- Welche Fristen & Bußgelder gelten beim Halterwechsel meines Kfz?
- Kfz-Versicherung: Vor der Ummeldung eVB-Nummer holen
- Welche Unterlagen brauche ich für den Kfz-Halterwechsel?
- Was kostet der Halterwechsel?
- Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie: Versicherungstipps
Welche Fristen & Bußgelder gelten beim Halterwechsel meines Kfz?
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder übernehmen, spricht man allgemein von einem Kfz-Halterwechsel. Sowohl die Zulassungspapiere als auch die Autoversicherung müssen immer auf dem aktuellen Stand sein. Deshalb müssen Sie beides auf Ihren Namen ummelden – und das unverzüglich nach dem Kauf.
Genau definiert ist die Frist für das Ummelden Ihres Kfz nach dem Halterwechsel meistens nicht. Stattdessen handhaben die Behörden das sehr individuell. Länger als eine Woche sollten Sie sich aber vorsichtshalber nicht Zeit lassen. Denn sonst müssen Sie womöglich noch ein Bußgeld bezahlen.
Kfz-Versicherung: Vor der Ummeldung eVB-Nummer holen
Wie ändert man den Fahrzeughalter? Zuerst müssen Sie sich um die Kfz-Versicherung kümmern. Denn die benötigen Sie unbedingt, damit Sie den Wagen bei der Kfz-Zulassungsstelle später auf Ihren Namen ummelden können. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Sie steigen in die Versicherung des Vorbesitzers ein, falls die Bedingungen grundsätzlich für Sie passen.
- Sie schließen eine neue Kfz-Versicherung ab.
Sobald die Versicherung abgeschlossen ist, erhalten Sie vom Versicherer Ihre elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer.
Der nächste Weg führt Sie nun zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, um auch die Zulassung auf Sie umzumelden. Mitbringen müssen Sie dafür unter anderem die Fahrzeugpapiere und die eVB-Nummer Ihrer Autoversicherung.
Welche Unterlagen brauche ich für den Kfz-Halterwechsel?
Die Ummeldung eines Fahrzeugs nach einem Halterwechsel unterscheidet sich gar nicht so stark von der Erstzulassung eines Kfz. Lesen Sie hier, wie Sie ihr neues Motorrad oder Auto anmelden.
Allerdings müssen Sie bei einem Halterwechsel noch ein paar zusätzlich Unterlagen mit zur Zulassungsstelle nehmen:
- Zulassungspapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- aktueller TÜV- & HU-Bericht: Die TÜV-Plakette reicht nicht! Lassen Sie sich die Prüfberichte am besten vom Vorbesitzer geben. Sonst müssen Sie sie kostenpflichtig bei der TÜV-Stelle anfordern.
- alte Kennzeichen: Sie werden entwertet, damit Sie das Auto mit neuem (Wunsch-)Kennzeichen auf Ihren Namen zulassen können.
Den Kaufvertrag müssen Sie übrigens nicht bei der Zulassung vorlegen. Es reicht die Zulassungsbescheinigung Teil II als Nachweis, dass Sie der Eigentümer des Wagens sind.
Kann ich bei einem Halterwechsel mein Kennzeichen behalten?
Wenn Sie im selben Land- oder Stadtkreis leben wie der Vorbesitzer Ihres Autos, ist es durchaus möglich, das alte Kennzeichen zu behalten. Und das ist sogar gut fürs Portemonnaie. Denn auf diese Weise sparen Sie das Geld für neue Nummernschilder.
Vollmacht für die Kfz-Ummeldung bei Halterwechsel
Sie schaffen es nicht, selbst in die Zulassungsstelle zu gehen und das neu gekaufte Auto umzumelden? Ein paar Zulassungsstellen bieten bereits an, das online zu erledigen. In den meisten Fällen muss die Ummeldung aber persönlich vor Ort passieren. Die gute Nachricht: Sie müssen das als neuer Besitzer nicht unbedingt selbst machen – Sie können auch jemandem eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Wichtig: Ihr Vertreter muss sich auf der Zulassungsstelle ausweisen können und auch eine Kopie Ihres Personalausweises vorlegen. Eventuell gibt es für die Vollmacht beim Kfz-Halterwechsel auch einen Vordruck bei der Zulassungsstelle.
Vollmacht für die Kfz-Ummeldung als PDF herunterladen
Was kostet der Halterwechsel?
Wenn Sie das Auto nach dem Halterwechsel gleich ummelden, sind die Kosten recht überschaubar:
- 20–30 Euro für die Gebühren der Zulassungsstelle
- 10–12 Euro für ein Wunschkennzeichen
- 20–30 Euro für die neuen Nummernschilder
Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie: Versicherungstipps
Sie möchten einen Kfz-Halterwechsel mit Ihrem Ehepartner vornehmen? Oder Ihr volljähriges Kind soll den alten Wagen weiter fahren, wenn Sie sich einen neuen kaufen? Auch wenn das Fahrzeug in diesen Fällen nicht verkauft wird, ist das trotzdem ein Halterwechsel. Sie müssen das Auto auf den anderen Namen ummelden. Das funktioniert genauso wie beim Gebrauchtwagenkauf.
Vor allem junge Fahranfänger sollten vor der Ummeldung bedenken, dass sie von der Versicherung aufgrund ihres Alters häufig in eine teurere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden als die Eltern. Es kann sich daher lohnen, das Auto noch einige Jahre als Zweitwagen über die Eltern laufen zu lassen.
Manche Versicherer ermöglichen es, dass die Versicherung auf den Namen des bisherigen Halters – zum Beispiel des Vaters oder der Mutter – weiterläuft, obwohl sich der Halter ändert. Fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung nach, welche Möglichkeiten es gibt, dann wird der Kfz-Halterwechsel innerhalb Ihrer Familie problemlos vonstatten gehen.