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Mieterrechte und Mieterpflichten: Do & Don'ts in der Mietwohnung

Mieterrechte und Mieterpflichten
iStock/Aja Koska 2019

Hausordnung, Mietvertrag, Gewohnheitsrecht: Wo sind welche Mieterrechte geregelt?

Der Mietvertrag enthält z. B. Bestimmungen zu Miethöhe und -dauer.

Die Hausordnung enthält Bestimmungen, die für alle Hausbewohner gelten – zum Beispiel zu Ruhezeiten und zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie dem Fahrradkeller.

Das oft zitierte Gewohnheitsrecht ist streng genommen gar kein Recht: Hat der Vermieter ein bestimmtes Verhalten des Mieters jahrelang geduldet, kann er es im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten trotzdem jederzeit verbieten.

Streichen, Bohren, Dübeln – was sagt das Mietrecht?

Der Mieter kann sich in seiner Wohnung einrichten, wie er will. Das gilt auch für die Wandfarbe: Wenn Sie wollen, können Sie während Ihrer Mietdauer alle Wände in bunten Farben aus dem Baumarkt anstreichen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass Sie bei Auszug alles wieder weiß oder in neutralen Tönen streichen.

In der Wohnung darf auch in normalem Umfang gebohrt und gedübelt werden. „Vertragsgemäßer Gebrauch“ bedeutet zum Beispiel, dass der Mieter im Badezimmer Halter für Spiegel, Handtuchhalter und weitere benötigte Einrichtungsgegenstände an die Wand dübeln darf.

Ist Kinderlärm ein Problem?

Kinder dürfen in der Wohnung spielen und dabei auch Lärm machen. Es sei denn, das Toben nimmt extreme Ausmaße an oder findet regelmäßig zur Nachtruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr statt.

Welche Haustiere darf ich halten?

Der Vermieter darf Haustiere nicht grundsätzlich verbieten. Er muss aber bei bestimmten Tierarten, etwa bei Hunden und Katzen, um Erlaubnis gefragt werden.

Lärmbelästigung unter Nachbarn: Wie viel Rücksicht gehört zur Mieterpflicht?

Um Lärmbelästigung zu vermeiden, gilt allgemein: Ab 22 Uhr ist Nachtruhe und damit Zimmerlautstärke angesagt – auch für Partys, Fernseher und Radio.

Übrigens: Duschen oder baden dürfen Sie auch nach 22 Uhr. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind unzulässig.

 

Mieterrechte und Mieterpflichten rund um den Balkon

Ihren Balkon oder ihre Terrasse können Mieter grundsätzlich nutzen, wie sie wollen, solange es niemanden stört - Blumenkästen, Sonnenschirme, Wäscheständer und Co. inklusive.

Außer auf dem Balkon dürfen Sie Ihre Wäsche grundsätzlich auch in der Wohnung trocknen. Sie müssen dann aber besonders sorgfältig lüften, damit sich kein Schimmel bildet. Soweit möglich, sollten Sie Wäsche im Bad trocknen oder einen dafür vorgesehenen Speicher oder Trockenboden benutzen.

Mieter müssen den Balkon reinigen. Bei stärkeren Verschmutzungen, zum Beispiel durch Tauben, muss aber der Vermieter einschreiten.

Reparaturen am Balkon sind ebenfalls Sache des Vermieters.

Außenansicht eines größeren Mietshauses mit bepflanzten Balkons und Sonnenschirm
Auf dem Balkon ist vieles erlaubt, solange die Nachbarn sich nicht belästigt fühlen.

Rauchen und Grillen: Was sagt das Mietrecht?

Zu den Mieterpflichten gehört es, Rauchbelästigung zu vermeiden.

Mieter dürfen in der Wohnung und auf dem Balkon rauchen. Ein generelles Rauchverbot darf der Vermieter nicht aussprechen. Sobald Nachbarn belästigt werden, müssen Raucher sich aber einschränken und Rücksicht nehmen.

Im Garten und auf der Terrasse darf gegrillt werden. Allerdings verbietet das Immissionsschutzgesetz das Grillen im Freien, wenn Qualm konzentriert in die Wohnungen von Nachbarn zieht.

Auf dem Balkon dürfen Sie grillen, wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung es erlauben und Sie niemanden damit belästigen.

Welche Rechte und Pflichten gelten im Treppenhaus?

Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass Flure und Treppenhäuser risikolos genutzt und betreten werden können – er hat die Verkehrssicherungspflicht. Er muss zum Beispiel dafür sorgen, dass die Beleuchtung funktioniert und das Treppengeländer in Ordnung ist.

Außerdem ist der Vermieter für Ausbesserungsarbeiten und Renovierungen zuständig.

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Wer muss laut Mietrecht die Treppe putzen?

  • Lässt der Vermieter das Treppenhaus regelmäßig von einer Firma putzen, kann er die Kosten auf die Mieter umlegen.
  • Putzt der Hausmeister, sind die Kosten mit den Hausmeisterkosten nach der Betriebskostenabrechnung in der Regel abgegolten.
  • Der Vermieter kann auch festlegen, dass die Mieter die Treppe reihum selbst putzen. Dann darf er aber natürlich keine Kosten dafür erheben.

Kinderwagen, Schuhregal, Fußmatte: Was darf eigentlich im Treppenhaus stehen? Oft regelt das die Hausordnung. Während Kinderwagen mietrechtlich erlaubt sind, wenn sie keine Fluchtwege verstellen, werden Schuhregale jedoch höchstens geduldet. Hier gilt: Im Zweifel Rücksprache mit dem Vermieter halten.

Das Fahrrad darf im Treppenhaus nicht die Wege versperren.

  • Sie dürfen Ihr Fahrrad in Ihren Kellerraum stellen, wenn einer zu Ihrer Wohnung gehört.
  • Wenn die Hausordnung einen bestimmten Raum im Haus zum Fahrradabstellraum bestimmt, müssen Sie das in der Regel befolgen. Ausnahmen kann es für besonders wertvolle Fahrräder geben.
  • Andernfalls dürfen Sie Ihr Fahrrad auch in Ihrer Wohnung abstellen, solange dadurch dort nichts verschmutzt oder beschädigt wird.
Mann trägt Fahrrad ins Wohnzimmer
Gibt es keinen Fahrradabstellraum, dann darf das Fahrrad auch mit in die Wohnung genommen werden.

Briefkasten, Türschild, mehrere Schlüssel – worauf habe ich als Mieter Anspruch?

Der Mieter darf am Hauseingang und an der Wohnungstür ein Namensschild anbringen. Zieht er aus, muss er die Schilder wieder entfernen. Der Vermieter hat das Recht, einheitliche Schilder vorzuschreiben, insbesondere an der Haustür und an den Klingeln.

Mieter haben auch Anspruch auf einen eigenen Briefkasten. Der muss so konstruiert sein, dass er auch für DIN-A4-Umschläge groß genug ist.

Sie müssen so viele Schlüssel für Haus- und Wohnungstür, Briefkasten, Garage, Keller und Speicher bekommen, wie Sie tatsächlich benötigen – zum Beispiel auch für Kinder oder eine Reinigungskraft, die regelmäßig kommt.

Sie können vom Vermieter nicht verlangen, dass er ein Sicherheitsschloss einbauen lässt, dürfen das jedoch auf eigene Kosten tun. Mehr zum Thema sichere Fenster und sichere Türen lesen Sie in unseren Ratgebern.

Ist im Haus Kabelanschluss vorhanden, darf der Mieter normalerweise keine Satellitenschüssel aufstellen. Ausnahme: Der Mieter kann begründen, dass er gerade an den zusätzlichen, nur über Satellit zu empfangenden (zum Beispiel ausländischen) Programmen ein besonderes Interesse hat.

Besuch, Untervermietung, Partner zieht ein – ist das von den Mieterrechten gedeckt?

Besuchsverbote im Mietvertrag sind nichtig. Der Vermieter kann allenfalls ein Hausverbot aussprechen, wenn ein Besucher unangenehm aufgefallen ist.

Eine Untervermietung ist zulässig, wenn der Vermieter zustimmt.

Wer heiratet, kann seinen Ehepartner nachziehen lassen. Auch die eigenen Kinder oder Eltern dürfen aufgenommen werden, wenn genug Platz vorhanden ist.

Damit der Partner oder die Partnerin einziehen kann, brauchen Sie formal die Erlaubnis des Vermieters. Ablehnen darf dieser aber nur aus wichtigen Gründen, etwa, wenn die Wohnung eindeutig zu klein für zwei Personen ist.

Darf ich meine Wohnung zum Büro machen?

Ein privates Arbeitszimmer dürfen Sie sich natürlich einrichten. Wenn Sie aber die Wohnung gewerblich nutzen, muss der Vermieter zustimmen. Er darf die Zustimmung verweigern, wenn Sie z. B. die Wohnung dafür komplett umbauen müssen, laute Maschinen betreiben oder mehrmals am Tag Kunden zu Ihnen kommen, sodass sich Nachbarn gestört fühlen.

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