- Für wen gibt es eine GEZ-Befreiung?
- Wer hat vielleicht Chancen auf eine GEZ-Befreiung?
- Wie funktioniert die Befreiung von der GEZ?
- Wann und wie erlischt die GEZ-Befreiung?
Für wen gibt es eine GEZ-Befreiung?
Die GEZ-Befreiung gilt für folgende Personengruppen:
- Rentner, die Mindestrente erhalten bzw. aufgestockt werden
- Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld
- Grundsicherungsempfänger
- Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Pflegebedürftige, die Pflegegeld, Pflegezulagen oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge erhalten
Eine GEZ-Befreiung oder die Ermäßigung des GEZ-Beitrages steht ebenso Personen mit einer Behinderung zu. In erster Linie betrifft dies Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkung Fernsehprogramme oder Hörfunk nicht wahrnehmen können.
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Wie ist das eigentlich mit Studenten, Schülern und Azubis?
Hier kommt es darauf an, wo und wie Sie wohnen:
- Wer als Schüler, Student oder Azubi noch bei den Eltern im alten Kinderzimmer wohnt, muss den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, sofern die Eltern ihn bereits entrichten – denn der Beitrag wird pro Haushalt erhoben.
- Wenn sie aber eine eigene Wohnung bewohnen, müssen z. B. auch Studenten Rundfunkgebühren zahlen. Auch Zimmer im Studentenwohnheim gelten hier als eigene Wohnung.
- Für Wohngemeinschaften (eine Wohnung, mehrere Zimmer) gilt wie für Familien, die zusammen leben: Der monatliche Rundfunkbeitrag muss nur einmal gezahlt werden, nicht von jedem Mitbewohner einzeln. Das heißt: Sie können die 18,36 Euro durch sämtliche Mitbewohner teilen.
Gut zu wissen: Wer Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann sich befreien lassen. Achtung: In Sachen BAföG herrscht hier oft Verwirrung! Die Möglichkeit zur Befreiung gibt es nur für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Was landläufig Aufstiegs- oder Meister-BAföG genannt wird, sind Leistungen aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – und dafür gibt es keine GEZ-Befreiung.
Stipendiaten, etwa Erasmus-Studenten, und Leute im Freiwilligen Sozialen Jahr sind grundsätzlich beitragspflichtig.
Wer hat vielleicht Chancen auf eine GEZ-Befreiung?
Auch für sogenannte Härtefälle kann die GEZ-Befreiung gelten. Das betrifft vor allem Geringverdiener mit einem Einkommen nur knapp oberhalb des Existenzminimums: Wenn Sie keine der genannten Sozialleistungen beziehen, liegt ein solcher Härtefall vor, wenn Ihr Einkommen Ihren Lebensbedarf um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro überschreitet. Ein anderer Härtefall liegt dann vor, wenn Sie einen Anspruch auf Sozialleistungen hätten, auf diesen jedoch schriftlich bei der Sozialbehörde verzichtet haben.
Wie verhält es sich mit dem Rundfunkbeitrag in einer WG? Eine Rundfunkbeitrag-Befreiung für Studenten mit BAföG-Anspruch ist auf Antrag möglich. Sobald allerdings einer der Mitbewohner über Einkommen verfügt, muss die Wohngemeinschaft GEZ-Beiträge zahlen – es sei denn der Mitbewohner zählt als Geringverdiener. Hier kommt die gleiche Regelung wie für einkommensschwache Haushalte von Familien zum Tragen: Das Gesamteinkommen ist ausschlaggebend.
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Wie funktioniert die Befreiung von der GEZ?
Automatisch ist niemand von der Zahlung befreit. Um Rundfunkgebühren nicht länger zu zahlen, müssen Sie selbst aktiv werden. Sammeln Sie entsprechende Belege, Leistungsbescheide und sonstige Nachweise, die Ihren Anspruch auf GEZ-Befreiung begründen. Anschließend können Sie direkt bei der GEZ einen Antrag auf Befreiung stellen.
Den Antrag auf GEZ-Befreiung können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den entsprechenden Nachweisen direkt an den Beitragsservice schicken. Die Postanschrift lautet:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Die Rundfunkbeitrag-Befreiung ist als Formular im PDF verfügbar. Um Ihre Angaben zu belegen, reicht eine gut lesbare Kopie der entsprechenden Bescheide bzw. Belege aus.
Haben Sie vergessen, die Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen, ist das kein Grund zur Verzweiflung: Seit 2017 kann eine GEZ-Befreiung rückwirkend für die letzten drei Jahre beantragt werden. Die GEZ-Befreiung gilt nach positiver Prüfung ab dem Leistungsbeginn Ihres vorgelegten Nachweises, maximal jedoch drei Jahre rückwirkend.
Wann und wie erlischt die GEZ-Befreiung?
Die Befreiung von den Rundfunkgebühren richtet sich nach der Gültigkeit des Leistungsbescheides bzw. dem Leistungszeitraum anderer Befreiungsgründe. Sind die Zahlungen unbefristet, wird die GEZ-Befreiung auf 3 Jahre befristet. Denken Sie daher unbedingt daran, frühzeitig einen neuen Antrag auf GEZ-Befreiung zu stellen.
Auch bei Menschen mit einer Behinderung muss der Antrag auf GEZ-Befreiung regelmäßig neu gestellt werden – eine Befreiung erfolgt nicht auf Lebenszeit.