- Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Ummelden, anmelden, abmelden – ja, was denn nun?
- GEZ ummelden: Geht das auch für eine andere Person?
- Wird der Rundfunkbeitrag auch für eine Zweitwohnung fällig?
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Ganz egal, ob Adressänderung oder Namenswechsel: Die Ummeldung ist wirklich einfach und es ist kein Gang zum Einwohnermeldeamt o. ä. notwendig. Je nachdem, was Ihnen lieber ist, können Sie ein:
- Ummeldeformular auf der Webseite ausfüllen und direkt online ummelden
- PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post schicken:
Formular zum Ummelden beim Beitragsservice
Die Postadresse dafür lautet:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 KölnWichtig ist in beiden Fällen, dass Sie Ihre Beitragsnummer parat haben und im dafür vorgesehenen Feld eintragen. Telefonisch ummelden können Sie sich bei der GEZ leider nicht.
Ein Umzug ist aber nicht der einzige Grund für eine Ummeldung bei der GEZ. Immer wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie dort kurz Bescheid sagen. Das gilt zum Beispiel in diesen Fällen:
- neue Adresse
- neue Kontoverbindung
- neuer Name
Ummelden, anmelden, abmelden – ja, was denn nun?
Es gibt bei der GEZ einen Unterschied zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Aber welchen? Im Grunde ist diese Frage schnell beantwortet:
- Wer schon Rundfunkgebühren für Fernseher und Radio bezahlt, muss sich nach einem Umzug bei der GEZ ummelden, um der Beitragspflicht nachzukommen. Achtung: Die GEZ wird nach einer Adressänderung nicht automatisch umgemeldet.
- Wer bisher noch kein eigenes Gebührenkonto hat, muss sich nach dem Umzug in eine eigene Wohnung neu bei der GEZ anmelden.
- Wer nach dem Umzug mit jemandem zusammenwohnt, der bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt, kann sich gegebenenfalls bei der GEZ abmelden bzw. braucht sich möglicherweise gar nicht erst anzumelden.
Beispiel: Sie sind Single und gerade von München nach Hamburg gezogen. Sie hatten vorher Ihr eigenes Reich und wohnen auch jetzt allein. Dann bezahlen Sie im Regelfall für Ihren Haushalt schon die Gebühr für den Rundfunkbeitrag und müssen jetzt bloß noch die Adresse ändern. Ziehen Sie aber mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zusammen oder in eine WG, haben Sie gute Chancen, dass dort schon jemand Rundfunkgebühren zahlt.
Haben sich mit Ihrem Umzug auch Ihre Kontodaten geändert? Auch bei einer neuen Bankverbindung müssen Sie die GEZ ummelden. Das geht ganz unkompliziert: Ihre hinterlegten Daten können Sie per Ummeldeformular als PDF auf der Website des ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice online ändern.
Tipp: Es sollen ja nicht nur der Beitragsservice Ihre neue Adresse kennen, sondern auch Banken, Versicherungen und Co nach über die Adressänderung informiert sein. Dabei unterstützt Sie die kostenlose Umzugsmitteilung der Deutschen Post: Hinterlegen Sie Ihre neue Adresse in der Datenbank, können Ihre Geschäftspartner darauf zugreifen und wichtige Post direkt an Ihre neue Adresse senden.
Verpassen Sie keine Post mehr und bleiben
Sie zuverlässig erreichbar! Fügen Sie beim
Abschließen des Nachsendeauftrags die
Umzugsmitteilung mit nur einem Klick
kostenlos hinzu – hier eine Übersicht der
Vorteile.
GEZ ummelden: Geht das auch für eine andere Person?
Manchmal ist es nötig, die Wohnung bei der GEZ auf eine andere Person umzumelden – nämlich dann, wenn der bisherige Beitragszahler nicht allein gewohnt hat und …
- … auszieht.
- … stirbt.
- … ab sofort keine oder nur noch reduzierte Beiträge zahlen muss – das gilt nämlich nicht immer für die ganze Wohnung.
Kompliziert ist die Ummeldung des Beitrags auf eine andere Person aber nicht: Einer meldet sich ab, ein anderer an.
Wird der Rundfunkbeitrag auch für eine Zweitwohnung fällig?
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt für Haushalte mit einer Zweitwohnung eine Sonderregelung zur Befreiung von den Gebühren. Mit dieser Änderung entfällt der Rundfunkbeitrag für alle Haushalte mit einer Zweit- bzw. Nebenwohnung. Damit sind sogenannte doppelte Gebühren nicht zulässig – Sie müssen diese nicht mehr bezahlen.