- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
- Wann kann ich mich bei einem Umzug ummelden?
- Strom, Gas, Internet – schon vor dem Umzug ummelden?
- Damit Sie die Übersicht nicht verlieren
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Wann kann ich mich vor dem Umzug ummelden?
Wie schnell muss man sich ummelden?
Kann man sich ohne Mietvertrag ummelden?
Wann kann ich mich bei einem Umzug ummelden?
Auch, wenn Sie den Gang zum Bürgeramt lieber früher als später hinter sich bringen würden – vor Ihrem Umzug können Sie Ihren Wohnsitz leider nicht ummelden. Aber warum nicht? Das kann mehrere Gründe haben und von Kommune zu Kommune variieren:
- Seit 2015 muss jeder, der in Deutschland in eine Mietwohnung umzieht, eine Wohnungsgeberbestätigung (auch: Vermieterbescheinigung) bei der zuständigen Meldebehörde vorlegen. Dieses Formular kann in der Regel über die Webseite des Amts heruntergeladen werden. Es bestätigt ein geschlossenes Mietverhältnis rechtskräftig, kann aber erst nach dem Einzug in die neue Wohnung bei der Behörde vorgelegt werden. Wer damit vor seinem Umzug zum Amt geht, wird unverrichteter Dinge wieder weggeschickt.
- Die Gemeinden und Städte wollen verhindern, dass Anmeldungen verfrüht beantragt werden oder gar Scheinanmeldungen vorliegen, die zu Sozialbetrug oder Steuerhinterziehung führen könnten. Dadurch entsteht für die Ämter weniger unnötige Arbeit. Die Mitarbeiter haben dadurch mehr Zeit, sich um konkrete Anträge zu kümmern.
Ein bis zwei Wochen Zeit nach dem Umzug
Städte und Kommunen räumen Umgezogenen ein bis zwei Wochen Zeit ein, um sich am neuen Wohnort nach ihrem Einzug umzumelden. Innerhalb der Frist sollte sich bestimmt ein Termin finden, an dem Sie Zeit für die Ummeldung haben. Und wenn nicht: In der Regel können Sie einen Vertreter mit Vollmacht schicken, der Ihre ausgefüllten Meldeunterlagen abgibt. Gut zu wissen: Wer länger als 6 Monate versäumt, die Adressänderung beim Amt zu melden, muss unter Umständen Gebühren als Strafe entrichten.
Informieren Sie sich bei Zweifeln einfach telefonisch bei Ihrer künftig zuständigen Meldebehörde. Dort wird Ihnen zuverlässig über die einzelnen Regelungen Auskunft erteilt.
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Strom, Gas, Internet – schon vor dem Umzug ummelden?
Auch wenn das Ummelden des Wohnsitzes vor Umzug nicht möglich ist, sollten andere Verträge mit einem großzügigen zeitlichen Puffer umgemeldet werden. So lassen sich eventuelle Ausfälle vermeiden. Ihre Anbieter können sich dann außerdem flexibler auf Ihren Umzug einstellen und Ihnen mehr zeitlichen Spielraum anbieten, um Experten – wie etwa Techniker – bei Ihnen vorbei zu schicken.

Das sollten Sie zu Ihren einzelnen Verträgen wissen:
- Kümmern Sie sich mit einem Vorlauf von etwa sechs Wochen um die Ummeldung Ihres Internets, damit es nicht zu knapp wird und Sie am Ende ohne Internet oder Telefon in Ihrer neuen Wohnung sitzen. In der Regel benötigt Ihr Anbieter etwa einen Monat, um Ihnen einen Anschluss für Ihre neue Adresse freizuschalten. Und vielleicht möchten Sie im Zuge des Wohnungswechsels auch gleich den Internetanbieter wechseln?
- Auch für die Strom-Ummeldung sollten Sie schon sechs bis acht Wochen vor dem Umzug aktiv werden. Gleiches gilt , wenn Sie den Stromanbieter wechseln möchten.
- Nutzen Sie in Ihrer alten Wohnung Gas, benötigen diesen Anschluss nach Ihrem Umzug aber nicht mehr? Dann kümmern Sie sich sechs bis acht Wochen vor Umzug darum, bei Ihrem Anbieter Informationen zum Kündigungsrecht einzuholen. Sie möchten den Gasanbieter wechseln? Auch hier sollten Sie möglichst einen Monat Vorlauf einkalkulieren.
Nachsendeauftrag für die Post
- Der Nachsendeauftrag hat eine Laufzeit von 6 Monaten.
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Damit Sie die Übersicht nicht verlieren
Umziehen bedeutet auch: Ummeldungen, Abmeldungen, Anmeldungen in Hülle und Fülle. Da kann man leicht durcheinander geraten. Mit ein wenig Struktur ist der Papierkram aber zeitig und einfach erledigt. Kümmern Sie sich...
- 6 bis 8 Wochen vor dem Wohnungswechsel um die Ab- oder Ummeldung von Gas und Strom
- 6 Wochen vor Umzug um die Ab- oder Ummeldung des Internets
- 2 Wochen nach Umzug um die Ummeldung des Wohnsitzes
Im Zweifelsfall gilt: Kontaktieren Sie Ihre Anbieter oder die zuständigen Behörden telefonisch und erfragen Sie bestimmte Fristen direkt. Mit ein wenig Freundlichkeit bekommen Sie nicht nur die nötigen Informationen, sondern häufig auch einen Aufschub der Deadline.