- Die wichtigsten Fragen zu Wohnungsmängeln
- Wann muss ich Wohnungsmängel dem Vermieter melden?
- Wie melde ich Wohnungsmängel am besten?
- Vorlage für die Mängelanzeige: Wie schreibe ich meinem Vermieter richtig?
- So kommt die Mängelanzeige sicher ans Ziel
- Wohnungsmängel richtig dokumentieren
Die wichtigsten Fragen zu Wohnungsmängeln
Was tun, wenn der Vermieter Wohnungsmängel nicht beseitigt?
Wann muss der Vermieter den Mangel beseitigen?
Welche Wohnungsmängel gibt es?
Wann muss ich Wohnungsmängel dem Vermieter melden?
Sobald Sie Wohnungsmängel entdecken, sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Das schreibt sogar das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 536c vor. Warum? Weil Ihr Vermieter ansonsten nicht wissen kann, dass ein Mangel in der Mietwohnung besteht.
Wichtig: Falls Sie Wohnungsmängel nicht anzeigen und es zu Folgeschäden kommt, können Sie sogar schadensersatzpflichtig werden.
Tipp: Typische Mängel, die Sie dem Vermieter melden sollten, sind zum Beispiel defekte Heizungen, Feuchtigkeitsschäden oder undichte Fenster. Bei anderen Problemen wie fehlendem Internet oder Telefon sollten Sie zunächst selbst prüfen, ob Sie beispielsweise die Ummeldung vergessen haben. Kommt nach dem Umzug Ihre Post nicht an, stellen Sie einen Nachsendeauftrag.
Wie melde ich Wohnungsmängel am besten?
Wie und wann Sie den Mangel am besten melden, hängt davon ab, wie dringlich dessen Beseitigung ist. In der Regel ist die Reihenfolge so: Sie informieren den Vermieter oder die Hausverwaltung möglichst sofort über den Schaden, damit diese sich um eine professionelle Beseitigung kümmern können. Wer eigenmächtig einen Handwerksbetrieb ruft, muss oft die Kosten selbst tragen.
Ausnahme bei Notfällen: Bei akuten Schäden wie einem Wasserrohrbruch sollten Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung sofort telefonisch informieren. Ist niemand erreichbar, dürfen Sie ausnahmsweise eigenständig einen Notdienst verständigen.
Grundsätzlich können Mieter Wohnungsmängel telefonisch oder schriftlich anzeigen. Reagiert der Vermieter nicht auf Ihre Mängelanzeige, ist es ratsam, ihn unbedingt nochmals schriftlich darüber zu informieren, um Ihre Meldung zu dokumentieren.
Vorlage für die Mängelanzeige: Wie schreibe ich meinem Vermieter richtig?
Mit einer schriftlichen Mängelanzeige informieren Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung offiziell über bestehende Schäden. Aber wie muss eine Mängelanzeige aussehen? In jedem Fall sollte sie folgende Informationen enthalten:
- Adresse des Mieters oder der Mieterin und ggf. die Nummer des Mietvertrags
- Anschrift des Vermieters
- Datum
- Genaue Beschreibung der Wohnungsmängel (z. B. defekte Elektrik, undichtes Dach, Schimmel im Bad)
- Nennung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Schäden (bei dringenden Problemen, wie defekter Heizung im Winter, sind wenige Tage angemessen, sonst in etwa 14 Tage)
- Wenn ein Anspruch auf Mietminderung besteht, können Sie erwähnen, dass Sie die Miete bis zur Beseitigung des Schadens nur unter Vorbehalt zahlen. Aber Vorsicht: Es gibt keine allgemeingültigen Regeln, bei welchem Mangel wie viel Prozent der Miete einbehalten werden kann. Lassen Sie sich deshalb besser von Profis beraten, bevor Sie die Miete mindern. Die Experten der örtlichen Mietervereine sind bei diesen Fragen beispielsweise qualifizierte Ansprechpartner.
Extra-Tipp: Nutzen Sie eine Vorlage aus dem Internet für eine Mängelanzeige.

So kommt die Mängelanzeige sicher ans Ziel
Versenden Sie Ihre schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter idealerweise per Einschreiben. So erhalten Sie einen Nachweis über die Zustellung des Briefs. Alternativ können Sie die Mängelanzeige auch persönlich bei der Hausverwaltung abgeben und sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen.
Wohnungsmängel richtig dokumentieren
Beim Aufsetzen einer Mängelanzeige sollten Sie es aber nicht belassen. Dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Fotos oder durch Zeugenaussagen. Der Grund: Kommt es zum Streitfall und der Vermieter beseitigt die Mängel nicht, sind Sie als Mieter beziehungsweise Mieterin in der Beweispflicht.
Bei anhaltendem Streitfall oder falls der Vermieter nicht auf die Mängelanzeige reagiert, kann auch ein Gutachter beziehungsweise eine Gutachterin für Wohnungsmängel hinzugezogen werden, um die Schäden professionell bewerten zu lassen.
Wenn Sie diese Tipps beherzigen und die Mängel in Ihrer Wohnung korrekt an den Vermieter melden sowie dokumentieren, sollte der Schaden hoffentlich so bald wie möglich behoben sein.