- Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
- Welche Vorteile und Nachteile hat die Mietkautionsbürgschaft für Mieter?
- Muss der Vermieter die Bürgschaft akzeptieren?
- Worauf sollte ich achten, bevor ich eine Mietkautionsbürgschaft abschließe?
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Wer eine Wohnung mietet, muss vor Einzug als Mietsicherheit eine sogenannte Kaution beim Vermieter hinterlegen. Sie beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten. Dadurch ist der Vermieter gegen mögliche Mietschäden abgesichert, die durch den Mieter verursacht werden könnten. Dazu zählen etwa Schäden an der Wohnung, nicht gezahlte Mieten oder Betriebskosten.
Eine Alternative zur Barkaution ist die Mietkautionsbürgschaft als Mietsicherheit. Dadurch muss der Mieter die Kautionssumme nicht auf einmal zahlen.
Wie funktioniert eine Mietkautionsversicherung?
Eine solche Bürgschaft können Sie in Form einer Mietkautionsversicherung abschließen: Sie zahlen dem Versicherer eine monatliche oder jährliche Gebühr. Dafür verpflichtet dieser sich, gegenüber dem Vermieter für mögliche Mietrückstände oder Mietausfälle aufzukommen.
Bevor es bei einer Mietkautionsversicherung zum Vertragsabschluss kommt, wird üblicherweise Ihre Bonität geprüft (zum Beispiel über die SCHUFA).
Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde, die seine Ansprüche sichert. So ersetzt die Mietkautionsbürgschaft die Barkaution, die auch für solche (Aus-)Fälle vorgesehen ist.
Was passiert im Schadensfall?
Entstehen Schäden an der Mietwohnung, für deren Beseitigung der Vermieter sonst die hinterlegte Kaution verwenden würde, dann zahlt dafür der Versicherer. Das geht bis zur vereinbarten Höhe, in der Regel maximal drei Monatskaltmieten (wie bei einer Barkaution).
Der Versicherer haftet in der Regel auch für mögliche Anwalts- und Gerichtskosten, die durch eine Zwangsvollstreckung o. Ä. entstehen.
Privatpersonenbürgschaft
Welche Vorteile und Nachteile hat die Mietkautionsbürgschaft für Mieter?
Diese Vorteile haben Sie als Mieter
- Ein Vorteil der Mietkautionsbürgschaft ist offensichtlich: Sie müssen als Mieter keine größere Geldsumme auf einen Schlag aufbringen, um sie als Kaution beim Vermieter hinterlegen zu können.
- Gerade bei einem Umzug, der einiges an Ausgaben mit sich bringt, ist das reizvoll – und räumt Ihnen mehr finanziellen Spielraum ein.
- Sie können sich eine bereits hinterlegte Mietkaution auch während der Mietdauer wieder auszahlen lassen und in eine Mietkautionsbürgschaft umwandeln, wenn der Vermieter zustimmt.
- Weniger Aufwand bei kürzerer Mietdauer: Wenn Sie häufiger umziehen, müssen Sie nicht jedes Mal eine Kaution stellen. Wenn Ihr Mietvertrag endet, erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde einfach zurück.
Für wen eignet sich eine Mietkautionsbürgschaft besonders?
Für Menschen mit geringem Einkommen oder geringen finanziellen Reserven ist es eine Entlastung, wenn sie bei einem Umzug nicht auch noch eine Barkaution stellen müssen – zum Beispiel:
- Studenten und Berufsanfänger, die die erste Wohnung beziehen und über kein hohes Gehalt verfügen
- Ältere Menschen, die nur eine geringe Rente bekommen und/oder von Altersarmut betroffen sind
- Alleinerziehende, bei denen ein Gehalt für alle monatlichen Ausgaben reichen muss
Diese möglichen Nachteile sollten Sie als Mieter bedenken
- Die Kautionsbürgschaft deckt nur eine bestimmte Schadenssumme ab – in Höhe einer vereinbarten Kaution.
- Nur konsequent, da sie selbst keine Kaution bezahlt haben: Bei Auszug erhalten Sie keinen Kautionsbetrag zurück. Und wenn Sie lange in Ihrer Mietwohnung leben und dabei kein Schaden entsteht, kann die Summe der Beiträge an den Versicherer irgendwann die Höhe einer regulären Kaution übersteigen. Aber: Schadensfälle sind unvorhersehbar – und genau dagegen sichert die Mietkautionsversicherung Sie ja ab.
- Im Schadensfall verhandeln Versicherer und Vermieter direkt miteinander. Der Betrag wird ausgezahlt, auch wenn Sie als Mieter vorab informiert und um eine Stellungnahme gebeten werden. Wenn Sie die Forderung des Vermieters als nicht gerechtfertigt ansehen, müssen Sie sich aktiv einschalten. Ausnahme: Sie haben eine
Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern
abgeschlossen. In diesem Fall prüft die Versicherung die Forderung automatisch vor der Auszahlung an den Vermieter. So sind Sie vor unrechtmäßigen Forderungen geschützt, ohne selbst aktiv werden zu müssen.
Muss der Vermieter die Bürgschaft akzeptieren?
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit zu akzeptieren. Viele Vermieter stört an dieser Regelung, dass sie im Schadenfall nicht einfach auf die Kautionssumme zugreifen können, wie es bei einer Barkaution der Fall ist. Stattdessen müssen sie sich an den Versicherer wenden, der für den Mieter bürgt.
Stellen Sie Ihrem potenziellen neuen Vermieter am besten direkt alle wichtigen Informationen zur Verfügung, um ihn von der Mietkautionsbürgschaft zu überzeugen. Dazu gehört etwa eine Übersicht der für ihn entstehenden Vorteile – beispielsweise muss er sich nicht um die Anlage der Mietkaution kümmern. Eine positive SCHUFA-Auskunft haben Sie vermutlich ohnehin bereits übergeben. Falls nicht: Legen Sie auch dieses Dokument bei.
Lässt sich Ihr neuer Vermieter trotzdem nicht von der Kautionsregelung begeistern, müssen Sie als Mieter dies akzeptieren.
Worauf sollte ich achten, bevor ich eine Mietkautionsbürgschaft abschließe?
- Preise vergleichen: Vergleichen Sie die monatlichen oder jährlichen Beiträge unterschiedlicher Anbieter. Oft werden auch einmalige Abschluss- oder Bearbeitungsgebühren fällig.
- Wenn Sie demnächst vielleicht erneut umziehen müssen – zum Beispiel aus beruflichen Gründen –, sollten die Kündigungsbedingungen des Anbieters flexibel sein.
Lesen Sie das Kleingedruckte: Wie läuft die Regulierung im Schadensfall genau ab? Unterschieden wird zum Beispiel zwischen Ausfallbürgschaft und Selbstschuldnerischer Bürgschaft.
- Bei der Ausfallbürgschaft muss der Vermieter sich bei Mietausfällen o. Ä. zuerst an Sie wenden. Bleibt eine Zwangsvollstreckung erfolglos, kann er erst anschließend das Geld vom Bürgen einfordern.
- Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Vermieter direkt das Geld vom Bürgen fordern, wenn Sie mit mehreren Monatsmieten in Verzug sind.