- Fristen & Bußgeld: Kfz-Halterwechsel sofort melden
- Kfz-Versicherung: Vor der Ummeldung eVB-Nummer holen
- Unterlagen: Checkliste für die Ummeldung nach dem Halterwechsel
- Gebühren: Die Kosten für die Ummeldung
- Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie: Versicherungstipps
Fristen & Bußgeld: Kfz-Halterwechsel sofort melden
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder übernehmen, spricht man von einem Kfz-Halterwechsel. Sowohl die Zulassungspapiere als auch die Autoversicherung müssen immer auf dem aktuellen Stand sein. Deshalb müssen Sie beides auf Ihren Namen ummelden – und das unverzüglich nach dem Kauf.
Genau definiert ist die Frist für die Ummeldung meistens nicht. Stattdessen handhaben die Behörden das sehr individuell. Länger als eine Woche sollten Sie sich aber vorsichtshalber nicht Zeit lassen. Denn sonst müssen Sie womöglich noch ein Bußgeld bezahlen.
Kfz-Versicherung: Vor der Ummeldung eVB-Nummer holen
Zuerst müssen Sie sich um die Kfz-Versicherung kümmern. Denn die benötigen Sie unbedingt, damit Sie den Wagen bei der Kfz-Zulassungsstelle später auf Ihren Namen ummelden können. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Sie steigen in die Versicherung des Vorbesitzers ein, falls die Bedingungen grundsätzlich für Sie passen.
- Sie schließen eine neue Kfz-Versicherung ab.
Sobald die Versicherung abgeschlossen ist, erhalten Sie vom Versicherer Ihre elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer.
Der nächste Weg führt Sie nun zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, um auch die Zulassung auf Sie umzumelden. Mitbringen müssen Sie dafür unter anderem die Fahrzeugpapiere und die eVB-Nummer Ihrer Autoversicherung.Nachsendeauftrag für die Post
PS: Sie wollen es ganz genau wissen? Weitere Infos zum Service finden Sie hier.
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Unterlagen: Checkliste für die Ummeldung nach dem Halterwechsel
Die Ummeldung eines Fahrzeugs nach einem Halterwechsel unterscheidet sich gar nicht so stark von der Erstzulassung eines Kfz. Was Sie dafür alles brauchen, finden Sie hier.
Allerdings müssen Sie bei einem Halterwechsel noch ein paar zusätzlich Unterlagen mit zur Zulassungsstelle nehmen:
- alte Kennzeichen: Sie werden entwertet, damit Sie das Auto mit neuem (Wunsch-)Kennzeichen auf Ihren Namen zulassen können.
- Zulassungspapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- aktueller TÜV- & HU-Bericht: Die TÜV-Plakette reicht nicht! Lassen Sie sich die Prüfberichte am besten vom Vorbesitzer geben. Sonst müssen Sie sie kostenpflichtig bei der TÜV-Stelle anfordern.
Den Kaufvertrag müssen Sie dagegen nicht bei der Zulassung vorlegen. Es reicht die Zulassungsbescheinigung Teil II als Nachweis, dass Sie der Eigentümer des Wagens sind.

Vollmacht für die Kfz-Ummeldung bei Halterwechsel
Sie schaffen es nicht, selbst in die Zulassungsstelle zu gehen und das neu gekaufte Auto umzumelden? Ein paar Zulassungsstellen bieten bereits an, das online zu erledigen. In den meisten Fällen muss die Ummeldung aber persönlich vor Ort passieren. Die gute Nachricht: Sie müssen das als neuer Besitzer nicht unbedingt selbst machen – Sie können auch jemandem eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Wichtig: Ihr Vertreter muss sich auf der Zulassungsstelle ausweisen können und auch eine Kopie Ihres Personalausweises vorlegen. Eventuell gibt es für die Vollmacht beim Kfz-Halterwechsel auch einen Vordruck bei der Zulassungsstelle.
Muster für Vollmacht zur Kfz-Ummeldung herunterladen
Gebühren: Die Kosten für die Ummeldung
Wenn Sie das Auto nach dem Halterwechsel gleich ummelden, sind die Kosten recht überschaubar:
- 20–30 Euro für die Gebühren der Zulassungsstelle
- 10–12 Euro für ein Wunschkennzeichen
- 20–30 Euro für die neuen Nummernschilder
Tipp: Wenn Sie im selben Land- oder Stadtkreis leben wie der Vorbesitzer, können Sie das alte Kennzeichen behalten. So sparen Sie das Geld für neue Nummernschilder.
Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie: Versicherungstipps
Vor allem junge Fahranfänger sollten vor der Ummeldung bedenken, dass sie von der Versicherung aufgrund ihres Alters häufig in eine teurere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden als die Eltern. Es kann sich daher lohnen, das Auto noch einige Jahre als Zweitwagen über die Eltern laufen zu lassen.
Manche Versicherer ermöglichen es, dass die Versicherung auf den Namen des bisherigen Halters – zum Beispiel des Vaters oder der Mutter – weiterläuft, obwohl sich der Halter ändert. Fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung nach, welche Möglichkeiten es gibt.