
GEZ ummelden: So geben Sie Ihre neue Adresse an
Beim Umzug müssen Sie Ihre neue Adresse selbst beim ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice melden. Eine automatische Ummeldung erfolgt nicht. Die Adressänderung ist online oder schriftlich möglich; telefonisch erhalten Sie meist nur Auskünfte. Melden Sie den Umzug am besten direkt nach dem Einzug.
Ganz egal, ob Adressänderung oder Namenswechsel: Die Ummeldung ist wirklich einfach und es ist kein Gang zum Einwohnermeldeamt o. ä. notwendig. Je nachdem, was Ihnen lieber ist, können Sie ein:
- Ummeldeformular auf der Webseite ausfüllen und direkt online ummelden
- PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post schicken.
Die Postadresse dafür lautet:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 KölnWichtig ist in beiden Fällen, dass Sie Ihre Beitragsnummer parat haben und im dafür vorgesehenen Feld eintragen.
Wer nach „GEZ ummelden telefonisch“ oder „GEZ ummelden Telefon“ sucht, sollte wissen:
Das Telefon dient nur für Auskünfte. Die Adressänderung selbst muss online oder schriftlich erfolgen.
Eine Ummeldung beim Beitragsservice ist erforderlich, wenn:
- Sie umziehen (Haupt- oder Nebenwohnung)
- sich Ihre Bankverbindung ändert
- sich die Zahlweise ändert
- sich der Beitragszahler innerhalb der Wohnung ändert
Wichtig: Beim Umzug sollten Sie die neue Adresse zeitnah melden.
Eine gesetzlich exakt definierte GEZ-Ummelden-Frist gibt es zwar nicht, jedoch empfiehlt es sich, die Adressänderung unmittelbar nach dem Einzug vorzunehmen, um Zahlungsunterbrechungen oder Mahnungen zu vermeiden.
Tipp: Melden Sie den GEZ-Umzug innerhalb von 1–2 Wochen nach Einzug.
Es gibt beim Rundfunkbeitrag einen Unterschied zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Aber welchen? Im Grunde ist diese Frage schnell beantwortet:
- Wer bereits den Rundfunkbeitrag zahlt – dieser gilt pauschal für alle in der Wohnung genutzten Rundfunkempfangsgeräte, also auch für Computer, Smartphones und alle internetfähigen Geräte, nicht nur für Fernseher und Radio (umziehen.de) – muss sich nach einem Umzug beim Beitragsservice ummelden, um der Beitragspflicht nachzukommen.
Achtung: Eine Adressänderung wird nicht automatisch an den Beitragsservice übermittelt.
- Wer bisher noch kein eigenes Beitragskonto hat, muss sich nach dem Umzug in eine eigene Wohnung neu beim Beitragsservice (früher GEZ) anmelden.
- Wer nach dem Umzug mit jemandem zusammenwohnt, der bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt, kann sich gegebenenfalls beim Beitragsservice abmelden bzw. braucht sich möglicherweise gar nicht erst anzumelden.
Beispiel: Sie sind Single und gerade von München nach Hamburg gezogen. Sie hatten vorher eine eigene Wohnung und leben auch jetzt allein. Dann zahlen Sie im Regelfall bereits den Rundfunkbeitrag für Ihren Haushalt und müssen nach dem Umzug lediglich Ihre Adresse ändern. Ziehen Sie jedoch mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zusammen oder in eine WG, besteht die Möglichkeit, dass für Ihre neue Wohnung schon ein Beitragskonto besteht.
Haben sich mit Ihrem Umzug auch Ihre Kontodaten geändert? Auch bei einer neuen Bankverbindung sollten Sie dem Beitragsservice die Änderung mitteilen. Das geht ganz unkompliziert: Ihre hinterlegten Daten können Sie online über das Änderungsformular des ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservices anpassen.
Tipp: Es sollten nicht nur der Beitragsservice, sondern z.B. auch Banken, Versicherungen und andere Dienstleister möglichst schnell über Ihre Adressänderung informiert sein. Die kostenlose Umzugsmitteilung der Deutschen Post unterstützt Sie dabei.
Fügen Sie beim Abschließen des Nachsendeauftrags die Umzugsmitteilung mit nur einem Klick kostenlos hinzu – hier eine Übersicht der Vorteile:
| Umzugsmitteilung | Nachsendeauftrag |
|---|---|
| Adresse bei Vertrags- und Kommunikations-Partnern wird geändert | |
| kostenlos zubuchbar | |
| Post wird weitergeleitet (Laufzeit 6 Monate) | |
| Kosten | |
| kostenlos | ab 31,90 € |
| Online verfügbar | |
| Umzugsmitteilung abschließen | Nachsendeauftrag buchen |

Manchmal ist es erforderlich, die Wohnung beim Beitragsservice auf eine andere Person zu übertragen – beispielsweise wenn der bisherige Kontoinhaber nicht mehr in der Wohnung lebt und …
- … auszieht.
- … stirbt.
- … ab sofort keine oder nur noch reduzierte Beiträge zahlen muss (das gilt jedoch nicht automatisch für die ganze Wohnung).
In der Regel meldet sich der bisherige Beitragszahler ab, die neue Person meldet sich für die Wohnung an.
Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich auch für Neben- bzw. Zweitwohnungen zu zahlen. Allerdings gibt es seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Sonderregelung:
Wer bereits für seine Hauptwohnung Beiträge zahlt, kann sich für eine Nebenwohnung auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen. Voraussetzung ist, dass Haupt- und Nebenwohnung beim Beitragsservice gemeldet sind und Sie beide Wohnungen als Inhaber oder Inhaberin in nutzen.
Eine automatische Befreiung gibt es nicht – Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen und entsprechende Nachweise (zum Beispiel eine Melderegisterbescheinigung) einreichen. (Hierbei sind auch Besonderheiten zu beachten. Ausführliche Infos finden Sie auf der Seite des Beitragsservice: rundfunkbeitrag.de)
Damit sind doppelte Zahlungen für Haupt- und Nebenwohnung unter bestimmten Bedingungen nicht mehr zulässig – aber Sie müssen tätig werden, um von der Befreiung zu profitieren!



