- Auto ummelden: Diese Behörden sind zuständig
- Diese Unterlagen benötigen Sie für die Kfz-Ummeldung
- Kennzeichen ummelden, behalten oder Wunschkennzeichen beantragen
- Fahrzeug ummelden: Diese Fristen gelten
- Kosten für die Kfz-Ummeldung
Auto ummelden: Diese Behörden sind zuständig
Welche Behörde Sie nach Ihrem Umzug aufsuchen müssen, um Ihr Fahrzeug umzumelden, hängt davon ab, ob Sie innerhalb Ihres bisherigen Zulassungsbezirks umgezogen sind oder die Stadt gewechselt haben.
Kfz-Ummeldung im gleichen Zulassungsbezirk
Ziehen Sie innerhalb Ihrer Stadt oder des Kreises bzw. der Gemeinde im selben Zulassungsbereich um, müssen Sie lediglich die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ändern lassen. Dafür müssen Sie nicht zwingend zur Kfz-Zulassungsstelle.
Einige Kreise oder Gemeinden nehmen eine Ummeldung auch direkt im Einwohnermeldeamt – oft auch Bürgeramt genannt – vor. In diesem Fall werden die Fahrzeugpapiere bei der Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes aktualisiert.
Kfz-Ummeldung in neuem Zulassungsbezirk
Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde müssen Sie Ihr Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle am neuen Wohnort ummelden. Bei Privatpersonen ist damit immer der Hauptwohnsitz gemeint. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld, wo sich die neue Zulassungsstelle befindet.
Wichtig: Bevor Sie Ihr Fahrzeug in einem neuen Zulassungsbezirk ummelden können, muss die persönliche Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein. Ihr neuer Wohnort muss sich aus Ihrem Personalausweis oder der Meldebescheinigung ergeben.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Kfz-Ummeldung
Um nach einem Umzug das Motorrad oder Auto umzumelden, brauchen Sie einige Dokumente. Folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (DEKRA, TÜV o.ä.)
- gültige Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Ausweisdokumente in Kopie
- für Geschäftsfahrzeuge: Gewerbeschein und Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister
Umzugsmitteilung der Deutschen Post
- Einfach und bequem in nur 2 Minuten online anmelden
- Wichtig: Nur wer Ihre alte Adresse kennt, bekommt Auskunft über die neue Anschrift nach dem Umzug.
Kennzeichen ummelden, behalten oder Wunschkennzeichen beantragen
Bis 2015 war bundesweit geregelt, dass man bei einem Wohnortwechsel ein Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnortes erhielt. Heute ist das nicht mehr verpflichtend. Ob aus Lokalpatriotismus oder Gewohnheit: Wer sein Motorrad oder Auto ummeldet, kann sein Kennzeichen auf Wunsch behalten. Trotzdem bleibt die Ummeldung des Fahrzeugs Pflicht.
Wunschkennzeichen beantragen und reservieren
Möchten Sie Ihr Kennzeichen ummelden oder ein spezielles Wunschkennzeichen beantragen, denken Sie daran, bei der Ummeldung neben den erforderlichen Unterlagen Ihre bisherigen Nummernschilder mitzubringen.
Ein Tipp: In vielen Städten und Gemeinden können Sie Ihr Wunschkennzeichen vorab online reservieren. Das Angebot ist gebührenpflichtig – es ist mit Kosten zwischen 10 und 15 Euro zu rechnen. Dafür kann Ihnen für die Dauer der Reservierung niemand Ihr bevorzugtes Kennzeichen wegschnappen.
Fahrzeug ummelden mit Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten
- Ausweiskopie des Fahrzeughalters oder eine Kopie des Passes und der aktuellen Meldebestätigung
Fahrzeug ummelden: Diese Fristen gelten
Nach einem Umzug müssen Sie sich an bestimmte Fristen halten, um Ihr Fahrzeug umzumelden. Der Gesetzgeber spricht von einer unverzüglichen
Ummeldung. Diese Fristlänge ist ziemlich schwammig und liegt letztendlich im Ermessen der Behörde.
Als Faustregel gilt: Innerhalb eines Monats nach dem Umzug ist die Ummeldung in der Regel fristgerecht. Überschreiten Sie diese Frist um Wochen oder gar Monate, kann ein hohes Bußgeld die unangenehme Folge sein. Sind Sie bereits umgezogen und haben versäumt, Ihr Auto umzumelden, sollten Sie dies daher schnellstmöglich nachholen.
Online-Ummeldung für Autos nicht möglich
Online können Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden – das geht nur, wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten. In vielen Städten und Gemeinden ist es aber möglich, sich online einen Termin zur Ummeldung geben zu lassen. Denken Sie am besten schon vor dem Umzug daran, denn vor allem in Großstädten müssen Sie mit einer längeren Wartezeit rechnen. So laufen Sie nicht Gefahr, die Ummeldefrist zu überschreiten.

Kosten für die Kfz-Ummeldung
Ein Fahrzeug umzumelden, kann je nach Bundesland unterschiedlich viel kosten. Lassen Sie lediglich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) die Adresse ändern, verursacht das geringere Kosten als eine umfangreichere Umschreibung.
Alte Papiere werden ausgetauscht
Ist Ihr Auto schließlich umgemeldet, gehen alle Kfz-Bescheide an Ihre neue Anschrift. Dazu zählen z. B. Steuerbenachrichtigungen. Doch wie erfahren Ihre Versicherungen, Ihre Bank und weitere wichtige Vertragspartner von Ihrem Umzug? Mit einer Umzugsmitteilung!