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Einwohnermeldeamt

Wohnsitz ummelden: Kosten, Fristen, Unterlagen

Wohnsitz anmelden: Kosten, Fristen, Unterlagen
iStock.com/skynesher
  1. Die wichtigsten Fragen und Antworten
  2. Bei welchem Einwohnermeldeamt muss ich mich anmelden?
  3. Warum ist der Gang zum Einwohnermeldeamt so wichtig?
  4. Keine Zeit für den Gang zum Einwohnermeldeamt?
  5. Wohnsitz anmelden ohne Mietvertrag: Geht das?
  6. Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz: Was gilt bei der Anmeldung?
  7. Gut zu wissen: Das macht das Einwohnermeldeamt außerdem

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wo kann man den Wohnsitz ummelden?

Für Wohnsitzangelegenheiten ist das Einwohnermeldeamt zuständig. In manchen Orten nennt sich die Behörde auch Bürgerbüro oder Bezirksamt. Welches Amt nach dem Umzug für Sie zuständig ist, verrät Ihnen der Behördenfinder.

Was benötigt man zum Ummelden des Wohnsitzes?

Egal, ob Sie Ihren Wohnsitz nun anmelden oder ummelden – folgende Unterlagen und Dokumente müssen Sie beim Behördengang dabeihaben:

  • Personalausweise aller anzumeldenden Personen (Familienmitglieder)
  • wenn vorhanden: Reisepässe
  • ausgefülltes, unterschriebenes Meldeformular
  • für Mietwohnungen: Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt)

Wann muss man einen Wohnsitz ummelden?

Im Regelfall haben Sie 1 - 2 Wochen Zeit, um sich nach dem Umzug auf den Weg zum Bürgeramt zu machen. Die genauen Ummeldefristen sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Sie haben den vorgegebenen Zeitraum für das Ummelden Ihres Wohnsitzes versäumt? Dann müssen Sie unter Umständen ein Bußgeld zahlen. Denn: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich an ihrem Wohnort anzumelden – jedenfalls, wenn Sie dort länger als 6 Monate wohnen werden. So ist es im Bundesmeldegesetz (BMG) verankert.

Sich rechtzeitig anzumelden, ist aber noch aus anderen Gründen sinnvoll: Sonst verzögert sich auch vieles andere, das Sie nach dem Umzug noch erledigen müssen. Erst wenn Sie am neuen Wohnsitz angemeldet sind, können Sie viele weitere Behördengänge angehen – z. B. das Auto ummelden.

Was kostet es, die Wohnung umzumelden?

Die Ummeldung des Wohnsitzes ist meistens kostenfrei, wenn Sie sie innerhalb der vorgegebenen Frist erledigen – mehr dazu unter „Wann muss man einen Wohnsitz ummelden?“.

Manche Ämter erheben allerdings eine Bearbeitungsgebühr. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie etwa 20 Euro Bargeld dabeihaben – oder Sie informieren sich einfach vorher bei der zuständigen Behörde.

Die meisten Ämter stellen die wichtigsten Informationen zur An-, Ab- und Ummeldung auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Sie können also ganz bequem online nachlesen, welche Gebühren für das Ummelden des Wohnsitzes fällig werden.

 

 

 

Bei welchem Einwohnermeldeamt muss ich mich anmelden?

Falls Sie unsicher sind, welches Einwohnermeldeamt für Ihre Ummeldung zuständig ist, bietet unser Behördenfinder Unterstützung. Geben Sie lediglich Ihre neue Postleitzahl ein, um das entsprechende Einwohnermeldeamt (auch als Bürgeramt oder Bürgerservice bezeichnet) an Ihrem neuen Wohnsitz zu identifizieren:

Behördenfinder

Warum ist der Gang zum Einwohnermeldeamt so wichtig?

Wer eine neue Wohnung oder ein Haus bezieht, ist dazu verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz möglichst schnell den Behörden mitzuteilen. In der Regel sollten Sie das Einwohnermeldeamt nach einem Umzug innerhalb der ersten Woche besuchen, einige Gemeinden und Städte räumen Neubürgern dafür auch zwei Wochen Zeit ein. Lassen Sie diese Frist verstreichen, droht Ihnen ein Bußgeld. Meist wird in diesem Fall eine Strafe in Höhe von 20 - 30 Euro fällig.

Wer in einer Großstadt mit einem viel besuchten Einwohnermeldeamt lebt, muss aber nicht ins Schwitzen geraten, wenn der vereinbarte Termin für die Ummeldung erst einen Monat nach Umzug stattfindet. Was zählt, ist das Datum der Buchung. Haben Sie das pünktlich erledigt, können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Tipp: Nutzen Sie auch die kostenlose Umzugsmitteilung, damit möglichst viele Ihrer Kontakte schnell Ihre neue Adresse erfahren.

Wohnsitz anmelden oder ummelden beim Einwohnermeldeamt – was ist der Unterschied?

Der Unterschied zwischen Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes ist rein bürokratischer Natur – für den Gang zum Amt macht das gar keinen Unterschied.
  • Wohnsitz ummelden bedeutet, dass Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen und Ihr altes Einwohnermeldeamt für sie zuständig bleibt.
  • Wohnsitz anmelden heißt, dass Sie an einen anderen Ort ziehen und nun den Weg zu einer anderen Meldebehörde antreten müssen.
Übrigens: Den Wohnsitz abmelden müssen Sie i. d. R. nicht. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ändern und diesen neu anmelden, passiert das automatisch. Ausnahmen: Sie geben einen Nebenwohnsitz auf oder wandern ins Ausland aus und melden sich in Deutschland daher komplett ab. Tipp: Bei manchen Einwohnermeldeämtern können Sie sich auch per Post oder sogar online ummelden. Erkunden Sie sich am besten einfach bei dem für Sie zuständigen Amt.

Keine Zeit für den Gang zum Einwohnermeldeamt?

Die erste Zeit nach dem Umzug ist oft ein bisschen stressig. Damit es mit der Ummeldung des Wohnsitzes trotzdem rechtzeitig klappt und Sie der Meldepflicht ohne größeren Stress nachkommen können, hier ein paar Tipps auf einen Blick:

Grafik mit Tipps für die Wohnsitzanmeldung, zum Beispiel Ummeldung per Post 

Die Möglichkeiten im Einzelnen:

  • Termin vereinbaren: Das spart Zeit und Nerven. Die meisten Behörden bieten diesen Service sogar schon online an. Ansonsten tut’s das gute alte Telefon.
  • Vertreter schicken: Sie können einem Freund alle wichtigen Unterlagen und eine Vollmacht für die Wohnsitz-Ummeldung mitgeben und müssen dann nicht selbst zum Amt.
  • Familie gemeinsam ummelden: Beim Familienumzug reicht es, wenn eine Person die Ummeldung unterschreibt und alle anderen mit anmeldet.
  • Ummeldung per Post: Manche Behörden akzeptieren die Anmeldung auf dem Postweg, wenn alle wichtigen Unterlagen und Unterschriften vorhanden sind.

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Wohnsitz online ummelden: Geht das?

Nach und nach werden die Angebote von Meldeämtern und anderen Behörden erweitert: Zum Vor-Ort-Termin kommen immer öfter auch Online-Services hinzu. In einigen Städten ist daher die Ummeldung des Wohnsitzes und der Erhalt eines Meldescheins inzwischen auch online möglich. Ob das an Ihrem Wohnort der Fall ist, erfahren Sie über die Internetseite der zuständigen Behörde – oder rufen Sie einfach kurz beim Amt an.

Können Sie den neuen Wohnsitz online anmelden, brauchen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen:

  • die Wohnungsgeberbestätigung
  • einen gültigen Personalausweis

Manche Meldeämter begnügen sich beim Personalausweis mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite. Andere wiederum akzeptieren nur einen elektronischen Personalausweis mit PIN-Funktion.

Bußgeld: Wie teuer ist eine verspätete Ummeldung?

Fristüberschreitungen können teuer werden: Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, ob und wie viel Bußgeld er Ihnen abnimmt. Meist werden aber nur 20 - 30 Euro Strafe fällig, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach dem Einzug verspätet ummelden.

Wenn Sie dem zuständigen Mitarbeiter freundlich den Grund der Verspätung erklären und vielleicht einen Nachweis dabeihaben, warum sich die Anmeldung Ihrer neuen Wohnung verzögert hat – z. B. eine Krankschreibung – drückt er vermutlich ein Auge zu.

Außerdem sind in vielen Städten und Gemeinden die Bürgerbüros so stark ausgelastet, dass es manchmal schwierig ist, rechtzeitig einen Termin zu bekommen. Auch in diesen Fällen sind die Sachbearbeiter meist nicht allzu streng, wenn Sie ein wenig zu spät dran sind. Darauf verlassen sollten Sie sich aber nicht.

Kein freier Termin beim Meldeamt?

Sie sind in eine größere Stadt gezogen und in Ihrem Bezirk sind gerade keine Termine frei? Checken Sie online, ob das Bürgerbüro in einem anderen Stadtteil noch was frei hat.
Denn: Eine Wohnsitz-Anmeldung oder -Ummeldung ist in sämtlichen Meldeämtern Ihres neuen Wohnortes möglich.

Wohnsitz anmelden ohne Mietvertrag: Geht das?

Sie müssen keinen Mietvertrag vorlegen, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt anmelden – die Wohnungsgeberbestätigung reicht. Aber: Um die zu bekommen, muss natürlich vorab ein Mietvertrag geschlossen worden sein. Es ist also nicht schlimm, wenn Sie nur einen mündlichen Mietvertrag für Ihre Wohnung haben oder gerade den schriftlichen Mietvertrag im Umzugschaos nicht finden können.

Scheinwohnsitz: Wohnsitz anmelden, ohne dort zu wohnen

Ein Wohnsitz an einer bestimmten Adresse kann viele Vorzüge haben: ein besserer Schulbezirk, günstigere Steuern oder eine schickere Wirkung auf der Visitenkarte. So verführerisch einfach es auch sein mag: Es ist verboten, einen Wohnsitz anzumelden, ohne dort zu wohnen. Es handelt sich dann um einen sogenannten Scheinwohnsitz.

Die Anmeldung eines Wohnsitzes unter einer falschen Adresse ist eine Ordnungswidrigkeit, die für alle Beteiligten teuer werden kann. Besonders empfindlich sind die Strafen für Vermieter, die sogenannte Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellen, sprich: eine Wohnungsgeberbestätigung schreiben, obwohl sie genau wissen, dass die betreffende Person nicht bei ihnen wohnt. Diese Briefkastenvermietung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Nun gibt es aber nicht nur das Einwohnermeldeamt als klassische Meldebehörde, sondern noch eine ganze Menge anderer Stellen, wo man seine Adresse angeben muss – von der Zulassungsstelle bis zum Kreditkartenanbieter. Hier fragt üblicherweise niemand nach einem Nachweis, ob der Antragsteller wirklich an der angegebenen Anschrift zu Hause ist. Diesen Umstand machen sich Betrüger mitunter zunutze. Wenn Sie also Post für Personen bekommen, die gar nicht bei Ihnen wohnen, sollten Sie das Ordnungsamt und die Polizei informieren. Außerdem können Sie der Deutschen Post Bescheid geben, dass derjenige nicht unter Ihrer Adresse zu erreichen ist; dann bleibt Ihnen zukünftig lästige Post erspart.

Sie wollen nicht, dass Ihr Nachmieter versehentlich Alarm schlägt, weil er Ihre Post bekommt und denkt, sie hätten heimlich einen Wohnsitz angemeldet, ohne dort zu wohnen? Mit dem Umzugs-Dreamteam aus Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung genießen Sie die maximale Sicherheit, dass Ihre Post auch wirklich nur bei Ihnen ankommt – an der neuen Adresse.

Hand hält Stift und schreibt in Einwohnermeldeamt-Formular

Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz: Was gilt bei der Anmeldung?

Sie haben mehrere Wohnungen, weil Sie z. B. für Ihren Job pendeln? Dann müssen Sie sich für einen Hauptwohnsitz entscheiden und diese Hauptwohnung entsprechend bei der Meldebehörde anmelden. Üblicherweise ist der Hauptwohnsitz der Ort, an dem Sie sich die meiste Zeit aufhalten.

Aber: Wer in einer Familie lebt, dessen Hauptwohnsitz ist immer der Familienwohnsitz. Das gilt auch, wenn Sie 5 Tage die Woche in Ihrer kleinen Dienstwohnung leben und nur am Wochenende zu Hause bei Ihrer Familie sind.

Natürlich müssen Sie auch Ihren Zweitwohnsitz anmelden – zumindest innerhalb Deutschlands. Falls Sie den ehemaligen Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz machen wollen, müssen Sie ggf. den alten Wohnsitz bei der Meldebehörde abmelden.

Wer als Student sowohl in der eigenen Wohnung oder WG als auch bei den Eltern gemeldet ist, muss ebenfalls entscheiden, welches von beiden Erst- und Zweitwohnsitz ist. Die gute Nachricht: Auf das Kindergeld hat die Ummeldung keinen Einfluss. Dieses wird in jedem Fall bis zum 25. Geburtstag weiterhin ausgezahlt.

Hände blättern Akten beim Einwohnermeldeamt durch
Vieles läuft beim Amt schon online, die An- und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt verlangt allerdings nach wie vor viele Formulare.

Gut zu wissen: Das macht das Einwohnermeldeamt außerdem

Nicht nur die An- oder Ummeldung nach einem Umzug können Sie beim Einwohnermeldeamt erledigen. Es ist unter anderem auch zuständig für:

  • amtliche Beglaubigungen von Dokumenten
  • Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen (auch Kinderreisepässen)
  • die Haushaltsbescheinigung für das Kindergeld 
  • Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen

Und so wird Ihr erster Behördenbesuch beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug vermutlich nicht Ihr letzter bleiben!

Bekommt man beim Einwohnermeldeamt Auskunft darüber, wo jemand wohnt?

Das Einwohnermeldeamt speichert aber nicht nur Ihre aktuellen Adressdaten und stellt Bescheinigungen aus. Es erteilt auch Auskunft über gemeldete Personen. Im Grunde kann jede Privatperson beim Einwohnermeldeamt eine Adresse erfragen. Zum Beispiel, um alte Schulkameraden wiederzufinden.

Über völlig unbekannte Personen erhalten Sie dagegen keine Auskunft. Denn für die sogenannte Melderegisterauskunft müssen Sie einige konkrete Angaben zur gesuchten Person machen können. Meist sind das der Familienname und Vorname sowie das Geburtsdatum. Unter Umständen wird auch die letzte bekannte Meldeanschrift abgefragt. Können Sie diese Informationen vorweisen, erhalten Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister. Diese enthält den Vor- und Zunamen, einen möglichen Doktorgrad und die aktuelle Anschrift.

Auch Behörden können Daten beim Einwohnermeldeamt abfragen, zum Beispiel, um eine Adresse abzugleichen. Das Einwohnermeldeamt meldet auf Anfrage zum Beispiel an das Finanzamt, übermittelt im Rahmen das bundesweiten Meldedatenabgleichs aber auch Daten an die GEZ.

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