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GEZ ummelden: So geben Sie Ihre neue Adresse an

GEZ ummelden: So funktioniert es
iStock.com/PIKSEL 2018
  1. Die wichtigsten Fragen und Antworten
  2. Ummelden, anmelden, abmelden – ja, was denn nun?
  3. GEZ ummelden: Geht das auch für eine andere Person?
  4. Wird der Rundfunkbeitrag auch für eine Zweitwohnung fällig?

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wie melde ich mich bei der GEZ um?

Ganz egal, ob Adressänderung oder Namenswechsel: Die Ummeldung ist wirklich einfach und es ist kein Gang zum Einwohnermeldeamt o. ä. notwendig. Je nachdem, was Ihnen lieber ist, können Sie ein:

  • Ummeldeformular auf der Webseite ausfüllen und direkt online ummelden
  • PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post schicken:

Formular zum Ummelden beim Beitragsservice

Die Postadresse dafür lautet:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln

Wichtig ist in beiden Fällen, dass Sie Ihre Beitragsnummer parat haben und im dafür vorgesehenen Feld eintragen. Telefonisch ummelden können Sie sich bei der GEZ leider nicht.

Welche Gründe gibt es, sich bei der GEZ umzumelden?

Ein Umzug ist aber nicht der einzige Grund für eine Ummeldung bei der GEZ. Immer wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie dort kurz Bescheid sagen. Das gilt zum Beispiel in diesen Fällen:

  • neue Adresse
  • neue Kontoverbindung
  • neuer Name

 

Ummelden, anmelden, abmelden – ja, was denn nun?

Es gibt beim Rundfunkbeitrag einen Unterschied zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Aber welchen? Im Grunde ist diese Frage schnell beantwortet:

  • Wer bereits den Rundfunkbeitrag zahlt – dieser gilt pauschal für alle in der Wohnung genutzten Rundfunkempfangsgeräte, also auch für Computer, Smartphones und alle internetfähigen Geräte, nicht nur für Fernseher und Radio (umziehen.de) – muss sich nach einem Umzug beim Beitragsservice ummelden, um der Beitragspflicht nachzukommen. Achtung: Eine Adressänderung wird nicht automatisch an den Beitragsservice übermittelt.
  • Wer bisher noch kein eigenes Beitragskonto hat, muss sich nach dem Umzug in eine eigene Wohnung neu beim Beitragsservice (früher GEZ) anmelden.
  • Wer nach dem Umzug mit jemandem zusammenwohnt, der bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt, kann sich gegebenenfalls beim Beitragsservice abmelden bzw. braucht sich möglicherweise gar nicht erst anzumelden.

Beispiel: Sie sind Single und gerade von München nach Hamburg gezogen. Sie hatten vorher eine eigene Wohnung und leben auch jetzt allein. Dann zahlen Sie im Regelfall bereits den Rundfunkbeitrag für Ihren Haushalt und müssen nach dem Umzug lediglich Ihre Adresse ändern. Ziehen Sie jedoch mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zusammen oder in eine WG, besteht die Möglichkeit, dass für Ihre neue Wohnung schon ein Beitragskonto besteht.

Haben sich mit Ihrem Umzug auch Ihre Kontodaten geändert? Auch bei einer neuen Bankverbindung sollten Sie dem Beitragsservice die Änderung mitteilen. Das geht ganz unkompliziert: Ihre hinterlegten Daten können Sie online über das Änderungsformular des ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservices anpassen.

Tipp: Es sollten nicht nur der Beitragsservice, sondern z.B. auch Banken, Versicherungen und andere Dienstleister möglichst schnell über Ihre Adressänderung informiert sein. Die kostenlose Umzugsmitteilung der Deutschen Post unterstützt Sie dabei: Hinterlegen Sie Ihre neue Adresse in der Datenbank, können Ihre Geschäftspartner darauf zugreifen und wichtige Post wird direkt an Ihren neuen Wohnort gesendet.

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Auch in einer WG kann es nötig werden,  beim Auszug einer Person und dem Einzug einer anderen Person die GEZ umzumelden.

GEZ ummelden: Geht das auch für eine andere Person?

Manchmal ist es erforderlich, die Wohnung beim Beitragsservice auf eine andere Person zu übertragen – beispielsweise wenn der bisherige Kontoinhaber nicht mehr in der Wohnung lebt und …

Die Ummeldung des Beitragskontos auf eine andere Person ist in der Regel unkompliziert: Der bisherige Beitragszahler meldet sich ab, die neue Person meldet sich für die Wohnung an.

Wird der Rundfunkbeitrag auch für eine Zweitwohnung fällig?

Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich auch für Neben- bzw. Zweitwohnungen zu zahlen. Allerdings gibt es seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Sonderregelung:

Wer bereits für seine Hauptwohnung Beiträge zahlt, kann sich für eine Nebenwohnung auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen. Voraussetzung ist, dass Haupt- und Nebenwohnung beim Beitragsservice gemeldet sind und Sie beide Wohnungen als Inhaber oder Inhaberin in nutzen.

Eine automatische Befreiung gibt es nicht – Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen und entsprechende Nachweise (zum Beispiel eine Melderegisterbescheinigung) einreichen. (Hierbei sind auch Besonderheiten zu beachten. Ausführliche Infos finden Sie auf der Seite des Beitragsservice: rundfunkbeitrag.de)

Damit sind doppelte Zahlungen für Haupt- und Nebenwohnung unter bestimmten Bedingungen nicht mehr zulässig – aber Sie müssen tätig werden, um von der Befreiung zu profitieren!

 

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