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Namensänderung im Führerschein: So geht’s

Frau sitzt hinter dem Steuer eines Autos
spyderskidoo, iStock 2018

Ist die Namensänderung im Führerschein Pflicht?

Gute Nachrichten: Es gibt keine Pflicht zur Namensänderung, denn der Führerschein ist kein Identitätsnachweis. Wenn Sie Ihren Führerschein mit Ihrem alten Namen behalten wollen, müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle zusätzlich zum Führerschein noch Ihren Personalausweis oder Pass vorzeigen – in diesen Dokumenten muss nämlich auf jeden Fall der aktuelle Name stehen. Übrigens: Der Führerschein ist eine echte Ausnahme. In allen anderen Fahrzeugpapieren müssen Sie unbedingt den Namen ändern.

 

Welches Amt ist zuständig für die Änderung?

Zuständig ist die Verwaltungsbehörde am Hauptwohnsitz. Das kann entweder die Stadtverwaltung (Stadtkreis) oder das Landratsamt (Landkreis) sein. In einigen Städten regelt aber auch das Einwohnermeldeamt oder das Bürgerbüro solche Führerscheinangelegenheiten. Erkundigen Sie sich am besten vorher, wie das in Ihrem Wohnort gehandhabt wird. Sie müssen persönlich in der Verwaltungsbehörde erscheinen, um die Namensänderung zu beantragen. Der Grund: Sie müssen eine Unterschrift leisten, die später auf den Führerschein aufgedruckt wird – telefonisch oder online geht das nicht. Zumindest für die Abholung können Sie aber jemanden bevollmächtigten oder sich den neuen Führerschein per Post zuschicken lassen.

Welche Unterlagen sind wichtig?

  • Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung – entweder das Original oder eine beglaubigte Abschrift (z. B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
  • Personalausweis mit dem neuen Namen; alternativ: Pass mit dem neuen Namen plus Meldebescheinigung
  • bisheriger Führerschein
  • biometrisches Passfoto mit den Maßen 35 x 45 mm

 

Vollmacht

Wenn Sie den neuen Führerschein nicht selbst abholen wollen, braucht die Person, die Sie stattdessen aufs Amt schicken:

  • eine schriftliche Vollmacht
  • eine Kopie Ihres bereits geänderten Ausweises oder Passes plus Meldebescheinigung
  • seinen/ihren eigenen Ausweis oder Pass
Frau sitzt im Auto und reicht Führerschein durchs Autofenster nach draußen.
Ist Ihr neuer Name im Führerschein vermerkt, geraten Sie in einer Verkehrskontrolle nicht ins Schwitzen.

Sonderfall Papier-Führerschein

Haben Sie noch einen alten rosa oder grauen Papier-Führerschein? Wer noch so einen Lappen im Geldbeutel hat, braucht für die Namensänderung eine Karteikartenabschrift (Abschrift der Führerscheindaten). Die erhalten Sie auf Anfrage bei der Führerscheinstelle, die die Fahrerlaubnis damals ausgestellt hat. Die Anfrage können Sie persönlich oder schriftlich stellen. Der schriftliche formlose Antrag muss enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Ausstellungsdatum und Listennummer des Führerscheins
  • Anschrift
  • optional: Telefonnummer für Rückfragen

Vor dem 19.1.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19.1.2033 umgetauscht werden, andernfalls droht ein Bußgeld.

Was kostet die Namensänderung im Führerschein?

Die Gebühren für die Namensänderung fallen unterschiedlich aus. In der Regel ist es für moderne Kartenführerscheine (EU-Führerscheine) günstiger: etwa 10 – 35 Euro. Ein alter Papier-Führerschein wird mit der Namensänderung gleich in einen Kartenführerschein umgetauscht. Das kostet dann etwa 20 – 30 Euro.

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