- Müll anmelden ist Sache des Eigentümers
- Kann ich den Müll einfach abmelden?
- Bei Umzug Müll abmelden?
Müll anmelden ist Sache des Eigentümers
Sie sind umgezogen und wohnen neuerdings im Eigenheim? Als Mieter brauchten Sie sich um Themen wie die Abfallentsorgung nicht zu kümmern, das war Sache des Vermieters und wurde einfach über die Nebenkosten abgerechnet. Das ist jetzt anders. Als Haus- oder Wohnungsbesitzer sind Sie dazu verpflichtet, das Thema Müll selbst in die Hand zu nehmen. Zum Glück geht das normalerweise recht unkompliziert.
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Wenn Sie nach Ihrem Umzug den Müll anmelden möchten, informieren Sie sich zunächst bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder dem zuständigen kommunalen Entsorgungsbetrieb über die Größen der Mülltonnen und damit einhergehende Kosten. Meist können Sie diese Fakten im Internet einsehen und haben die Wahl zwischen einer Tonne ab 60 Litern über verschiedene Größen bis hin zu einem 1.100-Liter-Container.
Überlegen Sie genau, wieviel Abfall Sie und mögliche andere Mitglieder Ihres Haushaltes normalerweise produzieren und welche Tonne für Sie infrage kommt. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Einschätzung die Intervalle der Leerungen: Kommt die Müllabfuhr z. B. wöchentlich oder alle 14 Tage? Falls Ihre Tonnen seltener geleert werden sollen, können Sie vielleicht mit dem Entsorger auch einen anderen Rhythmus vereinbaren.
Kann ich den Müll einfach abmelden?
Vielleicht produzieren Sie auch so wenig Abfall, dass Sie sich fragen, ob Sie den Müll nicht ganz abmelden können. Das ist allerdings aktuell nicht möglich. Nach aktueller Gesetzeslage müssen alle Hauseigentümer und Gewerbetreibende gebührenpflichtige Restmülltonnen anschaffen. In vielen Kommunen ist es aber möglich, dass sich benachbarte Grundstücke gemeinsam veranlagen lassen. Vielleicht können Sie sich also mit den Nachbarn die Tonnen teilen und so Geld sparen.
Müll und Kosten sparen
Selbst, wenn Sie die Mülltonne überhaupt nicht nutzen, müssen Sie zumindest die Mindestgebühren bezahlen. Denn der gesetzlich festgelegte Anschluss- und Benutzungszwang
schließt auch diejenigen ein, die keinen Restmüll produzieren. Vielleicht tröstet Sie in diesem Fall ja der Gedanke, dass die Gebühren zumindest einer umweltgerechten Entsorgung von Abfall dienen.
Bei Umzug Müll abmelden?
Sie fragen sich, ob Sie vor Ihrem Umzug den Müll abmelden müssen? Falls Sie zur Miete gewohnt haben: nein. Falls Sie schon vorher im Eigenheim gelebt haben, sollten Sie Ihre Tonnen kündigen. Das gleiche gilt, wenn Sie zu viele Tonnen haben. Auch bei längerer Abwesenheit können Sie bei den meisten Entsorgungsunternehmen zeitweise Ihren Müll abmelden. Beachten Sie, dass für die Abmeldung häufig eine Gebühr fällig wird. Zu den genauen Regelungen erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem kommunalen Abfuhrbetrieb.