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Kfz-Zulassungsstelle

Kfz-Zulassung: So melden Sie Ihr neues Auto oder Motorrad an

Mann sitzt hinter dem Lenkrad eines Autos und hält Autoschlüssel aus dem Fenster
Ridofranz, iStock 2018

Diese Unterlagen brauchen Sie für die Kfz-Zulassung

Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle problemlos und vor allem schnell verläuft, sollten Sie folgende Unterlagen parat haben:

Neuwagen

  • gültiger Personalausweis (alternativ: Reisepass mit Meldebestätigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

In folgenden Fällen benötigen Sie zusätzliche Unterlagen:

  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten nebst Ausweis(en) oder Pass/Pässen in Kopie
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern eingetragen

Gebrauchtwagen

Auch für Gebrauchtwagen benötigen Sie neben Personalausweis und Co. (siehe Neuwagen) einige zusätzliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Nachweis der gültigen Abgasuntersuchung

 

Vollmacht für Kfz-Zulassungsangelegenheiten

Können Sie Ihr Auto nicht selber anmelden, zum Beispiel weil Sie beruflich verhindert sind, können Sie eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung erteilen. Der Bevollmächtigte benötigt dann für die Kfz-Anmeldung zusätzlich:

  • eine schriftliche Vollmacht
  • Personalausweis des Vollmachtgebers in Kopie. Alternativ: Pass samt Meldebescheinigung des Vollmachtgebers in Kopie
  • den eigenen Personalausweis oder Pass

Vollmacht für Kfz-Zulassung herunterladen

Tipp: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie in vielen Zulassungsstellen vorab online einen Termin für die Pkw-Zulassung vereinbaren.

Zwei gut gelaunte Frauen fahren im Auto.
Mit den richtigen Unterlagen muss die Kfz-Anmeldung nicht zur Prozedur werden.

Fakten

Sind Sie kürzlich umgezogen, müssen Sie Ihr Auto nicht neu zulassen. In diesem Fall genügt eine Nachsendeauftrag der Deutschen Post. So kommen Briefe, Pakete und Co. auch nach einem Umzug zuverlässig bei Ihnen an.

Das müssen Sie bei der Zulassung ausländischer Fahrzeuge mitbringen

Einige Fahrzeuge können im Ausland wesentlich günstiger sein als in Deutschland. Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft haben, brauchen Sie für die Anmeldung Ihres Autos weitere wichtige Unterlagen.

Neuwagen (im Ausland gekauft)

Als Neuwagen gelten Fahrzeuge, die weniger als 6.000 km gefahren und nicht älter als sechs Monate sind. Für die Kfz-Zulassung in Deutschland benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Kaufvertrag oder Rechnung zum Eigentumsnachweis
  • Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sofern bereits erstellt
  • CoC-Papiere oder nachträgliche Datenbestätigung des Herstellers. Alternativ: Vollgutachten des TÜV nach § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
  • SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • ausländische Kennzeichen, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen ist
  • Erklärung für Umsatzsteuerzwecke

Fakten

Die CoC-Papiere (engl. für Certificate of Conformity) sind auch als EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bekannt. Durch sie wird belegt, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht. Daher müssen Sie bei der Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs vorgelegt werden. Sind die Papiere beim Kauf des Fahrzeugs nicht vorhanden, können Sie nachträglich direkt beim Hersteller angefordert werden. Ein Vollgutachten vom TÜV oder einer anderen anerkannten Prüfstelle kann die Papiere ersetzen. Tipp: CoC-Papiere nachträglich vom Hersteller anzufordern, kann zwischen 40 und 200 Euro kosten. Unter Umständen kann ein Vollgutachten vom TÜV günstiger sein, da Sie hier in der Regel zusätzlich automatisch TÜV und HU erhalten.

Gebrauchtwagen (im Ausland gekauft)

Für die Kfz-Zulassung eines Gebrauchtwagen aus dem Ausland benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Kaufvertrag oder Rechnung zum Eigentumsnachweis
  • Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sofern bereits erstellt
  • CoC-Papiere oder nachträgliche Datenbestätigung des Herstellers Alternativ: Vollgutachten des TÜV nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) und die gültige Abgasuntersuchung (AU)
  • SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • ausländische Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
Mann und Frau führen Verkaufsgespräch im Autohaus.
Vor allem für Importfahrzeuge gilt: Überlassen Sie den reibungslosen Ablauf nicht dem Zufall.

Wichtig: Importieren Sie ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat, benötigen Sie zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll. In der Regel müssen die Fahrzeuge außerdem vorab zwingend vom TÜV begutachtet werden.

Das kostet die Kfz-Anmeldung

Die Gebühren für die Kfz-Zulassung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Für einen im Inland gekauften Neuwagen müssen Sie mit Zulassungskosten von mindestens 25 Euro rechnen.

Ein im Inland gekaufter Gebrauchtwagen schlägt mit Kosten von etwa 18 Euro für eine Zulassung innerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks zu Buche. Für die Zulassung außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks entstehen Kosten von etwa 28 Euro.

Für die Anmeldung importierter Fahrzeuge liegen die Gebühren bei mindestens 30 Euro.

Muss beispielsweise eine Betriebserlaubnis erteilt werden oder sind Änderungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich, erhöhen sich die Gebühren, je nach Umfang des Arbeitsaufwandes.

Umzugsmitteilung der Deutschen Post

Neue Wohnung + neue Adresse = zuverlässiger Postservice. Mit der kostenlosen Umzugsmitteilung geht diese Gleichung auf: Damit können sich Vertrags- und Kommunikationspartner (z. B. Banken, Versicherungen oder Versandhäuser) selbstständig über Ihre neue Adresse informieren. 
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  • Wichtig: Wir geben Ihre neue Adresse nur an solche Unternehmen weiter, bei denen Sie als Vertragspartner oder Interessent geführt werden und die deshalb Ihre alte Anschrift bereits kennen.
PS: Sie wollen es ganz genau wissen? Weitere Infos zum Service finden Sie bei uns. Zur Umzugsmitteilung!

Kosten für Kennzeichen

Seit 2015 können Sie auf Wunsch das bisherige Nummernschild eines Fahrzeugs behalten, selbst wenn Sie es in einer anderen Stadt gekauft haben. Ist ein neues Kennzeichen erforderlich oder gewünscht, entstehen für die Kfz-Zulassung mit neuem Kennzeichen zusätzliche Kosten von etwa 20-40 Euro. Reservieren Sie im Vorfeld online ein Wunschkennzeichen, erhöhen sich diese Kosten um weitere 10-15 Euro.

Übrigens: Die Gebühren für die Kfz-Anmeldung entrichten Sie im Normalfall am Automaten. Dieser kann in den meisten Fällen auch EC-Karten lesen. Nehmen Sie dennoch ausreichend Bargeld mit – so sind Sie auf der sicheren Seite.

Neue Fahrzeugpapiere bei der Kfz-Zulassung

Seit dem 1.10.2005 werden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt. Melden Sie einen älteren Gebrauchtwagen an, werden die Dokumente im Zuge der Kfz-Zulassung gegen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgetauscht.

Haben Sie alle Unterlagen beisammen, einen Termin reserviert und den Geldbeutel griffbereit? Dann sind Sie bestens vorbereitet für einen reibungslosen Ablauf der Kfz-Zulassung.

 

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