- Welche Versicherungen sind für jeden Pflicht?
- Welche Versicherungen braucht man für ein Haus?
- Familie, Kinder, Rentner: Wie sollte ich mich zusätzlich absichern?
- Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
- Welche Versicherungen zahlt das Jobcenter?
Welche Versicherungen sind für jeden Pflicht?
Schon klar: Niemand möchte unnötig Geld für Versicherungen ausgeben. Aber diese hier sind wirklich Pflicht:
- Kranken- und Pflegeversicherung – gesetzlich oder privat. Sie ist für jeden verpflichtend. Kinder sind in der Regel über ihre Eltern mitversichert.
- Gesetzliche Rentenversicherung: Sie ist Pflicht für alle Angestellten.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Die müssen Sie zwingend abschließen, wenn Sie ein eigenes Auto haben, das für den Straßenverkehr zugelassen ist.
- Für Hundehalter ist in manchen Bundesländern eine gesonderte Hundehaftpflicht vorgeschrieben.
Die private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben – keine zu haben, ist allerdings höchst fahrlässig. Schließlich möchten Sie mögliche Schäden nicht aus eigener Tasche bezahlen. Angenommen, Sie stoßen beim Nachbarn versehentlich die teure Vase vom Sockel, oder Ihre Waschmaschine läuft aus und setzt das ganze Mietshaus unter Wasser: Davor ist niemand gefeit – und um im Ernstfall nicht auf hohen oder gar unbezahlbaren Kosten sitzen zu bleiben, ist die Privathaftpflicht so gut wie unumgänglich.
Sind Umzugshelfer versichert?
Gefälligkeitsschädenausdrücklich mitversichert sein, sonst muss die private Haftpflicht sie nicht übernehmen. Bevor Sie also als Umzugshelfer tätig werden oder Ihre Freunde bitten, Ihnen beim Tragen von Möbeln und Kisten zu helfen, sollte jeder seine Versicherungsunterlagen prüfen. Tipp: Wenn Sie mit den Helfern einen Vertrag schließen, in dem ein Stundenlohn vereinbart wird, ist der Versicherungsschutz gewährleistet. Macht der Umzugshelfer dann versehentlich etwas kaputt, zahlt dessen Privathaftpflichtversicherung.
Sie ziehen demnächst um? Sorgen Sie dafür, dass möglichst viele Ihrer Kontakte gleich auf dem neuesten Stand sind, was Ihre Adresse angeht – mit der kostenlosen Umzugsmitteilung.
Umzugsmitteilung der Deutschen Post
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- Wichtig: Wir geben Ihre neue Adresse nur an solche Unternehmen weiter, bei denen Sie als Vertragspartner oder Interessent geführt werden und die deshalb Ihre alte Anschrift bereits kennen.
Welche Versicherungen sind außerdem sinnvoll?
- Die Hausratversicherung sichert Sie ab, wenn Ihre Möbel, elektronische Geräte oder andere wertvolle Gegenstände z. B. bei einem Einbruch gestohlen oder durch einen Brand beschädigt werden. Sie sichert auch direkte Folgeschäden ab.
Hausratversicherung bei Umzug
- Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Lebenslagen hilfreich sein – ob speziell für Mieter, für den Job oder für alle kleinen Streitigkeiten, die mit Nachbarn und Co. so vorkommen können. Geht der Streit vor Gericht, dann übernimmt der Versicherer zum Beispiel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder oder Sachverständigenhonorare. Aber: Achten Sie vor Abschluss der Versicherung darauf, welche Bereiche abgedeckt sind (Verkehr, Beruf, Privat, …).
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenfalls keine Pflicht. Sie sichert jedoch zusätzlich ab und minimiert das finanzielle Risiko, wenn Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können. Eine meist kostengünstigere Alternative ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung – vor allem zu empfehlen, wenn Sie Vorerkrankungen haben und die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung daher sehr hoch wären.

Welche Versicherungen braucht man für ein Haus?
Wer ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, sollte eine Reihe von zusätzlichen Versicherungen abschließen. Sinnvoll sind:
- Wohngebäudeversicherung: Sie schützt das Haus vor finanziellen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag, Rohrbruch und Frost. Auch feste Einbauten und Nebengebäude sind mitversichert.
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (für Hauseigentümer): Der Versicherungsschutz umfasst Schäden wie z. B. den Sturz eines Fußgängers bei Glatteis oder Schäden an parkenden Autos durch herabfallende Ziegel. Ausgenommen davon sind Schäden, die am eigenen Grundstück oder Haus entstehen.
- Bauherrenhaftpflicht: Sie sichert Sie in der Bauphase ab, wenn sich z. B. aufgrund mangelnder Beleuchtung jemand auf Ihrer Baustelle verletzt.
- ggf. Gewässerschadenhaftpflicht: Wenn Sie eine Ölheizung haben, sichern Sie sich so finanziell ab, falls der Tank undicht wird und Öl ins Grundwasser gelangt.
Familie, Kinder, Rentner: Wie sollte ich mich zusätzlich absichern?
Für Familien können außerdem diese Versicherungen empfehlenswert sein:
- Risikolebensversicherung: Sie ist vor allem sinnvoll, wenn in einer Familie ein Elternteil weitgehend Alleinverdiener ist. Stirbt er oder sie, ist die Familie abgesichert. Auch wenn noch ein Immobilienkredit abzuzahlen ist, ist die Risikolebensversicherung zu empfehlen.
- Kinderinvaliditätsversicherung: Sie sichert Familien finanziell ab, falls ein Kind durch einen schweren Unfall zum Pflegefall wird oder schwer erkrankt und in der Folge eine Behinderung hat. Meist wird eine monatliche Rente ausgezahlt.
- Auslandskrankenversicherung: Sie sorgt dafür, dass Sie bei einer Erkrankung oder einem Unfall im (Familien-)Urlaub nicht auf hohen Behandlungskosten sitzen bleiben oder den Rücktransport selbst zahlen müssen. Zwar gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) innerhalb der gesamten EU und einigen anderen europäischen Staaten – verreisen Sie auf einen anderen Kontinent, muss die Auslandskrankenversicherung aber auf jeden Fall ins Gepäck. Weitere Informationen über die EHIC finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Rentner und Senioren sollten grundsätzlich ihre Versicherungspolicen einmal überprüfen: Steigen die Beiträge mit höherem Alter? Oft ist das z. B. bei der Kfz-Versicherung ab etwa 65 Jahren der Fall, da statistisch gesehen mit dem Alter auch das Unfallrisiko steigt. Dann lohnt sich für Sie vielleicht ein Wechsel zu einer günstigeren Versicherung.
Welche Versicherungen sind überflüssig?
- Kapitallebensversicherung: Niedrige Zinsen, hohe Beiträge – lohnt sich nicht.
- Sterbegeldversicherung: Hier gilt dasselbe – sinnvoller ist es, das Geld für die eigene Beerdigung selbst anzusparen.
- Reisegepäckversicherung: Die können Sie sich auf jeden Fall sparen, wenn Sie eine Hausratversicherung haben. Der Verlust des Gepäcks ist dort in der Regel abgesichert.
- Glasbruchversicherung: Auch solche Schäden sind in der Regel in der privaten Haftpflicht- oder Hausratversicherung mitversichert.
- Handyversicherung: Vorsicht, hier sind viele Schäden von vornherein ausgeschlossen – besser ist es, das Geld für ein neues Handy selbst zu sparen oder es mit einer speziellen Folie vor Sturzschäden zu schützen.

Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
Versicherungen, die steuerlich absetzbar sind, müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Die Versicherung dient Ihrer persönlichen Vorsorge
Beispiele sind:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- private Haftpflichtversicherung
- private Altersvorsorge
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
Sie brauchen die Versicherung für Ihre berufliche Tätigkeit
Beispiele sind:
- Arbeitsrechtsschutzversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
Allerdings können Sie nicht alle Versicherungen in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Es gilt ein Pauschalbetrag, der häufig schon allein durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht ist.
Welche Versicherungen zahlt das Jobcenter?
Das Jobcenter übernimmt für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) die gesetzliche Krankenversicherung und zahlt einen Mindestbeitrag in die die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Ausnahme: Wenn Sie z. B. über Ihren Partner familienversichert sind, zahlt das Jobcenter keine Extra-Krankenversicherung.
Private Haftpflicht- und Hausratversicherung werden nicht automatisch vom Jobcenter übernommen. Wenn Sie aber neben dem Bürgergeld-Bezug ein Einkommen haben, rechnet das Jobcenter darauf einen Pauschalbetrag von 30 Euro für Versicherungen an. Sie haben also diesen Betrag zur Verfügung, um Ihre Versicherungsbeiträge zu bezahlen, und erhalten entsprechend mehr Arbeitslosengeld II.