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Rückwirkend von der GEZ befreien: So geht’s

Rückwirkend von GEZ befreien
iStock/elenaleonova 2018

Rückwirkende GEZ-Befreiung beantragen: Wer ist berechtigt?

Jeder Haushalt in Deutschland ist verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, wie viele Fernseher, Radios oder internetfähige Geräte im Haushalt vorhanden sind. 

Hinweis: Der Rundfunkbeitrag wird häufig umgangssprachlich von vielen Menschen noch als „GEZ-Beitrag“ oder „GEZ-Gebühr“ bezeichnet. Deshalb verwenden wir beide Begriffe synonym.

 

 

 

Wer eine der folgenden staatlichen Leistungen bezieht, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag – auch rückwirkend – beantragen:

  • Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
  • Grundsicherung im Alter
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erwerbsminderungsrente
  • BAföG
  • Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Auch für Studierende, Auszubildende, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Behinderung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragt werden.

 

Wie funktioniert die rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

1. Nachweise und Belege sammeln

Für die rückwirkende GEZ-Befreiung benötigen Sie alle Bescheide und Nachweise aus den letzten drei Jahren, die Ihren Anspruch belegen – beispielsweise Bewilligungsbescheide zu Bürgergeld, BAföG oder Grundsicherung. Achten Sie darauf, dass der Bewilligungszeitraum deutlich sichtbar ist.

Fehlen Ihnen Bescheide, können diese in der Regel bei der zuständigen Behörde erneut angefordert werden. Kopien der Unterlagen reichen aus – die Originale sollten Sie behalten.

Die berechtige Frage: Welche Nachweise brauche ich für die rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Die Antwort: Für jeden Befreiungsgrund wird ein entsprechender amtlicher Nachweis benötigt. Eine vollständige Liste stellt der Beitragsservice online zur Verfügung.

Wichtiger Frist-Hinweis: In der Praxis sind Erstattungen häufig bis zu drei Jahre möglich, wenn der Anspruch für die Zeiträume bestand und belegt wird. Beachten Sie zusätzlich die beim Beitragsservice übliche Zwei-Monats-Frist nach Ausstellung eines Sozialleistungsbescheids für eine rückwirkende Anerkennung ab dessen Beginn. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.

2. Antragstellung – am besten online

Die schnellste Methode ist der Online-Antrag für die rückwirkende Befreiung über die Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Online-Anträge werden laut Beitragsservice besonders schnell und unkompliziert bearbeitet.

Sie können dort Ihr Anliegen erfassen, das Formular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den Nachweisen per Post einschicken. Alternativ ist in vielen Fällen auch der sichere Upload der Unterlagen möglich.

Alternativ ist ein formloses Schreiben ausreichend, z. B.:

[Absender]

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Antrag auf rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Beitragsnummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ab dem [Datum]. Den Nachweis des Berechtigungszeitraums entnehmen Sie bitte den beigefügten Belegen. Ein Antrag auf laufende Befreiung ist bereits gestellt / ist beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Welche Fristen gelten für die rückwirkende GEZ-Befreiung? Eine rückwirkende Erstattung des Rundfunkbeitrags ist in der Regel für die letzten drei Jahre möglich, sofern der Anspruch bestand und nachgewiesen wird. Bei Sozialleistungsbescheiden gilt häufig: Wird der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Bescheidserteilung gestellt, kann die Befreiung ab Beginn des Bewilligungszeitraums anerkannt werden.

3. Was passiert nach dem Antrag?

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei Umzug während der Bearbeitung empfiehlt sich ein Nachsendeauftrag bei der Post. Zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge werden Ihnen auf das angegebene Konto rückerstattet.

Wichtig: Die Erstattung erfolgt nicht durch Verrechnung mit künftigen Beiträgen, sondern als Auszahlung. Die rückwirkende Befreiung kann eine deutliche Entlastung bringen – vor allem, wenn die Beiträge für bis zu drei Jahre zurückgefordert werden können.

Zweitwohnung: GEZ rückwirkend abmelden – so geht’s

  • Hintergrund: Für Nebenwohnungen ist eine Befreiung möglich, wenn für die Hauptwohnung bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Das gilt seit der Zweitwohnungs-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
  • Nachweise: Meldebescheinigung(en) zu Haupt- und Nebenwohnung, Nachweis über Beitragszahlung für die Hauptwohnung (Beitragsnummer), ggf. Mietverträge.
  • Antrag: Nutzen Sie den Online-Antrag zur Befreiung für Nebenwohnungen beim Beitragsservice. Geben Sie an, seit wann die Konstellation besteht.
  • Rückwirkung: In vielen Fällen ist eine Erstattung für zurückliegende Zeiträume möglich, wenn die Voraussetzungen lückenlos belegt sind. Handeln Sie zeitnah und reichen Sie vollständige Nachweise ein.

Rückwirkende Abmeldung GEZ: Umzug, WG-Auflösung, doppelte Anmeldung

  • Wenn eine Wohnung aufgegeben wurde oder doppelt angemeldet war, sollten Sie die Abmeldung umgehend nachholen.
  • Benötigte Belege: Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, Übergabeprotokoll, Mietvertrag (Beendigung), ggf. Nachweis über neue Hauptwohnung.
  • Rückwirkung: Eine rückwirkende Abmeldung bei der GEZ ist möglich, wenn Sie nachweisen, dass keine Beitragspflicht (mehr) bestand. Je besser die Dokumentation, desto höher die Erfolgsaussichten.
  • Praxis-Tipp: Prüfen Sie Kontoauszüge auf Doppelzahlungen. Zu viel gezahlte Beiträge können erstattet werden, wenn die Doppelmeldung belegt ist.

Häufig gestellte Fragen zur rückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

  • Welche Frist gilt für die rückwirkende GEZ-Befreiung? Die Befreiung ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
  • Welche Nachweise sind erforderlich? Es müssen amtliche Bescheide für die jeweiligen Zeiträume eingereicht werden, die den Anspruch auf Sozialleistungen belegen.
  • Kann ich die GEZ-Befreiung vollständig online beantragen? Das Formular kann online ausgefüllt werden, für die endgültige Antragstellung ist aber noch der Versand per Post oder Upload nötigt.

Checkliste: So steigen Ihre Chancen auf Erstattung

  • Zeitnah beantragen (insb. innerhalb von zwei Monaten nach neuen Bescheiden)
  • Lückenlose Nachweise beilegen (Bewilligungszeiträume deutlich erkennbar)
  • Beitragsnummer angeben und Bankverbindung prüfen
  • Bei Zweitwohnung: Beide Meldebescheinigungen und Hauptwohnungs-Beitragsnummer beifügen
  • Bei Umzug: Abmeldebestätigung und Mietbeendigung dokumentieren

Fazit: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich Rundfunkbeiträge oft für mehrere Jahre zurückholen. Entscheidend sind vollständige und fristgerechte Anträge – ob bei Sozialleistungen, der Befreiung der Zweitwohnung oder der rückwirkenden Abmeldung nach Umzug.

 

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