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Internetanbieter wechseln: So klappt die DSL-Kündigung bei Umzug

Internetanbieter wechseln: So klappt die Kündigung bei Umzug
iStock.com/nd3000 2018

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Internet kündigen wegen Umzug zum Lebenspartner: Geht das?

Das Sonderkündigungsrecht für den Internetvertrag greift auch dann, wenn der Umzug in eine Wohnung mit vorhandenem Internetanschluss erfolgt. Wenn Sie also beispielsweise bei Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin einziehen oder in eine bestehende WG.

Auch wenn Sie gemeinsam mit einer zweiten Person eine neue Wohnung beziehen und beide einen Internetvertrag mitbringen, ist das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Sie können frei entscheiden, welchen Vertrag Sie nach dem Umzug weiter nutzen wollen.

Was tun, wenn der Wechsel des Internetanbieters nicht reibungslos läuft?

Sie haben alles richtig gemacht und trotzdem funktioniert das neue Internet nach dem Umzug nicht zum vereinbarten Termin? Eine kurze Unterbrechung ist oft ganz normal, länger als ein paar Stunden darf sie aber nicht dauern.

Schafft es Ihr neuer Internetanbieter nicht innerhalb eines Tages, Ihren Anschluss wie angekündigt freizuschalten, muss Ihr alter Anbieter Sie vorübergehend wieder mit Internet versorgen. So schreibt es Paragraf 59 Abs. 2 TKG vor. Für diese Übergangszeit zahlen Sie eine reduzierte Gebühr an Ihren alten Internetanbieter.

Wie lange vor dem Umzug sollte ich meinen Internet-Vertrag kündigen?

Damit Ihr neuer Internet-Tarif pünktlich zum Umzugstag – oder kurz danach – bereitsteht, sollten Sie Ihren alten Vertrag mit ausreichend Vorlauf kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln.

Planen Sie dabei nicht zu knapp, damit Ihr neuer Vertragsanbieter ausreichend Zeit hat, alles in die Wege zu leiten: 4 bis 6 Wochen Vorlauf sind ideal.

Kann ich meine Rufnummer behalten, wenn ich meinen alten Internetvertrag kündige?

Sie haben einen Internet-Tarif mit Telefonflatrate und möchten Ihre bisherige Rufnummer auch nach dem Anbieterwechsel behalten? Kein Problem! Die sogenannte Rufnummernmitnahme ist immer möglich – allerdings nur, wenn Ihre Kundendaten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen. Seit dem 01. Dezember 2021 dürfen Anbieter für den Service zudem keine Gebühren verlangen.

Praktisch: Sie können die Rufnummernmitnahme auch nachträglich noch beantragen – in der Regel bis zu vier Wochen nach Vertragsende.

Internetanbieter wechseln: Das müssen Sie vor dem Umzug wissen

Vor dem Umzug sollten Sie sich darüber informieren, mit welchen Anschlussmöglichkeiten Ihre neue Wohnung ausgestattet ist. Wer etwa vom Land in die Stadt zieht, profitiert in der neuen Wohnung oft von schnellerem Internet mit einer höheren Datenübertragungsrate. So sind Steigerungen von 16 Mbit pro Sekunde auf 50 Mbit oder sogar 250 Mbit möglich. Ein Anbieterwechsel kann sich allein deshalb schon lohnen.

Läuft Ihr Internetvertrag ohnehin bald aus, kann es sinnvoll sein, ihn rechtzeitig vor der automatischen Verlängerung zu kündigen. Dann können Sie nach dem Umzug zu einem neuen Internetanbieter wechseln. Dadurch sparen Sie sich die Gebühr, die Ihr Anbieter für einen Umzug unter Umständen erheben würde und starten gleich mit einem neuen Anschluss in Ihr neues Leben. Der Neuanschluss ist zwar nicht gratis, aber ggf. günstiger als eine Ummeldung – am besten vergleichen Sie einfach die Preise der verschiedenen DSL- und Kabelanbieter.

Tipp: Wie lange Ihr bestehender Vertrag noch läuft und welche Kündigungsfrist Sie beachten müssen, können Sie bequem auf Ihrer letzten Rechnung nachlesen. Welche Verträge Sie bei Umzug gegebenenfalls noch kündigen können, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Achtung, Kündigungsfrist: Wann kann ich meinen Internetvertrag (bei Umzug) kündigen?

In der Regel gibt es bei jedem Anbieter eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten, die Sie einhalten müssen. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag monatlich gekündigt werden. Früher war es üblich, dass sich Verträge automatisch um sechs Monate oder sogar ein ganzes Jahr verlängerten, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wurden.

Seit Dezember 2021 darf das nicht mehr sein. Paragraf 56 Telekommunikationsgesetz (TKG) garantiert allen Verbrauchern nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das Recht auf monatliche Kündigung gilt unabhängig davon, ob der Vertrag vor oder nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurde – also auch für Kunden mit einem älteren DSL-Vertrag.

Komme ich bei Umzug früher aus dem Vertrag?

Grundsätzlich gilt: Ein Umzug an sich begründet noch kein Sonderkündigungsrecht. Ändert sich Ihr Wohnort und möchten Sie Ihren alten Vertrag deshalb vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen, sollten Sie nachfragen: Kann Ihr bisheriger Anbieter Sie auch in der neuen Wohnung mit Internet versorgen und dabei mindestens die vertraglich vereinbarte Leistung bieten?

Klappt das nicht, haben Sie durch den Umzug ein Sonderkündigungsrecht für Ihren alten Internetvertrag. Konkret können Sie Ihren bestehenden Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

Sie haben bisher in einer WG gelebt, ziehen nun aus – aber der Internetvertrag der Wohngemeinschaft läuft auf Ihren Namen? Dann können Sie den Vertrag in vielen Fällen problemlos auf eine andere Person übertragen lassen.

Einen anderen Bewohner oder eine andere Bewohnerin der Wohngemeinschaft den Internetvertrag übernehmen zu lassen, hat gleich mehrere Vorteile: Ihre alte WG muss sich nicht um einen neuen Anbieter kümmern und Sie starten an Ihrem neuen Wohnort mit einem frischen Internet-Tarif – ohne sich über Kündigungsfristen Gedanken machen zu müssen.

 

Internetanbieter wechseln: Wie lange dauert das? 

Erfüllen Sie keine der genannten Voraussetzungen, um Ihren Internetvertrag bei Umzug vorzeitig zu kündigen, müssen Sie die vertraglich vereinbarten Fristen einhalten. Ein Wechsel des Internetanbieters ist dann etwa erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich.

Sie können und sollten trotzdem schon vor Ablauf der Frist einen neuen Vertrag abschließen. Denn so hat Ihr neuer Anbieter genügend Zeit, alles für den Wechsel vorzubereiten und Sie vermeiden Übergangslücken. Der neue Vertrag tritt erst in Kraft, wenn die Kündigungsfrist des bisherigen DSL-Vertrages erreicht ist.

Diese Möglichkeiten haben Sie, um in der Übergangszeit Geld zu sparen:

  • Manche Anbieter beenden den alten Vertrag vorzeitig gegen eine Extragebühr. Das kann sich lohnen, wenn Ihr alter Vertrag noch lange laufen würde, Sie aber sofort zu einem deutlich günstigeren Internetanbieter wechseln wollen.
  • Wenn Sie den Internetanbieter schnell wechseln wollen, aber vertraglich noch lange an den alten Anbieter gebunden sind, gibt es beim neuen Anbieter oft Ermäßigungen für die Übergangszeit.
Junge Frau sitzt am Schreibtisch und arbeitet am Laptop
Damit Sie für Internet im neuen Heim nicht draufzahlen, sollten Sie bei einem Anbieterwechsel die Kündigungsfristen beachten.

Infos über Internetanbieter und DSL-Tarife sammeln

Bei Online-Vergleichsportalen finden Sie zahlreiche Internetanbieter und DSL-Tarife mit Tarifrechnern. Diese helfen Ihnen dabei, den passenden Tarif bei einem neuen Internetanbieter auszusuchen.

Preisvergleich: Der passende Internet-Tarif für Sie

Es gibt verschiedene Arten von DSL-Tarifen. Sie sollten sich bei der Auswahl vor allem an Ihrem Internet-Surfverhalten orientieren.

  • Eine DSL-Flatrate ist unerlässlich, wenn Sie das Internet täglich und intensiv nutzen – z. B. für Musik- oder Film-Streamingdienste. Mit diesem Tarif können Sie zu einem monatlichen Festpreis beliebig lange im Internet surfen und beliebig große Datenmengen herunterladen.
  • Sie schauen nur ab und zu mal ins Netz? Dann kann ein DSL-by-Call-Tarif für Sie die richtige Wahl sein. Hier gibt es keine Grundgebühr: Sie zahlen den Internetzugang pro genutztem Datenvolumen oder pro genutzter Minute.
  • Dazwischen gibt es auch andere Angebotstypen, zum Beispiel DSL-Zeittarife mit monatlich fester Stundenanzahl oder DSL-Volumentarife mit monatlich festem Datenvolumen zum Festpreis.

Achten Sie bei der Suche nach passenden Tarifen nicht nur auf den Grundpreis, sondern auch auf mögliche Zusatzkosten – etwa Anschluss- und Bereitstellungskosten oder den Preis für die notwendige Hardware.

Voraussetzungen für einen DSL-Anschluss

DSL ist die Abkürzung für Digital Subscriber Line (deutsch: Digitale Teilnehmeranschlussleitung), eine digitale Breitbandtechnologie. Mit DSL wird ein schneller Internetzugang über ein vorhandenes Telefonnetz ermöglicht. Während Sie beispielsweise im Internet surfen, können Sie parallel faxen und telefonieren. Sie benötigen dafür einen analogen Telefonanschluss oder einen ISDN-Anschluss. Außerdem brauchen Sie die passende DSL-Hardware: Ein solcher (WLAN-)Router wird von den meisten DSL-Anbietern (z. T. gegen Aufpreis) mitgeliefert.

So wechseln Sie den Internetanbieter

Sie haben sich für einen Tarif bei einem neuen DSL-Anbieter entschieden? Dann kann es losgehen. In der Regel können Sie die Vertragsunterlagen für Ihren neuen Internetanschluss bequem online ausfüllen.

Gut zu wissen: Wenn Sie den Internetanbieter wechseln möchten, können Sie Ihren neuen Anbieter mit der Kündigung beim alten Anbieter beauftragen. Die sogenannte Portierung sorgt meist für einen reibungsloseren Übergang von Ihrem bisherigen DSL-Anschluss zum neuen.

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie das Bestätigungsschreiben oder Vertragsformular Ihres neuen Anbieters zusätzlich kopieren und per Einschreiben mit Rückschein an den alten Anbieter zu senden. So können Sie nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht an den alten Anbieter gesendet wurde.

Nachdem Sie Ihren neuen Internetvertrag erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie von Ihrem künftigen Anbieter eine schriftliche Mitteilung über den Anschlusstermin.

Möchten Sie den neuen Router nicht selbst installieren? Dann wird Ihr neuer Anbieter außerdem einen Termin mit Ihnen vereinbaren, an dem ein Techniker die Einrichtung für Sie erledigt. Das gilt auch, wenn Sie zum Beispiel von DSL auf Glasfaser – oder umgekehrt – umsteigen. Die Änderung der Anschlussart kann nur ein Techniker für Sie übernehmen.

Tipp: Haben Sie selbst gekündigt, bevor Sie einen neuen DSL-Anbieter beauftragt haben, sollten Sie den neuen Anbieter darüber informieren. Ansonsten kann es sein, dass Sie in der ersten Zeit nach dem Umzug keine Internetverbindung in der neuen Wohnung haben.

Muster für die Kündigung des Internetanschlusses

Die Verbraucherzentrale stellt verschiedene pdf-Vorlagen für die Kündigung des Internetanschlusses als Download bereit:

Diese Musterschreiben können Sie ausdrucken. Dann ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und schicken das Ganze per Brief an Ihren DSL-Anbieter – am besten via Einschreiben.

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