- Anmelden beim Beitragsservice (früher GEZ): Online oder per Formular zum Download
- Selbst anmelden oder auf Post warten?
- Wann muss ich mich bei der GEZ anmelden?
- Wie viel zahlt man für die GEZ?
- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Anmelden beim Beitragsservice (früher GEZ): Online oder per Formular zum Download
Die Erstanmeldung beim sogenannten GEZ-Beitrag – offiziell Rundfunkbeitrag – funktioniert schnell und einfach:
- Sie können sich für den Rundfunkbeitrag online anmelden: Das gilt sowohl für Ihren Erstwohnsitz als auch für Ihre Zweitwohnung.
- Oder Sie nutzen ein pdf-Formular zum Ausdrucken und senden es per Post an den Beitragsservice.
Formular zur Anmeldung bei der GEZ für den Erstwohnsitz als PDF herunterladen
Formular zur Anmeldung bei der GEZ für einen Zweit- oder Nebenwohnsitz als PDF herunterladen
Die Postanschrift lautet:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Telefonisch oder via E-Mail kann man sich bei der GEZ leider nicht anmelden.
Hinweis: Wenn Sie schon vor Ihrem Umzug eine eigene Wohnung hatten und bereits bei der GEZ gemeldet waren, müssen Sie sich nach dem Umzug nicht noch einmal neu anmelden. Stattdessen können Sie die GEZ ummelden oder in einigen Fällen sogar abmelden.
Wie kann ich mich bei der GEZ anmelden?
Selbst anmelden oder auf Post warten?
Wenn Sie sich nach dem Umzug nicht aktiv beim Beitragsservice (ehemals GEZ) anmelden, erhalten Sie in aller Regel automatisch Post mit einer Aufforderung zur Anmeldung. Besser jedoch: Melden Sie sich unmittelbar nach dem Einzug selbst online an, um Mahngebühren und Nachzahlungen zu vermeiden.
Wichtig: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Anmeldefrist, aber Beiträge werden ab dem Einzugsdatum rückwirkend berechnet. Wer sich also verspätet anmeldet, zahlt nachträglich.
Deshalb: Lieber direkt nach dem Umzug selber anmelden. Dann können Sie es nicht vergessen.
Woher kennt die GEZ meine Adresse?
Gerade eingezogen und schon Post vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – und das, obwohl Sie sich selbst noch gar nicht angemeldet haben. Wie kann das eigentlich sein? Woher hat die GEZ Ihre Daten? Die sehr bürokratische Antwort lautet: anlassbezogener Meldedatenabgleich.
Nach dem Umzug haben Sie sich im Einwohnermeldeamt umgemeldet. Das Amt übermittelt dann Ihre neuen Daten an die GEZ. Findet die in ihren Akten kein Beitragskonto, das zur neuen Adresse passt, erhalten Sie Post. Auf das Schreiben sollten Sie auf jeden Fall antworten – das geht auch online.
Wann muss ich mich bei der GEZ anmelden?
OK, wer muss sich denn nun beim neuen Beitragsservice anmelden? Grundsätzlich alle, die volljährig sind und eine eigene Wohnung haben. Wie viele Fernseher, Radios und Computer in dieser Wohnung stehen, ist egal. Der Clou ist aber: Es muss immer nur eine Person pro Wohnung bei der GEZ angemeldet sein. Das Motto heißt: Eine Wohnung, ein Beitrag. Sie müssen sich also nur dann selber anmelden, wenn:
- Sie zum ersten Mal allein wohnen.
- Ihr angemeldeter Mitbewohner auszieht.
- Sie mit jemandem zusammenziehen und in der neuen Wohnung bisher noch niemand Rundfunkgebühren bezahlt.

Die Rundfunkgebühr muss pro Haushalt bezahlt werden. Von wem, das ist dem Beitragsservice egal. Bei mehreren Bewohnern gilt: Sie können selbst entscheiden, wer von Ihnen sich bei der GEZ anmeldet. Die anderen sollten dann aber beim Beitragsservice Bescheid geben, dass für die Wohnung bereits Gebühren bezahlt werden. Oder sie melden sich ab. Doppelt zahlen muss auf jeden Fall niemand.
Rundfunkgebühren anmelden: Ist die GEZ Pflicht oder freiwillig?
GEZ anmelden bei Zweitwohnung?
Weil die GEZ-Gebühr pro Haushalt fällig wird, heißt das auch: Zweitwohnungen müssen extra angemeldet werden und kosten auch noch mal extra. Aber keine Sorge, nicht alles, worin man mal eine Nacht verbringen kann, zählt gleich als Zweitwohnung.
- Private PKW sind vom Rundfunkbeitrag für die Wohnung abgedeckt – egal, wie viele.
- Wohnmobile zählen als Fahrzeuge und kosten nicht extra – es sei denn, sie stehen unbeweglich immer am selben Platz. Stichwort
Dauercamper
. - Gartenlauben sind in Kleingartensiedlungen meistens nicht beitragspflichtig, weil man nicht darin wohnen darf. Schauen Sie aber vorsichtshalber noch mal in die Vereinssatzung. Bei privaten Gartenhütten kommt es auf den Einzelfall an, ob sie als Zweitwohnung zählen.
Wie viel zahlt man für die GEZ?
Die Rundfunkgebühren sind sehr übersichtlich:
- Normaler Beitrag: 18,36 Euro pro Wohnung und Monat
- Ermäßigter Beitrag: 6,12 Euro pro Wohnung und Monat
Den ermäßigten Beitrag gibt es zum Beispiel für Menschen mit eingeschränktem Hör- und Sehvermögen oder für Geringverdiener. Teilweise kann man sogar ganz von der Beitragspflicht befreit werden.

Wie zahlt man für die GEZ?
Es gibt zwei Bezahloptionen für den Rundfunkbeitrag:
- per Lastschrift
- per Überweisung
Sie können sich auch aussuchen, in welchem Turnus Sie bezahlen wollen:
- alle 3 Monate – gezahlt wird immer nach der Hälfte der Zeit
- quartalsweise im Voraus – immer zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober
- halbjährlich im Voraus – immer zum 1. Januar und zum 1. Juli
- jährlich im Voraus – immer am 1. Januar
GEZ-Befreiung
Der Rundfunkbeitrag ist Pflicht, mit Ausnahmen. Erfahren Sie in "Antrag auf GEZ-Befreiung: Wer muss den Rundfunkbeitrag nicht zahlen?", wer befreit ist und wie Sie den Antrag stellen.
Rückwirkend befreien lassen
Seit 2017 können zu viel gezahlte GEZ-Beiträge bis zu drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Wie die Befreiung funktioniert, lesen Sie in "Rückwirkend von der GEZ befreien: So geht’s".
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst