- Zuständigkeit: Wer den Umzug melden muss
- Ummelden: So ändern Sie Ihre Adresse
- Sonderfall: Umzug ins Ausland
Zuständigkeit: Wer den Umzug melden muss
Eine Adressänderung bei der Rentenversicherung muss kaum jemand selbst erledigen. Warum? Ganz einfach:
- Für Arbeitnehmer übernimmt das der Arbeitgeber.
- Für gemeldete Arbeitslose übernimmt das die Agentur für Arbeit.
Alle anderen müssen der Rentenversicherung die Anschriftenänderung aber selbstständig melden. Das sind vor allem:
- Rentner
- Selbstständige
- Arbeitslose ohne Leistungsbezug
- Hausfrauen
Dabei ist es egal, ob Sie bei der gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung gemeldet sind. In jedem Fall muss Ihre Versicherung über einen Umzug informiert werden.
Tipp: Bleiben Sie nach einem Umzug erreichbar – mit dem Nachsendeauftrag und der Umzugsmitteilung.
Ummelden: So ändern Sie Ihre Adresse
Für die gesetzliche Rente können Rentner die Adressänderung bequem online erledigen – entweder über die Online Änderungsmitteilung oder Sie laden das Änderungsformular aus dem Downloadcenter herunter. So können Sie die Rente mit wenigen Klicks ummelden.
Wer noch arbeitet, braucht keine bestimmte Änderungsmitteilung für die Rentenversicherung. Sie können ganz ohne Vorlage einen Brief oder ein Fax an den Deutsche Post Renten Service schicken. Das reicht bereits völlig aus.
Beachten Sie dabei aber unbedingt, immer Ihre Rentenversicherungsnummer anzugeben. Sonst kann die Rentenversicherung Ihre neue Adresse nicht eindeutig zuordnen.
Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie z. B. auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder einer alten Lohnabrechnung. Diese Nummer bleibt Ihr Leben lang gleich und ändert sich nie.
Was bedeutet Renten Service?
Sonderfall: Umzug ins Ausland
Wer seinen Lebensmittelpunkt gern in ein anderes Land verlagern will, muss sich bei der Rentenversicherung auf jeden Fall ummelden. Abhängig vom Ziel kann nämlich sogar die Rente gekürzt werden.

Für Rentner gilt:
- Wer während des ins EU-Ausland zieht, bekommt nach wie vor denselben Rentensatz.
- Wer in ein Nicht-EU-Land zieht, sollte sich vorab gründlich bei der Deutschen Rentenversicherung informieren, wie sich das auf Rente, Krankenversicherung und die private Altersvorsorge auswirkt.
Wer noch im Berufsleben in ein anderes Land aussiedelt, sollte sich genaue Informationen zu seinem künftigen Rentenanspruch einholen – sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung als auch beim privaten Versicherer. Hier gelten nämlich unterschiedliche Regelungen, abhängig vom Beschäftigungsverhältnis und dem neuen Heimatland. Der Umzug sollte dann erst stattfinden, wenn alle wichtigen Fragen geklärt sind.