- Kennzeichen behalten beim Umzug: Darf ich mein Kennzeichen behalten, wenn ich mein Auto ummelde?
- Halterwechsel: Auto auf neuen Halter ummelden und Kennzeichen behalten
- Kosten: Fallen Gebühren an, wenn ich mein Kennzeichen behalten will?
- FAQ zur Kennzeichenmitnahme: Mitbringen, anderes Bundesland, Nummer behalten
- Verboten: Wann darf ich das Kfz-Kennzeichen nicht behalten?
Kennzeichen behalten beim Umzug: Darf ich mein Kennzeichen behalten, wenn ich mein Auto ummelde?
Nach dem Umzug ist der Gang zur Zulassungsstelle Pflicht: Auto ummelden ist angesagt – oder Roller oder Motorrad oder was sonst noch so auf deutschen Straßen fahren kann.
Bei einem Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks ist die Sache klar: Das Kennzeichen können Sie behalten. Den Gang aufs Amt müssen Sie trotzdem machen, denn Sie müssen die Adresse in den Fahrzeugpapieren ändern lassen.
Aber wie ist das, wenn Sie weiter wegziehen – in einen anderen Zulassungsbezirk oder ein anderes Bundesland? Innerhalb einiger Bundesländer war es schon früher möglich, das Kennzeichen mitzunehmen, wenn man den Bezirk gewechselt hat, aber spätestens an der Landesgrenze war Schluss.
Seit dem 1.1.2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich (§ 13 Abs. 3 FZV): Sie können in ganz Deutschland ihr Kennzeichen behalten, wenn Sie das Auto nach dem Umzug ummelden. Wichtig: Die Mitnahme gilt nicht nur „in die nächste Stadt“, sondern ausdrücklich auch über Bezirks- und Bundeslandgrenzen hinweg.
Halterwechsel: Auto auf neuen Halter ummelden und Kennzeichen behalten
Seit dem 01.10.2019 ist die Beibehaltung des Kennzeichens auch bei einem Halterwechsel möglich. Voraussetzung: Das Fahrzeug ist durchgehend zugelassen. Wird es vor dem Halterwechsel abgemeldet, ist eine Kennzeichenmitnahme nicht möglich; dann brauchen Sie neue Schilder bzw. müssen die alte Kombination als Wunschkennzeichen reservieren und neu zuteilen lassen.
Kosten: Fallen Gebühren an, wenn ich mein Kennzeichen behalten will?
Nein, Sie haben keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie nach dem Umzug Ihr Kennzeichen behalten. Im Gegenteil, Sie sparen sogar Geld, denn:
- Sie müssen kein Wunschkennzeichen beantragen.
- Sie müssen keine Schilder prägen lassen.
- Sie müssen keine neue Feinstaubplakette ordern.
Orientierung bei Gebühren:
- Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme: je nach Behörde ca. 15–30 Euro
- Neue Schilder/Prägung entfallen (spart ca. 20–40 Euro)
- Wunschkennzeichen (optional): 12,80 Euro
FAQ zur Kennzeichenmitnahme: Mitbringen, anderes Bundesland, Nummer behalten
Muss ich die alten Kennzeichen zur Ummeldung mitbringen?
- Nein. Wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten, müssen die Schilder in der Regel nicht vorgelegt oder getauscht werden. Entscheidend sind die geänderten Fahrzeugpapiere (ZB I; ggf. eVB, SEPA-Mandat, HU-Bericht).
Kfz ummelden mit gleichem Kennzeichen – geht das auch in ein anderes Bundesland?
- Ja. Auto ummelden, Kennzeichen behalten (anderes Bundesland) ist seit 2015 bundesweit erlaubt.
Kfz ummelden: Kann ich meine Nummer behalten beim Halterwechsel?
- Ja, seit 01.10.2019 möglich – sofern das Auto nicht abgemeldet wurde (Kennzeichenmitnahme beim Halterwechsel).
Altes Auto auf neues ummelden: Kann ich mein bisheriges Kennzeichen „mitnehmen“?
- Eine automatische Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich. Praxisweg: Altes Fahrzeug abmelden und die Kennzeichenkombination als Wunschkennzeichen reservieren lassen; neues Fahrzeug anschließend mit dieser Kombination anmelden. Oft klappt das sogar am selben Tag – am besten Termin(e) koordinieren.
Auto ummelden – muss ich die Kennzeichen mitnehmen/mitbringen?
- Nein, wenn Sie die Kennzeichen behalten. Ja, wenn Sie neue Schilder wünschen oder die alte Kombination als Wunschkennzeichen neu zuteilen lassen.
Wohnsitz ummelden: Kfz-Kennzeichen behalten – was brauche ich?
- ZB I (Fahrzeugschein), Ausweis, eVB-Nummer (je nach Vorgabe), HU-Nachweis, SEPA-Mandat. ZB II ist nur nötig, wenn Sie ein neues Kennzeichen beantragen.
Kann ich mein Auto anmelden mit einem Kennzeichen aus einer anderen Stadt/einem anderen Bundesland?
- Möglich, solange es dasselbe Fahrzeug ist und die Kennzeichenmitnahme korrekt gemeldet wurde.
Kosten: Was kostet es, mein Auto umzumelden und das Kennzeichen zu behalten?
- Die reine Beibehaltung ist gebührenfrei; es fallen nur die üblichen Ummeldegebühren an. Keine Kosten für Schilderprägung oder Umweltplakette.
Verboten: Wann darf ich das Kfz-Kennzeichen nicht behalten?
Leider kann das alte Kennzeichen nicht immer mit umziehen. In den folgenden Fällen müssen neue Nummernschilder mit der Kennung des neuen Wohnortes her:
- Ihr Fahrzeug war während des Umzugs nicht zugelassen.
- Mit der neuen Wohnung haben Sie sich auch ein neues Auto zugelegt. Die Kennzeichenmitnahme bei einem Fahrzeugwechsel geht nicht so einfach automatisch. In diesem Fall müssen Sie sich Ihr altes Nummernschild als Wunschkennzeichen reservieren lassen. Ausnahme: Sie haben das neue Auto bereits gekauft und melden es gleichzeitig an. Dann können Sie Ihre alten Kennzeichen meist wieder mitnehmen.
- Sie sind mit dem Auto schon mal in einen anderen Bezirk umgezogen. Beim zweiten Sprung über die Bezirksgrenze können Sie das Kennzeichen nicht mehr mitnehmen, sondern müssen sich ein neues Nummernschild machen lassen.