- Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Ummelden, anmelden, abmelden – ja, was denn nun?
- GEZ ummelden: Geht das auch für eine andere Person?
- Wird der Rundfunkbeitrag auch für eine Zweitwohnung fällig?
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wie melde ich mich bei der GEZ um?
Welche Gründe gibt es, sich bei der GEZ umzumelden?
Ummelden, anmelden, abmelden – ja, was denn nun?
Es gibt beim Rundfunkbeitrag einen Unterschied zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Aber welchen? Im Grunde ist diese Frage schnell beantwortet:
- Wer bereits den Rundfunkbeitrag zahlt – dieser gilt pauschal für alle in der Wohnung genutzten Rundfunkempfangsgeräte, also auch für Computer, Smartphones und alle internetfähigen Geräte, nicht nur für Fernseher und Radio (umziehen.de) – muss sich nach einem Umzug beim Beitragsservice ummelden, um der Beitragspflicht nachzukommen. Achtung: Eine Adressänderung wird nicht automatisch an den Beitragsservice übermittelt.
- Wer bisher noch kein eigenes Beitragskonto hat, muss sich nach dem Umzug in eine eigene Wohnung neu beim Beitragsservice (früher GEZ) anmelden.
- Wer nach dem Umzug mit jemandem zusammenwohnt, der bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt, kann sich gegebenenfalls beim Beitragsservice abmelden bzw. braucht sich möglicherweise gar nicht erst anzumelden.
Beispiel: Sie sind Single und gerade von München nach Hamburg gezogen. Sie hatten vorher eine eigene Wohnung und leben auch jetzt allein. Dann zahlen Sie im Regelfall bereits den Rundfunkbeitrag für Ihren Haushalt und müssen nach dem Umzug lediglich Ihre Adresse ändern. Ziehen Sie jedoch mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zusammen oder in eine WG, besteht die Möglichkeit, dass für Ihre neue Wohnung schon ein Beitragskonto besteht.
Haben sich mit Ihrem Umzug auch Ihre Kontodaten geändert? Auch bei einer neuen Bankverbindung sollten Sie dem Beitragsservice die Änderung mitteilen. Das geht ganz unkompliziert: Ihre hinterlegten Daten können Sie online über das Änderungsformular des ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservices anpassen.
Tipp: Es sollten nicht nur der Beitragsservice, sondern z.B. auch Banken, Versicherungen und andere Dienstleister möglichst schnell über Ihre Adressänderung informiert sein. Die kostenlose Umzugsmitteilung der Deutschen Post unterstützt Sie dabei: Hinterlegen Sie Ihre neue Adresse in der Datenbank, können Ihre Geschäftspartner darauf zugreifen und wichtige Post wird direkt an Ihren neuen Wohnort gesendet.
Verpassen Sie keine Post mehr und bleiben Sie zuverlässig erreichbar! Fügen Sie beim Abschließen des Nachsendeauftrags die Umzugsmitteilung mit nur einem Klick kostenlos hinzu – hier eine Übersicht der Vorteile:
Eigenschaften |
Clever31,90 € Nachsendeauftrag |
Easykostenlos Umzugsmitteilung |
Smart31,90 € Smart-Paket |
---|---|---|---|
Post wird weitergeleitet |
Nachsendeauftrag
Ja |
Umzugsmitteilung
Nein |
Smart-Paket
Ja |
Adresse bei Vertrags- und Kommunikations- Partnern wird geändert |
Nachsendeauftrag
Nein |
Umzugsmitteilung
Ja |
Smart-Paket
Ja |
Online abschließbar |
Nachsendeauftrag
Ja |
Umzugsmitteilung
Ja |
Smart-Paket
Ja |
Optimal erreichbar |
Nachsendeauftrag
Nein |
Umzugsmitteilung
Nein |
Smart-Paket
Ja |

GEZ ummelden: Geht das auch für eine andere Person?
Manchmal ist es erforderlich, die Wohnung beim Beitragsservice auf eine andere Person zu übertragen – beispielsweise wenn der bisherige Kontoinhaber nicht mehr in der Wohnung lebt und …
- … auszieht.
- … stirbt.
- … ab sofort keine oder nur noch reduzierte Beiträge zahlen muss (das gilt jedoch nicht automatisch für die ganze Wohnung).
Die Ummeldung des Beitragskontos auf eine andere Person ist in der Regel unkompliziert: Der bisherige Beitragszahler meldet sich ab, die neue Person meldet sich für die Wohnung an.
Wird der Rundfunkbeitrag auch für eine Zweitwohnung fällig?
Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich auch für Neben- bzw. Zweitwohnungen zu zahlen. Allerdings gibt es seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Sonderregelung:
Wer bereits für seine Hauptwohnung Beiträge zahlt, kann sich für eine Nebenwohnung auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen. Voraussetzung ist, dass Haupt- und Nebenwohnung beim Beitragsservice gemeldet sind und Sie beide Wohnungen als Inhaber oder Inhaberin in nutzen.
Eine automatische Befreiung gibt es nicht – Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen und entsprechende Nachweise (zum Beispiel eine Melderegisterbescheinigung) einreichen. (Hierbei sind auch Besonderheiten zu beachten. Ausführliche Infos finden Sie auf der Seite des Beitragsservice: rundfunkbeitrag.de)
Damit sind doppelte Zahlungen für Haupt- und Nebenwohnung unter bestimmten Bedingungen nicht mehr zulässig – aber Sie müssen tätig werden, um von der Befreiung zu profitieren!