- Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Wie kann ich meinen Nebenwohnsitz abmelden und was brauche ich dafür?
- Was passiert, wenn ich vergesse, den Wohnsitz abzumelden?
- Kann ich für andere Personen den Wohnsitz abmelden?
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wann kann oder muss ich den Wohnsitz abmelden?
Wie kann ich den Hauptwohnsitz abmelden?
Eigenschaften | Clever28,90 €![]() |
Easykostenlos![]() |
Smart28,90 €![]() |
---|---|---|---|
Post wird weitergeleitet |
![]() ![]() |
![]() ![]() |
![]() ![]() |
Adresse bei Vertrags- und Kommunikations- Partnern wird geändert |
![]() ![]() |
![]() ![]() |
![]() ![]() |
Online abschließbar |
![]() ![]() |
![]() ![]() |
![]() ![]() |
Optimal erreichbar |
![]() ![]() |
![]() ![]() |
![]() ![]() |
Verpassen Sie keine Post mehr und bleiben
Sie zuverlässig erreichbar! Fügen Sie beim
Abschließen des Nachsendeauftrags die
Umzugsmitteilung mit nur einem Klick
kostenlos hinzu – hier eine Übersicht der
Vorteile.
Wie kann ich meinen Nebenwohnsitz abmelden und was brauche ich dafür?
Eine Zweit- oder Nebenwohnung können Sie laut BMG § 21 sowohl bei der Gemeinde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes abmelden. Auch hier gilt: Um diesen Wohnsitz abzumelden, ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich, und Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.
Was passiert, wenn ich vergesse, den Wohnsitz abzumelden?
In einer Wohnung angemeldet zu sein, ohne darin zu wohnen, ist nicht erlaubt. Deshalb sollten Sie nach dem Wegzug den Gang zur Meldebehörde nicht vergessen. Zwar benötigen Sie, wenn Sie ausziehen, weder eine Abmeldebestätigung oder einen Abmeldeschein, noch zieht eine nicht erfolgte Abmeldung eines Haupt- oder Zweitwohnsitzes eine Strafe nach sich. Die Hinterlegung Ihrer korrekten Meldedaten per Meldeschein ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse. Denken Sie daher auch an die Einrichtung eines Nachsendeauftrages – so werden Briefe direkt an Ihren neuen Wohnsitz weitergeleitet.
Ob Online-Formular oder formloser Schriftsatz – die Abmeldung des Wohnsitzes ist auf vielen Wegen möglich.
Kann ich für andere Personen den Wohnsitz abmelden?
Sind Sie Vermieter, können Sie ehemalige Bewohner persönlich per Abmeldeformular abmelden. Dadurch sollen Scheinwohnsitze verhindert werden. Zu diesem Zweck sind Vermieter grundsätzlich berechtigt, bei der Meldebehörde nachzufragen, wer in ihrer Wohnung gemeldet ist.
Erteilt Ihnen die meldepflichtige Person (z. B. Ihr ehemaliger Lebenspartner oder Familienangehörige) eine Vollmacht, können Sie die Abmeldung des Wohnsitzes als Stellvertreter übernehmen. Die Vollmacht zur Abmeldung des Wohnsitzes sollte folgende Angaben enthalten:
- Namen und Geburtsdaten aller abzumeldenden Personen und des Bevollmächtigten
- bisherige und neue Anschrift bzw. den Hauptwohnsitz
- Umfang der Vollmacht (hier: Abmeldung des Wohnsitzes)
- Unterschrift aller abzumeldenden Personen
Einige Meldebehörden stellen Formulare für die Erteilung einer Vollmacht zur Verfügung. Bringen Sie Ihren Ausweis oder Pass mit, wenn Sie den Wohnsitz abmelden. Außerdem müssen Sie eine Kopie des/der Ausweise oder Pässe sämtlicher abzumeldender Personen vorweisen können.