- Die wichtigsten Fragen zur Umzugskostenpauschale zusammengefasst
- Berufsbedingter Umzug: Werbungskosten und Umzugskostenpauschale
- Privater Umzug: Haushaltsnahe Dienstleistungen & außergewöhnliche Belastung
- Freiberufler und Selbstständige: Umzugskosten als Betriebsausgaben absetzen
Die wichtigsten Fragen zur Umzugskostenpauschale zusammengefasst
Wann greift die Umzugspauschale?
Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
Was deckt die Umzugskostenpauschale ab?
Wo trage ich die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung ein?
Höhe der Umzugskostenpauschale: So hat sich der Absetzungs-Betrag entwickelt
Möchten Sie Ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen, haben Sie je nach Grund Ihres Umzugs verschiedene Möglichkeiten. Als folgende Posten können Sie Umzugskosten geltend machen:
- Werbungskosten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Außergewöhnliche Belastungen
- Sonderausgaben
- Betriebsausgaben
Berufsbedingter Umzug: Werbungskosten und Umzugskostenpauschale
Wenn Sie berufsbedingt umziehen, können Sie einen großen Teil der Umzugskosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Die Ausgaben werden getrennt nach allgemeinen Kosten
und sonstigen Kosten
. Um sie steuerlich absetzen zu können, muss Ihr Umzug bestimmten Bedingungen unterliegen.
Berufsbedingter Umzug: Das sind die Voraussetzungen
Damit das Finanzamt Ihre Ausgaben als abzugsfähig anerkennt, müssen Sie mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
- Antritt des allerersten Jobs
- Arbeitsplatzwechsel oder Versetzung (ggf. in eine andere Stadt)
- kürzerer Arbeitsweg (täglich mind. eine halbe Stunde schneller)
- Einzug oder Auszug in/aus eine/r Dienstwohnung oder Zweitwohnung
- Rückkehr aus dem Ausland zum Antritt einer neuen Stelle in Deutschland
Als Nachweis für den berufsbedingten Umzug eignet sich der Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Tipp für Studenten und Auszubildende: Wer umzieht, um seine erste Berufsausbildung anzutreten, kann die Umzugskosten als Sonderausgaben geltend machen.
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Allgemeine Kosten
mit Quittungen belegen
Es gibt eine Reihe allgemeiner Kosten, die Sie in voller Höhe in der Steuererklärung angeben können. Um sie nachweisen zu können, benötigen Sie Belege wie Quittungen und Rechnungen.
- Transportkosten für den Hausrat (Umzugsunternehmen, Miettransporter, Kosten für Verpackungen)
- Reise- und Übernachtungskosten (z. B. für eine Wohnungsbesichtigung)
- doppelte Miete während der Umzugsphase
- Makler- und Besichtigungskosten
- Provision für einen Makler
- Nachhilfe für Kinder, um Unterrichtsstoff am neuen Wohnort nachzuholen (max. 1.146 Euro)
Einige Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten eines berufsbedingten Umzugs. Die Umzugskosten, die der Arbeitgeber trägt, können nicht noch mal in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Sonstige Kosten
mit der Umzugskostenpauschale absetzen
Für zusätzliche sonstige
Kosten können Sie die Umzugskostenpauschale nutzen. Zahlungsbelege brauchen Sie in diesem Fall nicht.
Die Kosten für die folgenden Aufwendungen werden mit der Umzugskostenpauschale abgegolten:
- Anzeigen für die Wohnungssuche
- Ummeldegebühren (auch für Kfz)
- Trinkgelder und Verpflegungskosten für Umzugshelfer
- Ab- und Aufbau von Möbeln
- fachgerechter Anschluss elektrischer Geräte
- Installation von Telefon- und Internetanschluss
- professionelles Anbringen und Ändern von Gardinen, Rollos, Vorhängen und den dazugehörigen Halterungen
- Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung (sofern im Mietvertrag vorgeschrieben)
- Nachsendeauftrag
Diese Pauschalbeträge gelten
Seit dem 01.04.2022 hat sich die Umzugskostenpauschale geändert. Zudem spielt der Familienstand keine Rolle mehr. Es gelten nun folgende Beträge für die Umzugskostenpauschale:
- Umziehender: 886 Euro
- für Ehegatten/Lebenspartner: 590 Euro
- zusätzlich pro Kind/Angehörigem im selben Haushalt: 590 Euro
Falls Sie innerhalb von fünf Jahren ein zweites Mal aus beruflichen Gründen umziehen, gibt es einen Zuschlag von 50% auf die Pauschalbeträge.
Haben Sie mehr als die oben genannten Pauschalbeträge für den Umzug ausgegeben? Dann müssen Sie die Umzugspauschale nicht nutzen, sondern können diese Kosten auch einzeln geltend machen. Dafür müssen Sie allerdings alle Quittungen aufbewahren.
Nicht alle Umzugskosten sind absetzbar
Das Finanzamt erkennt zwar viele umzugstypische Kosten an, aber eben nicht alle. Folgende Ausgaben können Sie nicht bei der Steuer geltend machen:
- Einlagerungskosten für Möbel
- Aufwendungen für die Renovierung und Ausstattung der neuen Wohnung
- Maklergebühren für den Kauf eines Eigenheims
- Verluste und Aufwendungen beim Verkauf des bisherigen Eigenheims
Steuererklärung: So geben Sie die Umzugskosten als Werbungskosten an
Die beruflich bedingten Umzugskosten tragen Sie in der Steuererklärung in der Anlage N unter Weitere Werbungskosten
ein. Sie können Einzelbeträge oder die Gesamtkosten der allgemeinen Ausgaben plus Umzugskostenpauschale eintragen.
Tipp: Falls Sie den Gesamtbetrag angeben, sollten Sie Ihrer Steuererklärung eine Übersicht über die einzelnen Kosten beifügen.
Privater Umzug: Haushaltsnahe Dienstleistungen & außergewöhnliche Belastung
Ziehen Sie privat um, können Sie die Umzugskosten zumindest teilweise in der Steuererklärung angeben.
Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Sie können 20 Prozent der Handwerkerkosten (max. 1.200 Euro) und Transportdienstkosten (max. 4.000 Euro) von der Steuer absetzen. Nicht abzugsfähig sind Materialkosten.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen müssen Sie dem Finanzamt Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen. Die Kosten der Handwerkerarbeiten geben Sie ab der Steuererklärung 2019 in der neuen Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
an.
Außergewöhnliche Belastung bei der Steuer angeben
Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Der Umzug war zwingend notwendig – z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Naturkatastrophe.
- Die entstandenen Kosten übersteigen die Grenze der zumutbaren Belastung. Ob diese Bedingung in Ihrem persönlichen Fall gegeben ist, klären Sie am besten mithilfe eines Steuerberaters.
Die Notwendigkeit eines Umzugs wegen außergewöhnlicher Belastung müssen Sie mit einem entsprechenden Nachweis belegen – beispielsweise mit einem ärztlichen Attest.
Freiberufler und Selbstständige: Umzugskosten als Betriebsausgaben absetzen
Selbstständige können einen beruflich motivierten Umzug als Betriebsausgaben abrechnen. Dafür müssen Sie aber in der Regel belegen können, dass der Umzug tatsächlich betrieblich veranlasst und notwendig ist. Gültige Gründe können sein:
- Umzug in ein größeres Gebäude wegen Unternehmenswachstum
- Größere Nähe zu Kunden, Lieferanten oder Kooperationspartnern
- Absatzschwierigkeiten am derzeitigen Standort
Auch die Kosten für einen betriebsbedingten Umzug sollten Sie genau belegen können.