Zur Umzugsmitteilung
An-, Ab- & UmmeldenBehördenWohnsitz abmelden in Deutschland: Infos für Haupt- und Zweitwohnsitz

Behörden

Wohnsitz abmelden in Deutschland: Infos für Haupt- und Zweitwohnsitz

Junge Frau winkt aus geöffnetem Fenster eines fahrenden Autos.
iStock.com/mammuth 2018
  1. Die wichtigsten Fragen und Antworten
  2. Wie kann ich meinen Nebenwohnsitz abmelden und was brauche ich dafür?
  3. Was passiert, wenn ich vergesse, den Wohnsitz abzumelden?
  4. Kann ich für andere Personen den Wohnsitz abmelden?

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wann kann oder muss ich den Wohnsitz abmelden?

In Deutschland besteht Meldepflicht, das heißt: Wenn Sie in der Bundesrepublik leben, brauchen Sie eine Meldeadresse, unter der Sie zu erreichen sind und Post empfangen können. Sie dürfen sich also nicht einfach im Einwohnermeldeamt abmelden, ohne einen neuen Wohnsitz anzugeben.

Das wäre auch nicht empfehlenswert, denn viele Dinge sind in Deutschland nur möglich, wenn Sie eine Meldeadresse haben – zum Beispiel wählen gehen oder ein Konto eröffnen.

Es gibt dennoch grundsätzlich zwei Möglichkeiten, warum Sie Ihren Wohnsitz abmelden können beziehungsweise müssen:

  • Wohnungsaufgabe: Sie ziehen aus einer Wohnung aus, ohne danach in eine neue einzuziehen. Das ist meistens der Fall, wenn die Zweitwohnung wegfällt.
  • Umzug ins Ausland: Sie wandern aus und werden demnächst gar keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben.
Die Frist für die Abmeldung bei der Gemeinde ist relativ eng gesteckt:
  • frühestens eine Woche vor dem Auszug
  • spätestens zwei Wochen nach dem Auszug

Auch wenn das nach wenig Zeit klingen mag: zumindest müssen Sie meist keinen extra Behördengang einplanen. Immerhin ziehen Sie in der Regel aus einer Wohnung aus und direkt in eine andere ein. Dann steht nach dem Umzug die Ummeldung im Einwohnermeldeamt an. Da die Behörden alle miteinander verknüpft sind, brauchen Sie sich nicht vorher am alten Wohnort abzumelden. Das macht das Amt in der neuen Gemeinde automatisch.

Wie kann ich den Hauptwohnsitz abmelden?

Zur Abmeldung des Wohnsitzes müssen Sie persönlich erscheinen und Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Abmeldung ist gebührenfrei.

In einigen Meldebehörden ist es möglich, den Haupt- oder Zweitwohnsitz schriftlich abzumelden. Dazu senden Sie das vollständig ausgefüllte Meldeformular oder einen formlosen Antrag per Post an die zuständige Behörde. Auch eine Kopie des Personalausweises oder Passes gehört in den Brief. Wichtig ist hierbei, das Datum des Auszugs anzugeben und persönlich zu unterschreiben.

Online ist die Abmeldung eines Wohnsitzes dagegen nicht möglich. Sie können das Formular zur Abmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland aber bei einigen Ämtern online herunterladen.

 

 

 

Wie kann ich meinen Nebenwohnsitz abmelden und was brauche ich dafür?

Eine Zweit- oder Nebenwohnung können Sie laut BMG § 21 sowohl bei der Gemeinde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes abmelden. Auch hier gilt: Um diesen Wohnsitz abzumelden, ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich, und Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.

Was passiert, wenn ich vergesse, den Wohnsitz abzumelden?

In einer Wohnung angemeldet zu sein, ohne darin zu wohnen, ist nicht erlaubt. Deshalb sollten Sie nach dem Wegzug den Gang zur Meldebehörde nicht vergessen. Zwar benötigen Sie, wenn Sie ausziehen, weder eine Abmeldebestätigung oder einen Abmeldeschein, noch zieht eine nicht erfolgte Abmeldung eines Haupt- oder Zweitwohnsitzes eine Strafe nach sich. Die Hinterlegung Ihrer korrekten Meldedaten per Meldeschein  ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse. Denken Sie daher auch an die Einrichtung eines Nachsendeauftrages – so werden Briefe direkt an Ihren neuen Wohnsitz weitergeleitet.

Ob Online-Formular oder formloser Schriftsatz – die Abmeldung des Wohnsitzes ist auf vielen Wegen möglich.

Kann ich für andere Personen den Wohnsitz abmelden?

Sind Sie Vermieter, können Sie ehemalige Bewohner persönlich per Abmeldeformular abmelden. Dadurch sollen Scheinwohnsitze verhindert werden. Zu diesem Zweck sind Vermieter grundsätzlich berechtigt, bei der Meldebehörde nachzufragen, wer in ihrer Wohnung gemeldet ist.

Erteilt Ihnen die meldepflichtige Person (z. B. Ihr ehemaliger Lebenspartner oder Familienangehörige) eine Vollmacht, können Sie die Abmeldung des Wohnsitzes als Stellvertreter übernehmen. Die Vollmacht zur Abmeldung des Wohnsitzes sollte folgende Angaben enthalten:

  • Namen und Geburtsdaten aller abzumeldenden Personen und des Bevollmächtigten
  • bisherige und neue Anschrift bzw. den Hauptwohnsitz
  • Umfang der Vollmacht (hier: Abmeldung des Wohnsitzes)
  • Unterschrift aller abzumeldenden Personen

Einige Meldebehörden stellen Formulare für die Erteilung einer Vollmacht zur Verfügung. Bringen Sie Ihren Ausweis oder Pass mit, wenn Sie den Wohnsitz abmelden. Außerdem müssen Sie eine Kopie des/der Ausweise oder Pässe sämtlicher abzumeldender Personen vorweisen können.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
249
938

Post nachsenden lassen

Rundum abgesichert: Mit dem NACHSENDESERVICE erreicht Ihre Post Sie auch nach dem Umzug an der richtigen Adresse.
Schon ab 28,90 Euro.

Zum Nachsendeauftrag!

Umzugsadresse mitteilen

Kostenlos und bequem:
Bleiben Sie mit der Umzugsmitteilung für Ihre Vertrags- und Kommunikationspartner erreichbar.
Einmal Adresse eingeben, fertig!

Zur Umzugsmitteilung!
Zur Umzugsmitteilung