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Ab wann darf man ausziehen? Das sollten Eltern und Teenager wissen

Ab wann darf man ausziehen?
iStock.com/SeventyFour 2021

Ab wann darf ein Kind ausziehen? Rechtliche Grundlagen

Mit dem 18. Geburtstag ist die Sache klar: Der Nachwuchs gilt offiziell als volljährig und darf von nun an im Grunde jederzeit eine eigene Wohnung beziehen. Aber wie sieht es aus, wenn Kinder schon früher ausziehen möchten? Zum Beispiel, um eine Ausbildungsstelle in einer anderen Stadt anzutreten.

Grundsätzlich gilt: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres braucht ein Kind die Erlaubnis der Eltern, wenn es ausziehen möchte. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 1631 Abs. 1 BGB das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht inne und entscheiden somit über den Wohnort.

Wenn die Eltern zustimmen, dann darf ein Kind frühestens ab 16 Jahren in eine eigene Wohnung ziehen. Allerdings ist der Nachwuchs in diesem Alter selbst noch nicht voll geschäftsfähig. Somit müssen sowohl Mietvertrag als auch sämtliche anderen Verträge für Strom, Internet und Co. von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Wann darf man ohne Erlaubnis der Eltern ausziehen?

Bis zum 18. Geburtstag bestimmen die Erziehungsberechtigten über den Wohnort ihrer Kinder. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Familiengericht den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzieht. Dann darf der Nachwuchs auch ohne die Einwilligung von Mutter und/oder Vater in eine eigene Wohnung (oder Wohngruppe) ziehen. Das passiert aber nur in absoluten Extremfällen, in denen etwa das Kindeswohl gefährdet ist.

Und wenn das Kind alleine nicht zurechtkommt, was dann?

Nach dem frühzeitigen Auszug in eine eigene Wohnung kommt der Nachwuchs doch nicht so gut zurecht wie gedacht? Dann kann am Ende sogar das Jugendamt eingreifen. Stellt das Amt fest, dass das Kind allein in einer eigenen Wohnung nicht sicher ist, kann es die Rückkehr ins Elternhaus anordnen. Alternativ kann das Kind zum Beispiel in eine Einrichtung für betreutes Wohnen umziehen.

Wenn Kinder ausziehen: Was gibt es zu beachten?

Sind sich Eltern und Kind über den frühzeitigen Auszug einig, geht es an die Wohnungssuche. Am besten kümmern Sie sich gemeinsam darum, eine passende Wohnung zu finden. Das hat gleich mehrere praktische Vorteile:

  • Eltern haben meist mehr Erfahrung auf dem Gebiet und können dem auszugswilligen Nachwuchs wertvolle Tipps geben.
  • Die Erziehungsberechtigten sind auch nach dem Auszug weiterhin für den Unterhalt des Kindes verantwortlich – die künftige Miete ist also ein wichtiger Punkt.
  • Viele Vermieter fordern eine Bürgschaft durch die Eltern ein. So möchten sie in Sachen Miete, Nebenkosten und Co. auf Nummer sicher gehen.
  • Sie können direkt wichtige Punkte wie Mietkaution und möglichen Einzugstermin mit dem künftigen Vermieter klären.

Ist die passende Wohnung gefunden und der Vertrag unterschrieben, steht dem Auszug aus dem elterlichen Nest im Grunde nichts mehr im Wege. Bevor es tatsächlich so weit ist, sollten aber zunächst noch einige Besorgungen erledigt werden – immerhin will die erste eigene Wohnung zumindest grundlegend eingerichtet werden.

Manches kann gegebenenfalls aus dem bisherigen Kinderzimmer mit umziehen, zum Beispiel Bett, Kleiderschrank und Schreibtisch. Doch damit ist der Junior-Hausstand natürlich noch nicht komplett. Eltern und Kinder sollten deshalb vorab noch ein Budget für notwendige Neuanschaffungen festlegen. Rechnen Sie für Dinge wie Geschirr und Besteck, Kochgeschirr, Bad-Utensilien und Co. mit etwa 400 bis 800 Euro.

Junges Mädchen trägt fröhlich Kisten durchs Treppenhaus
Wer zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezieht, braucht viele Sachen.

So klappt es mit der Finanzierung

Wenn Kinder ausziehen, ist das nicht nur ein großer Schritt in Richtung Selbstständigkeit, sondern auch mit einigen laufenden Kosten verbunden. Miete und Lebenshaltungskosten wollen finanziert sein. Hängt der Auszug mit dem anstehenden Ausbildungsbeginn zusammen, winkt zwar auch das zugehörige Ausbildungsgehalt. Doch das reicht oft nicht aus, um damit Miete, Lebensmittel und das restliche Drumherum zu finanzieren. Je nach finanziellen Möglichkeiten müssen dann die Eltern dem Nachwuchs unter die Arme greifen. Daneben gibt es die folgenden Optionen:

  • Kindergeld: Wer nicht mehr zu Hause wohnt, kann die Eltern bitten, das Kindergeld als Unterstützung weiterzuleiten.
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Absolviert ein Kind seine erste staatlich anerkannte Ausbildung, kann es BAB beantragen. Vorausgesetzt, der Verdienst der Eltern liegt nicht über der vorgeschriebenen Antragsgrenze.
  • Wohngeld (Mietzuschuss): Wird der Antrag auf BAB abgelehnt, bleibt noch das Wohngeld. Auch hierfür darf der elterliche Verdienst eine bestimmte Grenze aber nicht überschreiten.
  • Schüler-BAföG: Handelt es sich um eine weiterführende schulische Ausbildung, besteht möglicherweise Anspruch auf Schüler-BAföG. Hier ist abermals das Einkommen der Eltern für eine Bewilligung wichtig.
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