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Kfz-Zulassungsstelle

Vollmacht für Kfz-Ummeldung: Auto ummelden lassen bei Umzug & Co.

Vollmacht für Kfz-Ummeldung: Auto ummelden lassen bei Umzug & Co.
iStock.com/Andrey Popov

Kfz-Zulassung: Was geht mit einer Vollmacht?

Kfz-Ummeldungen müssen meistens persönlich passieren. Aber: Sie müssen nicht unbedingt selbst zur Behörde. Bei folgenden Ummeldungen rund um Auto, Motorrad und mehr können Sie auch eine Vertrauensperson mit einer Vollmacht zur Zulassungsstelle schicken:

Vollmacht für die Kfz-Ummeldung als PDF herunterladen

Die verschiedenen regionalen Zulassungsbehörden stellen im Netz meist eigene Vordrucke für die Vollmacht bereit. Normalerweise werden aber auch andere Einwilligungserklärungen anerkannt. Im Zweifel sorgt ein kurzer Anruf bei Ihrem zuständigen Amt für Klarheit.

Erforderliche Unterlagen für die Kfz-Ummeldung durch einen Vertreter

Grundsätzlich können Sie frei wählen, von wem Sie sich bei der Ummeldung vertreten lassen. Vorgaben, zum Beispiel zum Verwandtschaftsverhältnis, gibt es nicht. Wichtig ist nur, dass Ihr Vertreter die folgenden Unterlagen mit zum Amt nimmt:

  • Vollmacht mit Datum, handschriftlich von Ihnen unterzeichnet (ggf. in doppelter Ausführung)
  • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Ihr Personalausweis im Original (alternativ wird in der Regel auch der Reisepass anerkannt, dann ist allerdings zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung nötig)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  • aktueller HU-/AU-Bericht
  • Personalausweis des Vertreters

Falls ein neues Kennzeichen erforderlich ist, zusätzlich:

  • altes Nummernschild
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Achtung: Weichen Kontoinhaber und Fahrzeughalter voneinander ab, müssen beide die Einzugsermächtigung unterschreiben!

Sie wollen bei der Ummeldung gern das alte Kennzeichen behalten? Erfahren Sie hier, wie das geht!

Vollmacht für die Kfz-Abmeldung?

Wenn Sie Ihr Auto wegen eines Umzugs ummelden wollen, ist eine vorherige Abmeldung nicht nötig. Abzumelden brauchen Sie ihr Fahrzeug nur, wenn Sie es verkaufen oder verschrotten wollen. Auch in diesem Fall können Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen, die Abmeldung bei der Zulassungsstelle für Sie zu erledigen. Eine Vollmacht ist in diesem Fall in der Regel nicht vonnöten. Für die meisten Zulassungsstellen ist es nur entscheidend, wer den Fahrzeugbrief vorlegt.

Vollmacht für die Zulassungsstelle: Kfz-Ummeldung bei Halterwechsel

Auch wenn Sie ein gebrauchtes Auto gekauft haben und auf Ihren Namen anmelden wollen, können Sie den Behördengang durch einen Vertreter erledigen lassen. Die Vollmacht für die Zulassungsstelle muss bei einer Kfz-Ummeldung mit Halterwechsel ebenfalls von Ihnen unterzeichnet sein. Zusätzlich benötigt Ihr Vertreter eine Einverständniserklärung von Ihnen, dass die Behörde ihm oder ihr über mögliche Gebühren und Steuerrückstände Auskunft erteilen darf.

Was es sonst noch während des Umzugs zu erledigen gibt, erfahren Sie in unserer praktischen Umzugs-Checkliste.

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