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Kfz-Zulassungsstelle

Auto abmelden – auch online: Ablauf, Fristen, Kosten, Unterlagen

Auto online abmelden: So einfach geht's
Pexels/Andrea Piacquadio

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wann muss ich mein Auto abmelden?

Ein Auto müssen Sie immer dann abmelden, wenn Sie es nicht mehr nutzen wollen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, weil Sie das Fahrzeug verkaufen möchten, es gestohlen wurde oder der Halter verstorben ist.

Wo kann ich mein Auto abmelden?

Sie können Ihr Auto deutschlandweit in jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Nach 2015 zugelassene Fahrzeuge können zusätzlich online abgemeldet werden.

Was braucht man zum Auto abmelden?

Um Ihr Auto abmelden zu können, brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass), die Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) sowie die Kennzeichenschilder des Fahrzeugs.

Was kostet es, das Auto abzumelden?

Die Abmeldegebühren variieren je nach Bundesland. In der Regel kostet eine einfache Abmeldung etwa 7 - 10 Euro, kommen zusätzliche Aufwände dazu, kann es aber auch teurer werden.

 

Mögliche Gründe, ein Auto abzumelden

Früher oder später werden die meisten Fahrzeughalter einmal vor der Aufgabe stehen, ihr Auto abmelden zu müssen. Zu den möglichen Gründen zählen:

  • Verkauf des Autos
  • Verschrottung (z. B. nach einem Totalschaden)
  • Autodiebstahl
  • Tod des Fahrzeughalters

Kein Unterschied zwischen Abmelden und Stilllegen

Auto abmelden oder stilllegen? Seit dem 1. März 2007 wird nicht länger zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und der endgültigen Abmeldung unterschieden. Seither werden Fahrzeuge bei der Abmeldung außer Betrieb gesetzt.

Die Betriebserlaubnis bleibt 7 Jahre nach der Kfz-Abmeldung bestehen. Wollen Sie das Fahrzeug danach wieder zulassen, müssen Sie eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU) vorweisen.

Auto abmelden bei Umzug – ist das nötig?

Bei einem Umzug müssen Sie Ihren Pkw nicht abmelden. Es reicht eine Kfz-Ummeldung am neuen Wohnort.

Wo meldet man ein Auto ab?

Sie können das Auto in Deutschland in jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Sie müssen also nicht wie beim Ummelden oder Anmelden des Fahrzeugs zum Straßenverkehrsamt an Ihrem Wohnort. In der Regel vereinbaren Sie einfach einen Termin bei der gewünschten Zulassungsstelle. Es gibt aber auch Ämter, bei denen Sie Ihr Auto ohne Termin abmelden können. Erkundigen Sie sich am besten vorab. Alternativ ist die Kfz-Abmeldung per i‑Kfz online möglich, ohne persönliches Erscheinen (siehe Abschnitt „Auto online abmelden“).

Ihr Auto wurde gestohlen? Dann kann auch die Polizei die Kfz-Abmeldung im Rahmen der Anzeige vornehmen.

Auto online abmelden: Ist das möglich?

Ein Vorteil für Fahrzeughalter, deren Auto ab 2015 zugelassen wurden: Sie können Ihr Auto auch online abmelden. So haben Sie einen Behördengang weniger zu absolvieren, wenn das Fahrzeug stillgelegt, verkauft oder verschrottet wird. Praktisch nicht nur für alle, die umziehen! i‑Kfz 2025: Für die Online-Abmeldung ist keine eID-Identifizierung nötig. Erforderlich sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit Sicherheitscode (Fahrzeugpapiere seit 1.1.2015)
  • Kennzeichenschilder mit Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten
  • Online-Zahlung (z. B. Giropay/Kreditkarte/SEPA)

Die Voraussetzungen für die Online-Abmeldung Ihres Autos im Überblick:

  • Ihr Fahrzeug wurde ab dem 1.1.2015 zugelassen. In diesem Fall befinden sich auf den Autokennzeichen Stempelplaketten, unter denen sich ein Sicherheitscode verbirgt. Diesen brauchen Sie, wenn Sie Ihr Kfz online abmelden möchten. Für die Online-Abmeldung benötigen Sie keine eID; die Codes aus ZB I und von den Kennzeichen reichen als Legitimierung.
  • Sie haben einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion (eID) und ein Lesegerät parat und nutzen die AusweisApp des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
  • Die Bezahlung kann online erfolgen (Kreditkarte, Giropay o. ä.). Die genauen Kosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

 

Wie kann ich mein Auto abmelden? So geht's online Schritt für Schritt

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie Ihr Auto bequem über die Homepage der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz online abmelden. So geht es:

  1. i‑Kfz-Portal Ihrer Zulassungsstelle öffnen.
  2. Kfz-Kennzeichen eingeben.
  3. Sicherheitscode der ZB I freilegen und eingeben (ZB I anschließend gut aufbewahren – nötig für eine eventuelle Wiederzulassung).
  4. Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten der Kennzeichen freilegen und eingeben. Achtung: Sobald freigelegt, sind die Kennzeichen entwertet – das Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden.
  5. Gebühren online bezahlen.
  6. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen; zusätzlich folgt ein Schreiben per Post.

Tipp: Sie können das Kennzeichen im Online-Prozess für eine spätere Wiederzulassung im selben Bezirk reservieren (Kfz-Kennzeichen online anmelden/reservieren).

Gut zu wissen: Auch für ältere Fahrzeuge kommt die Online-Abmeldung infrage. Nämlich dann, wenn sie vorher schon einmal abgemeldet, aber ab 1.1.2015 oder später erneut zugelassen wurden (Wiederzulassung). Entscheidend ist also das Zulassungsdatum, nicht das Baujahr des Fahrzeugs.

Frau am Steuer eines Wagens schaut aus dem Fenster
Wer sich den Behördengang ersparen möchte, kann sein Auto oft auch einfach online abmelden.

Diese Unterlagen brauchen Sie, um Ihr Auto abzumelden

Um Ihr Auto abzumelden, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Pass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Online-Abmeldung: ZB I und die Kennzeichencodes genügen; eine Identifizierung via eID ist nicht erforderlich.

Optional:

  • Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug verschrottet wurde
  • gültigen Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU), wenn die Abmeldung nur vorübergehend ist

Auto abmelden bei Verkauf: Vorher oder nachher?

Möchten Sie Ihr Auto verkaufen, müssen Sie es nicht unbedingt direkt abmelden. Soll das Fahrzeug beispielsweise für mögliche Probefahrten angemeldet bleiben, reicht eine Mitteilung (Veräußerungsanzeige) über den erfolgten Verkauf an die Zulassungsstelle und die Kfz-Versicherung. Wichtig: Nennen Sie das Datum des Verkaufs. So sind Sie abgesichert, falls der Käufer das Auto nicht sofort ummeldet. Andernfalls sind Sie weiterhin Adressat von möglichen Bußgeldbescheiden und müssen Versicherungsbeiträge zahlen.

Auto ohne Brief abmelden: Sogar ohne Fahrzeugschein möglich?

Sie haben den Fahrzeugbrief verloren und wollen nun das Auto abmelden? Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ist der Beleg dafür, dass Sie Eigentümer des Autos sind. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) muss die Abmeldung eingetragen werden. Es ist daher ungünstig, wenn Sie diese Dokumente verloren oder verlegt haben. Möglich ist die Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere, also das Auto abmelden ohne Zulassungsbescheinigung dennoch: Sie müssen dafür bei der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben. Dann können Sie Ihr KFZ auch ohne Papiere abmelden.

Diese Unterlagen brauchen Sie für die Abmeldung ohne Brief:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kennzeichenschilder
  • Eidesstattliche Erklärung (wird vor Ort ausgefüllt)
  • Optional: Polizeiliche Verlustanzeige
  • Optional: Kaufvertrag oder andere Eigentumsnachweise

Auto abmelden ohne Kennzeichen: Geht das?

Normalerweise müssen Sie bei der Abmeldung Ihres Autos beide Kennzeichen einreichen. Denn die Plakette der Nummernschilder wird abgekratzt und der Code entwertet. Was aber, wenn ein Nummernschild verloren gegangen ist? In diesem Fall müssen Sie bei der Zulassungsbehörde ähnlich wie bei der Abmeldung ohne Papiere eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Das Amt sperrt dann den Sicherheitscode des Kennzeichens.

Wurde Ihr Nummernschild gestohlen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei anzeigen. Mit dem schriftlichen Beleg für die Anzeige können Sie dann Ihr Kfz abmelden.

Vollmacht zum Auto abmelden: Nicht immer nötig

Sie können sich bei der Abmeldung Ihres Autos auch vertreten lassen. Der Vertreter benötigt meistens keine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung. Entscheidend ist, wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegt. In diesem Fall unterstellt die Zulassungsstelle, dass der Besitzer des Briefes auch dazu befugt ist, das Fahrzeug abzumelden.

Erkundigen Sie sich am besten vorher bei der Behörde, welche Unterlagen Ihr Bevollmächtigter mitbringen sollte. Denn: Einige Behörden bestehen dennoch auf einer schriftlichen Vollmacht oder anderen Nachweisen wie einen Kaufvertrag oder einen Erbschein.

Autoschlüssel wird in Autoschloss gesteckt
Auch wenn Ihr Auto ausgedient hat, ist es trotz Abmeldung häufig noch versichert.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Die Kosten für die Abmeldung des Kfz sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel belaufen sie sich auf etwa 7 - 10 Euro. Dabei variieren die Kosten je nach Art und Umfang der Abmeldung. Wurde beispielsweise eine eidesstattliche Erklärung aufgenommen, erhöhen sich die Gebühren um etwa 30 Euro.

Generell gilt: Melden Sie Ihr Auto in der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz ab, ist es ein paar Euro günstiger als eine Abmeldung an einer anderen Zulassungsstelle.

Um auf der sicheren Seite zu sein, erkundigen Sie sich am besten vorab auf der Internetseite der Zulassungsstelle oder telefonisch über die genauen Kosten für die Abmeldung Ihres Autos.

Übrigens: Wollen Sie ein Auto ohne TÜV abmelden, müssen Sie zusätzlich zu den regulären Gebühren mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt davon ab, wie lange Ihr TÜV bereits abgelaufen ist:

  • 2 bis 4 Monate: 15 Euro
  • 4 bis 8 Monate: 25 Euro
  • mehr als 8 Monate: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg

Ist der TÜV erst seit wenigen Tagen abgelaufen, zeigen sich viele Zulassungsstellen allerdings kulant und berechnen keine Strafe. Darauf verlassen sollten Sie sich aber besser nicht.

Wie geht es nach der Abmeldung weiter?

Sie fragen sich: Darf ich mit meinem abgemeldeten Fahrzeug noch fahren? Grundsätzlich nein. Nach der Online-Abmeldung (i‑Kfz) sind die Kennzeichen nach Freilegen der Sicherheitscodes ungültig; das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind nur im Rahmen eines Zulassungsvorgangs (z. B. nach Online-Zulassung oder Umschreibung) bis zu 10 Tage erlaubt – nicht nach einer Abmeldung. Planen Sie eine Überführung, klären Sie vorher mit Ihrer Kfz-Versicherung und prüfen Sie die rechtlichen Vorgaben im Zulassungsbezirk.

Auto abmelden: Versicherung und Steuer

Die Zulassungsbehörde informiert die Kfz-Versicherung und das Finanzamt automatisch über die Abmeldung. Wenn Sie sich darauf nicht verlassen wollen, können Sie zusätzlich die Abmeldebescheinigung an Ihre Versicherung schicken.

Gut zu wissen: Sowohl Versicherungsprämie als auch Kfz-Steuer werden tagesgenau abgerechnet. Nach der Abmeldung Ihres Autos bekommen Sie deshalb möglicherweise Geld zurück. Dann nämlich, wenn Sie die entsprechenden Beiträge bereits bezahlt hatten. Die Rückzahlung dauert normalerweise etwa zwei bis drei Wochen.

Kfz-Versicherung ruht 18 Monate

Wenn Sie Ihr Auto abmelden, müssen Sie die Kfz-Versicherung nicht kündigen. Sie ruht durch die Abmeldung zunächst für 18 Monate. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit keine Beiträge zahlen müssen. Der Versicherungsschutz besteht jedoch fort – allerdings nur auf dem Abstellplatz. Bei einer erneuten Zulassung innerhalb der 18-Monats-Frist wird der Versicherungsschutz wieder vollständig aktiv. Nach Ablauf der 18 Monate ohne erneute Zulassung erlischt die Versicherung ohne gesonderte Kündigung.

Nummernschilder

Indem Prüfplakette und Dienstsiegel der Zulassungsbehörde entfernt werden, werden die Nummernschilder unbrauchbar gemacht. Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Kennzeichen mitnehmen oder entsorgen lassen wollen. ach einer Online-Zulassung/Umschreibung (nicht Abmeldung) dürfen Sie mit ungestempelten Kennzeichen und vorläufigem Nachweis bis zu 10 Tage fahren – bringen Sie die Plaketten rechtzeitig an.

Tipp: Möchten Sie nach dem Abmelden Ihres Alten ein neues Auto anmelden und dabei das bisherige Kennzeichen behalten? Dann sollten Sie sich das Wunschkennzeichen direkt vor Ort reservieren.

Auto abmelden: So bleiben Sie am Steuer

Sie haben Ihr altes Auto verkauft und abgemeldet, jedoch keine Lust mehr auf den hohen administrativen Aufwand beim Kauf eines Neuwagens? FINN hat die perfekte Lösung: ein Rundum-Sorglos-Auto-Abo. Sie erhalten alle Vorteile eines eigenen Autos – ohne sich um Dinge wie Zulassung, Steuern, Versicherung oder Wartung kümmern zu müssen. Und das bei voller Flexibilität: Sie können ein Abonnement bereits ab einem Monat Laufzeit abschließen.

Auto online anmelden und ummelden (i‑Kfz): Voraussetzungen, Dauer, Schritt für Schritt

Sie möchten statt abmelden lieber direkt digital anmelden oder ummelden? Hier alles Wichtige zur i‑Kfz-Online-Zulassung:

Voraussetzungen (je nach Vorgang):

  • ZB II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode für Neuzulassung/Umschreibung mit Halterwechsel (Dokumente seit 1.1.2018)
  • ZB I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode (seit 1.1.2015)
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Gültige HU (und ggf. SP)
  • Zahlung online (SEPA/Giropay/Kreditkarte)
  • Identifizierung: eID (Personalausweis mit AusweisApp) oder alternativ BundID/ELSTER. Juristische Personen: Unternehmenskonto mit ELSTER. [NEU] Zeiten & Dauer: Online 24/7 (auto am Wochenende/samstags anmelden). Sie erhalten sofort den vorläufigen Zulassungsnachweis und dürfen mit ungestempelten Kennzeichen bis zu 10 Tage fahren (online kfz anmeldung dauer).

So geht’s – Auto online anmelden:

  1. i‑Kfz-Portal Ihrer Zulassungsstelle öffnen (straßenverkehrsamt auto online anmelden).
  2. Identifizieren, Daten eingeben (FIN, eVB, SEPA, Sicherheitscodes).
  3. Gebühren bezahlen, Bescheid und vorläufigen Nachweis abrufen (innerhalb 30 Minuten).
  4. Mit ungestempelten Kennzeichen bis zu 10 Tage fahren; Plaketten nach Erhalt aufkleben.

Zusätzliche Infos:

  • Ohne Halterwechsel: ZB I & II mit Codes, eVB, HU, Zahlung.
  • Mit Halterwechsel: zusätzlich ZB II-Code erforderlich (i‑kfz online ummelden/i‑kfz ummelden).
  • Kennzeichenmitnahme oder Wunschkennzeichen möglich (online ummelden kfz/ummelden auto online).

Häufige Fragen zur digitalen Zulassung kurz beantwortet

  • Kann man ein Auto online anmelden? Ja, über i‑Kfz.
  • Kann ich mein Auto online ummelden? Ja, mit und ohne Halterwechsel.
  • Kann man online Auto abmelden? Ja, ohne eID – Codes reichen.
  • Auto wieder anmelden online? Ja, Wiederzulassung via i‑Kfz.
  • Auto im Internet anmelden – geht das überall? Abhängig von Ihrer Zulassungsstelle; die meisten Behörden bieten i‑Kfz bereits an.

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