- Beitragsservice (vormals GEZ) abmelden oder ummelden: Das ist der Unterschied
- Beitragsservice (vormals GEZ) kündigen: Nur in Ausnahmen möglich
- Beitragsservice (vormals GEZ) abmelden: Nur schriftlich möglich
- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Beitragsservice (vormals GEZ) abmelden oder ummelden: Das ist der Unterschied
Sie ziehen um und überlegen: Was ist nun richtig – muss ich mich beim Beitragsservice (vormals GEZ) abmelden oder ummelden? Der Unterschied ist leicht erklärt:
- Wer bereits Rundfunkgebühren zahlt und dies auch nach dem Umzug weiter tun wird, muss sich beim Beitragsservice ummelden.
- Wer nach dem Umzug kein Gebührenzahler mehr sein wird, kann sich ggf. bei der GEZ abmelden.
Hinweis: Die frühere GEZ heißt seit 2013 offiziell „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, wird aber umgangssprachlich weiterhin oft „GEZ“ genannt.
Beitragsservice (vormals GEZ) kündigen: Nur in Ausnahmen möglich
Grundsätzlich kündigen lässt sich der Rundfunkbeitrag nicht – völlig egal, ob Sie ARD, ZDF und Co. schauen oder nicht. Es gilt das Prinzip Eine Wohnung = ein Beitrag
. Solange Sie eine Wohnung haben, wird dafür auch GEZ-Gebühr fällig. Sich einfach davon abzumelden ist nicht möglich, selbst wenn Sie keinen Fernseher bzw. kein rundfunkfähiges Gerät besitzen.
Ausnahme: Sie erfüllen die Kriterien für eine Befreiung von der Rundfunkgebühr. Dann besteht sogar die Möglichkeit, sich rückwirkend von der GEZ befreien zu lassen.
In den folgenden Fällen ist außerdem eine Abmeldung beim Beitragsservice möglich:

Verpassen Sie keine Post mehr und bleiben Sie zuverlässig erreichbar! Fügen Sie beim Abschließen des Nachsendeauftrags die Umzugsmitteilung mit nur einem Klick kostenlos hinzu – hier eine Übersicht der Vorteile:
Eigenschaften |
Clever31,90 € Nachsendeauftrag |
Easykostenlos Umzugsmitteilung |
Smart31,90 € Smart-Paket |
---|---|---|---|
Post wird weitergeleitet |
Nachsendeauftrag
Ja |
Umzugsmitteilung
Nein |
Smart-Paket
Ja |
Adresse bei Vertrags- und Kommunikations- Partnern wird geändert |
Nachsendeauftrag
Nein |
Umzugsmitteilung
Ja |
Smart-Paket
Ja |
Online abschließbar |
Nachsendeauftrag
Ja |
Umzugsmitteilung
Ja |
Smart-Paket
Ja |
Optimal erreichbar |
Nachsendeauftrag
Nein |
Umzugsmitteilung
Nein |
Smart-Paket
Ja |
Gemeinsame Wohnung: Schönster Anlass für die Abmeldung
Ein Umzug kann ein schöner Grund sein, demnächst keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen zu müssen – wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen und dieser bereits den Rundfunkbeitrag zahlt. Schließlich sind die aktuell 18,36 Euro jeden Monat pro Haushalt fällig – nicht pro Kopf.
WG, Ausland, Wohnungsaufgabe: Weitere Gründe für die GEZ-Abmeldung
Auch diese Gründe erlauben es Ihnen, den Rundfunkbeitrag abzumelden:
- Sie ziehen in eine WG, in der schon jemand Rundfunkgebühren zahlt. Die restlichen Bewohner können sich den GEZ-Beitrag sparen – oder Sie teilen ihn gerechterweise durch alle Mitbewohner, sodass jeder pro Monat nur wenige Euro zahlen muss.
- Sie ziehen zurück zu Ihren Eltern, die Beitragszahler sind.
- Sie ziehen dauerhaft ins Ausland um und haben keinen Wohnsitz mehr in Deutschland.
- Sie hatten bisher mehrere Wohnungen und geben nun eine Wohnung auf.
- Sie haben ein Gewerbe und geben die zugehörige(n) Betriebsstätte(n) auf (Ladenräume o. Ä. mit eingerichtetem Arbeitsplatz).
Zusammengefasst: Immer, wenn Sie Ihre eigene Wohnung aufgeben oder jemand anderes in der neuen Bleibe die Rundfunkgebühr übernimmt, können Sie die Zahlung abmelden. Auf der Webseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice können Sie den Abmeldegrund auswählen und sich direkt online abmelden.
Wichtig: Sie müssen dafür die nötigen Bescheinigungen als Datei parat haben, z. B. über die Abmeldung Ihres Wohnsitzes.
Übrigens: Studenten, die zwar nicht mehr bei den Eltern leben, aber BAföG erhalten, können sich ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt in diesem Fall sogar zusätzlich für Ehe- und eingetragene Lebenspartner.
Abmelden für andere: Im Todesfall oder bei Umzug ins Pflegeheim
Daneben gibt es aber auch noch ein paar weniger schöne Gründe fürs Abmelden – dann meistens im Auftrag für andere.
GEZ abmelden im Todesfall
Stirbt ein Angehöriger, müssen Sie ihn oder sie beim Beitragsservice abmelden. Das gehört zu Ihren Pflichten als Hinterbliebener. Voraussetzung: Der oder die Verstorbene hat allein gelebt und die Wohnung wird nach dem Tod aufgelöst. Kündigen Sie die GEZ nicht, dann werden trotz des Todesfalls weiter Gebühren abgebucht.
Als Beleg für die Abmeldung brauchen Sie nur eine Kopie der Sterbeurkunde.
Wenn der Verstorbene Beitragszahler war und ein Hinterbliebener (zum Beispiel der Ehepartner) weiter in der Wohnung lebt, muss dieser den Rundfunkbeitrag auf seinen Namen ummelden.

Umzug ins Pflegeheim: So können Sie die Zahlung kündigen
Wer dauerhaft in ein Pflegeheim zieht, braucht sich nicht um den Rundfunkbeitrag zu kümmern und kann abgemeldet werden.
Wichtig ist es hier, zu unterscheiden:
- Die Abmeldung ist möglich, wenn jemand in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht ist. Diese ist eine Gemeinschaftsunterkunft und die Zimmer dort gelten nicht als eigene Wohnungen. Entsprechend müssen die einzelnen Bewohner auch keinen eigenen Beitrag zahlen.
- Lebt jemand aber in einem eigenen Apartment innerhalb einer Einrichtung für betreutes Wohnen und wird nicht vollstationär gepflegt, dann muss er den Beitrag in der Regel weiter zahlen.
Zur Abmeldung gehört daher eine Bescheinigung des Pflegeheims über die vollstationäre Pflege.
Beitragsservice (vormalsGEZ) abmelden: Nur schriftlich möglich
Möchten Sie sich von abmelden, ist das nicht per Telefon oder E-Mail möglich. Stattdessen haben Sie für die Kündigung die folgenden Optionen:
- über das Online-Formular des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- postalisch per (Muster-)Schreiben
Benutzen Sie das Online-Formular, können Sie die nötigen Nachweise für die Abmeldung – also zum Beispiel die Meldebescheinigung – direkt mit hochladen.
Bei einer Abmeldung per Brief gehören die folgenden Informationen in das Kündigungsschreiben an die GEZ:
- der vollständige Name des Beitragszahlers
- die vollständige Adresse der abzumeldenden Wohnung
- die neunstellige Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer)
- der Grund bzw. die Gründe für die Kündigung der GEZ
- das gewünschte Abmeldedatum
Gibt es eine Kündigungsfrist für die GEZ?
Wichtig: Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich. Nachdem Sie das Bestätigungsschreiben vom Beitragsservice erhalten haben, wird die Kündigung zum darauffolgenden Monat wirksam. Damit ist de facto keine klassische Kündigungsfrist vorgeschrieben, die tatsächliche Wirkung entspricht aber einer Frist ab dem Datum der Bestätigung.
Vermerken Sie in der Betreffzeile des Briefs ausdrücklich, dass es sich bei Ihrem Schreiben um eine Kündigung bzw. Abmeldung beim Beitragsservice handelt. Legen Sie außerdem direkt alle nötigen Nachweise bei, also beispielsweise eine Kopie der Meldebescheinigung bei Umzug oder eine Kopie der Sterbeurkunde bei einer Kündigung wegen Todesfall.
Ihre Kündigung schicken Sie am besten per Einschreiben an die folgende Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Wann kann man sich von der GEZ abmelden?
Wie kann man sich bei der GEZ abmelden?
Wo schicke ich meine GEZ-Kündigung hin?
Weitere Hinweise:
- Die Ab- oder Ummeldung muss aktiv vorgenommen werden, es erfolgt keine automatische Adressänderung seitens des Beitragsservice.
- Alle Formulare finden Sie online auf der offiziellen Seite des Beitragsservice.
- Mehr zu Datenänderungen und Kontakt laufend über rundfunkbeitrag.de.