- Die wichtigsten Fragen zu Wohnungsmängeln
- Wann muss ich dem Vermieter den Mangel melden?
- Wie melde ich Wohnungsmängel am besten?
- Wie schreibe ich eine Mängelanzeige?
- So kommt die Mängelanzeige sicher ans Ziel
- Mangel richtig dokumentieren
Die wichtigsten Fragen zu Wohnungsmängeln
Was tun bei Mängeln in der Mietwohnung?
Wann muss der Vermieter den Mangel beseitigen?
Welche Wohnungsmängel gibt es?
Wann muss ich dem Vermieter den Mangel melden?
Sobald Sie einen Mangel in Ihren vier Wänden entdecken, sollten Sie diesen unverzüglich melden. Dazu sind Sie verpflichtet. Warum? Weil Ihr Vermieter ansonsten nicht wissen kann, dass ein Mangel besteht.
Wichtig: Falls Sie das Problem nicht melden und es zu Folgeschäden kommt, machen Sie sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Tipp: Um zu entscheiden, ob ein Mangel gemeldet werden sollte oder nicht, orientieren Sie sich am besten an der oben genannten Liste üblicher Mängel. Bei anderen Punkten ist es nötig, dass Sie selbst tätig werden. Stellen Sie zum Beispiel einen Nachsendeauftrag, wenn nach dem Umzug Ihre Post nicht ankommt. Auch wenn Internet oder Telefon nicht funktionieren, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Sie das Ummelden vergessen haben.
Wie melde ich Wohnungsmängel am besten?
Wie und wann Sie den Mangel am besten melden, hängt davon ab, wie dringlich dessen Beseitigung ist. In der Regel ist die Reihenfolge so: Sie informieren den Vermieter über den Schaden, damit sich dieser um eine professionelle Beseitigung kümmern kann. Ansonsten besteht nämlich die Gefahr, dass Sie auf der Handwerkerrechnung sitzen bleiben. Ganz frei nach dem Prinzip: Wer bestellt, muss auch zahlen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Regel: Bei einem akuten Notfall wie beispielsweise einem Wasserrohrbruch muss sofort gehandelt werden. Dann sollten Sie versuchen, den Vermieter oder die Hausverwaltung umgehend telefonisch zu erreichen. Ist niemand erreichbar, sollten Sie selbst bei einem Handwerkernotdienst anrufen.
Sie können Ihren Vermieter grundsätzlich telefonisch oder schriftlich über den Schaden in der Wohnung informieren. Sollte der Schaden trotz Meldung nicht behoben werden, ist es ratsam, den Vermieter auf alle Fälle noch einmal schriftlich in Kenntnis zu setzen. So ist belegt, dass Sie den Mangel angezeigt haben.
Wie schreibe ich eine Mängelanzeige?
Mit einer Mängelanzeige können Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung über den Schaden in der Wohnung informieren. Wie muss eine Mängelanzeige aussehen? In jedem Fall sollte sie folgende Informationen enthalten:
- Adresse des Mieters und ggf. die Nummer des Mietvertrags
- Anschrift des Vermieters
- Datum
- eine genaue Beschreibung des Schadens
- die Nennung einer angemessenen Frist zur Schadensbeseitigung. Welche Frist als angemessen gilt, ist unterschiedlich geregelt. Während bei akuten Mängeln wie einer defekten Heizung im Winter eine sehr kurze Zeitspanne als angemessen gilt, gelten bei nicht-akuten Schäden in etwa 14 Tage als angemessen.
- Wenn ein Anspruch auf Mietminderung besteht, können Mieter erwähnen, dass Sie die Miete bis zur Beseitigung des Schadens nur unter Vorbehalt zahlen. Aber Vorsicht: Es gibt keine allgemeingültigen Regeln, bei welchem Mangel wie viel Prozent der Miete einbehalten werden kann. Lassen Sie sich deshalb besser von Profis beraten, bevor Sie die Miete mindern. Die Experten der örtlichen Mietervereine sind bei diesen Fragen beispielsweise qualifizierte Ansprechpartner.
Extra-Tipp: Nutzen Sie eine Vorlage aus dem Internet für eine Mängelanzeige.
Mängel zu gravierend? Umzug als Lösung des Problems
So kommt die Mängelanzeige sicher ans Ziel
Die schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter versenden Sie am besten per Einschreiben. So erhalten Sie einen Nachweis über die Zustellung des Briefs. Alternativ können Sie den Brief persönlich bei der Hausverwaltung abgeben und sich den Empfang belegen lassen.
Wohnungsmängel richtig dokumentieren
Beim Aufsetzen einer Mängelanzeige sollten Sie es aber nicht belassen. Dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Fotos oder durch Zeugenaussagen. Der Grund: Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter kommen sollte, sind Sie in der Beweispflicht.
Wenn Sie diese Tipps beherzigen und die Mängel in Ihrer Wohnung korrekt an den Vermieter melden sowie dokumentieren, sollte der Schaden hoffentlich so bald wie möglich behoben sein.