- Sicherheit für Mieter: Übergabeprotokoll beim Einzug erstellen
- Fristgerechter Mietbeginn: Wann die Wohnung übergeben sein muss
- Genau hinsehen: Mängel erkennen und dokumentieren
- Mängel entdeckt: Übernehmen Sie die Wohnung nur unter Vorbehalt
Sicherheit für Mieter: Übergabeprotokoll beim Einzug erstellen
Nicht nur beim Auszug aus einer Mietwohnung, sondern bereits vor der Wohnungsübergabe beim Einzug sind Sie mit einem Wohnungsübergabeprotokoll auf der sicheren Seite. Es hält alle Schäden und Mängel fest, die sich schon vor Ihrem Einzug in der Wohnung befunden haben.
Ein Wohnungsübergabeprotokoll sorgt dafür,
- dass Sie bereits vorhandene Mängel nicht selbst beseitigen müssen.
- dass der Vermieter Sie bei Ihrem Auszug nicht dafür verantwortlich machen kann.
Am besten weisen Sie den Vermieter schon vor dem Einzugstermin darauf hin, dass Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen möchten.
Außerdem kann es nicht schaden, bei der Wohnungsübergabe Schreibzeug und eine Kamera dabei zu haben, um mögliche Schäden zu dokumentieren.
Fristgerechter Mietbeginn: Wann die Wohnung übergeben sein muss
Zum Einzug muss Ihnen der Vermieter die Wohnung bezugsfertig übergeben. In der Regel muss die Wohnungsübergabe spätestens am Tag des vertraglich vereinbarten Mietbeginns stattfinden.
Wenn die Wohnung zum Mietvertragsbeginn nicht bezugsfertig ist und Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen – etwa für eine Ersatz-Unterkunft –, können Sie diese vom Vermieter zurückverlangen. Denn dieser hat dann seinen Teil des Mietvertrags nicht eingehalten.
So hat zum Beispiel das Amtsgericht Köln geurteilt (Aktenzeichen 209 C 542/02): In dem Fall musste eine Mieterin beim geplanten Einzug feststellen, dass die Wohnung, anders als abgesprochen, nicht renoviert war. Außerdem standen noch Möbel der Vormieterin darin. Das Gericht sprach der Mieterin eine Erstattung der entstandenen Zusatzkosten zu.
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Vertragsgemäßer Zustand der Wohnung
Zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe darf sich in der Wohnung nichts mehr befinden, was Sie nicht mitmieten. Alte Möbel des Vormieters müssen entfernt sein, auch der Müll des Vormieters hat nichts mehr in der Wohnung verloren. Andernfalls müssen Sie die Wohnung nicht annehmen und können verlangen, dass zunächst alles ausgeräumt wird.
Auch die Renovierung der Wohnung – falls geplant und zugesichert – muss zum Beginn der Mietvertragslaufzeit abgeschlossen sein.
Genau hinsehen: Mängel zur Wohnungsübergabe beim Einzug erkennen und dokumentieren
Wenn der Moment der Übergabe gekommen ist, heißt es: Augen auf und alle Auffälligkeiten dokumentieren. Dabei spielt auch die Wahl des Termins eine Rolle.
Genug Zeit für die Übergabe einplanen
Für eine aufmerksame Mängel-Dokumentation in der Wohnung brauchen Sie Zeit und Ruhe. Daher sollten Sie die Wohnung einmal gründlich überprüfen, bevor Sie mit dem Umzugswagen vorfahren: Vereinbaren Sie mit dem Vermieter einen Termin für die Wohnungsübergabe, der nach dem Auszug der Vormieter und vor Ihrem eigenen Einzug stattfindet.
Wohnungsübergabe bei Tageslicht durchführen
Um alle Mängel und Schäden gut erkennen zu können, sollten Sie die Wohnung nur bei Tageslicht überprüfen. Gehen Sie die Wohnung Raum für Raum durch und vergessen Sie auch nicht Dachboden, Keller oder andere Abstellräume.
Sie sollten zum Beispiel prüfen,
- ob Fenster und Türen richtig schließen.
- ob Wasserhähne, Toilettenspülung und Dusche funktionieren.
- ob die eingebauten Elektrogeräte funktionieren.
- ob an eingebauten Möbeln oder Sanitäranlagen Teile fehlen oder kaputt sind.
- ob es Schäden an Fußböden oder Teppichen gibt.
- ob es Schimmel in der Wohnung gibt (Wände, Böden, Fenster).
- ob sich Bohrlöcher oder Sprünge in Wänden oder Fliesen befinden.
- ob es Flecken oder Verfärbungen an den Wänden gibt – auch das kann ein Hinweis auf Schimmelbefall sein.
- ob Tapeten lose oder beschädigt sind.
- ob der Wandanstrich gleichmäßig ist.
Folgendes sollte ebenfalls im Übergabeprotokoll vermerkt werden:
- Die aktuellen Zählerstände von allen Strom-, Wasser- oder Gaszählern.
- Die Anzahl der Schlüssel für Wohnungstür, Haustür, Briefkasten, Boden, Keller usw.
Vorsicht bei Individualvereinbarungen
Treffen Sie bei der Wohnungsübergabe keine Vereinbarungen mit dem Vermieter, die Sie dazu verpflichten, bestimmte Renovierungsarbeiten zu übernehmen. Es ist zum Beispiel nicht zulässig, dass der Vermieter die Renovierungspflicht der Vormieter einfach auf Sie überträgt. Der Vermieter darf auch nicht pauschal bestimmen, dass Sie beim Auszug die gesamte Wohnung renovieren müssen – solche Klauseln im Mietvertrag sind ungültig.
Kaution in bar?
Mängel entdeckt: Übernehmen Sie die Wohnung nur unter Vorbehalt
Hat die Wohnung deutliche Mängel wie Schimmelbefall, dann müssen Sie im Wohnungsübergabeprotokoll ausdrücklich vermerken, dass Sie die Wohnung aufgrund dieser Mängel nur unter Vorbehalt übernehmen. Nur dann wahren Sie Ihre Rechte auf Mietminderung, Gewährleistung oder außerordentliche fristlose Kündigung gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).
Wichtig: Notieren Sie bei der Wohnungsübergabe beim Einzug genau, um welchen Mangel es geht. Nehmen Sie die Wohnung ohne Vorbehalt an, obwohl Sie von den Mängeln wussten, verlieren Sie möglicherweise Ihre Ansprüche.