Zur Umzugsmitteilung
An-, Ab- & UmmeldenSeniorenAdressänderung bei der Rentenversicherung leicht gemacht

Senioren

Adressänderung bei der Rentenversicherung leicht gemacht

Rentner tanzen nach dem Umzug in der neuen Wohnung
Zinkevych, iStock 2018

Zuständigkeit: Wer den Umzug melden muss

Eine Adressänderung bei der Rentenversicherung muss kaum jemand selbst erledigen. Warum? Ganz einfach:

  • Für Arbeitnehmer übernimmt das der Arbeitgeber.
  • Für gemeldete Arbeitslose übernimmt das die Agentur für Arbeit.

Alle anderen müssen der Rentenversicherung die Anschriftenänderung aber selbstständig melden. Das sind vor allem:

  • Rentner
  • Selbstständige
  • Arbeitslose ohne Leistungsbezug
  • Hausfrauen

Dabei ist es egal, ob Sie bei der gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung gemeldet sind. In jedem Fall muss Ihre Versicherung über einen Umzug informiert werden.

Tipp: Bleiben Sie nach einem Umzug erreichbar – mit dem Nachsendeauftrag und der Umzugsmitteilung.

Ummelden: So ändern Sie Ihre Adresse

Für die gesetzliche Rente können Rentner die Adressänderung bequem online erledigen – entweder über die Online Änderungsmitteilung oder Sie laden das Änderungsformular aus dem Downloadcenter herunter. So können Sie die Rente mit wenigen Klicks ummelden.

Wer noch arbeitet, braucht keine bestimmte Änderungsmitteilung für die Rentenversicherung. Sie können ganz ohne Vorlage einen Brief oder ein Fax an den Deutsche Post Renten Service schicken. Das reicht bereits völlig aus.

Beachten Sie dabei aber unbedingt, immer Ihre Rentenversicherungsnummer anzugeben. Sonst kann die Rentenversicherung Ihre neue Adresse nicht eindeutig zuordnen.

Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie z. B. auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder einer alten Lohnabrechnung. Diese Nummer bleibt Ihr Leben lang gleich und ändert sich nie.

Was bedeutet Renten Service?

Der Renten Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus.

Sonderfall: Umzug ins Ausland

Wer seinen Lebensmittelpunkt gern in ein anderes Land verlagern will, muss sich bei der Rentenversicherung auf jeden Fall ummelden. Abhängig vom Ziel kann nämlich sogar die Rente gekürzt werden.

Frau mit Koffern am Flughafen
Der Umzug ins Ausland kann Auswirkungen auf die zukünftigen Rentenansprüche haben.

Für Rentner gilt:

  • Wer während des ins EU-Ausland zieht, bekommt nach wie vor denselben Rentensatz.
  • Wer in ein Nicht-EU-Land zieht, sollte sich vorab gründlich bei der Deutschen Rentenversicherung informieren, wie sich das auf Rente, Krankenversicherung und die private Altersvorsorge auswirkt.

Wer noch im Berufsleben in ein anderes Land aussiedelt, sollte sich genaue Informationen zu seinem künftigen Rentenanspruch einholen – sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung als auch beim privaten Versicherer. Hier gelten nämlich unterschiedliche Regelungen, abhängig vom Beschäftigungsverhältnis und dem neuen Heimatland. Der Umzug sollte dann erst stattfinden, wenn alle wichtigen Fragen geklärt sind.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
62
144

Post nachsenden lassen

Rundum abgesichert: Mit dem NACHSENDESERVICE erreicht Ihre Post Sie auch nach dem Umzug an der richtigen Adresse.
Schon ab 23,90 Euro.

Zum Nachsendeauftrag!

Umzugsadresse mitteilen

Kostenlos und bequem:
Bleiben Sie mit der Umzugsmitteilung für Ihre Vertrags- und Kommunikationspartner erreichbar.
Einmal Adresse eingeben, fertig!

Zur Umzugsmitteilung!
Zur Umzugsmitteilung