- Woher kommt das Phänomen "Bumerang-Kinder"?
- Mit 30 wieder ins Kinderzimmer: Kann das gutgehen?
- So sieht es mit Ummeldung und Rundfunkbeitrag aus
Woher kommt das Phänomen Bumerang-Kinder
?
Mit 18 ausziehen, Ausbildung oder Studium, Job, Beförderung und dann 40 Jahre beim selben Arbeitgeber bis zur Rente: Solche festzementierten Lebensläufe waren früher mal die Regel. Heute gibt es stattdessen viele Möglichkeiten, aber auch viele Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt. Wenn der Job weg ist oder direkt nach dem Studium noch auf sich warten lässt, liegt es für viele junge Erwachsene nahe, erst mal wieder bei den Eltern einzuziehen.
Und wer so entscheidet, ist kein Einzelfall: Boomerang Generation
nennt man die Rückkehrer ins Elternhaus in den USA, zu deutsch: Bumerang-Kinder. Der Trend zeigt sich etwa seit dem Jahr 2000. Wirtschaftskrisen wie die weltweite Finanzkrise ab 2007 haben ihr Übriges dazu getan.
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Eine Garantie auf dauerhaftes Glück gibt es auch bei Beziehungen nicht: Eine Trennung vom Partner kann ebenfalls ein Grund sein, erst einmal zurück ins Elternhaus zu flüchten. Und sei es nur, um sich ein paar Wochen lang bei Hausmannskost und Zuspruch zu berappeln und dann mit neuem Elan auf Wohnungssuche zu gehen.
Mit 30 wieder ins Kinderzimmer: Kann das gutgehen?
Verständlich: Viele Bumerang-Kinder sind frustriert von der unfreiwilligen Rückkehr ins alte Jugendzimmer. Aber auch die Eltern hatten meist ganz andere Pläne für den Lebensabschnitt wenn die Kinder aus dem Haus sind
: Reisen, Hobbyzimmer einrichten oder einfach die Zweisamkeit genießen. Doch plötzlich steht der Nachwuchs auf der Matte und möchte wieder umsorgt werden.
Dass das bei Eltern nicht auf große Begeisterung stößt, ist nicht nur so ein Gefühl: Eine britische Langzeitstudie hat ergeben, dass sich Bumerang-Kinder negativ auf das Wohlbefinden der Eltern auswirken. Denn die sind nun plötzlich wieder in ihrer Mutter- und Vaterrolle gefordert, statt als aktive Senioren so richtig durchzustarten.
Die Forscher befragten dafür in den Jahren 2007 bis 2015 rund 99.000 Elternpaare zwischen 50 und 75 Jahren aus mehreren europäischen Ländern und werteten deren Zufriedenheit mit ihrer Lebenssituation aus. Ergebnis: Eltern, bei denen die erwachsenen Kinder wieder eingezogen waren, fühlten sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt – und zwar im selben Maß wie andere Befragte, die zum Beispiel im Alter plötzlich auf einen Rollstuhl angewiesen waren.
Damit es nicht kracht: Tipps für Eltern und ihre Bumerang-Kinder
Solange du die Füße unter meinen Tisch stellst...
und Mama, du behandelst mich wie ein Kleinkind!
: Damit diese Sätze bei Ihnen zu Hause nicht fallen, sollten Sie sich an folgenden Ratschlägen orientieren.
- Allen sollte klar sein, dass es sich um eine Übergangslösung handelt. Stecken Sie grob ab, wie die nächsten Monate aussehen sollen: Die Kinder machen sich einen Plan für Job- und Wohnungssuche, um wieder auf die Füße zu kommen. Die Eltern sollten dabei unterstützend zur Seite stehen, aber ohne zu gängeln oder starre Fristen zu setzen.
- Begreifen Sie Ihre momentane Wohnsituation als Wohngemeinschaft. Grundsatz: Alle sind erwachsen. Die Eltern verkneifen sich Hinweise aufs Zimmer-Aufräumen und fragen nicht jedes Mal neugierig nach, wer da gerade die Nachricht geschrieben hat. Die Kinder beteiligen sich am Haushalt, kaufen ein und legen nicht einfach im Hotel Mama die Füße hoch.
- Jeder hat ein Recht auf sein eigenes Leben: Mama und Papa müssen in den Urlaub fahren können, ohne befürchten zu müssen, dass der Nachwuchs vor lauter Unselbstständigkeit verhungert. Die Kinder müssen abends mal weggehen dürfen, ohne dass Mama vor Sorge wach liegt, bis die Wohnungstür wieder aufgeht.
So sieht es mit Ummeldung und Rundfunkbeitrag aus
Wenn das alles geklärt ist, steht noch der Papierkram an. Ohne den geht es leider bei keinem Umzug, auch wenn es nur
ins alte Kinderzimmer geht. Daran müssen Sie denken:
Wohnsitz aufs Elternhaus ummelden
Wer auf unbestimmte Zeit wieder bei den Eltern einzieht und/oder direkt plant, länger als ein halbes Jahr dort zu leben, muss seinen Wohnsitz dorthin ummelden.
Die Wohnungsgeberbestätigung, die das Einwohnermeldeamt verlangt, erhalten Sie
- vom Vermieter, wenn Sie als gleichberechtigter Mieter mit einziehen
- oder von den Eltern, wenn Sie zur Untermiete einziehen oder sich gar nicht an der Miete beteiligen.
Übrigens: Der Vermieter muss seine Zustimmung nicht ausdrücklich erteilen, wenn erwachsene Kinder zu den Eltern ziehen – es sei denn, die Wohnung ist dadurch eindeutig überbelegt (deutlich weniger als 10 Quadratmeter Wohnfläche pro Person).
Umzugsmitteilung der Deutschen Post
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Rundfunkbeitrag im Elternhaus
Der Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühr) wird pro Haushalt erhoben, nicht pro Person. Das heißt:
- Sie müssen den Rundfunkbeitrag NICHT zahlen, wenn Sie nur ein Zimmer im Haushalt Ihrer Eltern bewohnen und ein Elternteil bereits zahlt. Ihre Eltern sind vom Rundfunkbeitrag befreit? Auch dann müssen Sie nicht zahlen, aber nur, solange Sie unter 25 sind.
- Sie müssen jedoch den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn Sie eine abgetrennte Wohnung im Haus Ihrer Eltern bewohnen.