- Vor dem Auszug: Den passenden Termin für die Übergabe wählen
- Ausräumen und Putzen: Was muss gemacht werden?
- Checkliste für den Übergabetermin: Das sollten Sie bei sich haben
- Ablauf der Wohnungsübergabe: Protokoll, Schlüsselübergabe und Vollmacht
- Nach dem Auszug: Darf der Vermieter noch Forderungen stellen?
- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Vor dem Auszug: Den passenden Termin für die Übergabe wählen
Zum Auszugstermin müssen Sie als Mieter Ihrem Vermieter die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Es ist daher sinnvoll, sich rechtzeitig Gedanken über mögliche Schönheitsreparaturen zu machen. Vereinbaren Sie dann mit dem Vermieter einen Termin für die Übergabe der Mietsache, der Ihnen beiden gut passt.
Gut zu wissen: Schlägt der Vermieter einen Termin für die Wohnungsrückgabe vor dem Ende Ihres Mietvertrags vor, etwa den 25. des Monats, müssen Sie dies nicht akzeptieren. Zum Auszug verpflichtet sind Sie erst an dem Tag, an dem Ihr Mietvertrag endet, um 24 Uhr.
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Ausräumen und Putzen: Was muss gemacht werden?
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Wohnung besenrein
übergeben
Bevor das Mietverhältnis endet, müssen Mieter die Wohnung einmal grob von Schmutz befreien. Sie müssen aber nicht die Fenster streifenfrei putzen oder dafür sorgen, dass man sich in den Fußbodenfliesen spiegeln kann. In vielen Verträgen wird in diesem Zusammenhang der Begriff besenrein
verwendet.
Wohnung vollständig räumen
Die Wohnung sollte zum Übergabetermin vollständig geräumt sein. Falls der Vermieter nach Ihrem Auszug Sperrmüll oder andere Abfälle für Sie entsorgen muss, wird er Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen.
Selbst verursachte Schäden
Ordnungsgemäßer Zustand
bedeutet, dass Sie grobe Mängel und Schäden beseitigen, die während Ihrer Mietzeit aufgrund von Fahrlässigkeit entstanden sind. Ist etwa eine Bodenfliese gesprungen, weil Ihnen dort etwas Schweres heruntergefallen ist, müssen Sie für die Reparatur aufkommen. Ob der Vermieter diese übernimmt oder Sie einen Handwerker engagieren, sollten Sie spätestens bei der Übergabe absprechen.
Gut zu wissen: Normale Abnutzung wie Kratzer an der Tür oder verfärbte Fugen im Bad gelten nicht als Mangel. Sie müssen laut BGB 538 nicht vom Mieter behoben werden.
Bauliche Veränderungen
Auch eigene Einbauten in der Wohnung – zum Beispiel die selbst gekaufte Einbauküche – müssen entfernt werden. Es sei denn, der Vermieter oder Nachmieter ist an einer Übernahme interessiert. Hier lohnt sich eine Nachfrage vor der Wohnungsübergabe.
Streichen, tapezieren und Co.: Ist die Renovierung bei Auszug Pflicht?
Streichen oder renovieren müssen Sie vor Auszug nur, wenn es notwendig und im Mietvertrag vereinbart ist. Zu den gängigen Schönheitsreparaturen, die viele Mieter übernehmen müssen, gehört vertragsgemäß zum Beispiel das Verschließen von Dübellöchern.
Aber: Nicht alle Renovierungs-Vorgaben oder Klauseln in Mietverträgen sind auch rechtens.
Das ist Ihr gutes Recht als Mieter:
- Der Vermieter darf nicht von vornherein festlegen, dass Sie die Wohnung komplett renovieren müssen, wenn Sie ausziehen.
- Renovieren müssen Sie nur, wenn etwas über das normale Maß hinaus abgenutzt ist oder Sie etwas beschädigt haben.
- Übliche Abnutzung, etwa durch das normale Gehen auf dem Fußboden, müssen Sie nicht beseitigen.
- Der Vermieter darf im Mietvertrag nicht vorgeben, dass Sie alle Räume beim Auszug neu streichen oder tapezieren müssen.
- Er kann aber verlangen, dass Sie die Wände beim Auszug in neutralen Tönen streichen, wenn Sie vorher zum Beispiel eine Wand in knalligem Pink angestrichen hatten.
- Sie müssen keine Schönheitsreparaturen leisten (also etwa die Wände streichen oder neuen Teppichboden verlegen), wenn Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben. Allerdings müssen Sie nachweisen können, dass die Wohnung bei Ihrem Einzug unrenoviert war. Hier hilft ein beim Einzug erstelltes Übergabeprotokoll.
Tipp: Falls Sie renovieren müssen, finden Sie das notwendige Zubehör im Baumarkt.
Checkliste für den Übergabetermin: Das sollten Sie bei sich haben
Auf Ihre Checkliste für den Wohnungsübergabe-Termin gehören:
- Zettel, Stift und Kamera, um den endgültigen Zustand der Wohnung dokumentieren zu können
- eine Liste mit den aktuellen Zählerständen
- alle Schlüssel, die zur Wohnung gehören (Wohnungsschlüssel, Haustürschlüssel, Briefkastenschlüssel, eventuell Keller- und Dachbodenschlüssel usw.)
- ein vorgedrucktes Wohnungsübergabeprotokoll. Ganz einfach geht das mit einem Muster-Formular
Musterformular Wohnungsübergabeprotokoll als PDF herunterladen
Tipp: Bringen Sie zum Übergabetermin auch einen Zeugen mit. So sichern Sie sich für spätere Unstimmigkeiten mit dem Vermieter zusätzlich ab.
Ablauf der Wohnungsübergabe: Protokoll, Schlüsselübergabe und Vollmacht
Gemeinsam mit dem Vermieter gehen Sie von Raum für Raum und begutachten den Zustand der Wohnung. Werden Schäden festgestellt, besprechen Sie gemeinsam, wie damit umzugehen ist. Es ist empfehlenswert für beide Parteien, dies anschließend in einem Wohnungsübergabeprotokoll festzuhalten.
Möglicherweise ist der Nachmieter gleich bei der Wohnungsübergabe dabei. Das kann für Sie von Vorteil sein: Geht es ums Streichen und Renovieren, können Sie sich mit dem Nachmieter direkt abstimmen. Vielleicht übernimmt er das Streichen freiwillig, weil er dann gleich alles nach seinen Wünschen gestalten kann. Auch das sollte im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Schlüssel verloren: Was tun?
Bei der Wohnungsübergabe müssen Sie alle Schlüssel abgeben, die Sie zum Einzug bekommen haben. Haben Sie einen Schlüssel verloren, dann teilen Sie das dem Vermieter am besten sofort mit und warten nicht bis zur Wohnungsübergabe. Der Vermieter entscheidet dann, ob er das Schloss oder die Schließanlage austauschen lässt.
Ob Sie dafür zahlen müssen, hängt von mehreren Punkten ab, zum Beispiel:
- wo Sie den Schlüssel verloren und ob Sie sich dabei fahrlässig verhalten haben
- wie groß die Gefahr tatsächlich ist, dass der Schlüssel dem Haus zugeordnet wird und sich jemand unberechtigt Zutritt verschafft
Wohnungsübergabe mit Vollmacht: Genaue Formulierung wichtig
Wenn Sie bereits in eine andere Stadt gezogen sind und keine Zeit haben, die Wohnung dem Vermieter persönlich zu übergeben, können Sie einer Vertrauensperson dafür eine Vollmacht ausstellen.
Dabei ist es wichtig, genau aufzuschreiben, welche Rechte Sie Ihrem bevollmächtigten Vertreter einräumen.
- Er oder sie sollte in jedem Fall berechtigt sein, an Ihrer statt (auch mit Fotos) zu dokumentieren, wie Sie die Wohnung hinterlassen haben – damit der Vermieter später keine unberechtigten Forderungen stellen kann.
- Sie sollten auch vermerken, ob die Person berechtigt ist, an Ihrer Stelle zu entscheiden, ob Sie noch Schäden beheben oder Schönheitsreparaturen ausführen.
Nach dem Auszug: Darf der Vermieter noch Forderungen stellen?
Sobald der Wohnungsübergabetermin beendet ist und Sie dem Vermieter alle Schlüssel ausgehändigt haben, ist die Wohnung offiziell übergeben. Aber kann der Vermieter nach der Rückgabe der Wohnung noch Forderungen stellen?
Eigentlich nicht: Ihre verbleibenden Verpflichtungen sind im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten. Stellt der Vermieter weitere nachträgliche Mängel fest, kann er in der Regel keine Forderungen mehr an den ehemaligen Mieter stellen und muss die Mängel selbst beheben.
Es sei denn, Sie haben Mängel bewusst vertuscht oder verschwiegen – das wäre dann arglistige Täuschung, für die Sie zur Verantwortung gezogen werden können.
Der Vermieter verweigert eine ordnungsgemäße Übergabe oder ein Protokoll? Dann können Sie als Mieter die Wohnungsübergabe auch ohne Vermieter durchführen. Wichtig ist, dass Sie selbst ein Protokoll anfertigen und von einem Zeugen gegenzeichnen lassen. Danach müssen Sie nur noch sämtliche Schlüssel dem Vermieter aushändigen.
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Die Wohnungsübergabe sollte spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses erfolgen. Wenn sowohl Vermieter als auch Mieter zustimmen, kann jedoch auch ein früherer Termin vereinbart werden.
- Räumen Sie die Wohnung vollständig vor dem Termin.
- Grobe Verunreinigungen sollten beseitigt sein.
- Normale Gebrauchsspuren muss der Vermieter hinnehmen.
- Bringen Sie einen Zeugen mit.
- Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll und lassen Sie es vom Vermieter unterschreiben.
Eine Wohnungsübergabe dauert in der Regel nicht länger als 15 bis 30 Minuten. Es kann sich aber bis zu einer Stunde hinziehen, bis der Vermieter alle Räume besichtigt und auf Mängel überprüft hat.