- Auto ummelden: Welche Behörden sind zuständig und was kostet es?
- Diese Unterlagen brauchen Sie, um Ihr Auto umzumelden
- Fahrzeug ummelden: Diese Fristen gelten
- Warum gibt es ein Bußgeld für verspätete Kfz-Ummeldung?
- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Auto ummelden: Welche Behörden sind zuständig und was kostet es?
"Muss ich mein Auto eigentlich ummelden, wenn ich umziehe?" Vor allem, wenn Sie zum ersten Mal mit Kfz umziehen, stellen Sie sich vielleicht diese Frage. Die Antwort lautet: Ja, ändern Sie Ihren Wohnsitz, müssen Sie nicht nur sich selbst ummelden, sondern auch Ihr Fahrzeug.
Für Sie selbst ist das Einwohnermeldeamt zuständig, aber wie sieht es mit dem Auto aus? Welche Behörde Sie nach Ihrem Umzug aufsuchen müssen, um Ihr Fahrzeug umzumelden, hängt davon ab, ob Sie innerhalb Ihres bisherigen Zulassungsbezirks umgezogen sind oder die Stadt gewechselt haben.
Ein möglicher Bezirkswechsel hat auch Auswirkungen darauf, was die Kfz-Ummeldung kostet – genau wie die Frage nach dem Kennzeichen: Behalten Sie Ihr bisheriges Nummernschild oder brauchen Sie ein neues Kennzeichen? Möchten Sie ein Wunschkennzeichen, hat das ebenfalls Einfluss darauf, wie viel Sie für das Ummelden Ihres Autos am Ende bezahlen müssen.
Kfz-Ummeldung im gleichen Zulassungsbezirk
Ziehen Sie innerhalb Ihrer Stadt um, können Sie Ihre Kennzeichen behalten und brauchen kein Geld für neue auszugeben. Dasselbe gilt, wenn Sie innerhalb eines Kreises bzw. derselben Gemeinde umziehen – Hauptsache, Sie bleiben im selben Zulassungsbereich. In diesem Fall müssen Sie lediglich die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ändern lassen.
Dafür müssen Sie nicht zwingend zur Kfz-Zulassungsstelle. Einige Kreise oder Gemeinden nehmen eine Ummeldung auch direkt im Einwohnermeldeamt – oft auch Bürgeramt genannt – vor. In diesem Fall werden die Fahrzeugpapiere bei der Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes aktualisiert.
- Die reine Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung beläuft sich dann auf etwa 10 bis 15 Euro.
- Ändert sich zusätzlich der Halter des Fahrzeugs, können die Gebühren auf 25 bis 30 Euro steigen.
Kfz-Ummeldung in neuem Zulassungsbezirk
Bei Umzug in eine andere Stadt, Gemeinde, in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland müssen Sie Ihr Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle am neuen Wohnort ummelden. Bei Privatpersonen ist damit immer der Hauptwohnsitz gemeint. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld, wo sich die neue Zulassungsstelle befindet.
Wichtig: Bevor Sie Ihr Fahrzeug in einem neuen Zulassungsbezirk ummelden können, muss die persönliche Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein. Ihr neuer Wohnort muss in Ihrem Personalausweis eingetragen sein oder mit der Meldebescheinigung nachgewiesen werden können.
- Wie oben gilt: Für Adressänderung und ggf. Halterwechsel fällt eine Gebühr an. Für das Kennzeichen nur, wenn Sie es möchten. Denn seit 2015 können Sie das alte Kennzeichen bei einem Umzug bundesweit mitnehmen und sparen so zusätzliche Kosten.
- Sie möchten das Kennzeichen Ihrer neuen Heimat übernehmen? Diese kosten mit Prägung etwa 20 bis 30 Euro.
- Ändert sich das Nummernschild, brauchen Sie möglicherweise auch eine neue Feinstaubplakette, wenn diese am Wohnort erforderlich ist. Diese kostet etwa 5 bis 10 Euro pro Stück.
Die exakte Gebühr für Ihre Ummeldung erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
Wunschkennzeichen beantragen und reservieren
Möchten Sie Ihr Kennzeichen ummelden oder ein spezielles Wunschkennzeichen beantragen, denken Sie daran, bei der Ummeldung neben den erforderlichen Unterlagen Ihre bisherigen Nummernschilder mitzubringen.
Ein Tipp: In vielen Städten und Gemeinden können Sie Ihr Wunschkennzeichen vorab online reservieren.
- Das Angebot ist gebührenpflichtig – es ist mit Kosten zwischen 10 und 15 Euro zu rechnen. Dafür kann Ihnen für die Dauer der Reservierung niemand Ihr bevorzugtes Kennzeichen wegschnappen.
- Für ein Wunschkennzeichen verlangen Zulassungsstellen in der Regel eine Extragebühr: etwa 15 bis 20 Euro.
Diese Unterlagen brauchen Sie, um Ihr Auto umzumelden
Um nach einem Umzug das Motorrad oder Auto umzumelden, brauchen Sie einige Dokumente. Die folgende Checkliste verrät, welche Unterlagen Sie zur Hand haben sollten:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (DEKRA, TÜV o. Ä.)
- gültige Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Ausweisdokumente in Kopie
- für Geschäftsfahrzeuge: Gewerbeschein und Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister
Wie bei der Anmeldung gilt: Ohne aktuellen TÜV-Bericht können Sie Ihr Auto nicht ummelden. Ist Ihr Prüfbericht durch den Umzug gerade nicht auffindbar, können Sie sich eine sogenannte Zweitschrift ausstellen lassen. Diese bekommen Sie von der zuständigen Prüfstelle, bei der der TÜV durchgeführt wurde. In der Regel werden hierfür rund 10 Euro Bearbeitungsgebühr fällig.
Auch ohne Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein geht bei der Auto-Ummeldung nach dem Umzug nichts. Haben Sie Teil I und/oder II Ihrer Zulassungsbescheinigung verloren, sollten Sie das deshalb zeitnah der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Die Behörde leitet alle nötigen Schritte ein und stellt Ihnen gegen eine Gebühr neue Papiere aus. Das kann allerdings bis zu sechs Wochen dauern.
Die Ummeldung Ihres Autos oder Motorrads nach einem Umzug ist übrigens auch für Ihre Kfz-Versicherung relevant: Durch einen Wohnortwechsel kann Ihr Versicherungsbetrag sinken oder steigen. Es besteht Anzeigepflicht, d.h. Kfz-Halter sind dazu verpflichtet, ihre Versicherung umgehend über die Adressänderung zu benachrichtigen.
Alte Papiere werden ausgetauscht
Fahrzeug ummelden: Diese Fristen gelten
Nach einem Umzug müssen Sie sich an bestimmte Fristen halten, um Ihr Auto umzumelden. Der Gesetzgeber spricht von einer unverzüglichen
Ummeldung. Diese Fristlänge ist ziemlich schwammig und liegt letztendlich im Ermessen der Behörde. Sie müssen also nicht gleich am nächsten Tag zur Zulassungsstelle hetzen.
Als Faustregel gilt: Innerhalb eines Monats nach dem Umzug ist die Ummeldung in der Regel fristgerecht. Überschreiten Sie diese Frist um Wochen oder gar Monate, kann ein hohes Bußgeld die unangenehme Folge sein. Sind Sie bereits umgezogen und haben versäumt, Ihr Auto umzumelden, sollten Sie dies daher schnellstmöglich nachholen.
Online-Ummeldung für Autos möglich
Sie können Autos, die ab 2015 zugelassen sind, online abmelden. Seit Oktober 2019 ist es zudem möglich, Autos über das Onlineportal i-Kfz umzumelden. Dafür müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- Sie besitzen ein Kartenlesegerät
- Sie benutzen die Anwendung AusweisApp2 der Bundesregierung
Das Fahrzeug, um das es sich handelt, muss wie bei der Abmeldung nach dem 01. Januar 2015 zugelassen worden sein.
Warum gibt es ein Bußgeld für verspätete Kfz-Ummeldung?
Eine zeitige Ummeldung ist wichtig, denn die Zulassungsbehörde muss grundsätzlich immer Ihre aktuelle Anschrift kennen. Wenn Sie zum Beispiel geblitzt werden oder einen Strafzettel kassieren, muss die Behörde in der Lage sein, Ihnen das Strafmandat direkt zuzustellen. Melden Sie Ihr Auto nach dem Umzug nicht oder mit großer Verspätung um, droht entsprechend eine Strafe in Form eines Bußgeldes.
Wie hoch ist das Bußgeld?
Theoretisch beginnt die Bußgeldhöhe ab etwa einem Monat bei 15 Euro und kann deutlich steigen, je länger Sie die Ummeldung hinausschieben. Aber keine Panik: Ist bisher nichts passiert und Sie haben sich nur leicht verspätet, wird das Bußgeld in der Regel nicht allzu hoch ausfallen – und manchmal drücken die Beamten in solchen Fällen auch ein Auge zu und lassen Sie die Kfz-Ummeldung ohne Bußgeld nachholen.
Kfz ummelden mit Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten
- Ausweiskopie des Fahrzeughalters oder eine Kopie des Passes und der aktuellen Meldebestätigung
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Ihr Auto müssen Sie ummelden, wenn:
- sich Ihre Adresse ändert
- sich der Fahrzeughalter ändert
Um Ihr Auto umzumelden, brauchen Sie unter anderem die folgenden Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass)
- Nachweis über gültige HU und AU (Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Kfz-Versicherung
Behalten Sie Ihr Auto und ziehen lediglich um, müssen Sie nur die neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Die Kosten: etwa 10 - 15 Euro. Ändert sich auch der Fahrzeughalter, wird es etwas teurer: Rechnen Sie mit Gebühren zwischen 25 und 30 Euro. Wechseln Sie den Zulassungsbezirk, kommen gegebenenfalls zusätzliche Gebühren für neue Kennzeichen dazu: rund 20 bis 30 Euro.