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Darum kümmert sich ein Hausmeister: Wissenswertes zu Aufgaben und Pflichten

Wissenswertes für Mieter: Darum kümmert sich der Hausmeister
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Hausmeister: Kein klassischer Ausbildungsberuf

So ziemlich jedes größere Gebäude hat einen und auch zahlreiche Privatpersonen greifen gern auf seine Dienste zurück: Der Hausmeister ist aus dem Alltag sehr vieler Menschen einfach nicht wegzudenken. Umso überraschender, dass es tatsächlich keine anerkannte Direktausbildung für den Beruf gibt. Im Grunde kann sich jeder Hausmeister nennen, der für Sie Aufgaben rund um Ihre Immobilie übernimmt.

Aber: Die meisten Hausmeister können trotzdem eine handwerkliche Ausbildung vorweisen. Sie sind zum Beispiel gelernte Klempner oder Elektriker. Inzwischen gibt es auch diverse Kurse und Seminare, mit denen sich Hausmeister für ihre Aufgaben fort- und weiterbilden können.

Was sind die Aufgaben eines Hausmeisters?

Sowohl in Mietshäusern als auch in Eigentumswohnanlagen sorgen Hausmeister dafür, dass im Alltag alles rund läuft. Ihre Aufgaben und Pflichten sind bei beiden Wohnformen im Grunde zunächst einmal dieselben:

  • Erster Ansprechpartner bei Schäden inkl. eigenständiger Durchführung kleinerer Reparaturen
  • Hof- und Gebäudereinigung inkl. Säuberung des Treppenhauses, Kehrdienst, etc.
  • Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden usw.
  • Müllabfuhrdienst, d. h. termingerechtes Herausstellen der Müllcontainer und das anschließende Zurückstellen
  • Kontrolle der technischen Anlagen der Immobilie wie Tiefgaragenschranke, Aufzüge, Heizungsanlage, ...
  • Winterdienst inkl. Räumen und Streuen
  • Durchsetzung der Hausordnung
  • Aufsicht über und Abnahme von Dienstleistungen, die durch Drittanbieter durchgeführt und von der Hausverwaltung in Auftrag gegeben wurden, z. B. Handwerkerarbeiten
  • Ablesen von Zählerständen für Gas, Wasser und Strom und deren Dokumentation

In einem Mietshaus können zu den generellen Aufgaben eines Hausmeisters noch verschiedene zusätzliche Tätigkeiten hinzukommen. Dazu gehört zum Beispiel die Durchführung von Wohnungs- und Schlüsselübergaben im Auftrag der Hausverwaltung. Auch Besichtigungstermine durch potenzielle neue Mieter kann der Hausmeister übernehmen.

Wichtig ist allerdings zu wissen, dass die genauen Pflichten eines Hausmeisters gesetzlich nicht festgeschrieben sind. Darum sollten Immobilienbesitzer in dem Vertrag mit dem Hausmeister detailliert auflisten, welche Aufgaben er im Einzelnen übernehmen soll.

Welche Aufgaben des Hausmeisters müssen Mieter mitbezahlen?

Besitzer einer Eigentumswohnung bezahlen den Hausmeister zu 100 % selbst. Doch auch als Mieter müssen Sie für den Service mit aufkommen – zum Teil zumindest. Voll auf die Nebenkosten umgelegt werden können Reinigungs- und Gartenarbeiten, Mülldienst sowie die Kontrolle der technischen Anlagen. Tätigkeiten wie Reparaturen, Verwaltungsaufgaben und Besichtigungstermine dürfen nicht mit abgerechnet werden.

Der Hausmeister erledigt seine Aufgaben nicht: Was tun?

Normalerweise sorgt ein Hausmeister dafür, dass sich sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter in vielen Bereichen entspannt zurücklehnen können. Doch was, wenn der Hausmeister seine Aufgaben nicht oder nicht zufriedenstellend erledigt?

Hier gilt: Wurden bestimmte Aufgaben mit dem Hausmeister vertraglich vereinbart, sollten Sie diese auch einfordern. Als Eigentümer wenden Sie sich dafür zunächst an Ihre Hausverwaltung. Mieter melden Mängel entweder ebenfalls an die Hausverwaltung oder direkt an den Vermieter.

Die nicht erledigten Aufgaben werden durch die Hausverwaltung dann schriftlich beim Hausmeister abgemahnt. Bessert sich die Situation auch nach drei Abmahnungen zum selben Problem nicht? Dann können Vermieter den Vertrag mit dem Hausmeister kündigen und sich nach einem neuen Dienstleister umsehen.

Wichtig: Eine Abmahnung entbindet Sie als Eigentümer nicht von Ihren Haftungspflichten. Kümmert sich Ihr Hausmeister im Winter zum Beispiel nicht ordentlich um das Räumen und Streuen des Gehwegs und ein Passant rutscht aus, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Auch wenn Sie den Winterdienst eigentlich an den Hausmeister übertragen hatten.

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