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Zweitwohnsitz anmelden: Meldepflicht für den Nebenwohnsitz

Zweitwohnsitz anmelden: Meldepflicht für den Nebenwohnsitz
iStock.com/lechatnoir

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Was gilt als Zweitwohnsitz?

Als Zweitwohnsitz gilt die Wohnung, die nicht Ihren Lebensmittelpunkt darstellt. Und zwar auch dann, wenn Sie dort die meiste Zeit der Woche verbringen. Denn Ihre sozialen Verflechtungen spielen bei der Bewertung ebenfalls eine wichtige Rolle, Stichwort: Familie und Verwandtschaft.

Ob ein Wohnsitz als Zweitwohnung gilt, hängt zudem von der Definition der jeweiligen Gemeinde ab. Nur für Wohnzwecke ausgelegte Wohnungen oder Häuser können gemäß Bauordnung als Wohnsitz zählen. Büroräume oder andere gewerbliche Immobilien nicht. Aber: Die Gemeinden haben einen gewissen Spielraum. So kann beispielsweise auch eine Gartenlaube als Zweitwohnsitz gelten, selbst wenn dort weder Strom noch Wasser verlegt sind. Fragen Sie am besten zur Sicherheit bei der zuständigen Gemeindeverwaltung nach.

Wie viele Nebenwohnsitze darf man haben?

Grundsätzlich dürfen Sie beliebig viele Nebenwohnsitze haben – Sie müssen diese nur ordnungsgemäß anmelden. Aber: Das gilt nur für Zweitwohnsitze in Deutschland. Das Ferienhäuschen in Dänemark oder die Finka auf Mallorca müssen Sie in Deutschland nicht anmelden. Wie es um eine mögliche Anmeldung am ausländischen Wohnort bestellt ist, erfragen Sie am besten bei der dortigen Behörde.

Wann muss man einen Zweitwohnsitz anmelden?

Genau wie beim Hauptwohnsitz gilt auch beim Nebenwohnsitz: Nach dem Einzug haben Sie 2 Wochen Zeit, um sich beim zuständigen Meldeamt anzumelden. Tun Sie das nicht, wird in der Regel ein Bußgeld fällig.

Wo melde ich einen Zweitwohnsitz an?

Einen Zweitwohnsitz melden Sie – genau wie den Hauptwohnsitz – im für die Immobilie zuständigen Einwohnermeldeamt oder dem örtlichen Bürgerbüro an.

Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?

Einen Zweitwohnsitz melden Sie immer bei dem Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro an, das für die zusätzliche Wohnung zuständig ist. Das geht entweder persönlich vor Ort oder oft auch online. Sie benötigen:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular
  • Personalausweis oder Pass
  • Bei Mietwohnungen die Wohnungsgeberbestätigung
Wie viel kostet ein Zweitwohnsitz?

Melden Sie einen Zweitwohnsitz an, können dafür Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Meist beläuft sich die Gebühr auf nicht mehr als 10 Euro, oft müssen Sie auch gar nichts zahlen.

An laufenden Kosten kommen ganz regulär Miete und Nebenkosten auf Sie zu. Außerdem kann eine Zweitwohnsitzsteuer fällig werden. Die erheben aber nicht alle Gemeinden.

Warum Zweitwohnsitz?

Es kann viele Gründe geben, warum Sie einen zweiten Wohnsitz brauchen. Das kann zum Beispiel von Berufswegen her so sein, wenn Sie etwa vergleichsweise weit von Ihrem eigentlichen Wohnort entfernt arbeiten. Auch Studierende können einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn Sie zusätzlich zum Elternhaus am Studienort eine Wohnung beziehen. Oder Sie legen sich eine Ferienwohnung zu, die Sie für einen Teil des Jahres als Nebenwohnsitz benutzen.

 

Meldepflicht in Deutschland: Wie viel Zeit habe ich, um meinen Zweitwohnsitz anzumelden?

Für den Zweitwohnsitz herrscht Meldepflicht. Nach dem Einzug in eine Nebenwohnung haben Sie 2 Wochen Zeit für die Anmeldung. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 21 Bundesmeldegesetz (BMG).

Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

Dann kann Ihnen die Behörde ein Bußgeld aufbrummen. Das passiert zwar selten, kann aber teilweise richtig teuer werden. Die Höhe legt nämlich jede Gemeinde selbst fest. Im schlimmsten Fall unterstellt man Ihnen sogar Steuerhinterziehung, wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz nicht anmelden.

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Meldepflicht nur für Zweitwohnsitze in Deutschland

Die Meldepflicht für Nebenwohnungen gilt übrigens nur im Inland: Ihre Wohnung auf Mallorca oder Ihre Hütte in Schweden müssen Sie in Deutschland nicht als Zweitwohnsitz melden. Informieren Sie sich auf jeden Fall auch über die Meldegesetze des anderen Landes. Womöglich müssen Sie sich und Ihren Nebenwohnsitz bei einer ausländischen Behörde anmelden.

Behörden: Wo und wie macht man die Anmeldung?

Egal, ob Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz: Für die Anmeldung ist das Bürgerbüro oder das Einwohnermeldeamt zuständig – und zwar in der Gemeinde, in der Ihre neue, zusätzliche Wohnung liegt.

Die Anmeldung für die zweite Wohnung ist ganz einfach: Alles läuft genauso wie beim normalen Anmelden eines Wohnsitzes, nur dass Sie zusätzlich auf dem Formular noch Ihren Hauptwohnsitz eintragen.

Sie können sich ganz klassisch einen Termin beim Amt holen und den Zweitwohnsitz persönlich anmelden. Oft ist das aber gar nicht nötig. Viele Gemeinden stellen die Formulare auch auf ihrer Webseite zur Verfügung. Dann können Sie Ihren Zweitwohnsitz entweder direkt online anmelden oder das Formular ausdrucken und per Post schicken.

 

Kosten: Was kostet es, einen Nebenwohnsitz anzumelden?

Der Meldepflicht für den Zweitwohnsitz nachzukommen, kostet oft gar nichts. Manchmal wird eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig. Mehr als 10 Euro sind das aber selten.

Es gibt allerdings noch einen anderen möglichen Kostenpunkt: die Zweitwohnsitzsteuer. Es gibt sie nicht überall, aber in etwa 100 Gemeinden Deutschlands – vor allem in Urlaubsregionen, Metropolen und Studentenstädten. Diese Steuer wird dann jedes Jahr fällig, nicht nur bei der Anmeldung.

Auf der anderen Seite kann ein Zweitwohnsitz auch helfen, Steuern zu sparen: Manche Kosten lassen sich bei doppelter Haushaltsführung absetzen und bescheren Ihnen so gewisse Steuervorteile. Ob sich das lohnt, muss jeweils individuell aufgerechnet werden.

GEZ für den Zweitwohnsitz: Wird die Gebühr fällig?

Eigentlich gilt bei der GEZ: Eine Wohnung = Ein Beitrag. Aber trifft das auch auf den Zweitwohnsitz zu? Nein, hat das Bundesverfassungsgericht schon 2018 festgestellt (1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157). Wer schon für den Hauptwohnsitz als Mitglied beim ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice angemeldet ist, kann sich für den Nebenwohnsitz auf Antrag von der GEZ befreien lassen.

Reetdachhaus in den Dünen
Auch ein Ferienhaus innerhalb Deutschlands ist ein Zweitwohnsitz – selbst wenn Sie nur selten da sind.

Definition: Was gilt als Haupt- oder Nebenwohnsitz?

Der Unterschied zwischen Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz ist schnell erklärt: Der Hauptwohnsitz ist der Lebensmittelpunkt und meistens auch der Ort, an dem man mehr Zeit verbringt als im Nebenwohnsitz. Aber von dieser Regel gibt es Ausnahmen, denn: Wichtig sind vor allem die sozialen Kontakte – Familie, Freunde und Co. Sie sind der gesellschaftliche Anker und deshalb wichtiger als die Zeitkomponente (§ 22 BMG). Möchten Sie später Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz tauschen, ist das deshalb nicht so einfach, denn: Sie müssen der Behörde nachweisen, dass sich Ihr Lebensmittelpunkt verlagert hat.

Beispiel: An 5 Tagen pro Woche schlafen Sie aus beruflichen Gründen in Ihrem Großstadt-Apartment. Nur am Wochenende fahren Sie nach Hause aufs Land zu Ihren Liebsten. Dann verbringen Sie zwar deutlich mehr Zeit in der Metropole als auf dem Dorf, aber dennoch ist die idyllische Ehewohnung Ihr sozialer Lebensmittelpunkt und deshalb Ihr Hauptwohnsitz.

Ist es wichtig, wem die Wohnung gehört?

Nein. Es ist völlig egal, ob Sie die Wohnung mieten oder ob sie Ihnen gehört. Bei Eigentumswohnungen ist es sogar egal, ob Sie sie selbst nutzen oder vermieten: Anmelden und gegebenenfalls dafür Steuern zahlen müssen Sie für den Wohnraum auf jeden Fall.

Auch Ihr Elternhaus können Sie als Zweitwohnsitz anmelden, selbst wenn Sie dort offiziell weder Besitzer noch Mieter sind. Für Studenten, Azubis und Minderjährige kann es sogar von Vorteil sein, die eigene Bude als Hauptwohnsitz zu melden und den Zweitwohnsitz bei den Eltern einzurichten. Denn auf diese Weise sind sie in jedem Fall von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. Voraussetzung: Sie sind noch finanziell von den Eltern abhängig, können ihren Lebensunterhalt also nicht (voll) aus eigener Kraft bestreiten.

Hat ein Zweitwohnsitz weitere Vorteile?

Neben den bereits genannten Steuervorteilen hat ein Nebenwohnsitz auch in Sachen (Kurz-)Urlaub gewisse Vorzüge. Nicht nur können Sie jederzeit anreisen, ohne zuerst ein Zimmer buchen zu müssen. Ein Zweitwohnsitz war während der Corona-Pandemie zeitweilig auch die einzige Option, (legal) eine touristische Übernachtungsmöglichkeit zu ergattern. Denn in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben durften zwischenzeitlich fast nur Geschäftsreisende unterkommen.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Was gilt als Zweitwohnsitz?

Als Zweitwohnsitz gilt die Wohnung, die nicht Ihren Lebensmittelpunkt darstellt. Und zwar auch dann, wenn Sie dort die meiste Zeit der Woche verbringen. Denn Ihre sozialen Verflechtungen spielen bei der Bewertung ebenfalls eine wichtige Rolle, Stichwort: Familie und Verwandtschaft.

Ob ein Wohnsitz als Zweitwohnung gilt, hängt zudem von der Definition der jeweiligen Gemeinde ab. Nur für Wohnzwecke ausgelegte Wohnungen oder Häuser können gemäß Bauordnung als Wohnsitz zählen. Büroräume oder andere gewerbliche Immobilien nicht. Aber: Die Gemeinden haben einen gewissen Spielraum. So kann beispielsweise auch eine Gartenlaube als Zweitwohnsitz gelten, selbst wenn dort weder Strom noch Wasser verlegt sind. Fragen Sie am besten zur Sicherheit bei der zuständigen Gemeindeverwaltung nach.

Wie viele Nebenwohnsitze darf man haben?

Grundsätzlich dürfen Sie beliebig viele Nebenwohnsitze haben – Sie müssen diese nur ordnungsgemäß anmelden. Aber: Das gilt nur für Zweitwohnsitze in Deutschland. Das Ferienhäuschen in Dänemark oder die Finka auf Mallorca müssen Sie in Deutschland nicht anmelden. Wie es um eine mögliche Anmeldung am ausländischen Wohnort bestellt ist, erfragen Sie am besten bei der dortigen Behörde.

Wann muss man einen Zweitwohnsitz anmelden?

Genau wie beim Hauptwohnsitz gilt auch beim Nebenwohnsitz: Nach dem Einzug haben Sie 2 Wochen Zeit, um sich beim zuständigen Meldeamt anzumelden. Tun Sie das nicht, wird in der Regel ein Bußgeld fällig.

Wo melde ich einen Zweitwohnsitz an?

Einen Zweitwohnsitz melden Sie – genau wie den Hauptwohnsitz – im für die Immobilie zuständigen Einwohnermeldeamt oder dem örtlichen Bürgerbüro an.

Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?

Einen Zweitwohnsitz melden Sie immer bei dem Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro an, das für die zusätzliche Wohnung zuständig ist. Das geht entweder persönlich vor Ort oder oft auch online. Sie benötigen:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular
  • Personalausweis oder Pass
  • Bei Mietwohnungen die Wohnungsgeberbestätigung
Wie viel kostet ein Zweitwohnsitz?

Melden Sie einen Zweitwohnsitz an, können dafür Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Meist beläuft sich die Gebühr auf nicht mehr als 10 Euro, oft müssen Sie auch gar nichts zahlen.

An laufenden Kosten kommen ganz regulär Miete und Nebenkosten auf Sie zu. Außerdem kann eine Zweitwohnsitzsteuer fällig werden. Die erheben aber nicht alle Gemeinden.

Warum Zweitwohnsitz?

Es kann viele Gründe geben, warum Sie einen zweiten Wohnsitz brauchen. Das kann zum Beispiel von Berufswegen her so sein, wenn Sie etwa vergleichsweise weit von Ihrem eigentlichen Wohnort entfernt arbeiten. Auch Studierende können einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn Sie zusätzlich zum Elternhaus am Studienort eine Wohnung beziehen. Oder Sie legen sich eine Ferienwohnung zu, die Sie für einen Teil des Jahres als Nebenwohnsitz benutzen.

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