- Darf ein Vermieter Haustiere verbieten?
- Was ist mit Hunden oder Katzen in der Mietwohnung?
- Wilde oder gefährliche Tiere: Vermieter muss zustimmen
- Haustiere in Mietwohnungen: Klauseln im Mietvertrag
Darf ein Vermieter Haustiere verbieten?
Bei harmlosen Kleintieren wie Kaninchen, Meerschweinchen und Co. lautet die Antwort auf die Frage, ob der Vermieter Ihnen Haustiere verbieten darf, ganz klar: Nein. Denn die Haltung harmloser Kleintiere verstößt laut Mietrecht nicht gegen den vertragsmäßigen Gebrauch
der Wohnung.
Aus diesem Grund dürfen Sie in Ihrer Mietwohnung folgende Haustiere halten, ohne dafür vorher eine besondere Erlaubnis des Vermieters einzuholen:
- Fische
- Meerschweinchen
- Kaninchen
- Wellensittiche
- Schildkröten
- harmlose Echsen
- ungefährliche Schlangen
- Chinchillas
Ausnahmen bei Frettchen und Ratten
Doch es gibt Ausnahmen. So hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln zum Beispiel entschieden, dass Frettchen nicht als Kleintiere anzusehen sind (Aktenzeichen: 2 C 340/11). An Ratten scheiden sich die Geister: Einige lieben sie, andere ekeln sich vor ihnen. Einige Gerichte haben daher bereits pro Haltungsverbot entschieden.
Auch für Kleintierhaltung gelten Regeln
Grundsätzlich ist der Mieter auch bei harmlosen Kleintieren verpflichtet, den Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauch
einzuhalten. Das tut er nicht, wenn er zum Beispiel:
- gegen Tierschutzgesetze verstößt,
- zu viele Tiere auf kleinem Raum hält und seine Mietwohnung in einen Kleintierzoo verwandelt,
- oder die Hygiene bei der Tierhaltung nicht einhält, also zum Beispiel den Stall nicht ausmistet.
Klagen Nachbarn also über Gestank oder Lärm, muss der Vermieter das nicht dulden. Er kann gemäß § 541 BGB fordern, dass sich der Mieter besser um die Tiere kümmert oder sie abschafft.
Was ist mit Hunden oder Katzen in der Mietwohnung?
Ohne besondere Begründung darf ein Vermieter auch keine Hunde oder Katzen in der Mietwohnung verbieten. Tierfreunde können sich in dieser Angelegenheit beim Bundesgerichtshof (BGH) bedanken. Er entschied im März 2013 im Hinblick auf diese beliebten Haustiere in der Mietwohnung (Aktenzeichen VIII ZR 168/12):
- Eine Klausel im Mietvertrag, die Katzen oder Hunde generell verbietet, ist unwirksam.
- Aber: Ein Mieter muss Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen, wenn er Katze oder Hund in der Mietwohnung halten will.
Tierhaltung: Das gilt bei Konflikten mit Nachbarn oder Vermieter
Was also, wenn es zum Streit über die Haltung einer Katze oder eines Hundes kommt? Dann muss darüber entschieden werden, welches Bedürfnis schwerwiegender ist: Das des Mieters oder des Vermieters bzw. der Nachbarn, die sich mit dem Haustier nicht abfinden wollen.
Ein häufiger Streitpunkt ist Lärm: Hunde, Katzen und Vögel halten sich nicht immer an die Zimmerlautstärke. Trotzdem müssen sie nach Möglichkeit so gehalten werden, dass es die Nachbarn nicht unzumutbar stört – sonst ist Streit programmiert. Konkrete Zeiten lässt sich natürlich kein Tier vorschreiben. Aber stundenlanges Gebell oder lautes Vogelpfeifen, vor allem nachts, muss sich kein Nachbar gefallen lassen.
Damit es gar nicht erst zu größeren Auseinandersetzungen kommt, die vor Gericht entschieden werden müssen: Sprechen Sie vorher mit dem Vermieter darüber, dass Sie ein Haustier mit in die Wohnung bringen möchten. Wem ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn wichtig ist, der fragt auch bei ihnen nach, wie sie zum Thema Tierhaltung stehen bzw. ob das von Ihnen gewählte Haustier für sie ein Problem wäre. Auch wenn Sie natürlich nicht die Erlaubnis der Nachbarn brauchen, um sich ein Tier anzuschaffen, ist Offenheit oft der beste Weg, um Klarheit zu schaffen.
Haustierhaltung in der Mietwohnung: Kriterien für Vermieter
Der BGH hat einige objektive Kriterien genannt, die der Vermieter im Hinblick auf die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung berücksichtigen muss:
- Haustier(e) und Mietwohnung müssen zusammenpassen – das betrifft zum Beispiel die Art und Anzahl der Tiere und die Größe der Wohnung.
- Interessen der Mitbewohner und Nachbarn: Hat jemand eine starke Katzenhaarallergie oder leidet oder panischer Angst vor Hunden? Dann kann ein Verbot gerechtfertigt sein.
- Anzahl und Art anderer Tiere im Haus: Haustiere, die neu einziehen, müssen dazu passen.
- Wie hat der Vermieter die Frage der Haustierhaltung bisher gehandhabt? Er muss seine Mieter nach Möglichkeit gleichberechtigt behandeln.
- Besondere Bedürfnisse des Mieters: Wer zum Beispiel blind oder sehbehindert ist, besitzt ggf. einen Blindenhund, der ihm im Alltag zur Seite steht.

Wilde oder gefährliche Tiere: Vermieter muss zustimmen
Mieter, die exotische und gefährliche Tiere halten möchten, müssen zunächst den Vermieter fragen. Ohne dessen Zustimmung geht nichts: Der Vermieter muss die Haltung dieser Tiere ausdrücklich erlauben.
Das gilt zum Beispiel für
- Vogelspinnen
- Gift- oder Würgeschlangen
- Kampfhunde
Neben der Erlaubnis des Vermieters benötigen die Halter solcher oder ähnlicher Tierarten eine Halteerlaubnis. Hier gelten die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes. Die Erlaubnis erteilt üblicherweise die zuständige Stadt- oder Landkreisverwaltung.
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Haustiere in Mietwohnungen: Klauseln im Mietvertrag
In vielen Mietverträgen finden sich Klauseln zu Haustieren – aber nicht alle sind wirksam. Hier eine kleine Auswahl, inwieweit solche vertraglichen Vereinbarungen greifen oder nicht:
Haustiere verboten
: Jede Mietklausel, die Tierhaltung generell verbietet, ist unzulässig (s.o.).Haustiere erlaubt
: Diese Klausel bezieht sich aufübliche Haustiere
. Zu denen gehören neben den ohnehin zustimmungsfreien Kleintieren auch größere, ungefährliche Tiere. Etwa Katzen, Hunde oder Hausschweine. Ausgenommen sind gefährliche Tiere wie Vogelspinnen oder Kampfhunde.Hund und Katze nur mit Zustimmung des Vermieters
: Eine zulässige Formulierung, nach der sich der Mieter richten sollte. Je nach Einzelfall entscheidet der Vermieter für oder gegen das Tier. Letzteres geht nur, wenn sachliche, konkrete – und damit zulässige – Gründe vorliegen.- Keine Klausel zu Haustieren: Lesen Sie im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung, gelten die oben beschriebenen grundsätzlichen Regelungen. Kommt es also bei Katzen oder Hunden zum Streit, muss nach den jeweiligen Interessen abgewogen werden.
Und wie in so vielen Fällen gilt auch in Sachen Haustier in der Mietwohnung: Zeigen Sie sich Vermieter und Nachbarn gegenüber gesprächs- und kompromissbereit, ist das die beste Voraussetzung für ein friedliches Miteinander.