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Befreiung von der Hundesteuer: Für wen gibt es Vergünstigungen?

Hundepfote hält die ermäßigte Hundesteuer fest
Veronika Dvořáková, iStock

Für welche Hunde gibt es eine Hundesteuerbefreiung?

Vergünstigungen bei der Hundesteuer gibt es in der Regel dann, wenn der Vierbeiner mehr als nur der beste Freund ist und spezielle Fähigkeiten hat. Für folgende Hunde können Sie eine komplette Befreiung von der Hundesteuer beantragen:

  • Assistenzhunde: Hunde, die Menschen mit Behinderungen unterstützen, z. B. Blindenführhunde, Signalhunde für Gehörlose bzw. Schwerhörige, Assistenzhunde für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In der Regel müssen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis einreichen, damit die Befreiung von der Hundesteuer bewilligt wird.

  • Rettungshunde: Hunde, die erfolgreich als Rettungshunde geprüft wurden und für den Schutz der zivilen Bevölkerung bereitstehen – z. B. Lawinenspürhunde, Wasserrettungshunde, Mantrailing-Hunde (Hunde, die die Spur vermisster Personen verfolgen)
  • Hirtenhunde, Herdenschutzhunde und Hütehunde: Hunde, die Hirten bei ihrer Arbeit unterstützen, z. B. indem sie die Herde vor Raubtieren schützen oder helfen, die Herde zusammenzuhalten
  • Jagdhunde: für den Forst-, Feld- und Jagdschutz eingesetzte Hunde von Berufsjägern, bestätigten Jagdaufsehern, Forstbeamten, Angestellten im privaten Forstdienst sowie beauftragten Feld- und Forstaufsehern

Dabei kommt es wirklich auf die Fähigkeiten an und nicht bloß auf den Namen: Beispielsweise zählen Jagdhunde nicht, wenn sie gar nicht für die Jagd eingesetzt werden. Es ist also nicht jeder Dackel oder Jack Russell Terrier von der Hundesteuer befreit.

Außerdem müssen Sie keine Hundesteuer zahlen, wenn Sie Ihre Hunde zu gewerblichen Zwecken halten. Das gilt z. B. für Hundezüchter oder Hundehändler.

Manche Kommunen verzichten auch nach der Adoption eines Tierheimhundes 6 Monate bis 3 Jahre lang auf die Hundesteuer.

 

Wann gibt es Ermäßigung der Hundesteuer?

Unter bestimmten Umständen müssen Sie zwar Hundesteuer zahlen, können aber eine Ermäßigung beantragen. Das gilt für gewöhnlich in folgenden Fällen:

  • Hunde, die zur Gebäudebewachung im Außenbereich eingesetzt werden. Voraussetzung: Das bewachte Gebäude liegt mindestens 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt.
  • Hunde, die Sie für Ihren Beruf brauchen – z. B. Polizeihunde oder Therapiehunde (in manchen Kommunen gibt es für Therapiehunde sogar eine Steuerbefreiung)
  • Hundehalter, die Unterstützung gemäß Bundessozialhilfegesetz bekommen – z. B. Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe
  • Hunde, die im Tierheim der Gemeinde leben

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Wie viel günstiger wird die Hundesteuer dank Ermäßigung?

In der Regel müssen Sie 30 bis 50 % weniger bezahlen, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Hundesteuerermäßigung erfüllen.

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Hundesteuersatzung Ihres Ortes. Dort finden Sie die genauen Angaben zur Steuerhöhe und die Bedingungen für eine Ermäßigung – meistens in § 4 oder § 6.

Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer stellen

Schäferhundwelpe und Mann liegen vor dem Kamin
Wird dieser Welpe mal ein Wachhund, muss Herrchen weniger Steuern zahlen.

Damit der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer bewilligt wird, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Hund sich für den angegebenen Zweck tatsächlich eignet – zum Beispiel, indem Sie die Prüfungsurkunde vorlegen.

Den Antrag stellen Sie schriftlich bei dem Amt, das in Ihrer Gemeinde für die Hundesteuer zuständig ist. Falls Sie sich nicht sicher sind, welches das ist, hilft ein kurzer Anruf im Bürgerbüro.

Je nachdem auf welcher Grundlage Sie die Befreiung beantragen, müssen Sie ggf. einige dieser Unterlagen vorlegen:

  • formloses Schreiben über die Begründung des Antrags
  • Schwerbehindertenausweis und/oder amtsärztliches Zeugnis
  • Bescheinigung, aus der die Höhe des Einkommens hervorgeht (Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid etc.)
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Mietvertrag oder sonstiger Nachweis, aus dem die Miethöhe hervorgeht
  • Bescheinigung über die Höhe der Heizkosten
  • Wohngeldbescheid
  • Kopie des Sozialhilfebescheids

Wie lange gilt die Hundesteuerbefreiung?

Wurde der Antrag 2 Wochen vor Monatsbeginn eingereicht und bewilligt, gilt die Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung ab dem Folgemonat. Sie gilt dann für ein Jahr – wenn Sie weiter keine oder weniger Hundesteuer zahlen wollen, müssen Sie nach einem Jahr einen neuen Antrag stellen.

Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer erneuern.

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