- Nach dem Umzug schnell zum Einwohnermeldeamt!
- Beim Einwohnermeldeamt anmelden, ummelden oder abmelden?
- Gut zu wissen: Das macht das Einwohnermeldeamt außerdem
- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Nach dem Umzug schnell zum Einwohnermeldeamt!
Der Umzug liegt hinter Ihnen – und der erste Behördengang folgt sofort: Sie müssen beim Einwohnermeldeamt Ihre neue Adresse angeben.
Welches Einwohnermeldeamt ist für mich zuständig?
Sind Sie nach dem Wohnungswechsel nicht sicher, bei welchem Einwohnermeldeamt Sie sich ummelden müssen? Unser praktischer Behördenfinder hilft Ihnen weiter! Geben Sie einfach Ihre neue Postleitzahl ein, um das passende Einwohnermeldeamt (manchmal auch: Bürgeramt oder Bürgerservice) an Ihrem neuen Wohnort zu finden.
Warum ist der Gang zum Einwohnermeldeamt so wichtig?
Wer eine neue Wohnung oder ein Haus bezieht, ist dazu verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz möglichst schnell den Behörden mitzuteilen. In der Regel sollten Sie das Einwohnermeldeamt nach einem Umzug innerhalb der ersten Woche besuchen, einige Gemeinden und Städte räumen Neubürgern dafür auch zwei Wochen Zeit ein. Lassen Sie diese Frist verstreichen, droht Ihnen ein Bußgeld. Meist wird in diesem Fall eine Strafe in Höhe von 20 - 30 Euro fällig.
Wer in einer Großstadt mit einem viel besuchten Einwohnermeldeamt lebt, muss aber nicht ins Schwitzen geraten, wenn der vereinbarte Termin für die Ummeldung erst einen Monat nach Umzug stattfindet. Was zählt, ist das Datum der Buchung. Haben Sie das pünktlich erledigt, können Sie sich entspannt zurücklehnen.
Tipp: Nutzen Sie auch die kostenlose Umzugsmitteilung, damit möglichst viele Ihrer Kontakte schnell Ihre neue Adresse erfahren.
Beim Einwohnermeldeamt anmelden, ummelden oder abmelden?
Ziehen Sie neu in eine Stadt oder Gemeinde? Dann müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden – das gilt übrigens auch für einen möglichen Zweitwohnsitz.
Wenn Sie innerhalb derselben Gemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden.
Das An- bzw. Ummelden beim Einwohnermeldeamt ist in der Regel erst möglich, nachdem Sie tatsächlich eingezogen sind – nicht vor dem Umzug.
Manchmal kommt es auch vor, dass Sie Ihren Haupt- oder Zweitwohnsitz abmelden, ohne einen neuen anzumelden. Auch dafür müssen Sie zum Einwohnermeldeamt.
Tipp: Bei manchen Einwohnermeldeämtern können Sie sich auch per Post oder sogar online ummelden. Erkunden Sie sich am besten einfach bei dem für Sie zuständigen Amt.
Vertreter mit Vollmacht zum Bürgeramt schicken
Sie haben direkt nach dem Umzug keine Zeit, selbst zum Einwohnermeldeamt zu gehen? Das Um-, Ab- oder Anmelden kann auch eine andere Person für Sie übernehmen. Neben den erforderlichen Unterlagen (Wohnungsgeberbestätigung, Personalausweise aller anzumeldenden Personen, ausgefülltes Anmeldeformular) braucht Ihr Vertreter dazu lediglich eine von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht.
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Gut zu wissen: Das macht das Einwohnermeldeamt außerdem
Nicht nur die An- oder Ummeldung nach einem Umzug können Sie beim Einwohnermeldeamt erledigen. Es ist unter anderem auch zuständig für:
- amtliche Beglaubigungen von Dokumenten
- Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen (auch Kinderreisepässen)
- die Haushaltsbescheinigung für das Kindergeld
- Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen
Und so wird Ihr erster Behördenbesuch beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug vermutlich nicht Ihr letzter bleiben!

Bekommt man beim Einwohnermeldeamt Auskunft darüber, wo jemand wohnt?
Das Einwohnermeldeamt speichert aber nicht nur Ihre aktuellen Adressdaten und stellt Bescheinigungen aus. Es erteilt auch Auskunft über gemeldete Personen. Im Grunde kann jede Privatperson beim Einwohnermeldeamt eine Adresse erfragen. Zum Beispiel, um alte Schulkameraden wiederzufinden.
Über völlig unbekannte Personen erhalten Sie dagegen keine Auskunft. Denn für die sogenannte Melderegisterauskunft müssen Sie einige konkrete Angaben zur gesuchten Person machen können. Meist sind das der Familienname und Vorname sowie das Geburtsdatum. Unter Umständen wird auch die letzte bekannte Meldeanschrift abgefragt. Können Sie diese Informationen vorweisen, erhalten Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister. Diese enthält den Vor- und Zunamen, einen möglichen Doktorgrad und die aktuelle Anschrift.
Auch Behörden können Daten beim Einwohnermeldeamt abfragen, zum Beispiel, um eine Adresse abzugleichen. Das Einwohnermeldeamt meldet auf Anfrage zum Beispiel an das Finanzamt, übermittelt im Rahmen das bundesweiten Meldedatenabgleichs aber auch Daten an die GEZ.
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Ziehen Sie innerhalb einer Stadt beziehungsweise eines Stadtteils um, bleibt Ihr bisheriges Einwohnermeldeamt für Sie zuständig. Bei einem Bezirkswechsel hilft unser praktischer Behördenfinder, das richtige Amt zu finden.
Sowohl Behörden als auch Privatpersonen können beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft einholen. Voraussetzung: Sie können einige konkrete Angaben zur gesuchten Person machen. In der Regel fragt das Amt mindestens den Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum ab, unter Umständen auch die letzte bekannte Adresse. Können Sie diese Informationen vorweisen, erhalten Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister, die unter anderem die aktuelle Anschrift enthält.