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Kfz-Zulassungsstelle

Kfz-Zulassung: So melden Sie Ihr neues Auto oder Motorrad an

Kfz-Zulassung: So melden Sie Ihr neues Auto oder Motorrad an
iStock.com/Ridofranz 2018

Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?

Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle problemlos und vor allem schnell verläuft, sollten Sie folgende Unterlagen parat haben:

Diese Unterlagen brauchen Sie, um einen Neuwagen anzumelden

  • gültiger Personalausweis (alternativ: Reisepass mit Meldebestätigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

In folgenden Fällen benötigen Sie zusätzliche Unterlagen:

  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten nebst Ausweis(en) oder Pass/Pässen in Kopie
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern eingetragen

Erforderliche Unterlagen, um einen Gebrauchtwagen anzumelden

Auch für Gebrauchtwagen benötigen Sie neben Personalausweis und Co. (siehe Neuwagen) einige zusätzliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Nachweis der gültigen Abgasuntersuchung

Per Vollmacht zur Kfz-Zulassung

Haben Sie keine Zeit, Ihr Auto selber anzumelden – zum Beispiel weil Sie beruflich verhindert sind? Dann können Sie einer anderen Person eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung erteilen. Der Bevollmächtigte benötigt für die Kfz-Anmeldung zusätzlich:

  • die schriftliche Vollmacht samt Ihrer Originalunterschrift
  • Personalausweis des Vollmachtgebers in Kopie. Alternativ: Pass samt Meldebescheinigung des Vollmachtgebers in Kopie
  • den eigenen Personalausweis oder Pass

Über den folgenden Link können Sie eine Vollmacht-Vorlage für die Kfz-Zulassung als PDF herunterladen:

Vollmacht für die Kfz-Ummeldung als PDF herunterladen

Tipp: Sind Sie kürzlich umgezogen, müssen Sie Ihr Auto nicht neu zulassen. In diesem Fall genügt eine Ummeldung des Kfz.

Zwei gut gelaunte Frauen fahren im Auto.
Mit den richtigen Unterlagen muss die Kfz-Anmeldung nicht zur Prozedur werden.

Was muss ich zur Anmeldung eines ausländischen Kfz mitbringen?

Einige Fahrzeuge können im Ausland wesentlich günstiger sein als in Deutschland. Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft haben, brauchen Sie für die Anmeldung des Autos weitere wichtige Unterlagen:

Neuwagen (im Ausland gekauft)

Als Neuwagen gelten Fahrzeuge, die weniger als 6.000 km gefahren und nicht älter als sechs Monate sind. Für die Kfz-Zulassung in Deutschland benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Kaufvertrag oder Rechnung zum Eigentumsnachweis
  • Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sofern bereits erstellt
  • CoC-Papiere oder nachträgliche Datenbestätigung des Herstellers. Alternativ: Vollgutachten des TÜV nach § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
  • SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • ausländische Kennzeichen, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen ist
  • Erklärung für Umsatzsteuerzwecke

Die CoC-Papiere (engl. für Certificate of Conformity) sind auch als EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bekannt. Durch sie wird belegt, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht. Daher müssen Sie bei der Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs vorgelegt werden. Sind die Papiere beim Kauf des Fahrzeugs nicht vorhanden, können Sie nachträglich direkt beim Hersteller angefordert werden. Ein Vollgutachten vom TÜV oder einer anderen anerkannten Prüfstelle kann die Papiere ersetzen. Tipp: CoC-Papiere nachträglich vom Hersteller anzufordern, kann zwischen 40 und 200 Euro kosten. Unter Umständen kann ein Vollgutachten vom TÜV günstiger sein, da Sie hier in der Regel zusätzlich automatisch TÜV und HU erhalten.

Gebrauchtwagen (im Ausland gekauft)

Für die Kfz-Zulassung eines Gebrauchtwagens aus dem Ausland benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Kaufvertrag oder Rechnung zum Eigentumsnachweis
  • Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sofern bereits erstellt
  • CoC-Papiere oder nachträgliche Datenbestätigung des Herstellers Alternativ: Vollgutachten des TÜV nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) und die gültige Abgasuntersuchung (AU)
  • SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • ausländische Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist

Wichtig: Importieren Sie ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat, benötigen Sie zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll. In der Regel müssen die Fahrzeuge außerdem vorab zwingend vom TÜV begutachtet werden.

Mann und Frau führen Verkaufsgespräch im Autohaus.
Vor allem für Importfahrzeuge gilt: Überlassen Sie den reibungslosen Ablauf nicht dem Zufall.

Was kostet eine Kfz-Zulassung?

Die Gebühren für die Kfz-Zulassung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Für einen im Inland gekauften Neuwagen müssen Sie mit Zulassungskosten von etwa 25-30 Euro rechnen.

Ein im Inland gekaufter Gebrauchtwagen schlägt mit Kosten von etwa 20 Euro für eine Zulassung innerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks zu Buche. Für die Zulassung außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks entstehen Kosten von etwa 30 Euro.

Für die Anmeldung importierter Fahrzeuge liegen die Gebühren bei mindestens 30 Euro.

Muss beispielsweise eine Betriebserlaubnis erteilt werden oder sind Änderungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich, erhöhen sich die Gebühren je nach Umfang des Arbeitsaufwandes.

Kosten für Kennzeichen

Seit 2015 können Sie auf Wunsch das bisherige Nummernschild eines Fahrzeugs behalten, selbst wenn Sie es in einer anderen Stadt gekauft haben. Ist ein neues Kennzeichen erforderlich oder gewünscht, entstehen für die Kfz-Zulassung mit neuem Kennzeichen zusätzliche Kosten von etwa 20-40 Euro. Reservieren Sie im Vorfeld online ein Wunschkennzeichen, erhöhen sich diese Kosten um weitere 10-15 Euro.

Übrigens: Die Gebühren für die Kfz-Anmeldung entrichten Sie im Normalfall am Automaten. Dieser kann in den meisten Fällen auch EC-Karten lesen. Nehmen Sie dennoch ausreichend Bargeld mit – so sind Sie auf der sicheren Seite.

Wann wird nach der Zulassung das erste Mal die Kfz-Steuer abgebucht?

Haben Sie Ihr Fahrzeug erfolgreich angemeldet, leitet das Kraftfahrt-Bundesamt alle nötigen Daten an die Zollverwaltung weiter. Etwa zwei Wochen nach der Zulassung erhalten Sie dann Ihren neuen Kfz-Steuerbescheid. Aus diesem geht auch hervor, wann die Kfz-Steuer erstmals fällig wird. In der Regel erfolgt die Zahlung einmal jährlich per SEPA-Lastschrift, Sie können den Betrag aber auch selbst überweisen. Haben Sie Ihr neues Fahrzeug beispielsweise im Mai angemeldet, wird die Kfz-Steuer künftig immer im Mai fällig.

 

Wie lange dauert eine Kfz-Zulassung?

Wie lange die Kfz-Anmeldung dauert, hängt vor allem davon ab, ob Sie vorab bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Termin vereinbart haben. Ist das der Fall und haben Sie alle benötigten Unterlagen dabei, ist die Kfz-Anmeldung meist in wenigen Minuten erledigt. Einziges Aber: In der Regel haben die Termine bei der Zulassungsstelle eine mehr oder weniger lange Vorlaufzeit. Rechnen Sie hier am besten mit rund drei Wochen.

Gehen Sie spontan und ohne Termine zur Kfz-Zulassungsbehörde und ziehen vor Ort eine Nummer, müssen Sie dagegen mit mehreren Stunden Wartezeit rechnen.

Immerhin: In den allermeisten Fällen wird Ihr Fahrzeug nach Prüfung der Unterlagen direkt angemeldet und sobald Sie die entsprechenden Gebühren gezahlt haben, kann es auch schon losgehen.

Kfz-Zulassung online erledigen: Geht das?

Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie Ihre Kfz-Anmeldung in vielen Fällen auch komplett online erledigen und sich den Behördengang sparen. Möglich ist das über das Onlineportal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde sowohl für Gebrauchtwagen (Erstzulassung nach 1.1.2015) als auch Neuwagen. Sie brauchen dafür:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdeckten Sicherheitscodes
  • gültige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • gültiger neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein geeignetes Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2 auf dem Smartphone
  • IBAN-Nummer für den Einzug der Kfz-Steuer

Bei Gebrauchtwagen kommt zusätzlich ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie ggf. Sicherheitsprüfung (SP) hinzu.

Neue Fahrzeugpapiere bei der Kfz-Zulassung

Seit dem 1.10.2005 werden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt. Melden Sie einen älteren Gebrauchtwagen an, werden die Dokumente im Zuge der Kfz-Zulassung gegen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgetauscht.

Haben Sie alle Unterlagen beisammen, einen Termin reserviert und den Geldbeutel griffbereit? Dann sind Sie bestens vorbereitet für einen reibungslosen Ablauf der Kfz-Zulassung.

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