- Die drei wichtigsten Fragen beantwortet
- Auto (Kfz-Zulassungsstelle)
- Banken und Bausparkassen
- Behörden
- Rente
- Haustiere
- Kirche
- Kredit- und Kundenkarten
- Post/DHL
- Rundfunkbeitrag/GEZ
- Vereine und Verbände
- Schule und Kindergarten
- Versicherungen
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
- Nützliche Dokumente
Die drei wichtigsten Fragen beantwortet
Wo muss ich eine Adressänderung bekannt geben?
Wann muss ich eine Adressänderung mitteilen?
Wie funktioniert eine Adressänderung?
Auto (Kfz-Zulassungsstelle)
Beim Umzug innerhalb derselben Stadt reicht es, die Kfz-Versicherung über Ihre neue Anschrift zu informieren und Ihre Fahrzeugpapiere bei der Kfz-Zulassungsstelle ändern zu lassen. Um ihre Adresse im Fahrzeugbrief und -schein ändern zu lassen, brauchen Eigentümer des Fahrzeugs:
- Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein und -brief (offiziell: Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, brauchen Sie außerdem eine Versicherungsbestätigungskarte von Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer. Die Karte dient als Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz und muss der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Um die Kfz-Steuer brauchen Sie sich übrigens keine Gedanken machen, wenn sich Ihre Adresse ändert: Sie wird weiterhin automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Die neue Anschrift erhält das zuständige Hauptzollamt von der Zulassungsbehörde. Hier müssen Sie also nichts tun – außer, Ihre Bankdaten ändern sich ebenfalls. Dann müssen Sie dies dem zuständigen Hauptzollamt mitteilen. Das geht beispielsweise per Post oder über das Onlineportal des Amtes.
Banken und Bausparkassen
Wenn Sie innerhalb eines Ortes umziehen, melden Sie sich persönlich bei der neuen Filiale an. Alles Weitere erledigt in der Regel Ihre Bank für Sie. Ziehen Sie in eine andere Stadt, ohne die Bank zu wechseln, reicht es, wenn Sie Ihre alte Filiale über den Wohnortwechsel informieren.
Nicht mehr benötigte Abbuchungsaufträge und Lastschriften (z. B. Strom, Gas und Wasser) sollten Sie spätestens zum Übergabetermin der alten Wohnung kündigen. Erhalten Sie das alte Konto aber sicherheitshalber noch für eine Übergangszeit aufrecht.
Behörden
Wo genau sollten Sie nach einem Umzug Ihre Adresse ändern lassen? Ihren Umzug melden Sie zunächst beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt des neuen Wohnorts. Dafür haben Sie eine bis zwei Wochen Zeit – je nach Ort gelten unterschiedliche Fristen. Am besten informieren Sie sich darüber direkt beim Amt.
Wenn Sie in eine Mietwohnung ziehen, müssen Sie beim Einwohnermeldeamt die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung (früher Vermieterbescheinigung) vorlegen. Sie soll Scheinanmeldungen verhindern. Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu bestätigen. Ist Ihre Meldeadresse erfolgreich geändert, wird die neue Anschrift auch direkt im Personalausweis und/oder Reisepass eingetragen.
Das Finanzamt brauchen Sie über Ihre Adressänderung nur zu informieren, wenn Sie an einen anderen Ort ziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie dem bisherigen Finanzamt Ihre neue Anschrift mitteilen. Ziehen Sie innerhalb desselben Ortes um, müssen Sie dem Finanzamt die Änderung Ihrer Adresse nicht mitteilen. Es erfährt Ihre neue Anschrift mit der nächsten Steuererklärung.
Wenn Sie entsprechende Leistungen beziehen, müssen Sie auch folgende Stellen informieren, sobald sich Ihre Adresse ändert:
- Kindergeldstelle (Familienkasse)
- Elterngeldstelle (Bezirksamt, Jugendamt oder Sozialamt)
- BAföG-Amt
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
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Rente
Auch der Rentenversicherung müssen Sie eine Adressänderung mitteilen – und zwar unabhängig davon, ob Sie bereits Rente beziehen oder noch mitten im Berufsleben stehen. Je nachdem, was auf Sie zutrifft, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, nach einem Umzug Ihre Adresse bei der Deutschen Rentenversicherung zu ändern.
- Versicherte: Adressänderungen teilen Sie Ihrer zuständigen Rentenversicherung per Formular oder bequem über den Onlineservice mit.
- Rentenempfänger: Ziehen Sie um, teilen Sie Ihre neue Anschrift direkt dem Rentenservice der Deutschen Post mit, denn die Zahlungen werden durch die Deutsche Post AG überwiesen. Dafür können Sie entweder den Onlineservice nutzen oder einen der Vordrucke nutzen, die Ihnen in jeder Postfiliale zur Verfügung stehen.
Haustiere
Wie Sie Ihren Hund bei einem Umzug ummelden, lesen Sie hier: Hund ummelden.
Tipp: Bei der Tasso-Zentrale können Sie Ihr Tier kostenlos registrieren. Für den Fall, dass Ihr Haustier verloren geht, kann es so schneller gefunden werden. Falls Ihr Haustier bereits dort gemeldet ist, denken Sie bitte auch daran, Ihre Adresse bei der Tasso-Zentrale zu ändern.
Kirche
Hier müssen Sie nichts tun: Die Kirchengemeinden werden automatisch über das Einwohnermeldeamt über Umzüge informiert.
Kredit- und Kundenkarten
Nur wenn Sie beim gleichen Kreditinstitut bleiben, zieht Ihre Kreditkarte automatisch mit um. Für alle anderen Fälle von Kredit- und Kundenkarten (z. B. ADAC, Warenhäuser etc.) müssen Sie selbst aktiv werden und die Vertrags- und Kommunikationspartner über die Adressänderung nach Ihrem Umzug informieren.
Post/DHL
Briefe und sonstige Sendungen wollen Sie weiter erhalten – wo setzen Sie also hier an, um nach einem Umzug Ihre Adresse ändern zu lassen? Der Weg ist einfach: Ändert sich Ihre Adresse nach einem Umzug, können Sie der Deutschen Post bequem einen Nachsendeauftrag erteilen – wahlweise 6 oder 12 Monate lang. So gehen Sie sicher, dass in diesem Zeitraum kein Brief, der an Ihre alte Anschrift adressiert ist, durch den Umzug verloren geht.
Durch die nachgesendete Post sehen Sie auch, wer Ihnen noch an die alte Adresse geschrieben hat. Und können diese Absender über Ihre Anschriftenänderung informieren.
Rundfunkbeitrag/GEZ
Pro Wohnung ist monatlich ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro an den Beitragsservice (ehemals Gebühreneinzugszentrale, GEZ) von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu zahlen. Deshalb müssen Sie auch bei der GEZ nach dem Umzug Ihre Adresse ändern, wenn Sie umziehen. Nur so kann der Beitragsservice die Rundfunkgebühren richtig zuordnen – oder Sie gegebenenfalls davon befreien.
Formulare zum Anmelden, Abmelden, Ummelden finden Sie auf der Webseite des Beitragsservices sowie bei Banken, Sparkassen oder Sozialämtern.
Vereine und Verbände
Teilen Sie Ihre neue Anschrift mit oder kündigen Sie, wenn nötig, rechtzeitig bestehende Mitgliedschaften.
Schule und Kindergarten
Klären Sie vor dem Umzug mit dem Kindergarten-Träger bzw. dem Schulamt ab, ob Ihr Kind in der alten Einrichtung bleiben kann. Nehmen Sie bei einem Wohnortwechsel rechtzeitig Kontakt mit den zuständigen Stellen im neuen Heimatort auf.
Wichtig: Die Bundesländer haben zum Teil erheblich voneinander abweichende Schulsysteme. Lassen Sie sich bei einem Umzug vom neuen Schulamt genau erklären, was Ihr Kind erwartet.
Versicherungen
Alle Versicherungen müssen über Ihren Umzug informiert werden. Denken Sie vor allem an folgende Versicherungen:
- Hausratversicherung (Prüfen Sie dabei auch gleich: Reicht die Versicherungssumme noch?)
- Lebensversicherung
- Kfz-Versicherung
- Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
Praktisch: Bei den meisten Versicherungen können Sie Ihre Adresse nach einem Umzug bequem telefonisch ändern. Das gilt sowohl für Ihre Krankenkasse als auch Hausratversicherung und Co.. Viele Versicherungen bieten zusätzlich einen Onlineservice an, über den Sie Ihre Daten ebenfalls anpassen können.
Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
Informieren Sie den jeweiligen Verlag über Ihren Umzug, damit Sie Ihre Zeitung oder Zeitschrift ohne Unterbrechung erhalten. Beachten Sie die Kündigungsfristen: Zuviel gezahlte Beträge können Sie sich in vielen Fällen erstatten lassen.
Nützliche Dokumente
Nutzen Sie bei einem Umzug auch unsere praktische Adressänderungs-Checkliste als PDF, die Sie herunterladen können.
Außerdem steht Ihnen unsere Umzugs-Checkliste als PDF zum Download zur Verfügung.
Übrigens: Mit der kostenlosen Umzugsmitteilung machen Sie es Ihren Vertrags- und Kommunikationspartnern leicht, sich selbst über Ihre neue Anschrift zu informieren. Denn viele Unternehmen und Institutionen sorgen selbst dafür, dass ihre Post den Empfänger auch erreicht: Bevor sie Briefe versenden, gleichen sie ihre Kunden- und Mitgliederadressen mit Umzugsadressen der Deutschen Post Adress ab. Mit der Umzugsmitteilung sorgen Sie dafür, dass Ihre Daten dort auf dem neuesten Stand sind.