- Nach dem Umzug schnell zum Einwohnermeldeamt!
- Anmelden, ummelden oder abmelden?
- Gut zu wissen: Das macht das Einwohnermeldeamt außerdem
Nach dem Umzug schnell zum Einwohnermeldeamt!
Der Umzug liegt hinter Ihnen – und der erste Behördengang folgt sofort: Sie müssen beim Einwohnermeldeamt Ihre neue Adresse angeben. Unser Behördenfinder hilft Ihnen, das zuständige Einwohnermeldeamt (manchmal auch: Bürgeramt oder Bürgerservice) an Ihrem neuen Wohnort zu finden. Geben Sie einfach Ihre neue Postleitzahl ein!
Warum ist der Gang zum Einwohnermeldeamt so wichtig?
Wer eine neue Wohnung oder ein Haus bezieht, ist dazu verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz möglichst schnell den Behörden mitzuteilen. In der Regel sollten Sie das Einwohnermeldeamt nach einem Umzug innerhalb der ersten Woche besuchen, einige Gemeinden und Städte räumen Neubürgern dafür auch zwei Wochen Zeit ein. Lassen Sie diese Frist verstreichen, droht Ihnen ein Bußgeld.
Wer in einer Großstadt mit einem vielbesuchten Einwohnermeldeamt lebt, muss aber nicht ins Schwitzen geraten, wenn der vereinbarte Termin für die Ummeldung erst einen Monat nach Umzug stattfindet. Was zählt, ist das Datum der Buchung. Haben Sie das pünktlich erledigt, können Sie sich entspannt zurücklehnen.
Tipp: Nutzen Sie auch die kostenlose Umzugsmitteilung, damit möglichst viele Ihrer Kontakte schnell Ihre neue Adresse erfahren.
Umzugsmitteilung der Deutschen Post
- Einfach und bequem in nur 2 Minuten online anmelden
- Wichtig: Nur wer Ihre alte Adresse kennt, bekommt Auskunft über die neue Anschrift nach dem Umzug.
Anmelden, ummelden oder abmelden?
Ziehen Sie neu in eine Stadt oder Gemeinde? Dann müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Wenn Sie innerhalb derselben Gemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden.
Die An- und Ummeldung ist in der Regel erst möglich, nachdem Sie tatsächlich eingezogen sind – nicht vor dem Umzug.
Manchmal kommt es auch vor, dass Sie Ihren Haupt- oder Zweitwohnsitz abmelden, ohne einen neuen anzumelden. Auch dafür müssen Sie zum Einwohnermeldeamt.
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Vertreter mit Vollmacht zum Bürgeramt schicken
Sie haben direkt nach dem Umzug keine Zeit, zum Einwohnermeldeamt zu gehen? Die Unterlagen darf auch ein Vertreter für Sie abgeben. Er braucht dazu eine Vollmacht.

Gut zu wissen: Das macht das Einwohnermeldeamt außerdem
Nicht nur die An- oder Ummeldung nach einem Umzug können Sie beim Einwohnermeldeamt erledigen. Es ist unter anderem auch zuständig für:
- amtliche Beglaubigungen von Dokumenten
- Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen (auch Kinderreisepässen)
- die Haushaltsbescheinigung für das Kindergeld
- Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen