- Zuständigkeit: Wer muss der Rentenversicherung den Umzug melden?
- Ummelden: Wie funktioniert die Adressänderung bei der Rentenversicherung?
- Sonderfall: Umzug ins Ausland
Zuständigkeit: Wer muss der Rentenversicherung den Umzug melden?
Eine Adressänderung bei der Rentenversicherung muss kaum jemand selbst erledigen. Warum? Ganz einfach:
- Für Arbeitnehmer übernimmt das der Arbeitgeber.
- Für gemeldete Arbeitslose übernimmt das die Agentur für Arbeit.
Alle anderen müssen der Rentenversicherung die Adressänderung selbstständig melden. Das sind vor allem:
- Rentner
- Selbstständige
- Arbeitslose ohne Leistungsbezug
- Hausfrauen
Dabei ist es egal, ob Sie bei der gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung gemeldet sind. In jedem Fall muss Ihre Versicherung über einen Umzug informiert werden.
Tipp: Bleiben Sie nach einem Umzug erreichbar – nicht nur für die Rentenversicherung: mit dem Nachsendeauftrag und der Umzugsmitteilung der Deutschen Post.
Verpassen Sie keine Post mehr und bleiben
Sie zuverlässig erreichbar! Fügen Sie beim
Abschließen des Nachsendeauftrags die
Umzugsmitteilung mit nur einem Klick
kostenlos hinzu – hier eine Übersicht der
Vorteile.
Ummelden: Wie funktioniert die Adressänderung bei der Rentenversicherung?
Grundsätzlich ist es ganz einfach, Ihre neue Adresse nach einem Umzug bei der Rentenversicherung zu melden. Wie Sie dafür genau vorgehen, hängt davon ab, ob Sie bereits Rente beziehen oder nicht.
So melden Rentner eine Adressänderung bei der Rentenversicherung
Rentenzahlungen werden in Deutschland über den Renten Service der Deutschen Post abgewickelt. Sind Sie umgezogen, können Sie Ihre neue Adresse deshalb ganz einfach in jeder Postfiliale ändern – entsprechende Vordrucke liegen vor Ort bereit.
Alternativ erledigen Sie die Ummeldung bequem online. Möglich ist das entweder über die Online Änderungsmitteilung auf rentenservice.com oder Sie laden das Änderungsformular aus dem Downloadcenter herunter. So können Sie die Rente mit wenigen Klicks ummelden.
So melden Versicherte ihre Adresse bei der Rentenversicherung um
Wer noch arbeitet, braucht keine spezielle Umzugsmitteilung für die Deutsche Rentenversicherung. Zwar müssen auch Versicherte Adressänderungen schriftlich einreichen, dafür haben sie aber andere Möglichkeiten als Rentner.
Die Rentenversicherung stellt auf ihrer Homepage ein Formular bereit, das Sie direkt am PC ausfüllen können. Danach reichen Sie die unterschriebene Änderungsmitteilung online beim Rentenservice ein.
Alternativ können Sie sich kostenlos im online Service-Portal der Rentenversicherung registrieren und dort Ihre Adresse direkt ändern. Der Vorteil: Über das Portal können Sie auch Ihr Versicherungskonto einsehen, Termine buchen und verschiedene andere Services in Anspruch nehmen.
Generelle Tipps zur Adressänderung bei der Deutschen Rentenversicherung
Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden: Denken Sie unbedingt immer daran, Ihre Rentenversicherungsnummer anzugeben. Sonst kann die Rentenversicherung Ihre neue Adresse nicht eindeutig zuordnen.
Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie z. B. auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder einer alten Lohnabrechnung. Diese Nummer bleibt Ihr Leben lang gleich und ändert sich nie.
Sonderfall: Umzug ins Ausland
Wer seinen Lebensmittelpunkt gern in ein anderes Land verlagern will, muss sich ebenfalls auf jeden Fall bei der Rentenversicherung ummelden. Doch es gibt noch mehr zu beachten, denn abhängig vom Ziel kann beispielsweise etwa die Rente gekürzt werden.
Für Rentner gilt:
- Wer ins EU-Ausland zieht, bekommt nach wie vor denselben Rentensatz.
- Wer in ein Nicht-EU-Land zieht, sollte sich vorab gründlich bei der Deutschen Rentenversicherung informieren, wie sich das auf Rente, Krankenversicherung und die private Altersvorsorge auswirkt.
Wer noch während des Berufslebens in ein anderes Land aussiedelt, sollte vorab genaue Informationen zu seinem künftigen Rentenanspruch einholen – sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung als auch beim privaten Versicherer. Denn hier gelten unterschiedliche Regelungen, abhängig vom Beschäftigungsverhältnis und dem neuen Heimatland. Der Umzug sollte dann erst stattfinden, wenn alle wichtigen Fragen geklärt sind.