- Diese Unterlagen brauchen Sie für die Kfz-Zulassung
- Das müssen Sie bei der Zulassung ausländischer Fahrzeuge mitbringen
- Das kostet die Kfz-Anmeldung
- Neue Fahrzeugpapiere bei der Kfz-Zulassung
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Kfz-Zulassung
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle problemlos und vor allem schnell verläuft, sollten Sie folgende Unterlagen parat haben:
Neuwagen
- gültiger Personalausweis (alternativ: Reisepass mit Meldebestätigung)
- elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
In folgenden Fällen benötigen Sie zusätzliche Unterlagen:
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten nebst Ausweis(en) oder Pass/Pässen in Kopie
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern eingetragen
Gebrauchtwagen
Auch für Gebrauchtwagen benötigen Sie neben Personalausweis und Co. (siehe Neuwagen) einige zusätzliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
- Nachweis der gültigen Abgasuntersuchung
Vollmacht für Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Können Sie Ihr Auto nicht selber anmelden, zum Beispiel weil Sie beruflich verhindert sind, können Sie eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung erteilen. Der Bevollmächtigte benötigt dann für die Kfz-Anmeldung zusätzlich:
- eine schriftliche Vollmacht
- Personalausweis des Vollmachtgebers in Kopie. Alternativ: Pass samt Meldebescheinigung des Vollmachtgebers in Kopie
- den eigenen Personalausweis oder Pass
Vollmacht für Kfz-Zulassung herunterladen
Tipp: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie in vielen Zulassungsstellen vorab online einen Termin für die Pkw-Zulassung vereinbaren.

Fakten
Das müssen Sie bei der Zulassung ausländischer Fahrzeuge mitbringen
Einige Fahrzeuge können im Ausland wesentlich günstiger sein als in Deutschland. Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft haben, brauchen Sie für die Anmeldung Ihres Autos weitere wichtige Unterlagen.
Neuwagen (im Ausland gekauft)
Als Neuwagen gelten Fahrzeuge, die weniger als 6.000 km gefahren und nicht älter als sechs Monate sind. Für die Kfz-Zulassung in Deutschland benötigen Sie:
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Kaufvertrag oder Rechnung zum Eigentumsnachweis
- Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sofern bereits erstellt
- CoC-Papiere oder nachträgliche Datenbestätigung des Herstellers. Alternativ: Vollgutachten des TÜV nach § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
- SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- ausländische Kennzeichen, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen ist
- Erklärung für Umsatzsteuerzwecke
Fakten
Gebrauchtwagen (im Ausland gekauft)
Für die Kfz-Zulassung eines Gebrauchtwagen aus dem Ausland benötigen Sie:
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Kaufvertrag oder Rechnung zum Eigentumsnachweis
- Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sofern bereits erstellt
- CoC-Papiere oder nachträgliche Datenbestätigung des Herstellers Alternativ: Vollgutachten des TÜV nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) und die gültige Abgasuntersuchung (AU)
- SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- ausländische Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist

Wichtig: Importieren Sie ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat, benötigen Sie zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll. In der Regel müssen die Fahrzeuge außerdem vorab zwingend vom TÜV begutachtet werden.
Das kostet die Kfz-Anmeldung
Die Gebühren für die Kfz-Zulassung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Für einen im Inland gekauften Neuwagen müssen Sie mit Zulassungskosten von mindestens 25 Euro rechnen.
Ein im Inland gekaufter Gebrauchtwagen schlägt mit Kosten von etwa 18 Euro für eine Zulassung innerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks zu Buche. Für die Zulassung außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks entstehen Kosten von etwa 28 Euro.
Für die Anmeldung importierter Fahrzeuge liegen die Gebühren bei mindestens 30 Euro.
Muss beispielsweise eine Betriebserlaubnis erteilt werden oder sind Änderungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich, erhöhen sich die Gebühren, je nach Umfang des Arbeitsaufwandes.
Umzugsmitteilung der Deutschen Post
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- Wichtig: Wir geben Ihre neue Adresse nur an solche Unternehmen weiter, bei denen Sie als Vertragspartner oder Interessent geführt werden und die deshalb Ihre alte Anschrift bereits kennen.
Kosten für Kennzeichen
Seit 2015 können Sie auf Wunsch das bisherige Nummernschild eines Fahrzeugs behalten, selbst wenn Sie es in einer anderen Stadt gekauft haben. Ist ein neues Kennzeichen erforderlich oder gewünscht, entstehen für die Kfz-Zulassung mit neuem Kennzeichen zusätzliche Kosten von etwa 20-40 Euro. Reservieren Sie im Vorfeld online ein Wunschkennzeichen, erhöhen sich diese Kosten um weitere 10-15 Euro.
Übrigens: Die Gebühren für die Kfz-Anmeldung entrichten Sie im Normalfall am Automaten. Dieser kann in den meisten Fällen auch EC-Karten lesen. Nehmen Sie dennoch ausreichend Bargeld mit – so sind Sie auf der sicheren Seite.
Neue Fahrzeugpapiere bei der Kfz-Zulassung
Seit dem 1.10.2005 werden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt. Melden Sie einen älteren Gebrauchtwagen an, werden die Dokumente im Zuge der Kfz-Zulassung gegen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgetauscht.
Haben Sie alle Unterlagen beisammen, einen Termin reserviert und den Geldbeutel griffbereit? Dann sind Sie bestens vorbereitet für einen reibungslosen Ablauf der Kfz-Zulassung.