- Auto ummelden: Zuständige Behörden und Kosten
- Diese Unterlagen benötigen Sie für die Kfz-Ummeldung
- Wunschkennzeichen beantragen und reservieren
- Fahrzeug ummelden: Diese Fristen gelten
- Warum gibt es ein Bußgeld für verspätete Kfz-Ummeldung?
Auto ummelden: Zuständige Behörden und Kosten
Welche Behörde Sie nach Ihrem Umzug aufsuchen müssen, um Ihr Fahrzeug umzumelden, hängt davon ab, ob Sie innerhalb Ihres bisherigen Zulassungsbezirks umgezogen sind oder die Stadt gewechselt haben. Auch die Kosten für Kfz-Ummeldung sind von diesem Faktor abhängig. Die Höhe richtet sich zudem danach, ob Sie ein neues Kennzeichen benötigen oder ein Wunschkennzeichen möchten.
Kfz-Ummeldung im gleichen Zulassungsbezirk
Ziehen Sie innerhalb Ihrer Stadt oder des Kreises bzw. der Gemeinde im selben Zulassungsbereich um, können Sie Ihre Kennzeichen behalten und brauchen kein Geld für neue ausgeben. Sie müssen lediglich die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ändern lassen. Dafür müssen Sie nicht zwingend zur Kfz-Zulassungsstelle.
Einige Kreise oder Gemeinden nehmen eine Ummeldung auch direkt im Einwohnermeldeamt – oft auch Bürgeramt genannt – vor. In diesem Fall werden die Fahrzeugpapiere bei der Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes aktualisiert.
- Die reine Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung beläuft sich dann auf etwa 10 bis 15 Euro.
- Ändert sich zusätzlich der Halter des Fahrzeugs, können die Gebühren auf 25 bis 30 Euro steigen.
Kfz-Ummeldung in neuem Zulassungsbezirk
Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde müssen Sie Ihr Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle am neuen Wohnort ummelden. Bei Privatpersonen ist damit immer der Hauptwohnsitz gemeint. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld, wo sich die neue Zulassungsstelle befindet.
Wichtig: Bevor Sie Ihr Fahrzeug in einem neuen Zulassungsbezirk ummelden können, muss die persönliche Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein. Ihr neuer Wohnort muss sich aus Ihrem Personalausweis oder der Meldebescheinigung ergeben.
- Wie oben gilt: Für Adressänderung und ggf. Halterwechsel fällt eine Gebühr an. Für das Kennzeichen nur, wenn Sie es möchten. Denn seit 2015 können Sie das alte Kennzeichen bei einem Umzug bundesweit mitnehmen und sparen so zusätzliche Kosten.
- Sie möchten das Kennzeichen Ihrer neuen Heimat übernehmen? Diese kosten mit Prägung etwa 20 bis 30 Euro.
- Ändert sich das Nummernschild, brauchen Sie möglicherweise auch eine neue Feinstaubplakette, wenn diese am Wohnort erforderlich ist. Diese kostet etwa 5 bis 10 Euro pro Stück.
Die exakte Gebühr für Ihre Ummeldung erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
Alte Papiere werden ausgetauscht
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Kfz-Ummeldung
Um nach einem Umzug das Motorrad oder Auto umzumelden, brauchen Sie einige Dokumente. Folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (DEKRA, TÜV o.ä.)
- gültige Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Ausweisdokumente in Kopie
- für Geschäftsfahrzeuge: Gewerbeschein und Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister
Wunschkennzeichen beantragen und reservieren
Möchten Sie Ihr Kennzeichen ummelden oder ein spezielles Wunschkennzeichen beantragen, denken Sie daran, bei der Ummeldung neben den erforderlichen Unterlagen Ihre bisherigen Nummernschilder mitzubringen.
Ein Tipp: In vielen Städten und Gemeinden können Sie Ihr Wunschkennzeichen vorab online reservieren.
- Das Angebot ist gebührenpflichtig – es ist mit Kosten zwischen 10 und 15 Euro zu rechnen. Dafür kann Ihnen für die Dauer der Reservierung niemand Ihr bevorzugtes Kennzeichen wegschnappen.
- Für ein Wunschkennzeichen verlangen Zulassungsstellen in der Regel eine Extragebühr: etwa 15 bis 20 Euro.
Nachsendeauftrag für die Post
- Der Zeitraum für die Nachsendungen ist flexibel (12 oder 24 Monate).
- Einfach und schnell online abschließen.
Fahrzeug ummelden: Diese Fristen gelten
Nach einem Umzug müssen Sie sich an bestimmte Fristen halten, um Ihr Fahrzeug umzumelden. Der Gesetzgeber spricht von einer unverzüglichen
Ummeldung. Diese Fristlänge ist ziemlich schwammig und liegt letztendlich im Ermessen der Behörde. Sie müssen also nicht gleich am nächsten Tag zur Zulassungsstelle hetzen.
Als Faustregel gilt: Innerhalb eines Monats nach dem Umzug ist die Ummeldung in der Regel fristgerecht. Überschreiten Sie diese Frist um Wochen oder gar Monate, kann ein hohes Bußgeld die unangenehme Folge sein. Sind Sie bereits umgezogen und haben versäumt, Ihr Auto umzumelden, sollten Sie dies daher schnellstmöglich nachholen.
Online-Ummeldung für Autos möglich
Sie können Autos, die ab 2015 zugelassen sind, online abmelden. Seit Oktober 2019 ist es zudem möglich, Autos über das Onlineportal i-Kfz umzumelden. Das geht allerdings nur, wenn Sie einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und ein Kartenlesegerät besitzen sowie die Anwendung AusweisApp2 des Bundesregierung nutzen. Das Fahrzeug, um das es sich handelt, muss wie bei der Abmeldung nach dem 01. Januar 2015 zugelassen worden sein.

Warum gibt es ein Bußgeld für verspätete Kfz-Ummeldung?
Eine zeitige Ummeldung ist wichtig, denn die Zulassungsbehörde muss grundsätzlich immer Ihre aktuelle Anschrift kennen. Wenn Sie zum Beispiel geblitzt werden oder einen Strafzettel kassieren, muss die Behörde in der Lage sein, Ihnen das Strafmandat direkt zuzustellen. Entsprechend kann ein Bußgeld für verspätete Ummeldung drohen.
Wie hoch ist das Bußgeld?
Theoretisch beginnt die Bußgeldhöhe ab etwa einem Monat bei 15 Euro und kann deutlich steigen, je länger Sie die Ummeldung hinausschieben. Aber keine Panik: Ist bisher nichts passiert und Sie haben sich nur leicht verspätet, wird das Bußgeld in der Regel nicht allzu hoch ausfallen – und manchmal drücken die Beamten in solchen Fällen auch ein Auge zu und lassen Sie die Kfz-Ummeldung ohne Bußgeld nachholen.
Fahrzeug ummelden mit Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten
- Ausweiskopie des Fahrzeughalters oder eine Kopie des Passes und der aktuellen Meldebestätigung