1. Kündigung wegen Umzug: Strom, Gas, Wasser
Strom, Gas und Wasser sind unverzichtbar – und Sie haben daher ein grundsätzliches Recht auf Versorgung. Bei Verträgen mit dem örtlichen Grundversorger, zum Beispiel den Stadtwerken, haben Sie eine relativ kurze reguläre Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Wenn Sie zum Beispiel einen anderen Stromanbieter beauftragt haben, kommt es darauf an, was in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) steht. Manche Strom-Anbieter räumen ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ein, bei anderen müssen Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.
Unabhängig von der Vertragsdauer gilt aber: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug, wenn
- die neue Wohnung nicht im Zulieferbereich Ihres Energie- oder Wasser-Versorgers liegt
- oder wenn sich durch den Umzug eine Preiserhöhung ergibt.
Beim Umzug in ein Senioren- oder Pflegeheim ist ein eigener Vertrag mit den Energieversorgern meist nicht mehr notwendig. Häufig zeigen sich die Versorger dann kulant und räumen ein Sonderkündigungsrecht ein.
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2. Kündigung wegen Umzug: Telefon und Internet
Ein Umzug kann ein guter Anlass sein, um den Telefonanbieter oder den Internetanbieter zu wechseln. Sonderkündigungsrecht haben Sie allerdings nur, wenn der Anbieter an Ihrem neuen Wohnort die Vertragsbedingungen nicht erfüllen kann. Fällt die Prüfung der DSL-Verfügbarkeit also negativ aus oder könnte nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, können Sie kündigen. Hierbei gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, wird Ihr DSL-Anbieter die Sonderkündigung in der Regel akzeptieren.
3. Kündigung wegen Umzug: Handyvertrag
Ein Grund für eine Sonderkündigung Ihres Handyvertrages kann vorliegen, sofern Sie ins Ausland ziehen – auch hier lohnt ein Blick in die AGB.
Haben Sie an Ihrem neuen Wohnort ständig schlechten Empfang, kann das ebenfalls Grund für ein Sonderkündigungsrecht sein. Sie müssen dem Mobilfunkanbieter in diesem Fall aber zunächst die Möglichkeit geben, technisch nachzubessern. Tut er das nicht, können Sie zum Ende des Kalendermonats kündigen.
4. Kündigung wegen Umzug: Hausratversicherung
Die meisten Versicherungen sind unabhängig von Ihrem Wohnort. Die Versicherung zieht also mit Ihnen um, auch wenn es Sie in ein anderes Bundesland verschlägt. Sie müssen nur daran denken, rechtzeitig die Adressänderung mitzuteilen – am besten nutzen Sie auch den Nachsendeservice der Deutschen Post.
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Ein Blick auf die Hausratversicherung lohnt sich in den folgenden Fällen:
- Sie ziehen mit jemandem zusammen, der ebenfalls eine Hausratversicherung hat. Hier gibt es oft ein Sonderkündigungsrecht für die später abgeschlossene Versicherung.
- Sollte sich durch den Umzug Ihr Hausrat reduzieren oder vergrößern, etwa durch Einzug ins Seniorenheim oder ins eigene Haus, dann sollten Sie die Versicherungssumme anpassen.
- Das Sonderkündigungsrecht für die Hausratversicherung gilt auch häufig bei Umzug ins Ausland.
5. Kündigung wegen Umzug: Vereine und Fitnessstudio
Sonderkündigung für Musikschule, Kleingartenverein oder Fitnessstudio – entscheidend sind hier die AGB bzw. die Vereinssatzung. Ein gesetzlich garantiertes Sonderkündigungsrecht gibt es für diese sogenannten Dauerschuldverhältnisse nicht. Gemäß § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) können Sie solche Verträge aber aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist kündigen.
Wenn Sie beispielsweise jobbedingt kurzfristig umziehen müssen, haben Sie gute Chancen, diese Verträge via Sonderkündigung vorzeitig zu beenden. Gerade bei Fitnessstudios gibt es einige Tipps, mit denen Sie Geld sparen können.
6. Kündigung wegen Umzug: Kita
Über Sonderkündigungsrechte entscheidet der jeweilige Kita-Träger. Da aber die Wartelisten an vielen Orten lang sind, zeigen sich Kitas oft kulant, wenn der Kindergartenwechsel wegen Umzugs der Eltern ansteht. Allerdings ist das vertraglich garantierte Sonderkündigungsrecht oft abhängig davon, wie weit der neue Wohnort entfernt liegt, d. h. ob das Kind die Kita auch weiter besuchen könnte.