- GEZ abmelden oder ummelden: Das ist der Unterschied
- GEZ kündigen: Nur in Ausnahmen möglich
- GEZ abmelden: Nur schriftlich möglich
- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
GEZ abmelden oder ummelden: Das ist der Unterschied
Sie ziehen um und überlegen: Was ist nun richtig – muss ich mich bei der GEZ abmelden oder ummelden? Der Unterschied ist leicht erklärt:
- Wer bereits Rundfunkgebühren zahlt und dies auch nach dem Umzug weiter tun wird, muss sich bei der GEZ ummelden.
- Wer nach dem Umzug kein Gebührenzahler mehr sein wird, kann sich ggf. bei der GEZ abmelden.
Die GEZ heißt übrigens gar nicht mehr GEZ: 2013 wurde aus der Gebühreneinzugszentrale
der ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice
.
GEZ kündigen: Nur in Ausnahmen möglich
Grundsätzlich kündigen lässt sich der Rundfunkbeitrag nicht – völlig egal, ob Sie ARD, ZDF und Co. schauen oder nicht. Es gilt das Prinzip Eine Wohnung = ein Beitrag
. Solange Sie eine Wohnung haben, wird dafür auch GEZ-Gebühr fällig. Sich einfach davon abzumelden ist nicht möglich, selbst wenn Sie keinen Fernseher bzw. kein rundfunkfähiges Gerät besitzen.
Ausnahme: Sie erfüllen die Kriterien für eine Befreiung von der Rundfunkgebühr. Dann besteht sogar die Möglichkeit, sich rückwirkend von der GEZ befreien zu lassen.
In den folgenden Fällen ist außerdem eine GEZ-Abmeldung möglich:
Eigenschaften | Clever28,90 € Nachsendeauftrag |
Easykostenlos Umzugsmitteilung |
Smart28,90 € Smart-Paket |
---|---|---|---|
Post wird weitergeleitet |
Nachsendeauftrag | Umzugsmitteilung | Smart-Paket |
Adresse bei Vertrags- und Kommunikations- Partnern wird geändert |
Nachsendeauftrag | Umzugsmitteilung | Smart-Paket |
Online abschließbar |
Nachsendeauftrag | Umzugsmitteilung | Smart-Paket |
Optimal erreichbar |
Nachsendeauftrag | Umzugsmitteilung | Smart-Paket |
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Sie zuverlässig erreichbar! Fügen Sie beim
Abschließen des Nachsendeauftrags die
Umzugsmitteilung mit nur einem Klick
kostenlos hinzu – hier eine Übersicht der
Vorteile.
Gemeinsame Wohnung: Schönster Anlass für die GEZ-Abmeldung
Ein Umzug kann ein schöner Grund sein, demnächst keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen zu müssen – wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen und dieser bereits den Rundfunkbeitrag zahlt. Schließlich sind die aktuell 18,36 Euro jeden Monat pro Haushalt fällig – nicht pro Kopf.
WG, Ausland, Wohnungsaufgabe: Weitere Gründe für die GEZ-Abmeldung
Auch diese Gründe erlauben es Ihnen, den Rundfunkbeitrag abzumelden:
- Sie ziehen in eine WG, in der schon jemand Rundfunkgebühren zahlt. Die restlichen Bewohner können sich den GEZ-Beitrag sparen – oder Sie teilen ihn gerechterweise durch alle Mitbewohner, sodass jeder pro Monat nur wenige Euro zahlen muss.
- Sie ziehen zurück zu Ihren Eltern, die Beitragszahler sind.
- Sie ziehen dauerhaft ins Ausland um und haben keinen Wohnsitz mehr in Deutschland.
- Sie hatten bisher mehrere Wohnungen und geben nun eine davon auf.
- Sie haben ein Gewerbe und geben die zugehörige(n) Betriebsstätte(n) auf (Ladenräume o. Ä. mit eingerichtetem Arbeitsplatz).
Zusammengefasst: Immer, wenn Sie Ihre eigene Wohnung aufgeben oder jemand anderes in der neuen Bleibe die Rundfunkgebühr übernimmt, können Sie die GEZ kündigen. Auf der Webseite des ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice können Sie den Abmeldegrund auswählen und sich direkt online von der GEZ abmelden.
Wichtig: Sie müssen dafür die nötigen Bescheinigungen als Datei parat haben, z. B. über die Abmeldung Ihres Wohnsitzes.
Übrigens: Studenten, die zwar nicht mehr bei den Eltern leben, aber BAföG erhalten, können sich ebenfalls von der GEZ abmelden. Die Befreiung gilt in diesem Fall sogar zusätzlich für Ehe- und eingetragene Lebenspartner.
GEZ abmelden für andere: Im Todesfall oder bei Umzug ins Pflegeheim
Daneben gibt es aber auch noch ein paar weniger schöne Gründe fürs Abmelden – dann meistens im Auftrag für andere.
GEZ abmelden im Todesfall
Stirbt ein Angehöriger, müssen Sie ihn oder sie bei der GEZ abmelden. Das gehört zu Ihren Pflichten als Hinterbliebener. Voraussetzung: Der oder die Verstorbene hat allein gelebt und die Wohnung wird nach dem Tod aufgelöst. Kündigen Sie die GEZ nicht, dann werden trotz des Todesfalls weiter Gebühren abgebucht.
Als Beleg für die Abmeldung brauchen Sie nur eine Kopie der Sterbeurkunde.
Wenn der Verstorbene Beitragszahler war und ein Hinterbliebener (zum Beispiel der Ehepartner) weiter in der Wohnung lebt, muss dieser den Rundfunkbeitrag auf seinen Namen ummelden.
Umzug ins Pflegeheim: So können Sie den Rundfunkbeitrag kündigen
Wer dauerhaft in ein Pflegeheim zieht, braucht sich nicht um die GEZ zu kümmern und kann abgemeldet werden.
Wichtig ist es hier, zu unterscheiden:
- Die Abmeldung ist möglich, wenn jemand in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht ist. Diese ist eine Gemeinschaftsunterkunft und die Zimmer dort gelten nicht als eigene Wohnungen. Entsprechend müssen die einzelnen Bewohner auch keinen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen.
- Lebt jemand aber in einem eigenen Apartment innerhalb einer Einrichtung für betreutes Wohnen und wird nicht vollstationär gepflegt, dann muss er den Rundfunkbeitrag in der Regel weiter zahlen.
Zur Abmeldung gehört daher eine Bescheinigung des Pflegeheims über die vollstationäre Pflege.
GEZ abmelden: Nur schriftlich möglich
Möchten Sie sich von der GEZ abmelden, ist das nicht per Telefon oder E-Mail möglich. Stattdessen haben Sie für die Kündigung die folgenden Optionen:
- über das Online-Formular des ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice
- postalisch per (Muster-)Schreiben
Benutzen Sie das Online-Formular, können Sie die nötigen Nachweise für die Abmeldung – also zum Beispiel die Meldebescheinigung – direkt mit hochladen.
Bei einer Abmeldung per Brief gehören die folgenden Informationen in das Kündigungsschreiben an die GEZ:
- der vollständige Name des Beitragszahlers
- die vollständige Adresse der abzumeldenden Wohnung
- die neunstellige Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer)
- der Grund bzw. die Gründe für die Kündigung der GEZ
- das gewünschte Abmeldedatum
Gibt es eine Kündigungsfrist für die GEZ?
Vermerken Sie in der Betreffzeile des Briefs ausdrücklich, dass es sich bei Ihrem Schreiben um eine Kündigung bzw. Abmeldung von der GEZ handelt. Legen Sie außerdem direkt alle nötigen Nachweise bei, also beispielsweise eine Kopie der Meldebescheinigung bei Umzug oder eine Kopie der Sterbeurkunde bei einer Kündigung wegen Todesfall.
Ihre Kündigung schicken Sie am besten per Einschreiben an die folgende Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst