- Anmelden beim Beitragsservice: Online oder per Formular zum Download
- Selbst anmelden oder auf Post warten?
- Wer muss sich bei der GEZ anmelden?
- Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag?
Anmelden beim Beitragsservice: Online oder per Formular zum Download
Die Erstanmeldung bei der GEZ geht schnell und einfach. Sie haben mehrere Möglichkeiten zur Auswahl:
- Sie können ihren Erstwohnsitz oder eine Zweitwohnung ganz bequem online anmelden.
- Oder Sie nutzen ein pdf-Formular zum Ausdrucken und senden es per Post an den Beitragsservice.
Formular zur Anmeldung für den Erstwohnsitz
Formular zur Anmeldung für einen Zweit- oder Nebenwohnsitz
Die Postanschrift lautet:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Telefonisch oder via E-Mail kann man sich bei der GEZ leider nicht anmelden.
Wenn Sie schon vor Ihrem Umzug eine eigene Wohnung hatten und schon bei der GEZ gemeldet waren, müssen Sie sich nach dem Umzug nicht noch einmal neu anmelden. Stattdessen können Sie sich ummelden oder vielleicht sogar abmelden.
Wie kann ich mich bei der GEZ anmelden?
Selbst anmelden oder auf Post warten?
Wenn Sie sich nicht bei der GEZ anmelden, wird Ihnen die Zentrale irgendwann einen Brief schreiben. Aber was ist besser: Selber anmelden oder auf Post warten?
Es gibt für den Rundfunkbeitrag keine Anmeldefristen, die Sie einhalten müssen – anders als zum Beispiel beim Ummelden der Wohnung. Aber: Sie müssen die Rundfunkbeiträge nachzahlen. Gerechnet wird ab dem Tag des Einzugs. Das heißt, je länger Sie warten, desto größer wird die Rechnung. Das lohnt sich also nicht. Deshalb: Lieber direkt nach dem Umzug selber anmelden. Dann können Sie es nicht vergessen.
Wieso kennt die GEZ meine Adresse?
Gerade eingezogen und schon Post vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – und das, obwohl Sie sich selbst noch gar nicht angemeldet haben. Wie kann das eigentlich sein? Woher hat die GEZ Ihre Daten? Die sehr bürokratische Antwort lautet: anlassbezogener Meldedatenabgleich.
Nach dem Umzug haben Sie sich im Einwohnermeldeamt umgemeldet. Das Amt übermittelt dann Ihre neuen Daten an die GEZ. Findet die in ihren Akten kein Beitragskonto, das zur neuen Adresse passt, flattert ein Brief ins Haus. Auf das Schreiben sollten Sie auf jeden Fall antworten – das geht sogar online.
Wer muss sich bei der GEZ anmelden?

OK, wer muss sich denn nun beim neuen Beitragsservice anmelden? Grundsätzlich alle, die volljährig sind und eine eigene Wohnung haben. Wie viele Fernseher, Radios und Computer in dieser Wohnung stehen, ist egal.
Der Clou ist aber: Es muss immer nur eine Person pro Wohnung bei der GEZ angemeldet sein. Das neue Motto heißt nämlich: Eine Wohnung, ein Beitrag.
Sie müssen sich also nur dann selber anmelden, wenn:
- Sie zum ersten Mal allein wohnen.
- Ihr angemeldeter Mitbewohner auszieht.
- Sie mit jemandem zusammenziehen und in der neuen Wohnung bisher noch niemand Rundfunkgebühren bezahlt.
Die Rundfunkgebühr muss pro Haushalt bezahlt werden. Von wem, das ist dem Beitragsservice egal. Bei mehreren Bewohnern gilt: Sie können selbst entscheiden, wer von Ihnen sich bei der GEZ anmeldet. Die anderen sollten dann aber beim Beitragsservice Bescheid geben, dass für die Wohnung bereits Gebühren bezahlt werden. Oder sie melden sich ab. Doppelt zahlen muss auf jeden Fall niemand.
Rundfunkgebühren anmelden: Ist das Pflicht oder freiwillig?
GEZ-Gebühren für Zweitwohnungen
Weil die GEZ-Gebühr pro Haushalt fällig wird, heißt das auch: Zweitwohnungen müssen extra angemeldet werden und kosten auch noch mal extra. Aber keine Sorge, nicht alles, worin man mal eine Nacht verbringen kann, zählt gleich als Zweitwohnung.
- Privatautos sind vom Rundfunkbeitrag für die Wohnung abgedeckt – egal, wie viele.
- Wohnmobile gelten als Autos und kosten nicht extra – es sei denn, sie stehen unbeweglich immer am selben Platz. Stichwort
Dauercamper
. - Gartenlauben sind in Kleingartensiedlungen meistens nicht beitragspflichtig, weil man nicht darin wohnen darf. Schauen Sie aber vorsichtshalber noch mal in die Vereinssatzung. Bei privaten Gartenhütten kommt es auf den Einzelfall an, ob sie als Zweitwohnung zählen.
Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag?

Im Unterschied zur alten GEZ sind die Rundfunkgebühren heute total übersichtlich:
- Normaler Beitrag: 17,50 Euro pro Wohnung
- Ermäßigter Beitrag: 5,83 Euro pro Wohnung
Den ermäßigten Beitrag gibt es zum Beispiel für Menschen mit eingeschränktem Hör- und Sehvermögen oder für Geringverdiener. Teilweise kann man sogar ganz von der Beitragspflicht befreit werden – alles Wichtige dazu Sie hier.
Wie bezahle ich den Beitrag?
Es gibt zwei Bezahloptionen für den Rundfunkbeitrag:
- per Lastschrift
- per Überweisung
Sie können sich auch aussuchen, in welchem Turnus Sie bezahlen wollen:
- alle 3 Monate – gezahlt wird immer nach der Hälfte der Zeit
- quartalsweise im Voraus – immer zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober
- halbjährlich im Voraus – immer zum 1. Januar und zum 1. Juli
- jährlich im Voraus – immer am 1. Januar