
Internetanbieter wechseln: DSL-Kündigung bei Umzug & Sonderkündigungsrecht richtig nutzen
Das Sonderkündigungsrecht für den Internetvertrag beim Umzug greift auch dann, wenn der Umzug in eine Wohnung mit vorhandenem Internetanschluss erfolgt. Wenn Sie also beispielsweise bei Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin einziehen oder in eine bestehende WG.
Auch wenn Sie gemeinsam mit einer zweiten Person eine neue Wohnung beziehen und beide einen Internetvertrag mitbringen, ist das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Sie können frei entscheiden, welchen Vertrag Sie nach dem Umzug weiter nutzen wollen.
In diesen Fällen ist eine Kündigung des Internetvertrags bei Umzug in der Regel problemlos möglich.
Sie haben alles richtig gemacht und trotzdem funktioniert das neue Internet nach dem Umzug nicht zum vereinbarten Termin? Eine kurze Unterbrechung ist oft ganz normal, länger als ein paar Stunden darf sie aber nicht dauern.
Schafft es Ihr neuer Internetanbieter nicht innerhalb eines Tages, Ihren Anschluss wie angekündigt freizuschalten, muss Ihr alter Anbieter Sie vorübergehend wieder mit Internet versorgen. So schreibt es Paragraf 59 Abs. 2 TKG vor. Für diese Übergangszeit zahlen Sie eine reduzierte Gebühr an Ihren alten Internetanbieter.
Damit Ihr neuer Internet-Tarif pünktlich zum Umzugstag – oder kurz danach – bereitsteht, sollten Sie Ihren alten Vertrag mit ausreichend Vorlauf kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln.
Für eine reibungslose DSL-Kündigung bei Umzug empfehlen sich 4 bis 6 Wochen Vorlaufzeit. So hat Ihr neuer Anbieter ausreichend Zeit, die Portierung und Freischaltung vorzubereiten.
Die sogenannte Rufnummernmitnahme ist immer möglich – allerdings nur, wenn Ihre Kundendaten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen. Seit dem 01. Dezember 2021 dürfen Anbieter für den Service zudem keine Gebühren verlangen.
Praktisch: Sie können die Rufnummernmitnahme auch nachträglich noch beantragen – in der Regel bis zu vier Wochen nach Vertragsende.
Vor dem Umzug sollten Sie sich darüber informieren, mit welchen Anschlussmöglichkeiten Ihre neue Wohnung ausgestattet ist. Wer etwa vom Land in die Stadt zieht, profitiert in der neuen Wohnung oft von schnellerem Internet mit einer höheren Datenübertragungsrate.
Ein Umzug ist daher häufig ein guter Anlass, den DSL-Vertrag zu kündigen und einen leistungsstärkeren Tarif zu wählen.
Läuft Ihr Internetvertrag ohnehin bald aus, kann es sinnvoll sein, ihn rechtzeitig vor der automatischen Verlängerung zu kündigen. Dann können Sie nach dem Umzug zu einem neuen Internetanbieter wechseln. Dadurch sparen Sie sich möglicherweise Umzugsgebühren Ihres bisherigen Anbieters, vergleichen Sie einfach die Preise der verschiedenen DSL- und Kabelanbieter.
Tipp: Wie lange Ihr bestehender Vertrag noch läuft und welche Kündigungsfrist Sie beachten müssen, können Sie bequem auf Ihrer letzten Rechnung nachlesen. Welche Verträge Sie bei Umzug gegebenenfalls noch kündigen können, lesen Sie in unserem Ratgeber.
In der Regel gibt es bei jedem Anbieter eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten, die Sie einhalten müssen. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag monatlich gekündigt werden.
Seit Dezember 2021 gilt laut Paragraf 56 Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Kündigungsfrist von einem Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – auch für ältere Verträge.
Grundsätzlich gilt: Ein Umzug an sich begründet noch kein Sonderkündigungsrecht.
Ein Sonderkündigungsrecht beim Internetvertrag besteht jedoch dann, wenn Ihr bisheriger Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung an Ihrer neuen Adresse nicht erbringen kann.
Kann Ihr Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht mit der vereinbarten Bandbreite versorgen, dürfen Sie Ihren Internetvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
Das betrifft unter anderem:
- DSL bei Umzug kündigen, wenn kein DSL-Anschluss verfügbar ist
- Kündigung DSL-Vertrag bei Umzug bei geringerer Bandbreite
- Internet kündigen bei Umzug ins Ausland
Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Sie haben bisher in einer WG gelebt und der Internetvertrag läuft auf Ihren Namen? Häufig können Sie den DSL-Vertrag bei Umzug auf eine andere Person übertragen lassen.
Das hat Vorteile: Ihre alte WG behält den Anschluss – und Sie starten am neuen Wohnort ohne vertragliche Altlasten.
Erfüllen Sie keine Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung, müssen Sie die regulären Vertragsfristen einhalten.
Ein Wechsel ist dann erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich.
Sie können jedoch bereits vor Ablauf der Frist einen neuen Vertrag abschließen. Der neue Vertrag tritt automatisch in Kraft, sobald Ihr alter Vertrag endet.
Möglichkeiten, um Geld zu sparen:- Manche Anbieter beenden den alten Vertrag vorzeitig gegen Gebühr.
- Neue Anbieter bieten oft Ermäßigungen für die Übergangszeit an.

Bei Online-Vergleichsportalen finden Sie zahlreiche Internetanbieter und DSL-Tarife mit Tarifrechnern.
DSL-Flatrate – ideal bei täglicher Nutzung (Streaming, Homeoffice etc.)
DSL-by-Call – geeignet für seltene Nutzung
DSL-Zeittarife oder Volumentarife – für kontrollierte Nutzung
Achten Sie nicht nur auf den Grundpreis, sondern auch auf:
- Anschluss- und Bereitstellungskosten
- Router-Miete oder Kaufpreis
- Laufzeit und Kündigungsfristen
Voraussetzungen für einen DSL-Anschluss
DSL ermöglicht schnellen Internetzugang über das vorhandene Telefonnetz.
Sie benötigen:
- Analogen Telefonanschluss oder ISDN
- Passenden WLAN-Router (oft gegen Aufpreis erhältlich)
Sie haben sich für einen neuen Anbieter entschieden? In der Regel können Sie die Vertragsunterlagen online ausfüllen.
Gut zu wissen: Wenn Sie den Internetanbieter wechseln, kann Ihr neuer Anbieter die Kündigung beim alten Anbieter übernehmen. Diese sogenannte Portierung erleichtert die DSL-Kündigung bei Umzug erheblich.
Zur Sicherheit können Sie die Kündigungsbestätigung per Einschreiben versenden.
Nachdem Sie Ihren neuen Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über den Anschlusstermin.
Falls nötig, übernimmt ein Techniker die Einrichtung – insbesondere bei Wechsel von DSL zu Glasfaser.
Tipp: Haben Sie selbst gekündigt, informieren Sie Ihren neuen Anbieter unbedingt darüber, um eine Übergangslücke zu vermeiden.
Nachdem Sie Ihren neuen Internetvertrag erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie von Ihrem künftigen Anbieter eine schriftliche Mitteilung über den Anschlusstermin.
Möchten Sie den neuen Router nicht selbst installieren? Dann wird Ihr neuer Anbieter außerdem einen Termin mit Ihnen vereinbaren, an dem ein Techniker die Einrichtung für Sie erledigt. Das gilt auch, wenn Sie zum Beispiel von DSL auf Glasfaser – oder umgekehrt – umsteigen. Die Änderung der Anschlussart kann nur ein Techniker für Sie übernehmen.
Tipp: Haben Sie selbst gekündigt, bevor Sie einen neuen DSL-Anbieter beauftragt haben, sollten Sie den neuen Anbieter darüber informieren. Ansonsten kann es sein, dass Sie in der ersten Zeit nach dem Umzug keine Internetverbindung in der neuen Wohnung haben.
Die Verbraucherzentrale stellt PDF-Vorlagen bereit für:
- Internet-Vertrag regulär kündigen
- Internet-Vertrag wegen Umzug kündigen
- Internet-Vertrag wegen mangelnder Leistung kündigen
Diese Musterschreiben können Sie ausdrucken, ergänzen und per Einschreiben versenden.







