Zur Umzugsmitteilung
Wohnen & LebenMietrechtMängelanzeige an den Vermieter: Wohnungsmängel richtig melden

Mietrecht

Mängelanzeige an den Vermieter: Wohnungsmängel richtig melden

Mängel in der Wohnung: So beschweren Sie sich richtig beim Vermieter
iStock.com/Deagreez

Die wichtigsten Fragen zu Wohnungsmängeln

Was tun, wenn der Vermieter Wohnungsmängel nicht beseitigt?

Die Liste an möglichen Mängeln in der Mietwohnung ist lang. Im Idealfall genügt ein Anruf beim Vermieter oder der Hausverwaltung und der Schaden wird behoben.

Leider kümmert sich nicht jeder Vermieter um Mängel, und Mieter beziehungsweise Mieterinnen müssen deutlicher aktiv werden. Dann ist es notwendig, eine schriftliche Mängelanzeige zu verfassen und möglicherweise sogar eine Mietminderung in Betracht zu ziehen.

Wann muss der Vermieter den Mangel beseitigen?

Grundsätzlich gelten alle Zustände als Mangel, die verhindern, dass Sie die Wohnung wie im Mietvertrag vereinbart nutzen können. Haben Sie die Schäden nicht selbst verursacht, muss der Vermieter diese in der Regel beseitigen.

Welche Wohnungsmängel gibt es?

Typische Wohnungsmängel, die Sie anzeigen sollten, sind:

  • undichte Fenster
  • undichtes Dach
  • defekte Elektrik
  • defekte Heizung
  • Feuchtigkeitsschäden (z. B. Schimmel)

Darüber hinaus gibt es Mängel, die von außen verursacht werden und die Wohnqualität beeinträchtigen, beispielsweise:

  • Baustellenlärm
  • unangenehme Gerüche

Solche Mängel können nicht direkt durch den Vermieter behoben werden, ermöglichen Mietenden aber oft eine Mietminderung.

 

 

Wann muss ich Wohnungsmängel dem Vermieter melden?

Sobald Sie Wohnungsmängel entdecken, sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Das schreibt sogar das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 536c vor. Warum? Weil Ihr Vermieter ansonsten nicht wissen kann, dass ein Mangel in der Mietwohnung besteht.

Wichtig: Falls Sie Wohnungsmängel nicht anzeigen und es zu Folgeschäden kommt, können Sie sogar schadensersatzpflichtig werden.

Tipp: Typische Mängel, die Sie dem Vermieter melden sollten, sind zum Beispiel defekte Heizungen, Feuchtigkeitsschäden oder undichte Fenster. Bei anderen Problemen wie fehlendem Internet oder Telefon sollten Sie zunächst selbst prüfen, ob Sie beispielsweise die Ummeldung vergessen haben. Kommt nach dem Umzug Ihre Post nicht an, stellen Sie einen Nachsendeauftrag.

Wie melde ich Wohnungsmängel am besten?

Wie und wann Sie den Mangel am besten melden, hängt davon ab, wie dringlich dessen Beseitigung ist. In der Regel ist die Reihenfolge so: Sie informieren den Vermieter oder die Hausverwaltung möglichst sofort über den Schaden, damit diese sich um eine professionelle Beseitigung kümmern können. Wer eigenmächtig einen Handwerksbetrieb ruft, muss oft die Kosten selbst tragen.

Ausnahme bei Notfällen: Bei akuten Schäden wie einem Wasserrohrbruch sollten Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung sofort telefonisch informieren. Ist niemand erreichbar, dürfen Sie ausnahmsweise eigenständig einen Notdienst verständigen.

Grundsätzlich können Mieter Wohnungsmängel telefonisch oder schriftlich anzeigen. Reagiert der Vermieter nicht auf Ihre Mängelanzeige, ist es ratsam, ihn unbedingt nochmals schriftlich darüber zu informieren, um Ihre Meldung zu dokumentieren.

 

Vorlage für die Mängelanzeige: Wie schreibe ich meinem Vermieter richtig?

Mit einer schriftlichen Mängelanzeige informieren Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung offiziell über bestehende Schäden. Aber wie muss eine Mängelanzeige aussehen? In jedem Fall sollte sie folgende Informationen enthalten:

  • Adresse des Mieters oder der Mieterin und ggf. die Nummer des Mietvertrags
  • Anschrift des Vermieters
  • Datum
  • Genaue Beschreibung der Wohnungsmängel (z. B. defekte Elektrik, undichtes Dach, Schimmel im Bad)
  • Nennung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Schäden (bei dringenden Problemen, wie defekter Heizung im Winter, sind wenige Tage angemessen, sonst in etwa 14 Tage)
  • Wenn ein Anspruch auf Mietminderung besteht, können Sie erwähnen, dass Sie die Miete bis zur Beseitigung des Schadens nur unter Vorbehalt zahlen. Aber Vorsicht: Es gibt keine allgemeingültigen Regeln, bei welchem Mangel wie viel Prozent der Miete einbehalten werden kann. Lassen Sie sich deshalb besser von Profis beraten, bevor Sie die Miete mindern. Die Experten der örtlichen Mietervereine sind bei diesen Fragen beispielsweise qualifizierte Ansprechpartner.

Extra-Tipp: Nutzen Sie eine Vorlage aus dem Internet für eine Mängelanzeige.

Handwerker repariert Fenster
Defekte Fenster sind ein Mangel, den der Vermieter beheben lassen muss.

So kommt die Mängelanzeige sicher ans Ziel

Versenden Sie Ihre schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter idealerweise per Einschreiben. So erhalten Sie einen Nachweis über die Zustellung des Briefs. Alternativ können Sie die Mängelanzeige auch persönlich bei der Hausverwaltung abgeben und sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen.

Wohnungsmängel richtig dokumentieren

Beim Aufsetzen einer Mängelanzeige sollten Sie es aber nicht belassen. Dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Fotos oder durch Zeugenaussagen. Der Grund: Kommt es zum Streitfall und der Vermieter beseitigt die Mängel nicht, sind Sie als Mieter beziehungsweise Mieterin in der Beweispflicht.

Bei anhaltendem Streitfall oder falls der Vermieter nicht auf die Mängelanzeige reagiert, kann auch ein Gutachter beziehungsweise eine Gutachterin für Wohnungsmängel hinzugezogen werden, um die Schäden professionell bewerten zu lassen.

Wenn Sie diese Tipps beherzigen und die Mängel in Ihrer Wohnung korrekt an den Vermieter melden sowie dokumentieren, sollte der Schaden hoffentlich so bald wie möglich behoben sein.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Post nachsenden lassen

Rundum abgesichert: Mit dem NACHSENDESERVICE erreicht Ihre Post Sie auch nach dem Umzug an der richtigen Adresse.
Schon ab 28,90 Euro.

Zum Nachsendeauftrag!

Umzugsadresse mitteilen

Kostenlos und bequem:
Bleiben Sie mit der Umzugsmitteilung für Ihre Vertrags- und Kommunikationspartner erreichbar.
Einmal Adresse eingeben, fertig!

Zur Umzugsmitteilung!

Weitere Artikel zum Thema

Zur Umzugsmitteilung