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Lärmprotokoll führen: So können Mieter gegen Lärmbelästigung vorgehen

Lärmprotokoll führen: So können Mieter gegen Lärmbelästigung vorgehen
iStock.com/Pheelings Media 2021

Was ist ein Lärmprotokoll?

Wenn Ihr Nachbar die Ruhezeiten wiederholt missachtet, haben Sie unter gewissen Umständen Anrecht auf eine Mietminderung. Doch wie lässt sich die Ruhestörung nachweisen? Indem Sie ein Lärmprotokoll führen. Es dokumentiert die andauernde Lärmbelästigung durch den Nachbarn und kann dem Vermieter vorgelegt werden, um eine Mietminderung zu verlangen. Es ist nicht gesetzlich festgelegt, wie das Lärmprotokoll aufgebaut sein muss, daher sind im Netz viele unterschiedliche Muster und Vorlagen in Umlauf. Doch es macht Sinn, dass das Dokument die folgenden Informationen enthält:

  • Art des Lärms (z.B. Streit, Musik oder Ähnliches)
  • Wer verursacht den Lärm?
  • Datum des Auftretens
  • Uhrzeit und Dauer der Ruhestörung
  • Lautstärke des Lärms
  • Häufigkeit des Lärms

Darüber hinaus sollten Sie festhalten, welche Auswirkungen der Lärm hatte. Das kann zum Beispiel Folgendes sein:

  • Sie mussten die Fenster schließen.
  • Sie konnten das Telefonklingeln oder den Fernseher nicht hören.
  • Ihre Kinder oder Sie konnten nicht schlafen oder wurden vom Lärm geweckt.
  • Sie mussten lauter sprechen, um den Lärm zu übertönen.
  • Sie konnten nicht konzentriert arbeiten.

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Wie lange müssen Sie das Lärmprotokoll führen?

Führen Sie das Lärmprotokoll mindestens zwei Wochen, bevor Sie es Ihrem Vermieter vorlegen. Aus dem Dokument muss deutlich hervorgehen, dass die Lärmbelästigung einen Mangel in Ihrer Wohnung darstellt. Sie sollten das Lärmprotokoll möglichst schon beim ersten Auftreten der Lärmbelästigung beginnen. Ein ausführliches und genaues Schriftstück macht es für den Vermieter oder gegebenenfalls den Richter vor Gericht einfacher, die Störung nachzuvollziehen. Idealerweise führen Sie Zeugen auf: Das können Mitglieder des gleichen Haushalts wie Partner, Kinder oder andere Nachbarn sein. Ohne Zeugen hat das Lärmprotokoll weniger Gewicht, da das Lärmempfinden sehr individuell sein kann.

Der Vermieter muss sich darum kümmern, dass die Lärmquelle beseitigt wird. Das kann durch bauliche Maßnahmen wie eine verbesserte Schallisolierung passieren. Sie können jedoch aufgrund der andauernden Lärmbelästigung auch eine Mietminderung verlangen. Die Einbußen kann der Vermieter von dem Ruhestörer selbst zurückfordern.

Dennoch: Zuallererst sollten Sie versuchen, den Nachbar freundlich, aber bestimmt zu bitten, den Lärm zu reduzieren. In einigen Fällen reicht das schon aus, um das Problem zu lösen. Erst wenn sich der Nachbar uneinsichtig zeigt oder der Lärm nach einer Weile wieder losgeht, sollten Sie den Vermieter informieren.

Ruhezeiten in der Hausordnung berücksichtigen

Nicht nur die Art des Lärms ist entscheidend dafür, ob Sie ein Recht auf Mietminderung haben. Ebenso wichtig ist, wann er auftritt. Mieter müssen sich hier an die Ruhezeiten halten, die in der Hausordnung hinterlegt sind. Sie ist entweder Teil des Mietvertrags oder als Aushang im Treppenhaus zu finden. Sind keine Ruhezeiten vom Vermieter festgelegt, gelten laut Bundesgerichtshof die folgenden Ruhezeiten:

  • Zwischen 13 und 15 Uhr
  • 20 bis 7 Uhr des Folgetages

Tritt der Lärm in diesen Zeiträumen auf, hat das Auswirkungen auf eine mögliche Mietminderung.

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Dieser Krach gehört nicht ins Lärmprotokoll

Doch nicht gegen jeden Lärm, der Sie stört, lässt sich etwas ausrichten. Bei diesen Lärmquellen aus der Nachbarwohnung müssen Sie Verständnis zeigen:

  • Lärm von Babys und Kleinkindern (auch nachts)
  • Hundegebell (maximal 30 Minuten am Tag)
  • Musizieren (maximal 2 Stunden am Tag)
  • Trittgeräusche (außer durch High Heels)
  • Duschen in der Nacht (maximal 10 Minuten am Stück, insgesamt 30 Minuten)
  • Feiern bei Zimmerlautstärke nach 22 Uhr
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