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Adresse beim Finanzamt ändern: Kleine Angabe, große Wirkung

Finanzamt Adressänderung mitteilen
iStock/kali9 2018

Wann müssen Sie die Adressänderung dem Finanzamt mitteilen?

Ob Sie den Umzug beim Finanzamt melden müssen, hängt davon ab, ob sich mit dem Wohnsitzwechsel das zuständige Finanzamt ändert:

Bleibt die Behörde dieselbe, müssen Sie Ihre neue Adresse nicht extra angeben. Ihre Adressänderung wird beim Finanzamt automatisch registriert, wenn Sie Ihre nächste Steuererklärung abgeben.
Wenn Sie nach dem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts fallen, sollten Sie Ihr altes Finanzamt über den Wohnsitzwechsel informieren.

Aber keine Panik: Die Adressänderung beim Finanzamt ist nicht fristgebunden – anders als z. B. die Wohnsitzanmeldung. Trotzdem hat eine schnelle Abwicklung ihre Vorteile.

Wann sich das zuständige Finanzamt ändert und wann nicht

Nach einem Umzug stellt sich für Sie die große Frage, ob sich das zuständige Finanzamt geändert hat? Hier gibt es drei Möglichkeiten:

1. Sie ziehen im gleichen Ort in einen anderen Stadtteil oder einfach nur in eine andere Straße. In dörflichen Gegenden bleibt das Finanzamt dasselbe – sofern Sie nicht in eine andere Verwaltungsgemeinde ziehen. In Klein- und Mittelstädten ändert sich auch nichts für Sie. Hier gibt es i.d.R. nur eine einzige Steuerbehörde.

2. Sie ziehen in einer Großstadt mit mehreren Bezirken in einen komplett anderen Stadtteil, z. B. vom äußersten Osten in den äußersten Westen. Welches Finanzamt ist nach dem Umzug dann für Sie zuständig? Unter Umständen gibt es gleich mehrere Finanzbehörden. Erfragen Sie hier im Idealfall direkt beim Amt, ob Sie in deren Zuständigkeitsbereich fallen.
Tipp: Schon bei der Ummeldung in der Meldebehörde können Sie diese Information erfahren. Fragen kostet nichts.

3. Sie ziehen in eine andere Stadt oder eine andere Gemeinde. Damit ändert sich nach Ihrem Umzug das zuständige Finanzamt.

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Sonderfall: Sie ziehen mit einem Gewerbe um

Sind Sie ein (Klein-)Unternehmer und ziehen um, sollten Sie dem Finanzamt Ihre neue Adresse vorsorglich mitteilen. Will die Behörde Sie nämlich über Neuregelungen o. Ä. informieren und erreicht Sie mit ihren Briefen nicht, kontaktiert sie das Meldeamt. Dort bekommt das Finanzamt Ihre neue Adresse, muss dafür aber eine Auskunftsgebühr zahlen. Die müssen Sie anschließend übernehmen.

Übrigens: Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie einen Teil der Umzugskosten steuerlich absetzen!

Sonderfall: Sie ziehen ins Ausland

Einen Umzug ins Ausland sollten Sie dem Finanzamt vorsorglich melden. Hier kann es bei einer Steuererklärung sonst zu Missverständnissen kommen. Beim Wohnortwechsel ändert sich für das Finanzamt und Sie u.U. einiges.

Schildern Sie Ihre genauen Umzugspläne einem Steuerhilfeverein oder einem Steuerberater. Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Grundlagen und welche Besteuerung vorgesehen ist. Die ändert sich nämlich von Fall zu Fall.

Was passiert, wenn das Finanzamt Ihre Adresse nicht kennt?

Melden Sie sich nach einem Umzug in einen anderen Verwaltungsbezirk nicht bei Ihrem alten Finanzamt, kann das spätestens bei der Steuererklärung zu einem Problem werden: Geben Sie die Unterlagen nämlich einfach bei Ihrem neuen Finanzamt ab, weiß das alte Amt davon nichts. Es wird dann versuchen, Ihnen Briefe zu schicken. Können die aber nicht zugestellt werden, passiert erst mal … gar nichts. Das Finanzamt bemüht sich erst um Kontakt zu Ihnen, wenn die ersten Mahnungen anstehen.

Werden die Erinnerungen als unzustellbar ans Amt zurückgesendet, verstreichen u.U. wichtige Fristen zur Abgabe der Steuererklärung. Dann drohen Versäumniszuschläge oder eine Steuerschätzung – und das wird oft richtig teuer. Sobald Sie dem Finanzamt dann Geld schuldig sind, bringt die Behörde Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt in Erfahrung. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen.

Kümmern Sie also besser gleich selbst darum, sich beim Finanzamt umzumelden. So kann die Behörde Sie problemlos erreichen und gratis an Ihre Steuererklärung erinnern.

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  • Wichtig: Wir geben Ihre neue Adresse nur an solche Unternehmen weiter, bei denen Sie als Vertragspartner oder Interessent geführt werden und die deshalb Ihre alte Anschrift bereits kennen.
PS: Sie wollen es ganz genau wissen? Weitere Infos zum Service finden Sie bei uns. Zur Umzugsmitteilung!

Adressänderung dem Finanzamt mitteilen: Formlose Vorlage

Wie erfährt das Finanzamt von Ihrer Adressänderung? Prinzipiell können Sie Ihr altes Finanzamt einfach anrufen und ihre neue Adresse telefonisch mitteilen. Wer auf Nummer sicher gehen will, bspw. weil der neue Straßenname kompliziert ist, gibt besser schriftlich Bescheid. Dazu reicht heutzutage bereits eine Email an die allgemeine Info-Adresse des Finanzamts. Die darf gerne formlos sein und lediglich die wichtigsten Informationen enthalten.

Wichtig: immer die eigene Steuernummer angeben! Nur so kann das Finanzamt die neue Adresse einwandfrei zuordnen!

Person an Notebook wegen Adressänderung Finanzamt.
Schon eine formlose Email reicht dem Finanzamt als Änderungsmitteilung.

Ein formloser Vordruck, um den Umzug beim Finanzamt zu melden, kann etwa so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren des Finanzamts XY,

Zur Steuernummer XXX/XXX/XXX/XXX bitte ich Sie, folgende neue Adresse zur Kenntnis zu nehmen:

Ihr Name
Ihre neue Straße und Hausnummer
Ihre neue PLZ und Stadt

Künftige Steuererklärungen reiche ich bei dem für mich zuständigen Finanzamt YZ ein.

Mit freundlichen Grüßen

Sie müssen kein zusätzliches Formular für Ihre Adressänderung beim Finanzamt ausfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steueridentifikationsnummer?

  • Steuernummer: Die 13-stellige Kennziffer wird vom Finanzamt am jeweiligen Wohnsitz an den Steuerzahler vergeben. Aufgrund eines Umzugs kann sie sich ändern (auch innerhalb derselben Stadt), falls dann ein anderes Finanzamt für den Wohnsitz zuständig ist.
  • Steueridentifikationsnummer: Seit 2007 bekommt jeder Bundesbürger bei der Geburt bzw. bei der Anmeldung eine elfstellige Steuer-ID zugewiesen. Im Gegensatz zur Steuernummer ist sie lebenslang gültig und ändert sich auch bei Umzügen nicht.

Missverständnis steuerliche Ummeldung

Bei vielen Menschen herrscht nach einem Umzug Verwirrung: Muss ich mich beim Finanzamt steuerlich ummelden? Die Antwort lautet ganz einfach: Nein. Dem Finanzamt eine neue Adresse mitzuteilen, ist keine steuerliche Ummeldung.

Die steuerliche Ummeldung würde bedeuten, dass Sie die Steuerklasse wechseln wollen. Das ist bei einem Umzug aber nicht der Fall, sondern hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Familienstand ab.

Ebenso müssen Sie Ihre Adressänderung auch nicht dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen. Diese Behörde ist wie ein Dachverband der einzelnen Finanzämter und arbeitet eng mit dem Finanzministerium zusammen. Hier werden politische Entscheidungen veröffentlicht und wichtige Informationen für Steuerzahler bereitgestellt – mit Einzelfällen beschäftigt sich das Bundeszentralamt aber nicht.

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