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Auto ummelden und das Kennzeichen behalten: So geht's

Auto ummelden und das Kennzeichen behalten: So geht's
iStock.com/Dutch Scenery

Umzug: Darf ich mein Kennzeichen behalten, wenn ich mein Auto ummelde?

Nach dem Umzug ist der Gang zur Zulassungsstelle Pflicht: Auto ummelden ist angesagt – oder Roller oder Motorrad oder was sonst noch so auf deutschen Straßen fahren kann.

Bei einem Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks ist die Sache klar: Das Kennzeichen können Sie behalten. Den Gang aufs Amt müssen Sie trotzdem machen, denn Sie müssen die Adresse in den Fahrzeugpapieren ändern lassen.

Aber wie ist das, wenn Sie weiter wegziehen – in einen anderen Zulassungsbezirk oder ein ganz anderes Bundesland? Innerhalb einiger Bundesländer war es schon früher möglich, das Kennzeichen mitzunehmen, wenn man den Bezirk gewechselt hat, aber spätestens an der Landesgrenze war Schluss.

Seit 2015 ist das vorbei und die Kennzeichenmitnahme bundesweit kein Problem mehr: Sie können in ganz Deutschland ihr Kennzeichen behalten, wenn Sie das Auto nach dem Umzug ummelden. Seit dem 01.10.2019 ist die Beibehaltung des Kennzeichens auch bei einem Halterwechsel möglich.

Kosten: Fallen Gebühren an, wenn ich mein Kennzeichen behalten will?

Nein, Sie haben keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie nach dem Umzug Ihr Kennzeichen behalten. Im Gegenteil, Sie sparen sogar Geld, denn:

  • Sie müssen kein Wunschkennzeichen beantragen.
  • Sie müssen keine Schilder prägen lassen.
  • Sie müssen keine neue Feinstaubplakette ordern.

 

Verboten: Wann darf ich das Kfz-Kennzeichen nicht behalten?

Leider kann das alte Kennzeichen nicht immer mit umziehen. In den folgenden Fällen müssen neue Nummernschilder mit der Kennung des neuen Wohnortes her:

  • Ihr Fahrzeug war während des Umzugs nicht zugelassen.
  • Mit der neuen Wohnung haben Sie sich auch ein neues Auto zugelegt. Die Kennzeichenmitnahme bei einem Fahrzeugwechsel geht nicht so einfach automatisch. In diesem Fall müssen Sie sich Ihr altes Nummernschild als Wunschkennzeichen reservieren lassen. Ausnahme: Sie haben das neue Auto bereits gekauft und melden es gleichzeitig an. Dann können Sie Ihre alten Kennzeichen meist wieder mitnehmen.
  • Sie sind mit dem Auto schon mal in einen anderen Bezirk umgezogen. Beim zweiten Sprung über die Bezirksgrenze können Sie das Kennzeichen nicht mehr mitnehmen, sondern müssen sich ein neues Nummernschild machen lassen.
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