Adresse während Bezug ändern
Sind Sie Schüler oder Student und beziehen staatliche Ausbildungsförderung, ist es besonders wichtig, dem BAföG-Amt eine Adressänderung mitzuteilen – und das am besten so schnell wie möglich. Erfolgt während des BAföG-Bezugs eine Wohnsitzänderung, sind Sie dazu verpflichtet, den Umzug selbstständig beim BAföG-Amt zu melden.
Um die Adresse beim BAföG-Amt zu ändern, ist kein spezielles Formular notwendig. Prinzipiell reicht eine formlose Information per E-Mail oder Post. Erscheint Ihnen eine formlose Mitteilung zu unsicher, können Sie auf den meisten Webseiten der örtlichen BAföG-Ämter nachsehen, ob eine Mietkostenbescheinigung verfügbar ist. Die füllen Sie aus und warten auf einen entsprechenden Bescheid.
Was aber immer mit muss: eine Kopie des neuen Mietvertrags. Diesen können Sie als Kopie einem Brief anheften oder als Scan einer Email anhängen.
Je nach BAföG-Amt existieren verschiedene Abgabefristen und Formularvordrucke zum Ummelden nach dem Umzug. Informieren Sie sich hier bei Ihrem zuständigen Amt direkt.
Adresse während Rückzahlung ändern
Auch während der BAföG-Rückzahlung müssen Sie eine Adressänderung ohne große Verzögerungen mitteilen.
Bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt ist die Adressänderung meinst schnell und formlos mit einer E-Mail erledigt. Da Sie von der Behörde keine Zuschüsse mehr erhalten, ist es nicht einmal mehr nötig, Ihren neuen Mietvertrag einzureichen.
Der Wohnungswechsel ist für das BAföG-Amt nur wichtig, falls es Sie kontaktieren will, z. B. wenn ein neuer Bescheid oder Infomaterial gesendet wird. Ist Ihre neue Adresse dann nicht aktuell, wird die Behörde beim Bürger- oder Meldeamt nach Ihrer Anschrift forschen. Die Kosten für diese Auskunft werden anschließend an Sie weitergereicht.