Person öffnet einen Briefkasten und nimmt Post heraus
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Behörden Umzugskosten

Umzug und Arbeitsamt: Umzugskosten & Meldepflichten mit ALG I

Beziehen Sie Leistungen von der Arbeitsagentur? Dann versäumen Sie bitte nicht, dem Arbeitsamt vor dem Umzug Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Sie müssen für das Arbeitsamt auf jeden Fall erreichbar bleiben.
05.01.25
4 Min.

Umzug und Arbeitsamt: Wichtige Fragen im Überblick

 

Umzugskosten: Wann das Arbeitsamt zahlt

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Den Umzug bezahlt das Arbeitsamt – das gilt bei ALG I nicht automatisch. Sie haben einen neuen Job in Aussicht, für den Sie zwingend in eine andere Stadt umziehen müssen? Dann stehen Ihre Chancen auf Unterstützung vom Arbeitsamt allerdings recht gut.

Sind Sie Kunde beim Jobcenter und beziehen Bürgergeld, dann können auch Umzugskosten übernommen werden, wenn das Jobcenter den Umzug in eine günstigere Wohnung fordert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Neuer Job: Unterstützung vom Arbeitsamt bei den Umzugskosten

Endlich: die ersehnte Zusage für den neuen Job, der genau zu Ihnen passt und Ihre Arbeitslosigkeit beendet. Das Problem: Sie müssen dafür in eine andere Stadt ziehen und haben keine Rücklagen mehr, um den Umzug zu bezahlen.

Zwei Frauen schütteln sich die Hände
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Zusage zum neuen Job? Glückwunsch! Jetzt ist Kistenpacken angesagt!

In diesem Fall kann das Arbeitsamt oft finanzielle Hilfe gewähren. Denn natürlich ist die Arbeitsagentur daran interessiert, dass Sie den neuen Job auch antreten können. Schließlich müssen Sie dann keine ALG-I-Leistungen mehr in Anspruch nehmen.

Ob die Voraussetzungen für den Umzugszuschuss vom Arbeitsamt erfüllt sind, prüft der Sachbearbeiter im Einzelfall. Wichtig ist dabei vor allem die Entfernung: Wenn Sie vom alten Wohnort zum neuen Job unverhältnismäßig weit pendeln müssten, sieht das Arbeitsamt den Umzug als notwendig an.

Gemäß § 140 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) gelten in diesem Fall Pendelzeiten von bis zu 2,5 Stunden pro Tag bei Vollzeitjobs als zumutbar. Bei täglicher Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden sind es 2 Stunden Pendelzeit.

Hilfe vom Arbeitsamt: Vermittlungsbudget statt Umzugskostenbeihilfe

Wenn das Arbeitsamt bei der Finanzierung des Umzugs half, nannte sich das bis 2008 Umzugskostenbeihilfe – kurz oft auch Umzugsbeihilfe genannt. Die gibt es nicht mehr, stattdessen fließt Geld aus dem sogenannten Vermittlungsbudget gemäß § 44 SGB III.

Sieht die Arbeitsagentur den Umzug für den neuen Job als notwendig an, dann übernimmt sie die Umzugskosten, die sie als angemessen betrachtet. Genauere Bestimmungen gibt es nicht, es kommt also stark auf den Einzelfall an.

  • Allgemein geht die Arbeitsagentur davon aus, dass der Umzug kostengünstig selbst erledigt wird. Soll ein Umzugsunternehmen beauftragt werden, verlangt sie mindestens 3 Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter.
  • An Kosten für Umzugskartons und den Möbelabbau beteiligt sich die Arbeitsagentur nicht.
  • Geld für die Renovierung der neuen Wohnung und für die Mietkaution kann die Arbeitsagentur auf Antrag als Darlehen zur Verfügung stellen. Es muss zurückgezahlt werden, sobald Sie wieder Geld verdienen.

Wohnkosten bei Bürgergeld

Das Jobcenter zahlt angemessene Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger – auch für Eigentümer. Die genauen Beträge variieren je nach Region. Weitere Informationen erhalten Sie in "Wohnkosten bei Bürgergeld: Was bezahlt das Jobcenter?".

Umzugsmitteilung der Deutschen Post

Neue Wohnung + neue Adresse = zuverlässiger Postservice. Mit der kostenlosen Umzugsmitteilung geht diese Gleichung auf: Damit können sich Vertrags- und Kommunikationspartner (z. B. Banken, Versicherungen oder Versandhäuser) selbstständig über Ihre neue Adresse informieren. 

  • Einfach und bequem in nur 2 Minuten online anmelden
  • Wichtig: Wir geben Ihre neue Adresse nur an solche Unternehmen weiter, bei denen Sie als Vertragspartner oder Interessent geführt werden und die deshalb Ihre alte Anschrift bereits kennen.
PS: Sie wollen es ganz genau wissen? Weitere Infos zum Service finden Sie bei uns.

Zur Umzugsmitteilung!

Umzug und ALG I: Ihre Meldepflicht bei der Arbeitsagentur

Ihren Umzug müssen Sie der Arbeitsagentur rechtzeitig melden. Denn auch bei einer Adressänderung muss das Arbeitsamt Sie zuverlässig per Post erreichen können. Sie müssen täglich Briefe vom Arbeitsamt zur Kenntnis nehmen können, um zum Beispiel auf fristgebundene Aufforderungen reagieren zu können.

Informieren Sie daher Ihr zuständiges Arbeitsamt sofort, wenn Sie Ihre neue Adresse kennen, spätestens aber eine Woche vor dem Umzug. Das geht am einfachsten mit dem entsprechenden Formular, der Veränderungsmitteilung der Arbeitsagentur – hier als Download herunterzuladen.

Umzug und ALG I: Was Sie noch beachten müssen

Auch als Empfänger von Arbeitslosengeld I dürfen Sie selbstverständlich umziehen, wann und wohin Sie möchten – das kann Ihnen das Arbeitsamt nicht verbieten.

Ziehen Sie weiter weg, dann wird automatisch eine andere Arbeitsagentur für Sie zuständig. Ihr bisheriges Arbeitsamt teilt Ihnen mit, welche das ist. Auch deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Adressänderung dort bekannt geben.

Wenn Sie der Arbeitsagentur Ihren Umzug zu spät melden, verlieren Sie einen Teil Ihres Arbeitslosengeldanspruchs – vom Tag nach dem Umzug bis zum Tag der Änderungsmitteilung.

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