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Wohnungsschlüssel verloren: Wer zahlt für den Schaden?

Wohnungsschlüssel verloren: Wer zahlt für den Schaden?
iStock.com/setthaphat dodchai 2020

Wohnungsschlüssel verloren? Was Sie jetzt tun müssen

Gerade war der Schlüsselbund noch da, jetzt ist er weg? Informieren Sie unbedingt umgehend den Vermieter. Dieser muss entscheiden, ob das Schloss ausgetauscht wird.

Ob das notwendig ist, hängt davon, ob eine Gefahr für Haus und Wohnung besteht:

  • Hat ein Unbefugter die Schlüssel genommen und kennt der Ihre Adresse? Dann ist das Risiko hoch, dass er versucht, sich Zutritt zu verschaffen. In dem Fall wird der Vermieter das Schloss austauschen.
  • Kann ein möglicher Finder keine Rückschlüsse auf das Haus ziehen oder ist der Schlüssel unwiederbringlich weg – etwa, weil er im Urlaub ins Meer gefallen ist? Dann wird der Vermieter das Schloss wahrscheinlich nicht austauschen.
  • Wichtig ist oft die Frage, ob es sich nur um einen Wohnungsschlüssel handelt oder ob die Schließanlage des ganzen Hauses betroffen ist. In vielen Mehrfamilienhäuser bekommen Mieter nur einen Schlüssel für Wohnungs- und Haustür. Bei einem Verlust müssen womöglich sämtliche Schlösser an Wohnungstüren ausgewechselt werden.

Gut zu wissen: Haben Sie einen Wohnungsschlüssel nachmachen lassen und beim Nachbarn hinterlegt, falls Sie sich aussperren? Zu Ihren Pflichten als Mieter gehört, dass Sie beim Umzug alle Schlüssel übergeben müssen – also auch die, die Sie später haben anfertigen lassen.

Schlösser müssen ersetzt werden: Wer muss zahlen?

Der Schlüssel ist weg und der Vermieter beschließt, das Schloss auszutauschen. Das kann im schlimmsten Fall mehrere tausend Euro kosten, wenn alle Mieter im Haus neue Schlösser benötigen. Die Kosten muss der Mieter tragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Mieter ist schuld, dass der Schlüssel verloren gegangen ist. Dafür genügt es, wenn er leichtsinnig war, urteilten bereits mehrere deutsche Gerichte, etwa das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen 8 U 151/07).
  • Durch den verlorenen Schlüssel besteht eine Gefahr für Haus oder Wohnung.
  • Der Vermieter tauscht das Schloss tatsächlich aus. Die Rechnung müssen Sie erst danach bezahlen.

Häufig springt beim Verlust eines Schlüssels allerdings die Haftpflichtversicherung ein.

Wann die Haftpflicht die Kosten übernimmt

Einige Versicherungen übernehmen die Kosten, wenn ein Mieter den Wohnungsschlüssel verloren hat oder er gestohlen wurde. Die private Haftpflicht zahlt für den Schlüsseldienst und den Austausch eines oder mehrerer Schlüssel und Schlösser. Es gibt allerdings ein paar Fallstricke:

  • In der Haftpflichtversicherung sind Schlüssel meist nicht von vornherein mitversichert. Sie benötigen dazu einen zusätzlichen Baustein in der Police. Achten Sie darauf, dass fremde private Schlüssel im Kleingedruckten erwähnt werden. Sie heißen so, weil Sie dem Vermieter gehören.
  • Handeln Sie grob fahrlässig, kann die Versicherung sich weigern, den Schaden zu übernehmen – beispielsweise, wenn Sie den Schlüssel unter die Fußmatte legen oder zusammen mit Ihrer Adresse aufbewahren.

Gut zu wissen: Auch die Hausratversicherung springt unter bestimmten Umständen ein – dann, wenn der Schlüssel bei einem Einbruch in Ihre Wohnung gestohlen wurde.

Schlüsselversicherung: Welche Deckungssumme passt?

Welche Deckungssummen sollten Sie wählen, wenn Sie eine Schlüsselversicherung als Zusatzbaustein zur Haftpflicht abschließen? Als Anhaltspunkt gilt: Sie sollte bei rund 20.000 bis 30.000 Euro liegen. Bevor Sie eine Versicherung abschließen, sprechen Sie mit dem Vermieter und fragen Sie, welche Kosten im schlimmsten Fall auf Sie zukommen. Diese sollte abgedeckt sein. Einen Eigenanteil von um die 150 Euro müssen Sie meist selbst übernehmen. Tipp: Schlüsselversicherungen als Zusatzbausteine zur Haftpflicht springen auch ein, wenn Sie eine Chipkarte oder einen Transponder für ein Hotelzimmer verlieren.
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