz eintragen.
Sie können sich ganz klassisch einen Termin beim Amt holen und den Zweitwohnsitz persönlich anmelden. Oft ist das aber gar nicht nötig. Viele Gemeinden stellen die Formulare auch auf ihrer Webseite zur Verfügung. Dann können Sie Ihren Zweitwohnsitz entweder direkt online anmelden oder das Formular ausdrucken und per Post schicken.
Kosten: Was kostet es, einen Nebenwohnsitz anzumelden?
Der Meldepflicht für den Zweitwohnsitz nachzukommen, kostet oft gar nichts. Manchmal wird eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig. Mehr als 10 Euro sind das aber selten.
Es gibt allerdings noch einen anderen möglichen Kostenpunkt: die Zweitwohnsitzsteuer. Es gibt sie nicht überall, aber in etwa 100 Gemeinden Deutschlands – vor allem in Urlaubsregionen, Metropolen und Studentenstädten. Diese Steuer wird dann jedes Jahr fällig, nicht nur bei der Anmeldung.
Auf der anderen Seite kann ein Zweitwohnsitz auch helfen, Steuern zu sparen: Manche Kosten lassen sich bei doppelter Haushaltsführung absetzen und bescheren Ihnen so gewisse Steuervorteile. Ob sich das lohnt, muss jeweils individuell aufgerechnet werden.
GEZ für den Zweitwohnsitz: Wird die Gebühr fällig?
Eigentlich gilt bei der GEZ: Eine Wohnung = Ein Beitrag
. Aber trifft das auch auf den Zweitwohnsitz zu? Nein, hat das Bundesverfassungsgericht schon 2018 festgestellt (1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157). Wer schon für den Hauptwohnsitz als Mitglied beim ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice angemeldet ist, kann sich für den Nebenwohnsitz auf Antrag von der GEZ befreien lassen.

Definition: Was gilt als Haupt- oder Nebenwohnsitz?
Der Unterschied zwischen Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz ist schnell erklärt: Der Hauptwohnsitz ist der Lebensmittelpunkt und meistens auch der Ort, an dem man mehr Zeit verbringt als im Nebenwohnsitz. Aber von dieser Regel gibt es Ausnahmen, denn: Wichtig sind vor allem die sozialen Kontakte – Familie, Freunde und Co. Sie sind der gesellschaftliche Anker und deshalb wichtiger als die Zeitkomponente (§ 22 BMG). Möchten Sie später Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz tauschen, ist das deshalb nicht so einfach, denn: Sie müssen der Behörde nachweisen, dass sich Ihr Lebensmittelpunkt verlagert hat.
Beispiel: An 5 Tagen pro Woche schlafen Sie aus beruflichen Gründen in Ihrem Großstadt-Apartment. Nur am Wochenende fahren Sie nach Hause aufs Land zu Ihren Liebsten. Dann verbringen Sie zwar deutlich mehr Zeit in der Metropole als auf dem Dorf, aber dennoch ist die idyllische Ehewohnung Ihr sozialer Lebensmittelpunkt und deshalb Ihr Hauptwohnsitz.
Ist es wichtig, wem die Wohnung gehört?
Nein. Es ist völlig egal, ob Sie die Wohnung mieten oder ob sie Ihnen gehört. Bei Eigentumswohnungen ist es sogar egal, ob Sie sie selbst nutzen oder vermieten: Anmelden und gegebenenfalls dafür Steuern zahlen müssen Sie für den Wohnraum auf jeden Fall.
Auch Ihr Elternhaus können Sie als Zweitwohnsitz anmelden, selbst wenn Sie dort offiziell weder Besitzer noch Mieter sind. Für Studenten, Azubis und Minderjährige kann es sogar von Vorteil sein, die eigene Bude
als Hauptwohnsitz zu melden und den Zweitwohnsitz bei den Eltern einzurichten. Denn auf diese Weise sind sie in jedem Fall von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. Voraussetzung: Sie sind noch finanziell von den Eltern abhängig, können ihren Lebensunterhalt also nicht (voll) aus eigener Kraft bestreiten.
Hat ein Zweitwohnsitz weitere Vorteile?
Neben den bereits genannten Steuervorteilen hat ein Nebenwohnsitz auch in Sachen (Kurz-)Urlaub gewisse Vorzüge. Nicht nur können Sie jederzeit anreisen, ohne zuerst ein Zimmer buchen zu müssen. Ein Zweitwohnsitz war während der Corona-Pandemie zeitweilig auch die einzige Option, (legal) eine touristische Übernachtungsmöglichkeit zu ergattern. Denn in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben durften zwischenzeitlich fast nur Geschäftsreisende unterkommen.
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