- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
- Strom kündigen wegen Umzug: Geht das?
- Strom kündigen nach Wohnungsaufgabe: So leicht geht‘s
- Kann ich Strom nach einer Preiserhöhung kündigen?
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen entscheiden, wann Sie einen Stromvertrag kündigen können
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Zu wann Sie Ihren Stromvertrag kündigen können, hängt von der Mindestvertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres Vertrags ab. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei Neuverträgen in der Regel 12 oder 24 Monate. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, müssen Sie in den meisten Fällen spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Wechseln Sie nach einem Umzug zu einem neuen Stromanbieter, übernimmt dieser meist die Kündigung Ihres alten Vertrags für Sie. Sie können Ihren bisherigen Stromvertrag aber auch selbst kündigen. Dann gehören ins Kündigungsschreiben unter anderem die folgenden Punkte:
- Name, Kunden- und/oder Vertragsnummer, bisherige Vertrags- und Lieferadresse (falls abweichend) sowie neue Anschrift
- Umzugsdatum
- Kündigungsgrund
- Hinweis auf fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin
Strom kündigen wegen Umzug: Geht das?
Sie ziehen um und wollen den Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromlieferanten kündigen? Welche Bedingungen dabei gelten, entscheidet die Art Ihres Energievertrags. Es gibt 2 Varianten:
- Verträge innerhalb der Grundversorgung
- Sonderverträge
Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel mit den örtlichen Stadtwerken zustande. Ihn können Sie bei einem Umzug einfach und problemlos mit einer zweiwöchigen Frist kündigen.
Näheres zur Grundversorgung erfahren Sie in unseren Ratgebern zu den Themen Stromanbieter wechseln
und Strom anmelden
.
Alle anderen Energieverträge werden als Sonderverträge bezeichnet. Hier kommt es bei der Kündigung auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen an. Im Falle eines Wohnortswechsels lautet die entscheidende Frage: Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug? Wenn nein, müssen Sie sich an die festgeschriebene Kündigungsfrist des Vertrages halten.
Ausnahme: Ihr aktueller Energie-Anbieter kann keinen Strom in Ihr neues Zuhause liefern oder verlangt dort höhere Preise als an der alten Adresse. In diesen Fällen greift ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht – egal, was sonst im Vertrag steht.
Wer kümmert sich um die Strom-Kündigung?
Gut zu wissen: Wenn Sie nach dem Umzug zu einem neuen Anbieter wechseln, übernimmt dieser in der Regel die Kündigung für Sie. Es gibt aber auch Situationen, in denen Sie besser selbst kündigen sollten. Das gilt zum Beispiel in diesen Fällen:
- Die automatische Vertragsverlängerung bzw. der Ablauf der regulären Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter steht in vier Wochen oder weniger bevor. In diesem Fall könnte die Kündigung durch Ihren neuen Anbieter nicht rechtzeitig beim alten Versorger eintreffen.
- Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr neuer Wunsch-Anbieter Ihren Antrag tatsächlich annimmt. Gerade alte Verträge, die sich direkt um mehrere Monate verlängern, kündigen Sie in diesem Fall besser selbst. So verpassen Sie keine Frist.
- Ihr bisheriger Stromanbieter ist unzuverlässig in seinem Serviceverhalten, bearbeitet also zum Beispiel Anfragen nicht zügig. Indem Sie selbst den Strom kündigen, können Sie im Zweifelsfall leichter nachweisen, dass alle Fristen eingehalten wurden.
Generell gilt: Versenden Sie Ihre Kündigung am besten als Einschreiben, so gehen Sie auf Nummer sicher.
Das muss in der Strom-Kündigung stehen
Möchten Sie Ihren bisherigen Stromvertrag selbst kündigen, sollte die Kündigung die folgenden Angaben enthalten:
- Datum
- Ihren Namen
- Ihre Vertragsadresse
- Ihre Lieferadresse (falls abweichend von der Vertragsadresse)
- Ihre neue Anschrift
- Datum, ab dem Sie unter Ihrer neuen Anschrift wohnen
- Kündigungsgrund (Umzug, Preiserhöhung, Anbieterwechsel)
- Ihre Kunden- und/oder Vertragsnummer
- fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin (u. U. ein Hinweis auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht)
- Ihre Unterschrift
Den Zählerstand brauchen Sie in der Kündigung des Stroms übrigens nicht anzugeben. Ihr Stromlieferant wird diesen bei Ihnen erfragen – oder er lässt den Stand bei Ihnen ablesen. Inzwischen können Sie den Zählerstand oft auch per E-Mail oder online im Kundenportal mitteilen.
Tipp: Notieren oder fotografieren Sie dennoch zum Zeitpunkt der Kündigung den Zählerstand. So vermeiden Sie spätere Unstimmigkeiten.
Strom kündigen nach Wohnungsaufgabe: So leicht geht‘s
Geben Sie Ihre Wohnung auf, ohne sich anderswo in Deutschland in einer eigenen Wohnung neu anzumelden, kann das ebenfalls ein Grund sein, den Stromvertrag zu kündigen.
In diesem Fall sieht das Gesetz zwar kein Recht zur Sonderkündigung vor. Dennoch zeigen sich die meisten Energieversorger kulant und lassen eine sofortige Kündigung zu. Schicken Sie dem Anbieter eine Kündigung, die – soweit vorhanden – oben angegebene Informationen enthält.
Zusätzlich weisen Sie darauf hin, dass Sie wegen besonderer Umstände kündigen. Zum Beispiel:
- Umzug ins Ausland
- Umzug in ein Seniorenheim oder eine Pflegeeinrichtung
- Tod des Wohnungsinhabers
Kann ich Strom nach einer Preiserhöhung kündigen?
Auch nach einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die einzuhaltende Frist beträgt in diesem Fall 14 Tage ab Ankündigung der Erhöhung. Das gilt unabhängig davon, ob in Ihrem bestehenden Vertrag eine abweichende Kündigungsfrist festgelegt ist. Vergleichen Sie also früh genug die für Sie infrage kommenden Anbieter über einen Stromvergleichsrechner im Internet.
Nach Vertragsabschluss übernimmt in der Regel der neue Stromversorger die Kündigung beim bisherigen Anbieter für Sie. Wichtig: Klären Sie unbedingt, ob Ihr neuer Wunsch-Anbieter die Kündigungsfrist einhalten kann! Im Zweifel übernehmen Sie die Kündigung Ihres bisherigen Stromvertrages lieber selbst. Nennen Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich die anstehende Preiserhöhung und das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht als Begründung.
Tipp: Bei der Verbraucherzentrale gibt es hier eine Musterkündigung als PDF-Vorlage zum Download.
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen entscheiden, wann Sie einen Stromvertrag kündigen können
Wenn Sie Strom kündigen oder abmelden wollen, sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist stets die entscheidenden Kriterien.
Bei Vertragsabschluss wird in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit festgelegt. Das sollten Sie dazu wissen:
- Bei Neuverträgen beträgt die Mindestvertragslaufzeit meistens 12 oder 24 Monate.
- Kürzere Laufzeiten sind oft mit einem höheren Preis verbunden.
- Wird nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt: Achtung, der Vertrag verlängert sich zumeist automatisch! Um wie viel, ist vertraglich festgelegt. Zwischen einem Monat und einem Jahr ist im Grunde alles möglich, achten Sie deshalb gut auf diese Klausel.
Bei der Kündigungsfrist sind vor allem diese Aspekte wichtig:
- Üblich sind Fristen von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
- In der Grundversorgung können Sie innerhalb von zwei Wochen kündigen.
- Besteht ein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung oder Umzug, beträgt die Frist ebenfalls zwei Wochen.