- Wann muss ich mein Auto abmelden?
- Kann ich mein Auto überall abmelden?
- Welche Unterlagen brauche ich für die Abmeldung?
- Was kostet die Abmeldung?
- Wie geht es nach der Abmeldung weiter?
Wann muss ich mein Auto abmelden?
Früher oder später werden die meisten Fahrzeughalter einmal vor der Aufgabe stehen, ihr Fahrzeug abmelden zu müssen. Die Gründe hierfür können sein:
- Verkauf des Autos
- Verschrottung – z. B. nach einem Totalschaden
- Autodiebstahl
- Tod des Fahrzeughalters – in diesem Fall nehmen der Erbe bzw. die Erben die Abmeldung vor
Kein Unterschied zwischen Abmelden und Stilllegen
Auto abmelden oder stilllegen? Seit dem 1. März 2007 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und der endgültigen Abmeldung. Seit diesem Zeitpunkt werden Fahrzeuge bei der Abmeldung außer Betrieb gesetzt. Die Betriebserlaubnis bleibt 7 Jahre nach der Kfz-Abmeldung bestehen. Wollen Sie das Fahrzeug danach wieder zulassen, müssen Sie eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU) vorweisen.
Auto abmelden bei Umzug – ist das nötig?
Bei einem Umzug müssen Sie Ihren Pkw nicht abmelden. Es reicht eine Ummeldung am neuen Wohnort.
Kann ich mein Auto überall abmelden?
Sie können das Auto in Deutschland in jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Sie müssen also nicht wie beim Ummelden oder Anmelden des Fahrzeugs zur Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort.
Ihr Auto wurde gestohlen? Dann kann auch die Polizei die Kfz-Abmeldung im Rahmen der Anzeige vornehmen.
Übrigens: Für neuere Autos (Zulassung ab 2015) ist eine Online-Abmeldung möglich. Bei vielen Zulassungsstellen können Sie auch online einen Termin für die Abmeldung buchen. So vermeiden Sie lange Warteschlangen.
Was braucht man zum Autoabmelden?
Um Ihr Fahrzeug abzumelden, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder
Optional:
- Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug verschrottet wurde
- gültigen Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU), wenn die Abmeldung nur vorübergehend ist
Auto verkaufen: Vorher abmelden?
Auto abmelden: Ohne Brief oder Fahrzeugschein möglich?
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ist der Beleg dafür, dass Sie Eigentümer des Autos sind. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) muss die Abmeldung eingetragen werden. Es ist daher ungünstig, wenn Sie diese Dokumente verloren oder verlegt haben. Aber trotzdem ist die Abmeldung möglich: Sie müssen dafür bei der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben. Dann können Sie Ihr Auto auch ohne Brief oder Fahrzeugschein abmelden.
Vollmacht für die Kfz-Abmeldung ist nicht nötig
Sie können sich bei der Abmeldung Ihres Autos auch vertreten lassen. Der Vertreter benötigt meistens keine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung. Entscheidend ist, wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegt. In diesem Fall unterstellt die Zulassungsstelle, dass der Besitzer des Briefes auch dazu befugt ist, das Fahrzeug abzumelden.
Erkundigen Sie sich am besten vorher bei der Behörde, welche Unterlagen Ihr Bevollmächtigter mitbringen sollte. Denn: Einige Behörden bestehen dennoch auf eine schriftliche Vollmacht oder andere Nachweise wie einen Kaufvertrag oder einen Erbschein.

Was kostet die Abmeldung?
Die Kosten für die Abmeldung des Kfz sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel belaufen sie sich auf etwa 7 – 10 Euro. Dabei variieren die Kosten je nach Art und Umfang der Abmeldung. Wurde beispielsweise eine eidesstattliche Erklärung aufgenommen, erhöhen sich die Gebühren um etwa 30 Euro.
Generell gilt: Melden Sie Ihr Auto in der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz ab, ist es ein paar Euro günstiger als eine Abmeldung an einer anderen Zulassungsstelle.
Um auf der sicheren Seite zu sein, erkundigen Sie sich am besten vorab auf der Internetseite der Zulassungsstelle oder telefonisch über die genauen Kosten.
Wie geht es nach der Abmeldung weiter?
Sie fragen sich: Darf ich mit meinem abgemeldeten Fahrzeug noch fahren?
Die Antwort lautet: Ja, bis zum Ablauf des Abmeldetages. Sie können den Wagen also problemlos zum Schrottplatz, zum Händler oder nach Hause fahren. Voraussetzung: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst diese Fahrt. Schauen Sie deshalb vorab in die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung.
Auto abmelden: Versicherung und Steuer
Die Zulassungsbehörde informiert die Kfz-Versicherung und das Finanzamt automatisch über die Abmeldung. Wenn Sie sich darauf nicht verlassen wollen, können Sie zusätzlich die Abmeldebescheinigung an Ihre Versicherung schicken.
Kfz-Versicherung ruht 18 Monate
Nummernschilder
Indem Prüfplakette und Dienstsiegel der Zulassungsbehörde entfernt werden, werden die Nummernschilder unbrauchbar gemacht. Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Kennzeichen mitnehmen oder entsorgen lassen wollen.
Tipp: Möchten Sie nach dem Abmelden des Kfz ein neues Auto mit dem gleichen Kennzeichen anmelden, sollten Sie sich das Wunschkennzeichen direkt vor Ort reservieren.