- Umzug und Co.: Wann dürfen Sie Ihren Kabelanschluss kündigen?
- Muster: Das gehört ins Kündigungsschreiben
- Mieter oder Vermieter: Wer darf kündigen?
Umzug und Co.: Wann dürfen Sie Ihren Kabelanschluss kündigen?
Langsames Internet oder zu hohe Kosten fürs Fernsehen? Wenn Sie mit Ihrem Anbieter unzufrieden sind, können Sie Ihren Kabelanschluss ohne Angabe von Gründen kündigen. Wichtig ist dabei, dass Sie sich an die Mindestlaufzeit und die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten:
- In der Regel beträgt die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages 12 oder sogar 24 Monate.
- Die Kündigungsfrist beträgt je nach Anbieter und Laufzeit bis zu 3 Monate zum Monatsende.
- Genaue Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Anbieters.
Wichtig: Kündigen Sie Ihren Vertrag nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist, verlängert er sich bei den meisten Anbietern automatisch um weitere 12 Monate.
Eine Kündigung des Kabelanschlusses außerhalb der genannten Fristen ist nur in Sonderfällen möglich. Zum Beispiel, wenn der Preis für die gebuchte Dienstleistung um über 5% ansteigt oder wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht begonnen hat.
Kabelanschluss: Sonderkündigungsrecht bei Umzug?
Wenn Sie Ihren Kabelanschluss aufgrund Ihres Umzugs kündigen wollen, haben Sie unter Umständen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings nur, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird. Dann dürfen Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Das schreibt § 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor.
Ab wann gilt diese Kündigungsfrist? Die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München urteilten in der Vergangenheit zugunsten der Anbieter. Mit der Folge, dass die dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende erst nach dem Umzug gilt. Das bedeutet: Auch wenn Sie 3 Monate vor Ihrem Umzug kündigen, wird die Kündigung erst 3 Monate nach Ihrem Umzug wirksam.
Internet und Telefon wechseln leicht gemacht
Generell besteht bei einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht. Liefert Ihr Kabelanbieter die gebuchten Dienstleistungen auch an Ihren neuen Wohnort, müssen Sie mit Ihrem Anschluss umziehen. Informieren Sie Ihren Anbieter deshalb rechtzeitig über den Umzug.
Übrigens: Für die Umstellung können Ihnen Dienstleister Kosten in Rechnung stellen.
Für die Suche nach einem neuen Kabelanbieter haben Sie im Umzugsstress keine Zeit? Damit Sie trotzdem keine Filme oder Serien verpassen, bieten Streaming-Dienste wie Save-TV Abhilfe. Ob online oder offline – sie verpassen keine TV-Highlights.
Muster: Das gehört ins Kündigungsschreiben
Für die Kündigung Ihres Kabelanschlusses reicht ein einfaches Schreiben an den Anbieter aus. So könnte Ihr Kündigungsschreiben aussehen:
Ihre Anschrift: Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Kundennummer: 123456789
Anschrift des Anbieters
Betreff: Kündigung Kabelanschluss
Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben kündige ich meinen Muster-Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und teilen Sie mir das Datum des Vertragsendes mit.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Achtung: Wenn Sie Zusatzleistungen gebucht haben, müssen Sie diese ggf. gesondert kündigen.
Das Formular können Sie per Post, E-Mail oder Fax an Ihren Kabelanbieter schicken. Genaue Infos zur Form der Kündigung finden Sie in den AGB. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Kündigung nachweisen können. Am sichersten ist deshalb der Versand per Einschreiben. Der Zusteller liefert Ihre Kündigung gegen Unterschrift beim Anbieter ab und Sie können die Zustellung entweder über die Sendungsverfolgung einsehen (Einschreiben) oder bekommen eine Empfangsbestätigung zugeschickt (Einschreiben mit Rückschein).
Nachsendeauftrag für die Post
- Der Zeitraum für die Nachsendungen ist flexibel (6 oder 12 Monate).
- Einfach und schnell online abschließen.
Mieter oder Vermieter: Wer darf kündigen?
Ob Sie Ihren Kabelanschluss selbst kündigen können, hängt davon ab, wer den Vertrag abgeschlossen hat.
- In vielen Mietwohnungen gehört der Kabelanschluss dazu. Die Kosten werden über die monatlichen Betriebskosten abgerechnet. Wichtig in diesem Fall: Sie können den Kabelanschluss nicht selbst kündigen. Da der Vermieter den Vertrag abgeschlossen hat, ist er im Regelfall auch für die Auflösung zuständig. Unter Umständen müssen Sie für Fernsehen, Internet und Telefon bezahlen – auch dann, wenn Sie die Dienste gar nicht nutzen.
- Anders sieht es aus, wenn Sie den Vertrag mit dem Anbieter selbst abgeschlossen haben. Dann können Sie Ihren Kabelanschluss unter Einhaltung der Mindestlaufzeit und der Kündigungsfrist selbst auflösen.