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Rauchmelder richtig anbringen: Das Wichtigste zu den Warngeräten

Rauchmelder anbringen
istock.com/sturti 2018

Die wichtigsten Fragen zum Rauchmelder:

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

Sie sind umgezogen und müssen in Ihrem neuen Zuhause Rauchmelder anbringen. Dass diese Brandschutzgeräte Pflicht sind, wissen Sie. Aber wie viele Rauchmelder brauchen Sie eigentlich? Das hängt allgemein von folgenden Faktoren ab:

  • Zimmerzahl
  • Größe und Grundriss der Zimmer
  • Funktion des Zimmers
  • Bundesland

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden?

Für alle Bundesländer bis auf Berlin und Brandenburg gilt: Wenn Sie nur die Mindeststandards erfüllen wollen, müssen Sie in diesen Zimmern Rauchmelder anbringen:

  • Alle Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, etwa Schlafzimmer, Kinderzimmer und Gästezimmer
  • Rettungswege, etwa Flure und Treppen

Berlin und Brandenburg haben für den Mindestschutz strengere Regeln: Dort müssen Sie Rauchmelder in allen Räumen anbringen, in denen sich Menschen aufhalten.

Wo müssen Sie nicht unbedingt Feuermelder anbringen?

In Bad und Küche sind Rauchmelder bisher nicht Pflicht, auch in Abstellräumen müssen Sie nicht zwingend einen Feuermelder anbringen. Der Keller stellt eine Ausnahme dar: Hier müssen Sie mindestens im Flur sowie an der höchsten Stelle des Treppenaufgangs einen Rauchmelder installieren.

Wo braucht man Rauchmelder? Das empfehlen Brandschutzexperten

Abgesehen vom Pflichtminimum geben Brandschutzexperten die Empfehlung, in jedem Raum einen Rauchmelder zu installieren – das kann Ihnen das Leben retten. Für Küche und Bad brauchen Sie wegen Wasserdampf und Bratrauch allerdings spezielle Geräte, um nicht täglich Fehlalarme zu provozieren: entweder Wärme- bzw. Hitzemelder statt Rauchmelder oder Rauchmelder mit besonders großer Rauchkammer.

Rauchmelder richtig anbringen: Wie geht das?

Rauchmelder sind wichtige Bestandteile des Brandschutzes und können Leben retten. Die Pflicht zur Montage ist daher nachvollziehbar. Aber: Wer darf Rauchmelder eigentlich installieren? Grundsätzlich können Sie Rauchmelder problemlos selber anbringen. Die Montage ist nicht allzu schwierig und laut der geltenden DIN-Norm 14676 auch Laien erlaubt.

Wie Sie den Rauchmelder richtig anbringen? Das erklärt die zum Gerät mitgelieferte Bedienungsanleitung. Sie können aber natürlich auch einen Elektriker bestellen oder den Service für Installation und Wartung von Rauchmeldern nutzen, den manche Elektromärkte anbieten.

Auf diese Punkte sollten Sie unbedingt achten, wenn Sie einen Rauchmelder anbringen:

Die Position: Wo muss der Rauchmelder hin?

Achten Sie auf die folgenden Punkte, um Ihren Rauchmelder richtig zu platzieren:

  • Montieren Sie den Rauchmelder in der Mitte der Zimmerdecke
  • Halten Sie mindestens 50 cm Abstand zur Wand ein
  • Halten Sie mindestens 50 cm Abstand zu Lampen und anderen Elektrogeräten ein
  • Vermeiden Sie starke Zugluft, installieren Sie den Rauchmelder also nicht in der Nähe von Be- und Entlüftungsanlagen
  • Räume, in denen ein Rauchmelder installiert werden soll, dürfen maximal 6 m Deckenhöhe aufweisen
  • Richten Sie den Feuermelder möglichst waagerecht aus, nur so wird Brandrauch frühzeitig erkannt.
  • Dachschrägen bis maximal 20 Grad wirken sich nicht auf die Funktionsfähigkeit des Rauchmelders aus. Bei einer Neigung von mehr als 20 Grad installieren Sie den Rauchmelder im Abstand von 50 bis 100 cm zur Spitze der Zimmerdecke.

Die Anzahl: Wie viele Rauchmelder sind Pflicht?

Sie fragen sich, wie viele Rauchmelder Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus brauchen? Die folgende Aufstellung hilft bei der Berechnung:

  • mind. ein Rauchmelder pro Zimmer
  • bei verschachtelten Räumen: mind. einer pro Bereich
  • bei Zimmern mit mehreren Etagen: mind. einer pro Ebene
  • bei Zimmern, die größer sind als 60 qm, sind zusätzliche Rauchmelder nötig: Von 60 - 120 qm sind zwei Rauchmelder Pflicht, von 120 - 180 qm drei, usw.

Außerdem wichtig

Damit ein Rauchmelder ordnungsgemäß seinen Zweck erfüllen kann, gibt es darüber hinaus noch ein paar weitere Punkte zu beachten:

  • Überstreichen Sie das Gerät nicht mit Farbe – wenn die Lüftungsschlitze verstopft sind, löst der Rauchmelder im Brandfall vielleicht keinen Alarm aus.
  • Verdecken Sie den Rauchmelder nicht durch Schränke oder andere Möbelstücke.
  • Montieren Sie das Gerät niemals an der Wand.

Tipp: Sie müssen nicht mal unbedingt bohren. Mittlerweile gibt es für viele Rauchmelder auch Klebe- und Magnethalterungen.

Kosten von Rauchmeldern: Das sollten Sie wissen

Wer muss die Rauchmelder anbringen und die Kosten tragen?

Die Installation von Rauchmeldern in Mietwohnungen ist in allen Bundesländern Sache des Vermieters. Der muss entsprechend auch dafür zahlen. Die Montage der Feuermelder wird allerdings als Modernisierung des Wohnraums gewertet, deshalb dürfen Vermieter 8 % der Kosten auf ihre Mieter umlegen. Bei Häusern ist wiederum der Eigentümer zuständig.

Was kostet ein guter Rauchmelder?

Tatsächlich sind die nützlichen Geräte gar nicht so teuer: Die günstigsten bekommen Sie schon für etwa 20 Euro im Baumarkt. Allerdings sind diese Geräte häufig nicht mit Langzeitbatterien ausgestattet, was sie aufgrund eines häufigen Batterienwechsels langfristig doch recht teuer macht. Natürlich gibt es auch stylishe High-End-Geräte für 150 Euro und mehr.

Bei der Wartung sind die Zuständigkeiten unterschiedlich:

In manchen Bundesländern ist auch dafür der Vermieter zuständig, in anderen ist das die Aufgabe des Mieters. Der Einfachheit halber werden bei Mietwohnungen aber meistens externe Kräfte wie Hausmeister oder Schornsteinfeger für den Rauchmelder-Check beauftragt. Die Kosten dafür kann der Vermieter umlegen.
Sowohl das Anbringen als auch die Wartung des Rauchmelders können aber im Mietvertrag als Mieterpflicht festgelegt werden.

Haben Sie in Ihrem Zuhause die Rauchmelder erst einmal angebracht, rücken die unauffälligen, aber nützlichen Geräte meist in den Hintergrund. Völlig vergessen sollten Sie die Rauchmelder aber nicht: Etwa alle 10 Jahre sollten sie ausgetauscht werden.

Rauchmelderpflicht

Die Rauchmelderpflicht gibt es schon länger, sie gilt mittlerweile lückenlos in allen Bundesländern:

  • Seit 2017 müssen bundesweit in allen Neubauten Rauchmelder installiert werden.
  • Für ältere Häuser (Bestandsbauten) gab es Übergangsfristen zur Nachrüstung, die jedoch in fast allen Bundesländern mittlerweile abgelaufen sind. Zuletzt zog Anfang Juni 2022 Sachsen nach. Dort müssen Rauchmelder nun ebenfalls in bestehenden Wohngebäuden nachgerüstet werden. Die Übergangsfrist dafür läuft bis 31. Dezember 2023.
  • Wenn Sie es genauer wissen wollen: Die Rauchmelderpflicht ist ein Teil der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Welche Rauchmelder sind erlaubt?

Sicher kennen Sie die gängigen weißen Rauchmelder, die ein wenig wie übergroße Eishockey-Pucks aussehen. Es gibt die kleinen Geräte aber auch in richtig schicken Ausführungen. Doch sind Rauchmelder in Vogelform und ähnlichen Varianten überhaupt erlaubt?

Hier gilt: Nur Rauchmelder, die der DIN EN 14604 entsprechen und darauf geprüft wurden, dürfen installiert werden. Diese legt beispielsweise fest, dass der Warnton eine Lautstärke von mindestens 85 dB haben muss. Das Gute: Zumindest in Deutschland werden schon seit 2008 nur noch entsprechende Geräte verkauft.

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