- Hausordnung im Mietshaus zielt auf friedliches Miteinander
- Typische Regelungen der Hausordnung: Ruhezeiten, Treppenhaus und mehr
- Was passiert bei Verstößen gegen die Hausordnung?
- Hausordnung nachträglich einführen: Auch das ist möglich
Hausordnung im Mietshaus zielt auf friedliches Miteinander
Sie sind umgezogen, und zwar in eine Mietwohnung. Haben Sie schon die dazugehörige Hausordnung gelesen? Tun Sie das lieber. Sonst handeln Sie sich vielleicht ungewollt Ärger ein, weil Sie die Musik in der Ruhezeit zu laut aufdrehen oder verbotenerweise Müllsäcke im Treppenhaus deponieren. Wer die Hausregeln kennt und sich daran hält, spart sich Stress mit den Nachbarn oder gar dem Vermieter. Normalerweise trägt eine durchdachte Hausordnung in einem Mehrfamilienhaus zu einem guten Zusammenleben der Mieter bei. Vorausgesetzt natürlich, alle Bewohner halten sich an die vereinbarten Regeln.
In der Regel sind zwei Formen der Hausordnung gängig:
- Als Teil des Mietvertrags: In diesem Fall sind Mieter rechtlich dazu verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten.
- Als Aushang im Treppenhaus: Die Regeln einer solchen allgemeinen Hausordnung sind als erwünschte Verhaltenshinweise zu betrachten. Rechtlich bindend sind sie allerdings nicht.
Auch eine Kombination aus beiden Hausordnungen ist möglich. Das heißt, Ihr Mietvertrag enthält eine Hausordnung und zusätzlich hängt eine Ergänzung im Hausflur. In diesem Fall dürfen sich die beiden Hausordnungen allerdings nicht widersprechen. Erlaubt ihnen zum Beispiel Ihr Mietvertrag zu grillen, darf Ihnen die allgemeine Hausordnung das nicht grundsätzlich verbieten. Sie darf allerdings festlegen, zu welchen Zeiten und wo Sie grillen dürfen.
Typische Regelungen der Hausordnung: Ruhezeiten, Treppenhaus und mehr
Was genau darf der Vermieter eigentlich in der Hausordnung festlegen? Und was nicht? Üblicherweise regelt die Hausordnung Dinge, die alle Hausbewohner betreffen. Zum Beispiel:
- Ruhezeiten
- Verhalten im Treppenhaus
- Nutzungszeiten und Verhaltenshinweise für gemeinschaftlich genutzte Räume wie Waschraum, Müllraum, Garten oder andere Gemeinschaftsflächen
- Hinweise zum Parken von Autos und Fahrrädern
- Schließzeiten der Haustür
- Entsorgung von Müll
- Keine Lagerung von Gegenständen auf Fluchtwegen
- Umgang mit Haustieren außerhalb der eigenen Wohnung
- Rauchverbote im Haus oder auf dem Gelände
Gehört die Hausordnung zum Mietvertrag, kann sie auch Pflichten für den Mieter bedeuten. Zum Beispiel:
- regelmäßige Reinigung des Treppenhauses
- Gartenpflege
- Laubkehren
- Winterdienst
- Heizen und Lüften
Gut zu wissen: Die Vorschriften dürfen allgemeingültigen Gesetzen nicht widersprechen oder unverhältnismäßig sein. Außerdem dürfen die Regeln den Mieter nicht in seinen Persönlichkeitsrechten einschränken.
Folgendes darf die Hausordnung normalerweise nicht:
- Kinderlärm untersagen
- Das Baden oder Duschen nach 22 Uhr verbieten
- Besuche verbieten oder ein Übernachtungsverbot für Besucher festlegen
- Kinderwagen im Hausflur verbieten, sofern ausreichend Platz vorhanden ist und die Wagen niemanden behindern
- Eine Regelung festlegen, dass der Vermieter die Wohnung jederzeit betreten darf
- Vom Mieter verlangen, die Hausfassade zu streichen oder Fliesen im Hausflur zu erneuern
- Die Zimmertemperatur in der Wohnung festlegen
Schwierig wird es für Vermieter in der Regel auch durchzusetzen, zu welchen Zeiten Mieter ihre Waschmaschine betreiben. Denn wie mehrere Gerichte bereits urteilten, sind die Geräusche von Waschmaschinen oder Trocknern als allgemeine Wohngeräusche hinzunehmen.
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Was passiert bei Verstößen gegen die Hausordnung?
Beim ersten Verstoß gegen die Hausordnung drückt der Vermieter häufig noch ein Auge zu, vor allem, wenn Sie neu zur Hausgemeinschaft hinzugekommen sind. Doch legen Sie es besser nicht darauf an. Gerade wenn die Hausordnung Teil des Mietvertrages ist, riskiert jeder, der sie ignoriert, eine Abmahnung. Und nicht nur das: Der Vermieter kann den Verstoß gegen die Hausordnung sogar als Vertragsbruch werten und Ihnen schlimmstenfalls fristlos kündigen.
Sie als Mieter haben indes das Recht, dass andere Nachbarn sich ebenso gut an die Hausordnung halten wie Sie. Falls beispielsweise ein Nachbar die Angewohnheit hat, zu Ruhezeiten laut Musik zu hören oder am Wochenende wilde Partynächte zu veranstalten, sprechen Sie ihn am besten zunächst darauf an. Vielleicht reicht es ja aus, wenn Sie ihn freundlich darum bitten, die Lautstärke zu reduzieren.
Zeigt sich der Nachbar allerdings uneinsichtig, wenden Sie sich an Ihren Vermieter. Der ist nun dazu verpflichtet, gegen den Musikfreund vorzugehen. Tut er das nicht, können Sie eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung geltend machen. Wichtig: Führen Sie ein Lärmprotokoll, in dem Sie die Störungen mit Datum, Uhrzeit sowie Dauer der Lärmbelästigung dokumentieren.
Hausordnung nachträglich einführen: Auch das ist möglich
In Ihrem neuen Zuhause existiert noch keine offizielle Hausordnung? Dann kann sich das unter Umständen demnächst ändern. Denn Ihr Vermieter ist gesetzlich dazu berechtigt, nachträglich eine Hausordnung einzuführen. Die darf allerdings nur eine Ausgestaltung bereits bestehender Rechte und Pflichten der Mieter beinhalten. Also zum Beispiel detailliert beschreiben, was unter Ruhezeiten oder einer Treppenhauspflicht zu verstehen ist. Außerdem ist der Vermieter auch dazu verpflichtet, sämtliche Mieter von der neuen Hausordnung in Kenntnis zu setzen.
Ist die Hausordnung bereits Teil des Mietvertrages, darf der Vermieter sie übrigens nur ändern, wenn der Mieter ausdrücklich zustimmt.