- Die wichtigsten Fragen zur Anmeldung zur Hundesteuer
- Wo muss man seinen Hund anmelden?
- Ab wann ist ein Hund steuerpflichtig?
- Was kostet die Registrierung?
- Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
- Was passiert nach der Anmeldung zur Hundesteuer?
- Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
Die wichtigsten Fragen zur Anmeldung zur Hundesteuer
Je nach Gemeinde haben Sie nach der Aufnahme des Hundes 2 bis 4 Wochen Zeit, ihn bei der Steuer anzumelden. Bei Welpen muss die Anmeldung bis zum Alter von 3 Monaten stattfinden.
Sie melden Ihren Hund bei der Steuer- und Stadtkassenamt der zuständigen Gemeinde an. In manchen Bundesländern gehört ein sogenanntes Hunderegister dazu.
Informieren Sie sich am besten auf der Internetseite Ihrer Stadt bzw. Gemeinde über die Anmeldemodalitäten. Sie sind in jeder Gemeinde unterschiedlich. Die Anmeldung ist in der Regel jedoch online möglich.
Wo muss man seinen Hund anmelden?
Zuständig für die Hundesteuer ist das Steuer- und Stadtkassenamt der Gemeinde, in der Sie und Ihr Hund Ihren festen Wohnsitz haben. Dort müssen Sie Ihren Hund auf jeden Fall anmelden.
Zusätzlich gibt es in manchen Bundesländern ein sogenanntes Hunderegister, z. B. in Hamburg und Niedersachsen. Die Anmeldung in diesen Hunderegistern ist ebenfalls verpflichtend und stellt gleichzeitig die Anmeldung zur Hundesteuer dar. Voraussetzungen für einen Eintrag im Hunderegister sind:
- eine Hundehaftpflichtversicherung
- eine Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihren Hund nur zur Steuer oder auch in einem Register anmelden müssen, schauen Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt bzw. Gemeinde nach. Dort können Sie Ihren Hund oft auch online anmelden. Ansonsten ist in der Regel auch eine Anmeldung per Fax, Post, E-Mail oder Telefon möglich, wenn Sie nicht persönlich beim Amt vorbeischauen wollen.
Ab wann ist ein Hund steuerpflichtig?
Wenn Sie sich einen Welpen zulegen, ist er nach Vollendung des 3. Lebensmonats steuerpflichtig – dann sollten Sie den Hund spätestens anmelden. Und wie ist das mit älteren Hunden? In der Regel haben Sie 2 bis 4 Wochen nach Erhalt Ihres Hundes Zeit für die Steueranmeldung. Das kann je nach Stadt variieren – schauen Sie daher zur Sicherheit auf der Homepage Ihrer Gemeinde oder Ihres zuständigen Ordnungsamts nach, welches die genauen Fristen sind.
Auch, wenn Sie mit Ihrem Hund gemeinsam in eine neue Gemeinde umgezogen sind, müssen Sie Ihren Hund dort neu anmelden – die Fristen sind die gleichen wie bei einer Neuanschaffung.
Tipp: Sie wollen nach dem Umzug mit wenig Aufwand möglichst viele Leute über Ihre Adressänderung informieren? Mit der kostenlosen Umzugsmitteilung bleiben Sie für Ihre Vertrags- und Kommunikationspartner erreichbar!
Was kostet die Registrierung?
Die Anmeldung zur Hundesteuer ist für gewöhnlich kostenlos. Verlangt Ihre Gemeinde die Anmeldung in einem städtischen Hunderegister, fallen dafür oft Gebühren an: etwa 15 – 30 Euro.
Tipp: Meistens ist es günstiger, den Hund online zu registrieren, als ihn persönlich im Amt anzumelden.
Umzugsmitteilung der Deutschen Post
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Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
Für die Hundesteueranmeldung benötigen Sie folgende Angaben und Unterlagen:
- Ihr Name und Ihre Adresse
- Angaben zu Ihrem Hund: Alter, Rasse, seit wann Sie ihn haben
- ggf. Name und Adresse des Vorbesitzers
- ggf. Adresse Ihres vorherigen Wohnsitzes
- ggf. Sachkundenachweis oder Haltungserlaubnis bei als gefährlich eingestuften Hunderassen
Für die Anmeldung im städtischen Hunderegister müssen Sie zusätzlich noch parat haben:
- Personalausweis bzw. Pass mit Meldebestätigung
- Mikrochip-Nummer
- Bescheinigung über Ihre Hundehaftpflichtversicherung
- Geld für die Gebühren
Sollten Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer beantragen wollen, brauchen Sie dazu noch weitere Belege und Nachweise über Ihre Berechtigung.
Was passiert nach der Anmeldung zur Hundesteuer?
Nachdem Sie Ihr Haustier bei der Hundesteuer angemeldet haben, erhalten Sie:
- Ihren Steuerbescheid
- kostenlose Hundesteuermarke: Die Steuermarke ist mit einer individuellen Kennnummer versehen. Ihr Hund muss sie stets sichtbar tragen, wenn er Ihr Haus verlässt – also auch in Ihrem Garten.
Darüber hinaus brauchen Sie nach der Hundesteueranmeldung nur noch ein- bis zweimal jährlich die Hundesteuer zu bezahlen.
Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihren Hund ummelden. Ziehen Sie in eine andere Stadt, müssen Sie ihn abmelden und in Ihrem neuen Wohnbezirk anmelden. Ansonsten endet die Steuerpflicht, wenn Ihr Haustier verstirbt oder sich nicht mehr in Ihrem Besitz befindet.
Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden, kann es für Sie teuer werden, sobald Sie erwischt werden: Ein Verstoß gegen das Hundesteuergesetz gilt als Ordnungswidrigkeit. Nicht zu vergessen: Nicht bezahlte Steuern können auch als Steuerhinterziehung verfolgt werden! Es drohen Bußgelder und in seltenen Extremfällen sogar eine Haftstrafe. Und Steuern haben Sie dann auch nicht gespart – die müssen Sie nämlich rückwirkend begleichen.