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Elterngeld ummelden: Änderungsmitteilung bei Umzug

Elterngeld ummelden: Änderungsmitteilung bei Umzug
jacoblund, iStock

Wann muss ich das Elterngeld ummelden?

Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle ummelden, wenn einer dieser Fälle eintritt:

  • Umzug: Wenn Sie, der andere Elternteil, das Kind, für das Sie Elterngeld beziehen, oder eines der eingetragenen Geschwisterkinder eine neue Adresse hat, müssen Sie das der Elterngeldstelle melden.
  • Neue Bankverbindung: Nur wenn die Kontodaten up to date sind, kommt das Elterngeld auch bei Ihnen an.

Beachten Sie außerdem, dass Sie die Elterngeldstelle informieren müssen, sobald sich Ihre finanzielle Situation während des Elterngeldbezugs verändert. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie vorzeitig wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder in diesem Zeitraum weitere staatliche Leistungen beantragen.

Wenn Sie der Behörde eine umfangreiche Veränderung mitteilen wollen, ist das persönliche Gespräch die häufig beste Option – live oder am Telefon.

Übrigens: Bei einem Umzug ins Ausland kann der Anspruch auf Elterngeld erlöschen.

Welchen Fristen gelten für die Ummeldung?

Sie sind verpflichtet, der Elterngeldstelle Änderungen umgehend mitzuteilen. Am besten sagen Sie also Bescheid, sobald das Umzugsdatum steht. Allerspätestens aber sollten Sie die neue Adresse innerhalb der ersten Woche nach dem Umzug einreichen. Das ist auch in Ihrem eigenen Interesse, da Sie sonst womöglich wichtige Post verpassen.

 

Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung?

Für die Ummeldung des Elterngeldes reicht grundsätzlich ein formloses Schreiben.

Viele Behörden bieten auf Ihrer Webseite ein Dokument zum Ausdrucken und Ausfüllen an. Mancherorts können Sie Ihre Daten auch Schritt für Schritt online in ein Formular eintragen. Da Sie die Änderungsmitteilung aber unterschreiben müssen, müssen Sie das Ganze am Ende dann doch ausdrucken und per Post verschicken. Eine reine Online-Ummeldung ist in der Regel nicht möglich.

Für eine Ummeldung nach dem Umzug müssen folgende Daten enthalten sein:

  • Ihr Name
  • Ihre aktuelle Adresse
  • Adresse der zuständigen Elterngeldstelle
  • Name des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • 7-stellige Antragsnummer – zu finden oben rechts auf dem Elterngeldbescheid
  • Ort
  • Datum
  • Unterschrift

 

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Musterschreiben

Maxime Mustermann

Musterstraße 1

12345 Musterhausen

 

Änderungsmitteilung betreffend das Elterngeld für das Kind [Names des Kindes], Aktenzeichen [Antragsnummer]

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Hiermit möchte ich Sie über folgende Adressänderung in Kenntnis setzen:

Ab [Umzugsdatum] ändert sich meine Adresse/die Adresse des Kindes [Name des Kindes]. Die neue Anschrift lautet:

[Straße, Hausnummer]

[Postleitzahl, Wohnort]

 

Mit freundlichen Grüßen

Maxime Mustermann

 

[Unterschrift]

[Ort, Datum]

Welche Behörde ist fürs Elterngeld zuständig?

Das Elterngeld zahlt der Bund, aber die Verwaltung liegt bei den einzelnen Bundesländern. Deswegen ist es sehr unterschiedlich, welche Behörde für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung zuständig ist.

In Großstädten liegt die Verwaltung meist beim jeweiligen Bezirksamt. Genauso kann aber auch das Jugendamt oder Sozialamt zuständig sein. Eine praktische Übersicht aller Elterngeldstellen in ganz Deutschland finden Sie nach Bundesländern geordnet auf der Webseite Elterngeld.net.

Achtung: Die Familienkasse ist nicht zuständig! Diese befasst sich ausschließlich mit dem Kindergeld.

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